Das sind wir aber leider gewohnt. Was wirklich gesundheitsgefährdend ist, ist die Angstmacherei, die Sie betreiben, weil Angst tatsächlich beim Menschen Stress und Gesundheitsschäden auslösen kann.
Ich habe gedacht, Herr Hartenfels argumentiert eigentlich immer sehr sachlich und belegt mit naturwissenschaftlichen Grundlagen.
(Abg. Giorgina Kazungu-Haß, SPD: Das war ein sachliches Argument! – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Hat er doch! Total gut und nachvollziehbar begründet!)
In dieser Studie steht etwas ganz anderes. Es gibt ganz klare naturwissenschaftliche Richtlinien, die in dieser Studie empfohlen werden, unter anderem auch die 2.000 m. Die haben wir uns also nicht ausgedacht, sondern das steht ganz klar in dieser Studie,
genauso wie die Dezibelzahl pro Sekunde. Auch die ist im Prinzip genau definiert. Wenn ein Mediziner, der sich jahrzehntelang mit dem Thema beschäftigt, das zu mir sagt, dann nehme ich den ernst.
Eine Erwiderung wird nicht gewünscht. Dann hat jetzt die Abgeordnete Lohr von der CDU-Fraktion das Wort.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir waren alle sehr gespannt, mit welchem Antrag die AfD zum Thema „Umwelt“ ins Plenum kommen wird. Was dann kam, war der alte Antrag aus dem letzten Plenum. Ich finde, Sie haben sich zu Beginn Ihrer Rede absolut entzaubert, indem Sie erst einmal mehrere Minuten darüber gesprochen haben, dass Sie Windkraft klar ablehnen und davon nichts halten.
Würde es Ihnen wirklich um den Gesundheitsschutz der Menschen gehen, frage ich mich, warum Sie den Antrag nicht unter dem Stichwort „Gesundheit“ eingereicht haben.
Ja, Sie haben sich, wie gesagt, als Gegner der Windkraft geoutet, aber keine Lösung dafür vorgetragen, wie denn die Alternativen aussehen, um die Klimaschutzziele zu erreichen.
Die Regierungskoalition im Bund und die Regierungschefs der Länder haben mit der Abschaffung des 52-GigawattPhotovoltaikdeckels und einer einheitlichen Definition eines Mindestabstands von 1.000 m zwischen einer Windkraftanlage und einer Wohnbebauung ein klares Signal für mehr Klimaschutz durch die Nutzung und den Ausbau der erneuerbaren Energien gesetzt.
Ebenso begrüßenswert sind die Beschlüsse der Umweltministerkonferenz zur Festlegung von einheitlichen Standards beim Artenschutz, um Genehmigungsverfahren für Windkraftanlagen effizienter und rechtssicherer zu gestalten und dabei auch auf regionale Spezifika Rücksicht zu nehmen.
Die in den vergangenen Tagen von Bundeswirtschaftsminister Altmaier erfolgten Ankündigungen zu der Umsetzung im Zuge der EEG-Reform setzen deutliche Signale für mehr Klimaschutz und an die Energiebranche, die zu Recht die letzten Monate eine Perspektive und Planungssicherheit von der Politik eingefordert hat.
Steigende Stromverbrauche, die Chancen von Wasserstoff und Elektromobilität werden ohne den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht nachhaltig umsetzbar sein. Hier allein auf den Import aus dem Norden oder dem Ausland zu setzen und die Potenziale im eigenen Land nicht auszuschöpfen, entspricht nicht einer effizienten und verantwortungsbewussten Energiepolitik und darf nicht unser Anspruch sein.
Wir wollen, dass Rheinland-Pfalz seine Potenziale dort ausschöpft, wo erneuerbare Energien effizient und wirtschaftlich betrieben werden können. Bei all dem ist uns ganz wichtig, dass die Bürgerinnen und Bürger sowie die angrenzenden Kommunen den Ausbau mittragen und einen Mehrwert erfahren.
Die Ankündigung, dass die Kommunen bis zu 20.000 Euro für eine Windkraftanlage erhalten sollen, ist ein gutes, ein richtiges Signal, damit Windkraft akzeptiert und nicht als persönliche Gefahr wahrgenommen wird.
Unstrittig ist, dass, egal ob Neubau oder Repowering, die gesetzlichen Vorgaben des Baugesetzbuchs einzuhalten sind, ebenso das Bundes-Immissionsschutzgesetz und die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm); denn wenn die Vorgaben zum Schall nicht eingehalten werden, muss konsequent gedrosselt werden. Hier kann und darf es keine Ausnahme geben.
Die Behörden dürfen das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger nicht verspielen. Hier ist konsequentes Handeln gefragt.
Wir, die CDU-Fraktion, nehmen die Sorgen der Bürgerinnen und Bürger vor Ort ernst. Deren Gesundheit und Wohlbefinden ist uns wichtig. Das umfasst Infraschall genauso wie die optische Beeinträchtigung durch Schattenwurf und Flugbefeuerung.
Der Kollege hat gesagt, es gibt zahlreiche Quellen für Infraschall, natürliche und unnatürliche. Ebenso gibt es auch zahlreiche Studien, sei es vom Bundesumweltamt oder eine gemeinsame Studie des Bayerischen Landesamts für Umwelt und des Bayerischen Landesamts für Gesundheit, die zeigen, dass Infraschall eben nicht kausal allein auf Windkraftanlagen zurückzuführen ist. Die von Ihnen angesprochene Infraschallstudie der Universität Mainz ist ohne Frage zu würdigen, aber kann nicht isoliert betrachtet werden.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von der AfD, bei Ihnen hat man nur immer per se den Eindruck, dass Sie Windkraft einfach ablehnen und verhindern wollen,
im vergangenen Plenum mit der Abschaffung der Privilegierung der Windkraftanlagen im Außenbereich, die Sie ins Feld führten, und jetzt mit den gesundheitlichen Auswirkungen durch Infraschall.
Es ist offenkundig, Sie wollen aus den Sorgen der Menschen politisches Kapital schlagen, um den von Ihnen so ungeliebten Ausbau der Windkraft zu beenden.
(Vereinzelt Beifall bei CDU und SPD – Abg. Dr. Jan Bollinger, AfD: Fakten sind Fakten! – Zuruf des Abg. Michael Frisch, AfD)
Meine Damen und Herren, mit einer solchen Haltung kommen wir aber nicht weiter. Ein häufig bemühtes Sprichwort besagt: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben. Wenn wir die Klimaschutzziele der Bundesregierung erreichen und bis 2030 Strom zu 65 % aus erneuerbaren Energien beziehen wollen, dann brauchen wir zukunftsweisende Ideen und kein Denken von gestern.
Wir lehnen den Antrag der AfD natürlich ganz klar ab. Die Landesregierung fordern wir gleichzeitig auf, die Chancen, welche die neuen politischen Rahmenbedingungen bieten, zu nutzen und gemeinsam den Klimaschutz voranzubringen; denn auch hier gilt: Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben.