Es gilt aber auch, dieses Urteil lässt Handlungsoptionen offen, die es sorgfältig abzuwägen und zu prüfen galt.
(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: So ist es! – Zurufe der Abg. Christian Baldauf und Julia Klöckner, CDU)
Ich bin froh, dass wir uns die Zeit genommen haben, die wir brauchten, um zu einer guten Entscheidung zu kommen.
(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der FDP – Zuruf des Abg. Christian Baldauf, CDU)
(Abg. Alexander Licht, CDU: Ohne Urteil hätten Sie nichts gemacht! – Abg. Julia Klöckner, CDU: Genau!)
Herr Abgeordneter Dr. Weiland, wenn ich jetzt einmal versuche, aus meiner Sicht – das ist immer gefährlich –
(Abg. Christian Baldauf, CDU: Das ist wohl wahr! – Abg. Julia Klöckner, CDU: Jetzt wird es gefährlich!)
die Substanz Ihrer Rede zusammenzufassen, dann sagen Sie doch im Kern, dass der Vorschlag, den wir gemacht haben, richtig ist, glaube ich.
Sie sagen, das müssen wir uns alles genau ansehen. Deswegen bekommen Sie einen Gesetzentwurf nach der zweiten Beratung im Ministerrat. Selbstverständlich werden wir das intensiv mit Ihnen diskutieren. Wir haben bisher für alle Fragen zur Verfügung gestanden, auch für 118 Fragen einer Großen Anfrage, die wir Ihnen beantworten werden. Selbstverständlich werden wir Ihnen jederzeit auch in der parlamentarischen Debatte zur Verfügung stehen.
Lassen Sie mich noch einmal kurz begründen, warum wir zu dieser Entscheidung gekommen sind und warum wir nicht, was auch möglich gewesen wäre, eine Teilrückab
wicklung des Pensionsfonds vorschlagen, sondern eine Auflösung – auch deshalb, weil sich die Rahmenbedingungen in den letzten Jahren erheblich geändert haben.
Das Ziel der Ausgabenbegrenzung, das mit dem Pensionsfonds ursprünglich verbunden wird, wird heute im Wesentlichen auch durch die Schuldenbremse erreicht. Herr Dr. Weiland, dieser Gedanke lag übrigens der Reform 2015 zugrunde. Die Rechtsfrage der Darlehen war damals offen. Es war auch klar, dass dies durch den Verfassungsgerichtshof entschieden würde.
Mehr Transparenz wollen wir im Übrigen auch über eine verbesserte Prognose der Versorgungsausgaben erreichen, die dem Parlament regelmäßig zur Verfügung gestellt wird. Ein entsprechendes Prognosemodul ist schon in der Erprobung.
Neben der Vorsorge durch einen ausgeglichenen Haushalt soll die Kanther-Rücklage helfen, Belastungen abzufedern. Auch das ist eine Veränderung der Rahmenbedingungen. Heute können wir in Anbetracht der fortgeschrittenen Konsolidierung guten Gewissens sagen, eine weitere Zuführung ohne Nettokreditaufnahme ist eine realistische Option. Dort haben sich die Rahmenbedingungen verändert, nicht zuletzt dadurch, dass wir im letzten Jahr, im Jahr 2016, den Haushalt nicht nur ausgeglichen abgeschlossen haben, sondern am Ende einen Überschuss verzeichnen konnten.
Selbstverständlich wird die Schuldenbremse eingehalten. Herr Dr. Weiland, auch das wissen Sie, ich habe bereits im Jahr 2015 in einer Debatte im Haushalts- und Finanzausschuss angekündigt, dass wir das Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse evaluieren werden. Sie haben schon im Gesetzentwurf gesehen, dass dieses für die zweite Hälfte des Jahres 2017 angekündigt ist.
Der Pensionsfonds ist mit der PLP KG über zwei NullkuponDarlehen, also Darlehen, deren Zinsen und Tilgung am Ende der Laufzeit fällig werden, vertraglich verbunden. Diese Verbindung war für uns ein Anlass, neben dem Pensionsfonds auch die PLP KG in den Blick zu nehmen. Auch hier haben wir uns für einen konsequenten Weg, nämlich den der Auflösung, entschieden.
Was mir auch wichtig ist zu betonen, ist, dass selbstverständlich das, was wir jetzt vorschlagen, keine Auswirkungen auf die Versorgungsansprüche der Beamtinnen und Beamten hat.
Das ist völlig klar. Sie sind verfassungsrechtlich abgesichert. Sie wurden bisher aus dem Haushalt bezahlt und werden auch in der Zukunft aus dem Haushalt bezahlt.
Insgesamt, davon bin ich fest überzeugt, können wir durch die weit fortgeschrittene Konsolidierung, durch einen ausgeglichenen Haushalt im Rahmen der Schuldenbremse und durch die Weiterentwicklung der Kanther-Rücklage die künftigen Herausforderungen gut meistern.
Aus meiner Sicht geben wir mit der konsequenten Neuordnung eine gute und zeitgemäße Antwort. Heute diskutieren wir das in einer Aktuellen Debatte. Im Herbst werden wir es dann anhand des konkreten Gesetzentwurfs diskutieren. Selbstverständlich, wie gesagt, werden wir in dieser Debatte intensiv zur Verfügung stehen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Man hätte es sich eigentlich denken können: Es geht in diesem Hause zu diesem Thema nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs genauso weiter wie vorher.
Die Landesregierung macht alles richtig. Die Landesregierung hat alles vorher gewusst. Die Opposition stellt nur dumme Fragen. Der Einzige, der bei diesem Thema nicht durchblickt, ist die Opposition.
Die Finanzministerin würde vielleicht besser einmal darüber nachdenken, warum sie heute genau das Gegenteil von dem sagen muss, was sie noch in Koblenz behauptet hat
Wir haben nicht gefeiert, weil es für das Land bei diesem Schlamassel, den Sie angerichtet haben, nichts zu feiern gibt.
Wir haben uns hingesetzt und in der Nachbereitung des Urteils von Koblenz eine Große Anfrage mit 118 Fragen zu vier Themenbereichen erarbeitet.
Das Einzige, was uns in unserer Weiterarbeit einschränkt, ist die Unfähigkeit des Finanzministeriums, unsere Fragen zeitnah zu beantworten.
Stattdessen beantragen Sie eine Verlängerung der Beantwortungsfrist, womit die Beantwortung dann mitten in die
Dann dürfen Sie von uns nicht erwarten, dass wir noch den Funken eines Vertrauens in Ihre Ankündigungen haben. Sagen Sie doch einmal, wo das Geld ist, das die PLP bei einem Geldinstitut aufnehmen musste, das Sie bisher noch überhaupt nicht genannt haben, um die Wohnungsbaudarlehensansprüche beim Pensionsfonds zu kaufen.
Sagen Sie doch einmal, woher die PLP sich finanziert hat und wo das Geld ist. Dann können wir zumindest bei diesem Punkt einmal weiterreden.