Meine Damen und Herren, es kann doch nicht im Sinne des Rechtsstaats sein, dass die Umsetzung eines Gesetzes
letztlich von außerstaatlichen Stellen, in diesem Fall konkret von den Gewerkschaften, und davon abhängt, ob sie klagen oder ob sie eben nicht klagen. Meine Damen und Herren, das kann nicht zufriedenstellen.
Klar ist zu sagen, wenn wir über die Sonntagsöffnung sprechen – das erschließt sich schon aus dem Vorgesagten –, dann wollen wir damit um Gottes Willen keinen Dammbruch. Wir wollen eine faire Interessenabwägung. Unser Kompromiss, der Gegenstand des Gesetzentwurfs ist, ist ausgewogen und berücksichtigt beide jetzt wichtigen Zielrichtungen.
Durch die vier anlassunabhängig möglichen verkaufsoffenen Sonntage noch im Jahr 2020 wird ein schneller und spürbarer Beitrag zum teilweisen Ausgleich der Umsatzausfälle während des Lockdowns geleistet, und ab 2021 schließt sich die nachhaltige Unterstützung durch einen – ich betone: einen – anlassunabhängigen verkaufsoffenen Sonntag pro Kalenderhalbjahr an.
Eine rechtssichere Sonntagsöffnung pro Halbjahr ab 2021 überfordert niemanden, und für das Jahr 2020, in dem Anlässe im Sinne der Rechtsprechung wegen Corona ohnehin verboten und die Umsatzeinbrüche besonders gravierend sind, sind ausnahmsweise auch die im Gesetz vorgesehenen vier Sonntage anlassunabhängig angemessen, einschließlich eines Dezember-Sonntags. Das hilft dem Handel und dem Gemeinwohl.
Verehrter Herr Kollege Martin! Ich werde jetzt nicht zur Sache selbst sprechen; das macht gleich mein Kollege Matthias Joa für die AfD-Fraktion.
Ich wollte Sie nur darauf hinweisen, dass Ihre ehemalige Fraktionsvorsitzende Frau Klöckner vor der Landtagswahl 2016 noch etwas anders geklungen hat.
Sie haben heute gesagt, die Gewerkschaften und die Kirchen sollten uns im Grunde genommen nicht vorschreiben, welchen Weg wir zu gehen haben. Damit haben Sie im Prinzip recht. Aber damals hat sich Frau Klöckner ausdrücklich
Es ging ja darum, dass Herr Dr. Martin sich auf die beiden Gruppen, Kirche und Gewerkschaft, bezogen hat, und ich wollte ihn nur auf den Widerspruch hinweisen – insofern ist das ein Beitrag zu seiner Rede –, dass sich Frau Klöckner damals ausdrücklich mit diesen Gruppen solidarisiert und gesagt hat, wenn der Sonntag zu einem Arbeitsalltag wird, verliert er seine Besonderheit, und wir werden uns als CDU-Fraktion für die Stärkung des Sonntagsschutzes einsetzen. Ich frage Sie – – –
Herr Abgeordneter Frisch, Sie kommen mit einem vorbereiteten Zettel hier hin, das habe ich eben von hier oben gesehen.
Nein, Sie kommen mit einem vorbereiteten Zettel hier hin. Ich bitte Sie jetzt, Bezug auf die Rede von Dr. Martin zu nehmen.
Ich wollte gerade eine Frage formulieren, dazu brauchte ich dieses Zitat, das im Kontext dieser Debatte natürlich relevant ist. Zu einer guten Vorbereitung auf die Debatte gehört auch, dass man einmal googelt, was denn die CDUFraktion früher zu diesem Thema gesagt hat.
Ich frage Sie, Herr Dr. Martin: Sehen Sie nicht hier, auch wenn Sie es sehr vorsichtig formuliert haben, schon ein Stück weit ein Zugeständnis an den Zeitgeist – Sie haben es ja auch angedeutet –, dass man nun jetzt doch eine
Denn wir haben ja auch neben den vier Sonntagen, die nun quasi Corona-bedingt kommen sollen, eine Ausweitung über zwei regelmäßige zusätzliche Sonntagsöffnungen in den kommenden Jahren. Sehen Sie hier eine Veränderung in der Position Ihrer Fraktion, oder wie würden Sie sagen, ist das mit dem vereinbar, was Frau Klöckner noch vor wenigen Jahren vor der Landtagswahl den Kirchen und Gewerkschaften versprochen hat?
Nur, es hat natürlich inhaltlich nicht so furchtbar viel Substanz, was Sie da versuchen zu konstruieren.
Erstens: Ich glaube, ich habe sehr deutlich gemacht – da ich nun einmal Nachrücker von Frau Klöckner bin, weiß ich sehr genau, wie sie zur Sonntagsruhe steht –, wie ich dazu stehe und wie die CDU dazu steht, und dazwischen gibt es überhaupt kein Delta in der Auffassung.
Herr Frisch, ich habe gesagt, von den vier verkaufsoffenen Sonntagen, die jetzt schon im Gesetz stehen, wollen wir bei zweien etwas ändern, nämlich Rechtssicherheit schaffen. Da einen Widerspruch zu konstruieren, ist ein bisschen grotesk.
Und nun sage ich Ihnen noch etwas: Ich kenne Frau Klöckner gut genug, um zu wissen, auch sie hätte so gehandelt und gesagt, lasst uns einmal schauen. Es gibt eine Rechtsprechung gerade bezogen auf Bad Kreuznach durch das
Oberverwaltungsgericht, die eindeutig ergangen ist nach dem von Ihnen zitierten Zeitpunkt. Das muss man jetzt mit berücksichtigen.
Wenn ich eine Rechtsprechung habe, die auf Basis bestehender Gesetze und damit gegebener Auslegungsmöglichkeiten das Durchführen von verkaufsoffenen Sonntagen in den meisten Städten faktisch unmöglich macht, dann muss man als Gesetzgeber darauf reagieren, sonst nimmt man das eigene Gesetz nicht mehr ernst.
Diese Erkenntnisfähigkeit irgendjemandem aus der CDU abzusprechen, ist echt daneben. Insofern muss man mehr dazu nicht sagen.