Protocol of the Session on October 26, 2017

Vielen Dank.

(Beifall bei SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion spricht Frau Kollegin Beilstein.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Tat, wir haben über die IQB-Bildungsstudie schon gestern im Plenum gesprochen. Ich denke, seit gestern hat sich die Welt nicht wesentlich verändert. Das erlaubt es zum einen, an die Debatte von gestern anzuknüpfen, zum anderen aber auch, auf konkrete weitere Punkte unseres Antrags einzugehen.

Der CDU geht es um eine intensive Analyse der Ergebnisse. Es freut uns, wenn wir im Bildungsausschuss und auch gestern im Plenum hören, dass seitens der regierungstragenden Fraktionen die Einsicht zu diesem Erfordernis da ist. Das ist schon ein Fortschritt zum vergangenen Jahr. Damals wurde unser entsprechender Antrag einfach abgelehnt.

Es gibt aber einige Dinge, von denen wir überzeugt sind, dass man sie umgehend angehen müsste, weil es einfach unumgänglich ist und um gute Rahmenbedingungen für Grundschulen, ihre Lehrer und um Ressourcen geht.

Zunächst ist die Sicherstellung der Unterrichtsversorgung zu nennen. Jede nicht gehaltene Unterrichtsstunde schmälert den Bildungserfolg. Das ist einfach eine Tatsache.

(Beifall der CDU und bei der AfD)

Da ist auch unsere klare Haltung zum Thema Schreiben nach Gehör zu nennen. Wir sind fest davon überzeugt, dass diese Herangehensweise dem Ziel einer korrekten Rechtschreibung abträglich ist. Es gibt keine anderen Beweise, die das Gegenteil beweisen.

Liebe Frau Brück, diese Praxis ist nicht im Wahlkampf, sondern im Schulalltag gescheitert.

(Beifall bei CDU und AfD)

Wir halten auch das Erlernen der Schreibschrift für elementar wichtig, weil es das Zusammenspiel von Motorik und Gehirn fördert und diese Fertigkeit zum persönlichen Ausdruck der Kulturtechnik gehört.

Was gestern noch ein wenig in den Hintergrund getreten ist, ist die Betrachtung der Ergebnisse mit Blick auf die Heterogenität der Schülerschaft. Damit meine ich insbesondere Inklusionskinder und auch Kinder mit Migrationshintergrund. Ein Verweis auf diese Punkte als Begründung für das schlechte Abschneiden ist nicht nur sachlich falsch, sondern bei einer angestrebten Verbesserung auch wenig hilfreich.

Die Studienautorin erläutert nämlich, dass gerade Flüchtlingskinder seit 2015 noch nicht berücksichtigt sind und der gestiegene Anteil der Kinder mit Migrationshintergrund vor allem auf in Deutschland geborene Kinder zurückzuführen ist. Das sind nicht die Kinder, die mit sechs Jahren in die Schule kommen und kein Wort Deutsch sprechen können.

Ich bin mir im Übrigen absolut sicher, dass der IQ bei Kindern mit Migrationshintergrund im Schnitt kein anderer ist als der bei Kindern ohne Migrationshintergrund. Es ist auch nicht so, dass Förderkinder in dieser Studie explizit herausgenommen wurden, wohl aber zieldifferent unterrichtete Kinder keinen Eingang in die Studie gefunden haben.

Die CDU-Fraktion ist auch nicht bereit, das Argument hinzunehmen, dass Kinder mit Migrationshintergrund und Inklusionskinder zu einem Absinken der Leistungen führen oder ein Absinken rechtfertigen würden und insgesamt eine negative Auswirkung auf das allgemeine Bildungsniveau haben oder haben dürften.

(Beifall der CDU)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die explizit genannten Punkte in unserem Antrag halten wir für unverzichtbar. Über weitere Ansätze sollten wir im Rahmen einer intensiven Ursachenanalyse sprechen. Diese ist angekündigt. Ich bin auf diese sehr gespannt.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Dr. Hubig.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben diese Woche sehr ausführlich über die IQB-Studie gesprochen. Ich habe sehr deutlich gemacht, dass wir mit den Ergebnissen der IQB-Studie nicht zufrieden sind und wir unsere Schlüsse daraus ziehen und sie gemeinsam analysieren werden. Wir sind dankbar, dass auch der Bildungsausschuss Frau Professor Stanat, die auch wir einladen werden, einlädt, um die Studie mit zu analysieren. Wir gehen davon aus, dass das auch ein Stück weit die Diskussion versachlichen wird.

Die Zahlen, die ich gestern und im Bildungsausschuss genannt habe, sind so, wie sie sind. Sie sind auch richtig, wie ich sie genannt habe. Wir liegen mit den Ergebnissen im Mittelfeld in der Hauptgruppe der Länder im bundesdeutschen Durchschnitt. Wir sind nicht zufrieden. Wir würden gern oben in der Spitzengruppe oder im obersten Teil der Hauptgruppe sein. Wir sind aber mitnichten in einem Bereich, in dem immerhin drei Länder sind und bei dem man sich erhebliche Sorgen machen muss.

Ich glaube, dass es nicht zielführend ist, wenn man Dinge behauptet, die nicht so ganz stimmen. Ich muss mich in einem Punkt korrigieren. Das werde ich auch gleich noch tun.

