Protocol of the Session on January 26, 2017

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt liegen dem Präsidium nicht vor. Wir können also zur Abstimmung kommen. Vorher frage ich, ob Ausschussweisung zu den Anträgen gewünscht wird? – Nein.

(Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Ja, doch!)

Die Fraktion der AfD bittet um Ausschussüberweisung. Wer der Ausschussüberweisung des Antrags der Fraktion der AfD – Drucksache 17/2084 – zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Stimmenthaltungen? – Damit ist der Antrag auf Ausschussüberweisung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

Wir kommen damit zur Abstimmung über den Antrag und den Alternativantrag in der Sache.

Ich rufe zunächst die Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/2084 – auf. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Damit ist der Antrag der Fraktion der AfD mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der AfD abgelehnt.

Ich rufe die Abstimmung über den Alternativantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/2116 – auf. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU mit den Stimmen der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU bei Stimmenthaltung der AfD abgelehnt.

Damit haben wir Punkt 14 der Tagesordnung erledigt.

Ich rufe Punkt 15 der Tagesordnung auf:

Fünfter Opferschutzbericht der Landesregierung (Stand: 1. Oktober 2016)

Besprechung des Berichts der Landesregierung (Drucksache 17/1735) auf Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/2058 –

Dem Präsidium wurde mitgeteilt, dass sich die Parlamentarischen Geschäftsführer darauf verständigt haben, diesen Tagesordnungspunkt zu vertagen. – Dem ist so. Damit ist der Tagesordnungspunkt vertagt.

Ich rufe Punkt 16 der Tagesordnung auf:

Infrastrukturprojekte beschleunigen – Planungs- und Genehmigungsverfahren verkürzen Antrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/2083 –

Hier liegt dem Präsidium die Information vor, dass sich die Fraktionen darauf verständigt haben, diesen Antrag ohne Aussprache an den Ausschuss zu überweisen. Vorgeschlagen ist der Ausschuss für Wirtschaft und Verkehr. Ist das richtig so? Wird dem so zugestimmt? – Ich sehe keine Widerrede. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:

Digitalisierung in der Landwirtschaft – Entwicklungsmöglichkeiten für Betriebe fördern Antrag der Fraktionen der SPD, FDP und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 17/2077 –

Auch hierzu liegt dem Präsidium die Information vor, dass der Antrag ohne Aussprache an den Ausschuss überwiesen werden soll. Vorgeschlagen ist der Ausschuss für Landwirtschaft und Weinbau. Gibt es eine Widerrede? – Dem ist nicht so. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen.

Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf, bei dem es sich gleichzeitig um den letzten Tagesordnungspunkt der heutigen Sitzung handelt:

Einstufung der Demokratischen Volksrepublik Algerien, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten Antrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/2086 –

dazu:

Zuzug reduzieren, Kommunen entlasten: Landesregierung muss Widerstand gegen die Ausweitung der sicheren Herkunftsstaaten beenden Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU – Drucksache 17/2115 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Zunächst darf ich der antragstellenden Fraktion, der Fraktion der AfD, das Wort erteilen. Herr Abgeordneter Frisch hat das Wort.

Vielen Dank. – Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Zunächst einmal einen ganz herzlichen Dank an die CDU-Fraktion. Mit Ihrem kurzfristig gestellten Alternativantrag haben Sie die Richtigkeit unseres Anliegens ausdrücklich bestätigt.

(Beifall der AfD)

Auch meine gestrige Aussage, dass die Union die Ideen der AfD zur Bewältigung der Asylkrise zeitnah übernimmt, hat sich wieder einmal verifiziert.

(Beifall der AfD)

Zudem ist Ihr Antrag mit dem von uns vorgelegten nahezu inhaltsgleich, sodass ich in meiner Rede darauf verzichten kann, näher darauf einzugehen.

(Abg. Martin Haller, SPD: Das klingt doch gut! Wunderbar!)

Meine Damen und Herren, mit dem Berliner Terroranschlag vom 19. Dezember ist einmal mehr schlaglichtartig deutlich geworden, welch katastrophale Folgen die unkontrollierte Masseneinwanderung der vergangenen Jahre für unser Land hat. Nicht nur die sozialen und gesellschaftlichen Auswirkungen dieser verfehlten Politik werden uns auf lange Zeit hinaus belasten. Auch die Innere Sicherheit und damit Leib und Leben unser Bürger sind in hohem Maße gefährdet.

