Malu Dreyer, Ministerpräsidentin; Doris Ahnen, Ministerin der Finanzen, Sabine Bätzing-Lichtenthäler, Ministerin für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie, Ulrike Höfken, Ministerin für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten, Dr. Stefanie Hubig, Ministerin für Bildung, Roger Lewentz, Minister des Innern und für Sport, Herbert Mertin, Minister der Justiz, Anne Spiegel, Ministerin für Familie, Frauen, Jugend, Integration und Verbraucherschutz, Dr. Volker Wissing, Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Prof. Dr. Konrad Wolf, Minister für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur; Clemens Hoch, Staatssekretär.
Abg. Ellen Demuth, CDU, Abg. Andreas Hartenfels, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Abg. Ingeborg Sahler-Fesel, SPD; Günter Kern, Staatssekretär, Daniela Schmitt, Staatssekretärin.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich darf Sie recht herzlich zur 27. Plenarsitzung in dieser Legislaturperiode begrüßen. Ich darf Sie bitten, sich zu Beginn der Sitzung in Gedenken an die Opfer in London von den Plätzen zu erheben.
Wir sind an diesem Vormittag in unseren Gedanken bei den Opfern des feigen und hinterhältigen Anschlages gestern Nachmittag in London. Wir verurteilen diese Tat, weil sie das Leben und die Gesundheit Unschuldiger gekostet hat. Wir wünschen den Verletzten und den Angehörigen der Opfer Kraft in diesen für sie so schweren Stunden.
Wir verurteilen diese Tat aber auch, weil sie in besonderer Weise der parlamentarischen Demokratie westlicher Prägung gegolten hat. Sie hat sich in unmittelbarer Nähe des Parlaments der ältesten Demokratie westlicher Prägung abgespielt. Der Anschlag ereignete sich damit an einem symbolträchtigen Ort für Demokratie, Freiheit und Toleranz, gerade auch gegenüber Andersdenkenden. Es ist daher besonders wichtig, dass wir als Demokraten zusammenstehen und jede Form der Gewalt, ganz gleich, ob in Wort, Schrift oder Tat, entschieden ablehnen. – Danke.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, schriftführende Abgeordnete sind die Kollegen Steinbach und Klein. Herr Klein wird die Rednerliste führen.
Entschuldigt haben sich heute die Abgeordneten Frau Demuth, Herr Hartenfels und Frau Sahler-Fesel sowie die Staatssekretäre Kern, Langner und Frau Schmitt.
Bevor wir mit der Tagesordnung beginnen, gibt es einige Hinweise. Zur Tagesordnung der 27. und 28. Plenarsitzung sind im Vorfeld Beschlüsse zu fassen, und zwar ein Beschluss zur besonderen Gestaltung des Haushaltsplenums sowie ein Beschluss zur Feststellung der Tagesordnung im Übrigen und im Zuge dessen über die Behandlung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und des Fraktionsgesetzes.
Zunächst zum Haushaltsverfahren: Entsprechend der Übereinkunft im Ältestenrat zum Verfahren der Beratung des Haushalts 2017/2018 und der übrigen Tagesordnungspunkte sind gemäß § 133 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtages folgende Abweichungen von der Geschäftsordnung zu beschließen: Abstimmungen über Gesetzentwürfe in zweiter Beratung und in der Schlussabstimmung erfolgen nach den Abstimmungen zum Landeshaushaltsgesetz. Ausschussüberweisungen erfolgen zum
Die Abstimmungen über Änderungsanträge und die Beschlussempfehlungen zum Landeshaushaltsgesetz erfolgen nicht nach Einzelplänen gegliedert. Stattdessen erfolgt eine gebündelte Abstimmung über die Änderungsanträge in der zeitlichen Reihenfolge des Eingangs. Auf Wunsch wird über Einzelhaushaltsänderungsanträge wie auch über einzelne Empfehlungen in der Beschlussempfehlung getrennt abgestimmt. Über die Entschließungsanträge zum Landeshaushaltsgesetz wird erst nach Abstimmung über alle Einzelpläne und das Landeshaushaltsgesetz abgestimmt, und zwar in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs.
