Sie, Herr Staatsminister Lewentz, sind Ihrer gesetzlichen Pflicht, zum 30. Juni 2015 eine Entscheidung zu treffen, nicht nachgekommen.
Das Ministerium wurde erst Mitte vergangenen Jahres durch die örtliche Presse wachgerüttelt. Dann hat das Innenministerium im Sommer vergangenen Jahres zunächst keine Gemeinwohlgründe gesehen, von der vorläufigen Namensgebung Herdorf-Daaden abzugehen. Im aktuellen Gesetzentwurf liegt jetzt demgegenüber ein totaler Meinungsumschwung vor, der nur eingeschränkt in der Gesetzesbegründung erklärt ist. Wie will man das Hin und Her den Leuten erklären?
Zu dem eigentlich Wichtigsten, den Kosten: Angesichts des Kostenvolumens für die Eingliederung insgesamt und für den Spezialfall Herdorf-Daaden im Detail sind das Ausbleiben von wesentlichen Einsparungen und die Zumutungen der jüngsten Vergangenheit, zum Beispiel am Stegskopf, wesentlicher als die marginale Namensgebung. Vor Ort merkt man, dass dieser Anlaufprozess mit erheblichen Kosten verbunden ist. Daher ist es umso dringlicher, hier zu einer finanziellen Entlastung zu gelangen. Das würde dem gesamten Unternehmen der Eingliederung der Stadt Herdorf in die Verbandsgemeinde Daaden nützliche Dienste erweisen.
Im anderen Eingliederungsgesetz Betzdorf-Gebhardshain hat die angehörte Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden nur mit der einschränkenden Maßgabe zugestimmt, dass auch der Verbandsgemeinde Herdorf-Daaden ein finanzieller Ausgleich von 2 Millionen Euro zugestanden wird. Diesen dringenden finanziellen Ausgleich, wie er bei vielen Fusionen geleistet wurde, halte ich für fair und kommunalpolitisch gerecht. Die Landesregierung kommt dem nicht nach.
ten Regelungsbereich Waldbreitbach, Nassau, Kirn-Land. Hier sieht es noch nicht nach freiwilligen Fusionen aus. Da muss der weitere Fortgang abgewartet werden.
Zu Artikel 3: Das Gesetz über den Zusammenschluss der Verbandsgemeinden Altenglan und Kusel sieht vor, dass bei der Verbandsgemeindeverwaltung ein neuer Personalrat zu wählen ist. Die vor Ort entwickelten Ideen zur neuen Personalratsgestaltung tragen wir mit, und deshalb wird dieser Gesetzesteil von uns unterstützt.
Zum Schluss noch etwas an unsere FDP-Kollegen. Ich zitiere aus dem Wahlprogramm: Für Freie Demokraten ist es bei der Kommunalreform wichtig, nicht etwas zu kopieren, sondern in Zusammenarbeit mit den Kommunen eine eigene, aber auch mutige Kommunalreform für RheinlandPfalz und seine Bürgerinnen und Bürger umzusetzen. –
Diesen Mut mit zielführender und sachlicher Vernunft hätte ich der FDP auch in der Regierung gewünscht.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Mit den im Gesetzentwurf enthaltenen Entscheidungen ist die AfD grundsätzlich einverstanden. Allerdings zeigen die Probleme der Namensfindung für die neue Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf, dass Schnellschüsse ohne Beteiligung der Bürger vor Ort zu Fehlentscheidungen führen können.
Hier wäre aus unserer Sicht eine Findungskommission mit interessierten Bürgern, Vereinen und Verbänden schneller zu einvernehmlichen Ergebnissen gekommen. Damit wäre allen Beteiligten der aufwendige Umweg über den Verwaltungsgerichtshof erspart geblieben. In dem Abstimmungsprozess innerhalb der kommunalen Gremien nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofes wurde der Name von Herdorf-Daaden in Daaden-Herdorf umgewandelt, und zwar mit nahezu einstimmigen Beschlüssen.
Die Regelung für Waldbreitbach, Nassau und Kirn-Land, dass die Wahlen für die kommunalen Mandatsträger erst nach der abgeschlossenen Fusion innerhalb des veränderten Gebietes stattfinden, ist sehr sinnvoll und bringt auch eine gewisse Kostenersparnis. Wir erwarten allerdings, dass die Fusionen mit Bürgerentscheiden verknüpft werden. Hier sollte ein transparenter Informationsprozess vorangehen.
