Wenn Sie noch Anfang 2016 sagen, in Rheinland-Pfalz ist vieles nicht gut, dann können Sie doch nicht heute einen Antrag, der ohne Polemik versucht, ein Thema in den Ausschuss zu bringen, in dieser Art und Weise behandeln. Allein der Schluss! Sie hatten gesagt, wenn Sie den Antrag in den Ausschüssen beraten, dann empfehle ich Ihnen, das zu ersetzen mit: Wirtschaft in Rheinland-Pfalz läuft alles.
Zum einen hatte ich mir erhofft, dass wir im Ausschuss ernsthaft gemeinsam, Fraktionen und Ministerium, über die Wirtschaftspolitik in Rheinland-Pfalz mit Ihnen beraten können. Das ist keine Grundlage dazu, so wie Sie es jetzt sagen.
Wenn wir hätten polemisch sein wollen, dann bitte ich, einfach zur Kenntnis zu nehmen, es gibt ein Gesetz, in dem es heißt, dass die Landesregierung jährlich zu berichten hat. Es gibt ein Gesetz, in dem es heißt, eine Handlungsempfehlung ist abzugeben.
Es ist doch nicht unsere Illusion, dass nicht alles so läuft, wie es sein soll. Das können wir in Ruhe im Ausschuss beraten, aber bitte nicht in diesem Ton.
Vielen Dank, Herr Präsident. Herr Minister, ich möchte noch kurz auf die von Ihnen genannten Zahlen Bezug nehmen. Sie verwiesen unsere Aussage, dass die Wachstumszahlen in Rheinland-Pfalz beständig unter denen des Bundes gelegen hätten, ins Reich der Märchen. Das ist aber nicht so. Wenn wir uns die sechs vergangenen Jahre von 2011 bis 2016 anschauen, lag in vier von diesen sechs Jahren das Wirtschaftswachstum in Rheinland-Pfalz tatsächlich unter dem Bundesschnitt, und zwar darunter auch das Jahr 2016. Es ist das Einzige, bei dem man Ihnen vielleicht eine gewisse Mitwirkungsmöglichkeit in der Wirtschaftspolitik und damit an der Entwicklung des Landes zugestehen könnte.
Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Ich gehe davon, dass Ausschussüberweisung beantragt wird. Wer stimmt der Ausschussüberweisung zu? – Damit wird der Antrag – Drucksache 17/4148 – an den Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr überwiesen.
Bildungsgerechtigkeit als gesamtgesellschaftliche Aufgabe verstehen – Kooperationsverbot aufheben Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/4114 –
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Bildung hat in Rheinland-Pfalz oberste Priorität. Wir sind das Land der guten Bildung. Das ist kein Lippenbekenntnis, sondern das zeigt sich in Taten. Wir investieren jedes Jahr
rund ein Viertel des Haushaltsvolumens in die Bildung. Gebührenfreie Bildung ist unser Markenzeichen, und zwar die Gebührenfreiheit von der Kita bis zur Hochschule und jetzt auch beim Meisterbrief.
Bildungsqualität ist uns wichtig. In der Bildung zeigt sich die soziale Gerechtigkeit. Wir tun vieles, wie zum Beispiel unsere guten Ganztagsschulen ausbauen, kleine Klassen, junge Lehrkräfte, individuelle Förderung und vieles andere mehr. Mithilfe des Bundes können wir noch mehr erreichen; denn das Bildungssystem steht vor enormen gesamtgesellschaftlichen Herausforderungen. Dazu passt ein Zitat von Philip Rosenthal: „Wer aufhört, besser zu werden, hat aufgehört, gut zu sein.“ Deshalb ist es jetzt an der Zeit.
Der Hemmschuh, das Kooperationsverbot im Bildungsbereich, muss fallen. Deshalb unterstützen wir die Landesregierung bei ihrem Vorhaben im Bundesrat. Nach meiner Erinnerung war schon bei der Änderung des Grundgesetzes Ende 2014 im Hochschulbereich die SPD der Meinung, dass das Kooperationsverbot auch im Bildungsbereich gelockert werden muss, damit Bund, Länder und Kommunen bei der gesamtgesellschaftlichen Bildungsaufgabe besser zusammenwirken können. Leider hat Frau Wanka das damals sehr zum Nachteil der Bildungseinrichtungen abgelehnt; denn die Herausforderungen und Anforderungen im Bildungsbereich sind groß.
Sanierungen in den Schulen, digitale Bildung, Inklusion, Ausbau der Schulsozialarbeit, Sprachförderung, Ausbau von Ganztagsschulen, Investitionen im frühkindlichen Bereich – das alles sind Beispiele für Bildungsbereiche, für die die gesamte Gesellschaft Verantwortung trägt. Wir brauchen moderne, gut mit aktuellster Technik ausgestattete Schulen und Kitas, die nicht den Anforderungen in der Wirtschaft hinterherhinken, und ausreichend gut ausgebildete Lehrkräfte und Kitapersonal.
Wir sind in Rheinland-Pfalz schon weit. Dennoch muss der Bund die Länder und die Kommunen bei dieser Aufgabe unterstützen.
Um ein sozial gerechtes Bildungssystem umzusetzen, braucht es ein zukunftsfähiges Konzept, bei dem alle politischen Ebenen zusammen eingebunden sind. Es geht darum, wie viel Bedeutung die Gesellschaft der Bildung zumisst. Dafür brauchen wir eine nationale Bildungsallianz. Dabei wollen wir keineswegs die Zuständigkeiten der Länder in der Bildungspolitik einschränken. Der Föderalismus in der Bildung ist wichtig, weil dadurch regional die besten Lösungen und Konzepte zum Tragen kommen und umgesetzt werden können.