Dass der Berlin-Attentäter genauso wie viele Kriminelle der Silvesternacht 2015/2016 zu den sogenannten Nafris gehörte, war dabei kein Zufall. Trotz aller Versuche, Einwandererkriminalität zu vertuschen und zu verharmlosen,

(Abg. Alexander Schweitzer, SPD: Wer vertuscht?)

wissen wir längst, dass eine nicht unerhebliche Zahl von Immigranten gerade aus den Maghreb-Staaten ihr Gastrecht missbraucht. Das zeigen ganz nüchtern die Kriminalstatistiken, in denen Täter aus diesen Ländern weit überrepräsentiert sind.

Natürlich kann man darüber streiten, ob eine konkrete Straftat durch strengere Asylregelungen hätte vermieden werden können, aber darum geht es nicht. Unsere Verantwortung gegenüber den eigenen Bürgern gebietet es, solche Problemzuwanderungen von vornherein so weit wie möglich zu verhindern.

(Beifall der AfD)

Nur wenn wir das Risikopotenzial von Anfang an verringern, werden wir auf Dauer auch das tatsächliche Risiko und damit die reale Bedrohung unserer Bevölkerung senken. Auch darauf zielt unser heutiger Antrag ab; denn mit der Einstufung der Maghreb-Staaten als sichere Herkunftsländer könnte der Zustrom von dort deutlich eingedämmt werden.

Pro und Kontra der Debatte sind umfassend ausgetauscht. Die Anerkennungsquote für Algerien, Marokko und Tunesien liegt zwischen 1 % und 3 %. Sie ist also außerordentlich

gering. Maghreb-Immigranten, überwiegend junge Männer, kommen zumeist aus asylfremden wirtschaftlichen Gründen nach Deutschland. Eine Einstufung dieser Länder als sichere Herkunftsstaaten würde es ermöglichen, ihre Verfahren zu beschleunigen und nicht aufenthaltsberechtigte Personen schnell zurückzuführen. Sie ist daher ein notwendiger Schritt, um die unkontrollierte Einwanderung wieder gesetzeskonform zu ordnen.

Hinzu kommt, dass in den betreffenden Staaten weder eine systematische Verfolgung politischer Gegner stattfindet noch Bedrohung oder Willkür durch Gewalt im Rahmen bewaffneter Konflikte zu befürchten sind. Gleichwohl ist die Zahl der von Angehörigen dieser Staaten in den vergangenen Jahren gestellten Asylanträge kontinuierlich gestiegen. Dadurch werden Bund, Länder und Kommunen mit erheblichen Kosten belastet.

Nicht zuletzt wird mit der Anerkennung als sicherer Drittstaat das individuelle Recht, einen Asylantrag zu stellen, keineswegs aufgehoben. Auch Bürger solcher Staaten können jederzeit besondere Verfolgungsgründe geltend machen und bei entsprechenden Nachweisen Schutzstatus erhalten.

Wenn trotz klarer Fakten und Argumentationslage immer noch keine Entscheidung in dieser Sache getroffen werden konnte, ist das einmal mehr nicht rationalen, sondern ideologischen und machtpolitischen Gründen geschuldet.

(Beifall der AfD)

Obwohl der Deutsche Bundestag mit klarer Mehrheit der Erweiterung der sicheren Herkunftsländer bereits im Mai 2016 zugestimmt hat, blockiert eine grüne Minderheit über den Bundesrat bis heute die Umsetzung dieses Beschlusses.

Man muss sich das einmal vorstellen: Eine Partei, die bundesweit nicht einmal 10 % der Stimmen auf sich vereinigen kann und die bei der Landtagswahl fast zwei Drittel ihrer Wähler verloren hat, zwingt in einer wichtigen politischen Frage der großen Mehrheit unserer Gesellschaft ihren Willen auf. Natürlich ist das formalrechtlich nicht zu beanstanden. Die Grünen haben – das ist die fatale Folge der bunten Notkoalitionen gegen die AfD, zu denen die Altparteien zwecks Machterhalt zunehmend greifen müssen –

(Beifall der AfD)

nun einmal die Möglichkeit, auf diese Weise ihre Partikularinteressen durchzusetzen. Eigentlich ist das aus unserer Übersicht auch überhaupt kein Grund zur Klage;

(Abg. Jutta Blatzheim-Roegler, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Das nennt man Demokratie!)

denn Sie schaden sich damit selbst und lassen die große Mehrheit der Bürger, wie unlängst bei der Nafri-Debatte, fassungslos zurück.

(Beifall der AfD)

Wenn wir Sie heute auffordern, Ihre Blockadehaltung aufzugeben, liegt dies ganz allein daran, dass Sie damit auch den Interessen unseres Landes schaden. Nur darauf kommt es aber letzten Endes an, weil wir alle in der Verantwortung stehen,

(Glocke des Präsidenten)