Auch die Verlängerung der Amtszeit der Personalräte der VG Altenglan und Kusel um ca. ein halbes Jahr ist sinnvoll und ist mit den örtlich handelnden Personen abgestimmt. Nach der Konstituierung der neuen Verbandsgemeinde ist
Bevor ich der nächsten Rednerin das Wort erteile, möchte ich Gäste bei uns im Mainzer Landtag begrüßen, und zwar die Frauen Union aus Bad Wildungen. Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Jawohl, Herr Kollege Wäschenbach, wir sind für sinnvolle kommunale Gebietsreformen und für Zusammenschlüsse, und deshalb kann ich auch nur schon jetzt vorweg sagen, es ist vernünftig, was gemacht wird. Ich weiß nicht, wo Ihre Probleme sind, was die FDP betrifft.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, das uns vorliegende Landesgesetz über Maßnahmen im Zusammenhang mit Gebietsänderungen von Verbandsgemeinden regelt wichtige Details bei den einzelnen Gebietsänderungsmaßnahmen und ist damit im Sinne der Freien Demokraten. Die Regelungen betreffen die bereits gegründete Verbandsgemeinde, bisher Herdorf-Daaden, und die vor der Reform stehenden Verbandsgemeinden Waldbreitbach, Nassau – also meine Verbandsgemeinde – und Kirn-Land. Die im vorliegenden Gesetz getroffenen Regelungen begründen für uns die Hoffnung, dass diese neuen Verbandsgemeinden effektiv und bürgerorientiert arbeiten werden.
Nicht selten entsteht der Eindruck – das ist richtig –, dass Gebietsänderungen unproblematisch verlaufen. Dass die Abstimmungsarbeit aber bereits bei der Namensgebung der neuen Verbandsgemeinde beginnt, zeigt das Beispiel der verbandsfreien Stadt Herdorf bzw. der neuen Verbandsgemeinde Daaden-Herdorf. Selbstverständlich spielen Historie und Lokalpatriotismus eine Rolle bei einer solchen Entscheidung; das ist per se auch nicht schlimm. Dennoch ist es wichtig, dass am Ende eine Mehrheitsentscheidung steht, und diese Mehrheitsentscheidung ist vorliegend gegeben. In eben dieser Mehrheit repräsentieren sich fünf von sieben Ortsgemeinden, in denen aber mehr der Einwohner der gesamten Verbandsgemeinde wohnen, die sich für den Namen Daaden-Herdorf entschieden haben. Das war der Grund.
Darüber hinaus ist es wichtig, dass im Namen der Verbandsgemeinde als Erstes der Name der Gemeinde steht, in der die Verbandsgemeinde ihren Sitz hat, und das ist Daaden. Daaden ist somit die Sitzgemeinde. Insofern ist es eine völlig logische Entscheidung.
Einmal ganz nebenbei bemerkt, es ist im Übrigen dem ehemaligen Wirtschafts- und Verkehrsminister Hans-Artur Bauckhage, der in Daaden lebt, durchaus recht, dass dieser Name so gewählt wurde. Das ist für uns auch ein Argument.
(Zurufe von der SPD: Jawohl, das ist ein Argument! – Weitere Zurufe von der FDP – Abg. Michael Wäschenbach, CDU: Es ist genau das Gegenteil!)
Ebenso unterstützen wir die Festlegung, dass in den Verbandsgemeinden Waldbreitbach, Nassau und Kirn-Land von Bürgermeisterwahlen bis zum Vollzug der jeweiligen Gebietsänderungen abgesehen wird. Da in den Verbandsgemeinden im Jahr 2017 Bürgermeisterwahlen anstünden, aber bereits im Jahr 2019 die dortige Kommunalreform umgesetzt sein soll, halten wir die angestrebte Lösung durch beauftragte Personen, welche die Amtsgeschäfte führen, für absolut sinnvoll. Hierdurch werden nicht nur Kosten gespart, sondern auch Leerlaufzeiten, die durch Einführungsprozeduren entstehen können, vermieden; denn gerade auf der Zielgeraden der angestrebten Fusionen muss weiterhin durchgehend und ohne Unterbrechung gearbeitet werden.
