Protocol of the Session on February 16, 2017

(Glocke der Präsidentin)

Ich komme gleich zum Schluss.

Leider sind Sie mit Ihrem Antrag auf dem Stand der Großen Anfrage stehen geblieben. Daher stimmen Sie bitte unserem Antrag zu, er ist auf dem neuesten Stand.

Danke schön.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die AfD-Fraktion spricht Herr Kollege Frisch.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Die AfD-Fraktion unterstützt das Ziel, religiösen Extremismus jeglicher Art in unserer Gesellschaft zu bekämpfen, um Frieden und Sicherheit zu bewahren oder zurückzugewinnen. Zwar gesteht unser Grundgesetz in Artikel 4 allen Menschen die Freiheit der Religionsausübung zu, aber diese Freiheit ist nicht absolut. Selbst Grundrechte finden ihre Grenze an der Freiheit und den Rechten anderer. Daher ist es nicht nur legitim, sondern auch notwendig

einzuschreiten, wenn unter dem Deckmantel der Religion unsere demokratische Ordnung oder die grundlegenden Werte unserer freiheitlichen Gesellschaft infrage gestellt werden.

Bisher war dies nie ein Problem. Sowohl die christlichen Kirchen als auch andere religiöse Gruppierungen in unserem Land bekannten und bekennen sich zu unserem Grundgesetz. Vor allem die Kirchen leisten mit ihrem sozialen Engagement einen wichtigen Beitrag zur inneren Stabilität unserer Gesellschaft.

Die Masseneinwanderung der letzten Jahre hat dieses Bild verändert. Mit dem Islam sehen wir uns zunehmend mit einer Religion konfrontiert, die zumindest in ihrer ursprünglichen, weltweit von der Mehrheit der Muslime vertretenen Form nicht mit unserem Verständnis eines demokratischen Rechtsstaates vereinbar ist.

(Beifall der AfD)

So stellt die von 57 islamischen Staaten unterstützte Kairoer Erklärung der Menschenrechte diese unter den Vorbehalt der Scharia. Im Klartext heißt das, Frauenrechte, Minderheitenrechte, aber auch alle anderen Menschenrechte gelten nur insoweit, als sie mit dem unwandelbaren göttlichen Gesetz, dem Gesetz Allahs, übereinstimmen; damit jedoch – das zeigt die Praxis in nahezu allen islamisch regierten Ländern – gelten sie faktisch in wesentlichen Teilen nicht.

Auch wenn keineswegs all die hier lebenden Muslime diese Überzeugung teilen, so gewinnt sie doch mit den vielen, jetzt nach Deutschland gekommenen strenggläubigen Vertretern des Islam auch bei uns an Einfluss. Es wäre völlig naiv zu glauben, dass Menschen, die eine lebenslange Sozialisation in einer archaischem Denken verpflichteten Religion erfahren haben, diese bei Überschreiten der Grenze durch das Überreichen eines Grundgesetzes oder den Besuch eines Integrationskurses einfach so verlieren würden.

(Beifall der AfD)

Zudem haben sowohl Herr Dr. Abou-Taam vom LKA als auch der Islamwissenschaftler, Herr Dr. Nagel, in der Ausschussanhörung ausdrücklich betont, dass es falsch sei zu glauben, Islam und Islamismus hätten nichts miteinander zu tun.

(Beifall der AfD)

Der Islamismus – so Abou-Taam – sei schließlich eine mögliche Auslegung des Korans, und insbesondere der Antisemitismus finde sich in der gesamten islamischen Community.

Meine Damen und Herren, um diesen Gefahren zu begegnen, bedarf es verschiedener Maßnahmen. Dazu gehören zweifellos die in den beiden Anträgen geforderten Präventionsnetzwerke mit Beratungsstellen, dazu gehören Ausstiegsprogramme und andere sinnvolle Initiativen der Vorbeugung. Es ist immer besser und in der Regel auch kostengünstiger, schädliche Entwicklungen präventiv zu verhindern, als die Schäden später zu reparieren. Insoweit

können wir den Anträgen der anderen Fraktionen durchaus zustimmen.

