Das Asylpaket I ist sowohl im Bundestag als auch im Bundesrat beschlossen worden. Wir erinnern uns sicherlich noch alle an die damalige Situation. Wir standen vor großen Herausforderungen. Es gab schwierige politische Diskussionen. Es ist über Kompromisse verhandelt worden, und zwar zwischen allen Parteien, die damals sowohl an der Bundesregierung als auch an den Landesregierungen beteiligt waren.
Weil man sich dieser großen Herausforderung bewusst war, haben sich alle an den Verhandlungstisch gesetzt und gesagt, wir sind bereit, die Verantwortung mitzutragen und zu schauen, wie wir vorankommen, um diese Situation, in der wir im Herbst 2015 waren, gemeinsam zu bewältigen.
es Möglichkeiten gibt, in den Ländern selbst andere Regelungen zu treffen als das Standardprogramm, das sich die CDU vorgestellt hat. Deshalb sind diese besonderen Regelungen im Asylpaket I vorgesehen.
Deshalb finde ich es unredlich, wenn Sie so tun, als wäre dieses Asylpaket I nicht gemeinsam verhandelt worden und als hätte man es nicht gemeinsam auf Bundesebene beschlossen.
Zu den einzelnen Punkten, zur Verbleibedauer in den Erstaufnahmeeinrichtungen und zu den Rückführungen: Es ist so, wie es auch meine Vorrednerinnen und Vorredner gesagt haben, 36 % aller Rückführungen in RheinlandPfalz finden aus den Erstaufnahmeeinrichtungen statt. Um die Rückführungen früher zu gewährleisten, das heißt, im Zweifelsfall noch mehr Menschen schon aus den Erstaufnahmeeinrichtungen zurückführen zu können, sind wir darauf angewiesen, dass die Asylanträge schneller bearbeitet werden
Zusätzlich, darauf hat Frau Kollegin Rauschkolb schon hingewiesen: Wir stehen dafür, die Kinder sollen so schnell wie möglich in die Kitas und Schulen. Das können sie nicht, wenn sie in den Erstaufnahmeeinrichtungen sind. Deswegen ist es sinnvoll, dass diese Menschen schon nach drei Monaten aus den Erstaufnahmeeinrichtungen in die Kommunen können und die Kinder in die Schulen und Kitas kommen.
Es ist außerdem so, dass natürlich die sechs Monate Verbleibedauer bei besonderen Personengruppen ausgeschöpft werden, etwa bei den Menschen aus den Westbalkanstaaten.
Zur Frage der Sachleistungen: Wenn Sie nur noch Sachleistungen und keine Geldleistungen mehr erbringen, dann bedeutet das in erster Linie einen riesigen Verwaltungsaufwand. Daneben bedeutet es in zweiter Linie keinerlei Vorteile.
Noch einmal zu den Rückführungen: Die Zahlen sprechen eine ganz andere Sprache als Ihr Antrag. Auch das ist bereits gesagt worden. Wir stehen im Ländervergleich auf Platz 3. Das Modell der freiwilligen Ausreise, das wir in Rheinland-Pfalz schon sehr lange praktizieren, funktioniert gut. Es funktioniert. Deswegen wird es jetzt auch vom Bund forciert.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Martin Haller, SPD – Abg. Dr. Bernhard Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Richtig!)
Lassen Sie auch mich noch einige Worte zur Wohnsitzauflage sagen. Es ist immer gesagt worden, es wird sich nicht generell dagegen gesperrt, aber man sollte sie nur dann einführen, wenn sie auch notwendig ist. Ja, die schwierige Situation in Pirmasens ist anzuerkennen, und dafür muss auch eine Lösung gefunden werden.
und daher ist hier Vorsicht angebracht. Wir sind also besser beraten, an dieser Stelle nicht das Kind mit dem Bade auszuschütten, sondern sorgsam mit der Herausforderung umzugehen, nach Lösungen zu suchen, dort, wo Lösungen gebraucht werden, und ansonsten mit Augenmaß vorzugehen.
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Schülerinnen und Schüler der Klasse 9a des Gymnasiums MainzOberstadt und der 12. Jahrgangsstufe der Berufsbildenden Schule Prüm. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bin den Abgeordneten Frau Rauschkolb, Frau Binz und Herrn Roth für die klarstellenden Worte zum vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion sehr dankbar; denn viele, eigentlich alle der genannten Punkte im Antrag laufen ins Leere, und ich möchte gerne darauf eingehen.
Fangen wir bei der Rückführung an. Die Rückführung in Rheinland-Pfalz ist effizient, und sie ist durch den Vorrang und die Förderung der freiwilligen Ausreise auch humanitär, sodass mittlerweile sogar der Bund dem rheinlandpfälzischen Vorbild folgt und auf die freiwillige Ausreise setzt, was die CDU in Rheinland-Pfalz übrigens jahrelang abgelehnt hat.