Rheinland-Pfalz ist dazu ein gutes Beispiel. Wir haben es mit unserem Sonderweg bei G8 richtig gemacht. Wir gehen bei der Inklusion mit dem Elternwahlrecht einen behutsamen Weg. Wir sind unter anderem Vorreiter bei den Ganztagsschulen und in der Medienkompetenzvermittlung. Das waren nur einige Beispiele.
Die einheitlichen Bildungsstandards werden zu mehr Vergleichbarkeit in der Bildungsqualität führen. Dazu brau
chen wir keine Bundesschulbehörde. Das eine schließt das andere nicht aus. Dass es längst anerkannt ist, wie wichtig auch Mittel vom Bund sind, um noch mehr Geld in Bildungseinrichtungen zu investieren, zeigen die aktuellen Diskussionen. Der Bund hat sprudelnde Steuereinnahmen. Das Geld ist also vorhanden. Da soll es der Bund doch auch im Bildungsbereich ausgeben dürfen.
Aufgrund einer SPD-Initiative gibt es jetzt die 3,5 Milliarden Euro Bundesmittel für finanzschwache Kommunen zur Schulsanierung. Allerdings werden wahrscheinlich viel mehr Mittel dauerhaft notwendig sein, um die notwendigen Schulsanierungen voranzubringen. Wir sehen, wie kompliziert es ist und welche Klimmzüge gemacht werden müssen, damit das Geld überhaupt vom Bund in den Kommunen ankommen darf. Von den vagen Wanka-Milliarden für die digitale Bildung möchte ich erst gar nicht sprechen.
Auch im frühkindlichen Bereich stehen wir vor großen neuen Schritten, beim Kitaausbau genauso wie bei der stetigen Verbesserung der Kitaqualität. Die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, Bildungseinrichtungen bei ihrer wichtigen Aufgabe zu unterstützen, muss sich auch in Taten zeigen. Mit der Abschaffung des Kooperationsverbotes kann dann gehandelt werden. Der Hemmschuh muss also weg.
Wir wollen, dass alle Kinder die bestmöglichen Chancen im Leben bekommen. Die Bildungschancen müssen für alle Kinder gleichermaßen zugänglich sein, und zwar unabhängig von der sozialen Herkunft. Der Bund hat Mittel, die im Bildungsbereich sinnvoll eingesetzt werden können. Die Bundesratsinitiative zur Abschaffung des Kooperationsverbots haben wir schon im Koalitionsvertrag festgeschrieben. Wir unterstützen die Landesregierung dabei. Morgen wird der Antrag in Berlin verhandelt.
Als Gäste auf der Zuschauertribüne begrüße ich Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 1 – Betzdorf/Kirchen (Sieg) und das Kerbeteam aus Uelversheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der vorliegende Antrag der regierungstragenden Fraktionen beginnt mit den Worten: „Ein gutes Bildungsangebot ist die zentrale Voraussetzung für soziale Gerechtigkeit, ermöglicht Aufstiegschancen, sichert wirtschaftliche Stärke durch
Ich habe zitiert, aber ich füge hinzu, dass Sie einen ganz wichtigen und zentralen Punkt vergessen haben. Ein gutes Bildungsangebot ist nach der Zuständigkeitsregelung unseres Grundgesetzes Aufgabe der Länder.
Mit gutem Grund haben uns die Väter und Mütter des Grundgesetzes eine föderale Ordnung gegeben und gerade die Bildung in die Kompetenz der Länder gestellt. Nach dem Wüten des nationalsozialistischen Einheitsstaates und seiner Politik des Gleichschaltens hat man die Vorteile von Vielfalt und territorialer Autonomie erkannt und ganz bewusst ins Grundgesetz eingebaut.
Ich sage Ihnen auch klar: Wer hier die Axt anlegt, der höhlt den Föderalismus aus und muss sich auch irgendwann einmal die Frage nach dem Selbstverständnis eines Landes und der Länderparlamente stellen.
Der Beginn einer Aufweichung des Kooperationsverbots bedeutet zwangsläufig mehr Einwirkung aus Berlin. Die Richtung ist vorgegeben in Richtung Zentralismus. Sie werden sich irgendwann fragen lassen müssen, wo es mit unserer Bildung hingehen soll. Wie soll die Gleichheit zwischen den Ländern laufen? Schauen Sie sich zum Beispiel den Bildungsmonitor 2017 an. Hier sind Berlin und Bremen Schlusslichter. Sollen das nachher die Orientierungsgrößen von uns werden, oder wollen Sie sich nach Bayern richten? Die Frage steht irgendwann einmal an.
Was verbirgt sich wirklich hinter Ihrem Antrag, das Kooperationsverbot aufzuheben? Meiner Ansicht nach ist die Antwort sehr einfach, und es ist eben auch schon durchgeklungen. Rheinland-Pfalz will mehr Geld. Im letzten Absatz Ihres Antrags wird es ganz klar. Es geht Ihnen schlicht und ergreifend um mehr Kohle. Die fachliche Zuständigkeit soll bei den Ländern verbleiben.
Wissen Sie, dann sage ich Ihnen eines: Probieren kann man das Ganze einmal. – Aber glauben Sie denn allen Ernstes daran, dass es dauerhaft einen warmen Regen aus Berlin im Bildungsbereich gibt, ohne inhaltlich Einfluss nehmen zu wollen?
Wer so etwas glaubt oder die Öffentlichkeit glauben machen will, der lebt entweder in einer Traumwelt, oder er hat das Grundgesetz nicht verstanden. Die Zuständigkeit nach dem Grundgesetz bedeutet auch eine klare Verantwortung. Das ist auch gut so. Die Verantwortung für gute Bildung,