Aber darüber hinaus müssen wir gleichzeitig auch zu anderen Mitteln greifen. Frau Professor Schröter von der Universität Frankfurt hat in der genannten Anhörung darauf hingewiesen, dass es zu kurz greife, Radikalisierung und religiösen Extremismus allein mit sozialen und sozialpädagogischen Maßnahmen zu bekämpfen; denn weder Diskriminierungserfahrungen noch andere soziale Faktoren könnten solche Erscheinungen ausreichend erklären. Entscheidend sei vielmehr der Einfluss der Religion; denn ohne islamische Ideologie finde keine Radikalisierung statt.

(Beifall der AfD)

Daher – so ihre Warnung – seien islamische Verbände als Partner im Kampf gegen religiösen Extremismus grundsätzlich problematisch. Hier müssen wir genau hinschauen, mit wem wir kooperieren. Wir müssen mögliche Partner auf das Sorgfältigste auswählen und dabei die Expertise der Sicherheitsbehörden und anderer Fachleute einbeziehen. Genau diese Sorgfalt vermissen wir beim Antrag der Ampelfraktionen.

Auch dass die Landesregierung sich immer noch nicht entschließen kann, die Zusammenarbeit mit DITIB sofort und vollständig zu beenden, ist – das sei nur am Rande vermerkt – angesichts dessen absolut unverständlich.

(Beifall der AfD)

Meine Damen und Herren, wir brauchen nicht nur Prävention, wir brauchen auch Überwachung, Intervention und notfalls Repression. Unsere Grenzen müssen wirksam kontrolliert und gegen die Infiltration durch religiöse Extremisten geschützt werden. Salafistische Straftäter fremder Staatsangehörigkeit müssen konsequent ausgewiesen werden. Moscheegemeinden und Islamverbände müssen beobachtet werden. Das Auftreten von Hasspredigern und Versuche der Radikalisierung junger Menschen sind kompromisslos zu unterbinden.

(Beifall der AfD)

Schließlich müssen wir von den hier lebenden Muslimen und vor allem von ihren führenden Repräsentanten ein klares Bekenntnis zu unserer säkularen Verfassung verlangen. Nicht die Scharia, sondern das Grundgesetz ist und bleibt die Grundlage unseres Staates.

(Beifall der AfD)

Wer bei uns leben will, muss dies ohne Wenn und Aber akzeptieren.

Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall der AfD)

Für die FDP-Fraktion spricht Frau Kollegin Lerch.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! In der Bewertung des Islam ist jede Pauschalisierung unzulässig. Die Differenzierung in der Ausgestaltung ist das, was uns verpflichten muss; wir müssen genau hinschauen, und jede Verallgemeinerung birgt Probleme in sich. Das vorab.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dennoch teile ich die Meinung, dass wir bei den Verbänden sehr genau hinschauen müssen. Die Landesregierung ist dem gerecht geworden, indem sie bereits im vergangenen Jahr mehrere Gutachten in Auftrag gegeben hat, die uns vorliegen und die die Problematik im Detail auch belegen. Ich denke, die Zukunft wird bei einer genauen Analyse zeigen – und dabei schaue ich in Richtung des Integrationsministeriums –, dass wir sehr bedeutend und auch kleinschrittig, aber gewissenhaft vorgehen, um diese Frage für die Zukunft zu handhaben und auch einer Lösung zuzuführen.

Wir warten darauf und sind gespannt, was Sie uns für Antworten darauf geben werden.

Ich möchte jetzt zu dem Antrag der CDU kommen und stelle zunächst einmal fest, dass dieser Antrag schon relativ alt ist, aus dem Juli 2016 stammt und das Thema richtig und wichtig beschreibt. Ich freue mich darüber, dass uns in der Sache sehr wenig trennt und hätte mich – da komme ich auf meine Vorrednerin von der SPD zu sprechen – gefreut, wenn wir es geschafft hätten, in dieser außerordentlich wichtigen Frage einen gemeinsam Antrag vorzulegen; denn er hätte ein Zeichen im Hinblick auf die Bedeutung dieses Themas gesetzt. Ich bin noch nicht ganz ohne Hoffnung, ob wir das nicht vielleicht doch noch hinbekommen.