Zwei Drittel der Rückführungen in Rheinland-Pfalz erfolgen auf freiwilliger Basis, und das ist ein Spitzenwert. Das ist auch gut für alle Beteiligten; denn freiwillige Rückführungen sind schneller, sie sind effizienter, sie sind kostengünstiger, und sie sind vor allen Dingen humaner als Abschiebungen.
(Beifall bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD und des Abg.Thomas Roth, FDP – Zuruf des Abg. Uwe Junge, AfD)
Meine Damen und Herren, ich muss es in aller Deutlichkeit so sagen, natürlich setzen wir hier in Rheinland-Pfalz die bestehenden Gesetze um, und wer etwas anderes behauptet, hat eben nicht recht mit dieser Behauptung.
Wenn Sie, sehr geehrter Abgeordnete der CDU-Fraktion, versuchen, die Landesregierung als nicht konsequent darzustellen, dann gehört zur Wahrheit eben auch, dass wir in Rheinland-Pfalz mit zu den ersten Bundesländern überhaupt gehört haben, die in einem Modellversuch die Aufenthaltsbeendigung schon aus der Erstaufnahme begonnen haben und ebenso zu den ersten gezählt haben, die entsprechende Kooperationsmodelle zur prioritären Rückführung von Straftätern mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge konsequent weiter ausgebaut haben.
Es ist ebenso richtigzustellen, dass die Landesregierung keinesfalls, wie der CDU-Antrag weismachen will, so mit Abschiebehaft umgeht, wie es dort beschrieben ist; denn Abschiebehaft, und dieser Punkt ist wichtig, wird von den kommunalen Ausländerbehörden beantragt.
Im Übrigen kann ich die Unterstellung nur zurückweisen und würde darauf drängen, dass man bei den Fakten bleibt, dass wir in Rheinland-Pfalz doppelt soviel Plätze in der GfA vorhalten als nötig, und Leverkusen liegt auch nicht in Rheinland-Pfalz.
Hinzu kommt zur Situation in den Erstaufnahmeeinrichtungen, dass wir 36 % der Rückführungen bereits direkt aus den Erstaufnahmeeinrichtungen durchführen und selbstverständlich die Höchstaufenthaltsdauer bis zu sechs Monaten ausschöpfen. Da war ich schon etwas verwundert, sehr geehrter Herr Kessel, Ihre Zahl im CDU-Antrag zu lesen, und das möchte ich richtigstellen; denn die Zahl ist
nicht korrekt. Es ist vielmehr so, dass 96 % der Asylsuchenden bis zu sechs Monate in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben und nicht, wie in ihrem Antrag dargestellt, etwa 10 %.
Aber, auch das muss man sich differenziert betrachten, mit einer Verlängerung des Aufenthalts alleine ist für die Rückführung nichts gewonnen; denn nur wenn die vollziehbare Ausreisepflicht zügig eintritt und eine Rückführung in absehbarer Zeit tatsächlich erfolgen kann, dann kann dies sinnvoll sein. Unsere Handlungsmaxime ist deshalb nicht ein möglichst langer Aufenthalt in der Erstaufnahme, sondern die Beschleunigung der Verfahren. Es macht nämlich keinen Sinn, abgelehnte Asylbewerberinnen und Asylbewerber in einer Aufnahmeeinrichtung zu lassen, wenn sie aus Herkunftsländern stammen, in die gar nicht zurückgeführt werden kann, beispielsweise Somalia oder Sudan.
Herr Kessel, an dieser Stelle ist eben nicht die Landesregierung, sondern die Bundesregierung gefragt, endlich die entscheidenden Gespräche mit den entsprechenden Herkunftsländern zu führen, damit dorthin auch zurückgeführt werden kann, meine Damen und Herren.
Es darf auch nicht außer Acht gelassen werden, dass die Erstaufnahmeeinrichtung im Land für einen vorübergehenden Aufenthalt ausgelegt ist und für längerfristige Aufenthalte insbesondere von Familien und schutzbedürftigen Personen nicht geeignet sind. Es ist also durchaus so, dass soziale und humanitäre Gesichtspunkte gegen eine längere Unterbringung in Massenunterkünften sprechen.
Meine Damen und Herren, zur Wohnsitzauflage in Rheinland-Pfalz. Die Wohnsitzauflage war bislang für Rheinland-Pfalz nicht notwendig, weil von den Kommunen schlicht keine signifikanten Wanderungsbewegungen gemeldet wurden. Ich komme gleich noch auf Pirmasens zu sprechen. Solange Rheinland-Pfalz keine Wohnsitzauflage braucht, wollen wir auch keine einführen, weil sie eben einen hohen Verwaltungsaufwand erfordert; denn wieso sollte man mit Steuermitteln Bürokratie schaffen, die man nicht braucht.
Das Land hat immer wieder betont, dass wir im Gespräch mit den Kommunen bleiben, die Lage weiter beobachten und tätig werden sollten, wenn es die Situation erfordert.