Das heißt, sie werden nicht nur unmittelbar Geld und Personal sparen, sondern sie werden auch von einem Bürokratieabbau und von den Strukturen und dem Know-how der gesetzlichen Krankenversicherung profitieren können.
Auch für die Ärztinnen und Ärzte in Rheinland-Pfalz wird es einfacher, weil sie jetzt als Anspruchsnachweis eine elektronische Gesundheitskarte und keine Behandlungsscheine mehr vorliegen haben.
Sowohl die Ärzteschaft, die Landesärztekammer als auch die Kassenärztliche Vereinigung begrüßen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte. Herr Dr. Gensch, ich kann Sie nur dazu ermuntern, dies mit der Landesärztekammer und Ihren Kolleginnen und Kollegen einmal zu diskutieren.
(Abg. Hedi Thelen, CDU: Das nützt doch nichts, wenn die Kostenträger nicht mitmachen, Frau Ministerin!)
Sie werden Ihnen von den Vorteilen der elektronischen Gesundheitskarte in der Praxis zu berichten wissen.
Die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherungen werden durch die Einführung der eGK – um auch hier mit einem Märchen aufzuräumen – im Übrigen auch nicht weiter belastet. Mir ist noch einmal wichtig zu sagen, dass sich der Leistungsumfang nach wie vor nach den §§ 4 und 6 des Asylbewerberleistungsgesetzes richtet. Daher gibt es nach wie vor Einschränkungen gegenüber den Leistungen für gesetzlich Krankenversicherte.
Auf dem Chip der eGK wird ein Kennzeichen hinterlegt sein, an dem die Software in den Arztpraxen und Krankenhäusern erkennen kann, dass es sich um eine Asylbewerberin oder einen Asylbewerber mit eingeschränktem Leistungskatalog handelt.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Rahmenvereinbarung, die heute oft angesprochen wurde, regelt des Weiteren die Kostenerstattung für die Krankenkassen, die als Dienstleister für die Kommunen tätig sind und dafür eine Verwaltungsgebühr in Höhe von 8 % der entstandenen Leistungsaufwendungen erhalten, mindestens jedoch 10 Euro.
Bei den sogenannten Hochkostenfällen übernimmt die Landesregierung – das ist richtig – 85 % der entstandenen Leistungsausgaben, einschließlich der bei den Krankenkassen entstehenden Verwaltungsgebühr. Hier wird dann immer wieder behauptet – sowohl Herr Frisch als auch Herr Gensch haben das getan –, die Landesregierung hätte Zugeständnisse gemacht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist falsch, denn die Kostenübernahme bei den Hochkostenfällen gibt es schon seit dem Jahr 1995. Erst jetzt kommt lediglich zum Tragen, dass im Falle der Einführung der eGK auch die Verwaltungsgebühren der Krankenkassen als erstattungsfähige Aufwendung im Rahmen der Landesverordnung über die Ausnahmen von der pauschalen Erstattung nach dem Landesaufnahmegesetz berücksichtigt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das ist kein Zugeständnis, sondern schlicht die Anwendung der geltenden Rechtsverordnung. Auch die fortwährende Kritik an der Höhe der vereinbarten Verwaltungsgebühren kann ich, ehrlich gesagt, nicht mehr nachvollziehen. Die Landesregierung hat schon zum wiederholten Mal darauf hingewiesen, dass sie die Kosten für eine Evaluation der eGK übernehmen wird und nach Abrechnung der ersten beiden Quartale die Angemessenheit der Verwaltungskosten der Krankenkassen überprüft werden wird.
Die Fakten liegen doch ganz klar auf dem Tisch. Herr Frisch, der Vorwurf des Tricksens und Täuschens geht völlig am Thema vorbei; denn wir sorgen mit dieser Evaluation für Transparenz und Fakten. Auf der Basis des Evaluationsergebnisses wird dann eine Anpassung der Rahmenvereinbarung erfolgen, falls und soweit sich die Höhe der Verwaltungskosten als nicht sachgerecht darstellen sollte. Schlussendlich können die Kommunen mit einer dreimonatigen Frist zum Quartalsende aus der Rahmenvereinbarung austreten.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, neben den wirtschaftlichen Aspekten muss jedoch eines an erster Stelle stehen, nämlich das Wohl der Geflüchteten und deren diskriminierungsfreier, unkomplizierter Zugang zur Gesundheitsversorgung.
Herr Dr. Gensch, ich möchte keine Patienten der ersten und zweiten Klasse. Ich möchte, dass ein Kind, wenn es hingefallen ist und, ja, wenn es nur Schrammen hat, sofort zum Arzt gehen kann – egal, ob es ein Kind deutscher Herkunft ist oder mit Flüchtlingshintergrund. Das ist unser Verständnis von Menschenwürde.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Kollege Teuber, Sie sind – wie schon einmal in diesem Hause – auf meine Argumente leider nicht eingegangen. Die Kostensteigerungen, die befürchtet werden, die Abstimmung der kommunalen Spitzenverbände mit den Füßen, die einfach die Karte nicht akzeptieren, sprechen doch Bände darüber, dass massive Bedenken bestehen, auf die Sie leider mit keinem einzigen Wort eingegangen sind.