Darüber werden wir zunächst abstimmen. Wie gesagt, das ist alles einvernehmlich im Ältestenrat beschlossen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen! – Für Gegenstimmen und Enthaltungen bleibt damit kein Raum, da Einstimmigkeit herrscht.
Wir kommen zur Feststellung der Tagesordnung im Übrigen. Die AfD-Fraktion hat mit Schreiben vom 22. März 2017 der Fristverkürzung der abschließenden Behandlung des Gesetzentwurfs im Rahmen der 27. und 28. Plenarsitzung widersprochen. Es wird davon ausgegangen – so ist das Schreiben auszulegen –, dass es sich um einen Widerspruch gegen die vorläufige Tagesordnung gemäß § 22 Abs. 4 unserer Vorläufigen Geschäftsordnung handelt. Der Landtag stellt in diesem Fall gemäß § 22 Abs. 4 die Tagesordnung fest. Bei Feststellung des Landtages kann er gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 der Vorläufigen Geschäftsordnung beschließen, die Frist des § 55 der Geschäftsordnung zwischen der ersten und zweiten Beratung abzukürzen.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Im Ältestenrat wurde am Dienstag der vergangenen Woche gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags eine vorläufige Tagesordnung beschlossen, in der von dem Gesetz zur Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes, das eine beträchtliche Erhöhung der Aufwandsentschädigungen der Abgeordneten sowie der Fraktionsmittel vorsieht, nicht die Rede war.
Bei Änderungen dieser vorläufigen Tagesordnung hätte sich der Landtagspräsident nach § 22 Abs. 1 Satz 2 der Vorläufigen Geschäftsordnung mit den Fraktionen, das heißt mit allen Fraktionen, ins Benehmen setzen müssen. Dies ist aber nicht geschehen. Zu keiner Zeit wurde unsere Fraktion seitens des Landtagspräsidenten um Stellungnahme zu einer etwaigen Änderung der vorläufigen Tagesordnung gebeten, wie wir auch in Bezug auf das Gesetz selbst nicht einbezogen wurden, das mir Kollege Haller etwas mehr als eine Stunde vor der Pressekonferenz zusandte, in der der Entwurf öffentlich präsentiert wurde.
de, erachten wir die nachträgliche Erweiterung der vorläufigen Tagesordnung um das Gesetz zur Änderung des Abgeordneten- und Fraktionsgesetzes als unwirksam und widersprechen der vorgelegten Tagesordnung.
Wir stellen außerdem fest, dass wir bei diesem Gesetzentwurf keine Dringlichkeit nach § 68 Abs. 1 der Vorläufigen Geschäftsordnung des Landtags sehen, die es erforderlich machen würde, vom regulären Gesetzesberatungsprozess abzuweichen, der nach § 55 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung vorsieht, dass die zweite Beratung eines Gesetzes frühestens am zweiten Werktage nach Schluss der ersten Beratung stattfindet. Wir erheben daher Einspruch gemäß § 68 Abs. 2 der Geschäftsordnung gegen diese Dringlichkeit.
Wir sehen keinen sachlichen Grund, warum auf eine Überweisung an einen Fachausschuss und eine dortige Diskussion des Gesetzentwurfes, wie sie die Regel ist, verzichtet werden sollte.
Wir appellieren an Sie, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, von diesem unnötigen Eilverfahren abzusehen, damit nicht der Eindruck entsteht, der Landtag wolle einer öffentlichen Diskussion der Erhöhung der Aufwandsentschädigungen der Abgeordneten sowie der Fraktionsmittel ausweichen.
Bevor ich dem Kollegen Haller das Wort erteile, Herr Dr. Bollinger, weil Sie meine Person angesprochen haben, zur Klarstellung und Berichtigung: Es handelt sich nicht um eine Erweiterung der Tagesordnung. Im Ältestenrat ist auf Ankündigung der Fraktionen der SPD, CDU, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN ein Tagesordnungspunkt „Gesetz zum Einzelplan 01“ angekündigt worden. Das ist nach Einreichung des Gesetzes von mir in der Tagesordnung konkretisiert worden.
Es ist gängiges Verfahren, dass dann der genaue Titel des Gesetzes in der Tagesordnung konkretisiert wird. Das ist erfolgt.