Mein besonderer Dank gilt in diesem Zusammenhang dem Bürgermeister der Verbandsgemeinde Kirn-Land, Herrn Werner Müller, der sich dazu bereit erklärt hat, die Amtsgeschäfte bis 2019 weiterzuführen.
Der letzte Teil des Gesetzes befasst sich mit der Aussetzung der Personalratswahlen in den sich zusammenschließenden Verbandsgemeinden Altenglan und Kusel. Da hierdurch nicht die Personalvertretungen entfallen, sondern die bisherigen Personalräte ihre Geschäfte bis zum Vollzug der Gebietsänderung fortführen, findet auch dieser Gesetzesteil unsere Zustimmung.
Abschließend lässt sich also sagen, dass dieses Landesgesetz ausschließlich vernünftige Maßnahmen im Zusammenhang mit den Gebietsänderungsmaßnahmen regelt. Daher wird die FDP-Fraktion mit Ja stimmen und die betroffenen Kommunen und die Landesregierung weiterhin bei ihren Vorhaben unterstützen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wie wir derzeit an verschiedenen Gesetzgebungsprozessen merken, setzt die Ampel-Koalition die Kommunal- und Verwaltungsreform zügig fort. Wir sind uns einig, dass zur Sicherung der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse, zur aktiven Gestaltung des demografischen Wandels und zur weiteren Stärkung der Leistungsfähigkeit unserer Kommunen, der Wettbewerbsfähigkeit und der Verwaltungskraft der Kommunen in Rheinland-Pfalz die Fortentwicklung der kommunalen Strukturen notwendig ist.
Wie meine Vorrednerinnen und Vorredner aus der Koalition bereits erwähnt haben, umfasst der vorliegende Gesetzentwurf drei Regelungsgegenstände. Es wurde schon intensiv darauf eingegangen, dass es zu einer Namensklärung kommt und die neue Verbandsgemeinde nun DaadenHerdorf heißen soll.
Wir haben festgestellt – dies hat Frau Kollegin Becker mit den Beschlüssen der Ortsgemeinderäte auch sehr klar skizziert –, wir haben es häufiger im Zuge der Kommunalund Verwaltungsreform erlebt, dass wir sozusagen einen Mehr-Ebenen-Konflikt haben, bei dem die Ortsgemeinden gegebenenfalls ein anderes Votum haben als der Verbandsgemeinderat oder die zusammenzuführenden Verbandsgemeinden unterschiedlich votiert haben. Aber letztendlich obliegt es dem Gesetzgeber, dann die Namensklärung herbeizuführen. Die von Frau Becker vorgetragenen Argumente sind aus Sicht der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN schlüssig, und deswegen schließen auch wir uns dieser Namensänderung zu Daaden-Herdorf an.
Es werden noch weitere Maßnahmen in dem Gesetz vorgenommen, nämlich die Aussetzung der Bürgermeisterinnenund Bürgermeisterwahlen in Verbandsgemeinden, die zur Fusion anstehen. Auch das wurde schon erklärt. Da aber gerade eben seitens der AfD wieder die Aufforderung zur lokalen Bürgerbeteiligung vorgebracht wurde, möchte ich noch einmal generell den Hinweis geben, die lokale Bürgerbeteiligung obliegt den Kommunen, der kommunalen Selbstverwaltung. Inwieweit Bürgerwerkstätten im Zuge der Kommunal- und Verwaltungsreform vor Ort stattfinden oder inwieweit ein Ratsbegehren stattfindet oder die Bürgerinnen und Bürger sich auf den Weg machen, um einen Bürgerentscheid über die Kommunal- und Verwaltungsreform herbeizuführen, obliegt der lokalen Diskussion. Es obliegt nicht dem Landesgesetzgeber, das vorzuschreiben, sondern es muss Ergebnis der Diskussion vor Ort sein, welches Format gewählt wird, sei es ein Bürgerdialog, sei es ein konsultatives Verfahren oder ein direktdemokratisches Verfahren mit einem Bürgerentscheid, und dies obliegt auch den Kommunen, die nun zur Fusion anstehen.
Insgesamt unterstützt die grüne Landtagsfraktion die vorgegebenen drei Maßnahmen, und wir blicken der Befassung mit dem vorliegenden Gesetz zustimmend entgegen.