Sie haben, wie auch wir, die islamistische Radikalisierung als ein wichtiges und aktuelles Problem erkannt und identifiziert. Allein bei den konkreten Maßnahmen, wie wir das Problem in den Griff bekommen sollen, müssten wir etwas genauer hinschauen. Da unterscheiden wir uns. Was Sie fordern, ist lediglich ein Präventionsnetzwerk und ein Ausstiegsprogramm für Radikalisierte. In unseren Augen – in den Augen der Koalition und der FDP-Fraktion – reicht das allein allerdings nicht aus. Außerdem ist es Ihnen sicher nicht entfallen, dass die Landesregierung mit dem Konzept zur Verhinderung islamistischer Radikalisierung junger Menschen in Rheinland-Pfalz schon eine geeignete Maßnahme vorgelegt hat. Deshalb wollen wir mit diesem gemeinsamen Antrag der Koalitionsfraktionen mehrere Dinge erreichen:

1. Das bestehende Konzept wollen wir mit deutlich aufgestockter Finanzierung fortsetzen. Hier denke ich insbesondere auch an den Bund.

2. Es steht außer Frage, dass die Präventionsarbeit in der Öffentlichkeit noch deutlicher bekannt gemacht werden muss. Meine Vorrednerin hat darauf hingewiesen, dass die jungen Menschen auf Abwege kommen, aber auch deutlich gemacht werden muss, dass es einen Weg zurück gibt und diese Dinge bekannt gemacht werden müssen. Wir

erleben das in den Schulen, wie quasi über Nacht plötzlich junge Mädchen kommen, die verschleiert sind, und sagen: Ich bin dem Islam beigetreten. – Dann müssen bestimmte Werkzeuge zur Verfügung stehen, um da wieder einen Weg zurück möglich zu machen.

Das Integrationsministerium wird in Zukunft alle Maßnahmen im Bereich der Gewaltprävention in der Koordinierungsstelle „Prävention gegen Gewalt“ bündeln. Ganz wichtig ist bei allen Präventionsmaßnahmen, dass wir die Zivilgesellschaft und auch die Verbände mit in den Dialog einbeziehen.

Der nächste Punkt: Die bestehenden Präventionsangebote an Schulen sind ebenfalls ein äußerst wichtiger Bestandteil im Gesamtkonzept. Beispielhaft – das haben wir in den vergangen Debatten immer wieder thematisiert – sei hier das Netzwerk „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ genannt, das die Landeszentrale für politische Bildung betreut.

Meine Damen und Herren, bei der Anhörung im Integrationsausschuss haben mehrere Experten davon gesprochen, dass die rechtsextreme Szene und die islamistische Szene relativ ähnlich sind. Das heißt, dass wir das Rad nicht neu erfinden müssen, wenn wir davon sprechen, ein Aussteigerprogramm zu implementieren. Synergieeffekte sind hier denkbar und erleichtern auch die Arbeit. Eine gute Vernetzung der Gesamtproblematik ist das A und O. Damit meine ich in diesem Fall die Vernetzung mit den anderen Bundesländern und mit dem Bund, und das gilt es letztendlich zu erreichen.

Ich danke Ihnen.

(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN spricht Frau Kollegin Schellhammer.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir reden heute erneut nach vielen Ausschussrunden über das absolut wichtige Thema, was wir tun können, um islamistischen Terrorismus zu verhindern. Ich befürchte, leider wird uns das Thema noch weiterhin begleiten. Umso wichtiger war es, dass wir uns im Rahmen einer Anhörung mit diesem Thema und damit, was dagegen zu tun ist, auseinandergesetzt haben und dies dann auch als Ampelkoalition in einem aktualisierten Stand in einem Antrag zusammengefasst haben.

Die Anhörung mit Expertinnen und Experten hat uns gezeigt, was bei Islamismusprävention berücksichtigt werden muss. Wir haben gehört, dass wir weltweit eine Ausweitung dieser fundamentalistischen Auslegung des Islam erkennen müssen. Weshalb sich insbesondere junge Menschen radikalisieren, hat aber komplexe Ursachen. Es ist niemals monokausal, sondern es kommen immer verschiedene Aspekte zusammen, die dann zu einer Radikalisierung führen können. Sie können im Familienehreumfeld liegen,

sie können in der Ablehnungserfahrung liegen, aber auch durch andere Problematiken und natürlich auch durch diese globalen Einflüsse, die sich hier bemerkbar machen.

Eine besondere Aufgabe kommt unserer Meinung nach bei der Deradikalisierung junger Menschen aber auch den Moscheegemeinden zu, die jungen Menschen eine stabile Glaubensdeutung anbieten müssen, damit sie gegen eine radikale Auslegung immun sind.