Die AfD reduziert das Ergebnis in Deutsch auf den Einsatz der Methode des Schreibens nach Gehör und fordert ein Verbot, wie dies in anderen Bundesländern der Fall sei. Anders als Sie behaupten, gibt es in keinem Land ein absolutes Verbot der Methode Schreiben nach Gehör.

Schauen Sie sich einmal das an, was Hamburg gemacht hat, und schauen Sie sich auch einmal das Schreiben von Frau Dr. Eisenmann, der Bildungsministerin in BadenWürttemberg, an. Es ist kein absolutes Verbot, sondern auch in Hamburg und Baden-Württemberg ist der individuelle Einsatz der Methode phasenweise zulässig. Dabei geht es immer darum, sich an der Rechtschreibung zu orientieren. Nichts anderes tun wir in Rheinland-Pfalz auch.

Wir setzen eben nicht auf Verbote. Wir gehen davon aus und wissen es sicher, dass die pädagogisch und didaktisch ausgebildeten Grundschullehrkräfte im Land Expertinnen und Experten sind, die genau wissen, wie sie diese Methode einsetzen sollen, können oder auch wollen, und zwar immer nur partiell und mit Blick auf die Schülerinnen und Schüler.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Martin Haller, SPD)

An sich hätten wir im Anschluss noch einen Antrag gehabt, der mit „Freiheit für die Schulen – mehr Selbstverantwor

tung“ überschrieben gewesen wäre. Wenn man einerseits Freiheit für die Schulen fordert und andererseits in ein solches pädagogisches Tagesgeschäft eingreift, dann, finde ich, gibt es gewisse Unwuchten;

(Abg. Martin Haller, SPD: Das ist keine Unwucht, das ist eine Unverschämtheit!)

denn alle Grundschulen arbeiten auf der verbindlichen Grundlage des Teilrahmenplans Deutsch. Der spiegelt wider, was wir in den nationalen Bildungsstandards der KMK haben. Der bildet genau das ab. Selbstverständlich wurde der mit fachwissenschaftlichem Sachverstand erstellt. Selbstverständlich wird er von den Grundschullehrkräften in Rheinland-Pfalz angewendet. Im Teilrahmenplan wird der große Stellenwert des Übens deutlich. Auch die Kompetenzen im Bereich Richtig schreiben sind hervorgehoben.

Ich zitiere: Kinder haben am Ende der Grundschulzeit eine lesbare persönliche Handschrift entwickelt und grundlegende orthografische Regeln, Lösungshilfen und Rechtschreibstrategien kennengelernt und erprobt. – Ein weiteres Zitat: Die Entwicklung der Rechtschreibkompetenzen der Schülerinnen und Schüler wird durch unterschiedliche Aufgabenformen von Anfang an festgestellt und dokumentiert. –

In diesem Zusammenhang davon zu sprechen, dass wir alles der Beliebigkeit überlassen würden, ist schlichtweg falsch.

(Abg. Martin Haller, SPD: Keine Ahnung und viel davon!)

Es gibt in der 3. und 4. Klasse verpflichtend mindestens drei Leistungsnachweise im Bereich Richtig schreiben pro Schuljahr.

Herr Frisch, Sie haben recht, die Diktate sind nicht ausdrücklich vorgeschrieben. Das habe ich gestern anders gesagt. Insofern muss ich mich in dem Punkt korrigieren. Ich tue das auch, wenn ich etwas falsch sage.

Wir haben insgesamt im Fach Deutsch – das sollten Sie der Vollständigkeit halber auch erwähnen – zehn Leistungsnachweise in der 3. und zehn Leistungsnachweise in der 4. Klasse im Fach Deutsch. Natürlich werden in den rheinland-pfälzischen Grundschulen Diktate geschrieben. Fragen Sie doch einmal die Eltern, die hier sitzen. Diese haben mich gestern auch alle darauf angeredet und gesagt: Natürlich schreiben bei uns die Kinder Diktate.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich würde wirklich einmal empfehlen, mit Lehrerinnen und Lehrern in Rheinland-Pfalz zu sprechen. Wir machen es regelmäßig. Wir hatten kürzlich vier Grundschulleiterdienstbesprechungen, in der wir fast alle Schulleiterinnen und Schulleiter der Schulen haben.

Ich kann auch einen sehr guten Artikel in der RheinZeitung vom 29. August 2016 und einen in der AZ vom 17. August 2017 empfehlen, in denen sehr genau dargestellt wird, wie bei den Schülerinnen und Schülern, die

schon mit Lesefähigkeiten in die Schule kommen, für eine gewisse Zeit in gewissen Situationen die Anlautmethode verwendet wird und für andere Schüler, die noch keine Fähigkeiten haben, ganz normal buchstabengetreu gelehrt wird.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich sehe keine weiteren Wortmeldungen. Wird Ausschussüberweisung gewünscht?

(Zuruf von der AfD: Ja!)

Dann stimmen wir zunächst über die Ausschussüberweisung ab. Wer der Ausschussüberweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist die Ausschussüberweisung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

Dann kommen wir zur Abstimmung über die Anträge. Wir stimmen zunächst über den Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/4421 – ab. Wer dem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Damit ist der Antrag mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

Wer dem Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/4455 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Antrag ist mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt.

Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:

Vogelgrippe in Rheinland-Pfalz – Herausforderung für die Kleinhalter und Züchter Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/4407 –