Bei der Frage, die Sie ansprechen, geht es nicht mehr um die Tagesordnung. Es geht um eine Verfahrensfrage, wie in diesen zwei Tagen die Beratung des Gesetzes erfolgt. Es gibt die Möglichkeit, Beratungsfristen abzukürzen. Das sieht die Geschäftsordnung vor.
Zur Richtigstellung: Es handelt sich nicht um den Fall des § 68 Abs. 2, wie von Ihnen angekündigt, sondern Abs. 1. Es geht um die Abkürzung der Frist zwischen erster und zweiter Beratung. Dieser Unterschied ist nicht unerheblich, weil er andere Mehrheiten erfordert. Es geht nicht um eine dringende Beratung und Abkürzung im Vorfeld der ersten Beratung. Die erste Beratung ist angekündigt und findet in den Fristen, die die Geschäftsordnung vorsieht, statt, damit kein falscher Eindruck entsteht.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrter Herr Dr. Bollinger, zu den Geschäftsordnungsanträgen der AfD-Fraktion nehme ich für die Fraktionen der Regierungskoalition und ebenso für die CDUFraktion wie folgt Stellung:
Erstens, für die Behandlung von Gesetzentwürfen sieht unsere Geschäftsordnung in § 52 Abs. 1 Satz 1 zwei Beratungen vor. Auch für den in Rede stehenden Gesetzentwurf werden selbstverständlich zwei Beratungen durchgeführt. Die zweite Beratung ist, wie schon aus der Tagesordnung ersichtlich, für Freitag, das ist morgen, vorgesehen.
Zweitens, der Regelabstand zwischen erster und zweiter Beratung beträgt nach § 55 Abs. 1 Satz 1 der Geschäftsordnung einen Werktag. Diesen Abstand kann der Landtag, wie von der Geschäftsordnung in § 68 Abs. 1 Satz 1 ausdrücklich vorgesehen, weiter verkürzen. Im gegebenen Fall heißt das, dass die zweite Beratung um einen Tag vorgezogen wird.
Drittens, an die Ausschüsse überweist der Landtag Gesetzentwürfe immer dann, wenn weiterer Beratungsbedarf besteht. Die AfD-Fraktion hat in einer Pressemitteilung erklärt, dass sie sämtliche Teile des Gesetzentwurfs nicht mittragen wird. Welches nachvollziehbare Interesse damit aber an einer zusätzlichen Ausschussberatung bestehen soll, erschließt sich uns nicht.
Viertens, mit dem jetzigen Verfahren wählt der Landtag kein Sonderverfahren, sondern, um das noch einmal ganz klar festzuhalten, genau das Verfahren, das der langjährigen geübten Praxis dieses Hauses für Gesetzentwürfe wie dem vorliegenden entspricht.
Weitere Wortmeldungen hierzu liegen nicht vor. Wir kommen damit zur Feststellung der Tagesordnung gemäß § 22 Abs. 4 unserer Vorläufigen Geschäftsordnung. Dabei stellen wir auch fest, gemäß § 68 Abs. 1 Satz 1 die Frist des § 55 Abs. 1 Satz 1 zwischen der ersten und zweiten Beratung zu verkürzen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Anzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist die Tagesordnung festgestellt.
Bevor wir zur Beratung des Haushaltes kommen, freut es mich, Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag zu begrüßen. Es freut uns ganz besonders, dass wir heute die Präsidentin des Landtages von Nordrhein-Westfalen, Frau Carina Gödecke, mit ihrer Direktorin begrüßen können. Herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!
Es freut mich auch, Besuchergruppen zu begrüßen: Mitglieder des CDU-Ortsverbandes Waldalgesheim, Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Projekts „ZeiLe – Zeitung lesen macht Azubis fit“ der RHEINPFALZ aus Ludwigshafen und Schülerinnen und Schüler der 11. Jahrgangsstufe der Wilhelm-Emmanuel-von-Ketteler-Schule Mainz, Höhere Berufsfachschule. Seien Sie uns herzlich willkommen!
Landeshaushaltsgesetz 2017/2018 (LHG 2017/2018) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/1750 – Zweite Beratung