Stattdessen haben Sie uns hier eine herzerweichende Geschichte zweier Asylkinder geschildert, mit dem Ende, dass Sie den Eindruck erweckt haben, diese Kinder würden nach dem jetzigen Stand in unserem Gesundheitssystem nicht behandelt. Das halte ich nun für eine höchst bedenkliche Fehldarstellung, weil hier der Eindruck erweckt wird, wir würden uns um diese Menschen nicht kümmern.
Das passt aber zu der Äußerung, die Sie am 25. Oktober in der Presse gemacht haben. Sie sagten, die bisherige Praxis – die die grüne Sozialdezernentin in Trier als nicht diskriminierend und vollkommen angemessen bezeichnet hat – sei menschenunwürdig. Ich kann Ihnen nur sagen, das ist eine missbräuchliche Verwendung des Begriffs „Menschenwürde“ zur Durchsetzung politischer Ziele. Was, bitte schön, soll daran menschenunwürdig sein, einmal im Quartal einen Behandlungsschein aus dem Briefkasten zu nehmen, um diesen dann beim Hausarzt vorzulegen?
Eine solche Bewertung ist im Hinblick auf die bürokratischen Hürden, die jeder deutsche Staatsbürger in vielen Bereichen des Gesundheitssystems über sich ergehen lassen muss, dermaßen absurd, dass man sie als Argument in einem rationalen Diskurs nun wirklich nicht ernst nehmen kann.
Meine verehrten Kollegen von der CDU, Sie haben die Gesundheitskarte mit ähnlichen Argumenten kritisiert wie wir. Dem können wir uneingeschränkt zustimmen. Nur, warum hat dann Ihre gesamte Stadtratsfraktion in Trier die Einführung der Karte befürwortet? Warum hat die CDU dort nicht die Position der AfD unterstützt? Sie müssen sich schon entscheiden, was Sie wollen. Wollen Sie eine ideologiefreie pragmatische Politik im Sinne der Bürger, oder wollen Sie sich alle Optionen im Hinblick auf Schwarz-Grün
Sie sollten unsere Politik unterstützen und nicht herumlavieren. Sie sollten eine realistische und vernunftorientierte Politik zum Wohl der Bürger und zum Wohl unseres Landes machen, und das konsequent auf allen Ebenen des politischen Handelns.
Herr Frisch, ich würde das gar nicht immer so auf die Farbenlehre beziehen. Lassen Sie Herrn Gensch und der CDU doch hier ihre Meinung. In Trier und sonstwo können sie doch eine andere Meinung haben. Sie müssen doch nicht immer alles nur auf machtpolitische Fragen und die Farbenlehre zurückführen. Es geht stattdessen um die Sa
Ach, Herr Gensch, Ihre Kolleginnen und Kollegen aus der Ärzteschaft selbst befürworten das. Sie sagen selbst, der Prozess der Abrechnung und der Behandlung, transparent verhandeln, auch mit den Patienten vor Ort, ist durch die eGK einfacher. Die Ärztinnen und Ärzte selbst sind diejenigen, die das Ganze mit unterstützt und positiv begleitet haben.
Sie können gerne einmal vorbeikommen. Wir können gerne zusammen einen Termin in Trier mit Ihren Kolleginnen und Kollegen und mit der Bezirksärztekammer machen, und dann sprechen wir in der Praxis darüber. Damit habe ich überhaupt kein Problem. Wo man nachbessern sollte, da bessern wir nach.
Wir sollten aber hier in diesem Bereich dann auch aus der Praxis berichten. Die Kolleginnen und Kollegen aus dem Amt für Soziales und Wohnen – das ist in jeder Kommune so – müssen entscheiden, müssen befinden, wie mein Kollege Herr Köbler das schon sagte, ist der jetzt krank oder nicht? Gebe ich dem etwas, muss der nochmals zusätzlich kommen?
Wenn sie die aber doch zugeschickt bekommen haben – – – Man merkt in dem Bereich, dass Sie überhaupt nicht in der Praxis sind. Wohin bekommt ein Obdachloser, der von dieser Karte genauso profitiert, das dann hingeschickt?
Ja, das passt Ihnen jetzt nicht in den Kram, weil Sie keine Antwort darauf haben! In Trier aber – deswegen ist diese Rahmenvereinbarung so gut, denn sie lässt zu, dass Kommunen individuell nach ihren Bedürfnissen agieren – gibt es im Bereich der Asylbewerber, der Obdachlosen und in den Bereichen, die sonst von dieser Karte profitieren, das Problem der postalischen Zustellung.
aus einer privaten Krankenversicherung heraus zu gehen, bei dem Thema einfach darüber zu sprechen, wo jeder selbstverständlich die bestmögliche Leistung bekommt, den anderen nicht auch eine geringfügigere Leistung zugestehen zu wollen, ohne ein Hemmnis und ohne eine Idee darüber, wo man hingehen muss, wen man befragt, wo die Mitarbeiter der Verwaltung gar nicht die Kompetenz haben, das zu bewerten.
(Abg. Sven Teuber, SPD: Lassen Sie uns gleich einen Termin machen! Kommen Sie nach Trier, ich komme mal nach Zweibrücken!)