Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Rechtsbereinigung ist – so steht es in der Gesetzesbegründung, und dem können wir zustimmen – eine Daueraufgabe.
Nachdem in der 13. und 14. Wahlperiode die Rechtsvorschriften aus den Jahren 1947 bis 1990 im Rahmen der Rechtsbereinigung auf ihre Notwendigkeit und ihre Anpassungsbedürftigkeit an die Forderungen der heutigen Zeit hin überprüft wurden, führt der vorliegende Gesetzentwurf wie bereits die Rechtsbereinigungsgesetze für die 15. und 16. Wahlperiode die ständige Bereinigung des Landesrechts weiter, ohne sich hierbei auf einen bestimmten Rechtsbereinigungszeitraum zu beschränken.
Mit dem 13. Rechtsbereinigungsgesetz sollen 25 Rechtsverordnungen sowie zwei altrechtliche Vorschriften zum Staatskirchenrecht vollständig aufgehoben werden. Zudem sollen sechs Gesetze und zwölf Rechtsverordnungen zumeist redaktionell geändert werden.
Dies stellt einen Beitrag zur Klarheit und Überschaubarkeit der geltenden Rechtsvorschriften dar. Die CDU-Fraktion wird zustimmen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Heute befassen wir uns in der zweiten Lesung mit dem 13. Rechtsbereinigungsgesetz.
Herr Kollege Henter, Sie haben es bereits angesprochen: Rechtsbereinigung ist eine Daueraufgabe. So wurden auch in der 17. Wahlperiode alle Landesgesetze und Landesverordnungen einer Prüfung unterzogen. Entbehrlich gewordene und überholte Rechtsvorschriften werden entweder ganz oder teilweise aufgehoben bzw. redaktionell angepasst.
Der aktuelle Entwurf des 13. Rechtsbereinigungsgesetzes sieht unter anderem die Aufhebung von 25 Rechtsverordnungen sowie zweier Vorschriften des Staatskirchenrechts aus den Jahren 1918 und 1922 vor. Die Evangelische Kirche der Pfalz plant, zum 1. Mai 2021 ein neues Kirchengesetz zu erlassen, das dann die Altregelungen ablösen wird.
Ferner werden sechs Gesetze und zwölf Rechtsverordnungen redaktionell angepasst, beispielsweise das Reisekostenrecht, das Wasserrecht, das Umweltrecht, das Hochschulrecht oder das Wahlrecht.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Sache sieht recht eindeutig aus. Meine ersten zwei Absätze sind die gleichen wie die, in denen eben schon Zahlen genannt wurden. Ich übergehe die jetzt einfach einmal; ich will Sie schließlich nicht das dritte Mal mit den gleichen Zahlen langweilen.
In der Regel sparen wir nicht mit konstruktiver Kritik, wenn die Landesregierung einen eher ideologisch geprägten als
von realen Bedürfnissen getragenen Gesetzentwurf vorlegt. Doch im vorliegenden Fall haben wir keine Anhaltspunkte gefunden, die Widerstände oder Ablehnung gegen den Entwurf rechtfertigen würden.
Die vorgeschlagenen redaktionellen Änderungen wirken zeitgemäß und zweckmäßig, die aufzuhebenden Verordnungen sind entweder in die Jahre gekommen oder haben aufgrund zeitlich begrenzter Wirkung bzw. Weiterentwicklung in anderen Gesetzen ihre Bedeutung verloren.
Nach unserer Einschätzung wird der vorliegende Gesetzentwurf einen kleinen, aber sinnvollen Beitrag zur Entschlackung unserer Gesetzes- und Verordnungsstruktur in Rheinland-Pfalz leisten, weshalb wir diesen Entwurf unterstützen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident! Eine regelmäßig durchgeführte Rechtsbereinigung – wie in diesem Fall – ist zwingend notwendig.
Wir als Freie Demokraten begrüßen den vorliegenden Gesetzentwurf ausdrücklich, und deshalb werden wir ihm zustimmen.
(Beifall der FDP, der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Abg. Kathrin Anklam-Trapp, SPD: Hey, immer kürzer!)
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Auch ich kann es kurz machen. Das Rechtsbereinigungsgesetz ist quasi der Frühjahrsputz für die rheinlandpfälzischen Gesetze und Rechtsverordnungen.
Wir haben es von meinen Vorrednern schon gehört. Auch im Juni ist es nicht zu spät für den Frühjahrsputz. Auch
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Es ist eine gute Tradition, dass das Justizministerium am Ende einer Legislaturperiode ein sogenanntes Rechtsbereinigungsgesetz vorlegt, mit dem obsolet gewordene Vorschriften aus dem Landesrecht aufgehoben werden.
Ich muss aber darauf hinweisen, dass dieses Mal an einer Stelle nicht nur aufgehoben, sondern ein bisschen neu geregelt wird. Im Bereich des Wasserrechts hat es nachträglich bundesrechtliche Änderungen gegeben, die das Landesrecht obsolet gemacht haben. Hier bedurfte es aber einiger Anpassungsnormen, damit das weiterhin harmoniert. Das wird hier vorgenommen.
Ein Punkt hat mich persönlich sehr interessiert. Es macht mir große Freude, Ihnen mit dem Rechtsbereinigungsgesetz die Aufhebung von bayerischen Gesetzen anheimzugeben.
Das sind nämlich die altkirchenrechtlichen Vorschriften von 1918 und 1922. Sie haben also heute das erhebende Gefühl, als rheinland-pfälzischer Landtag bayerisches Landesrecht aufzuheben.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann werden wir diesen bedeutsamen Schritt tun und kommen zur unmittelbaren Abstimmung über den Gesetzentwurf zum Rechtsbereinigungsgesetz – Drucksache 17/11839 –. Wer diesem in der zweiten Beratung zustimmt, den darf ich um das Handzeichen bitten! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das ist einstimmig der Fall.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung zustimmt, den darf ich bitten, sich vom Platz zu erheben! – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf in der Schlussabstimmung des rheinland-pfälzischen Landtags einstimmig angenommen.
Landesgesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und dem Land Rheinland-Pfalz über die Provinzial Rheinland Holding Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11876 – Zweite Beratung
Die erste Beratung hat in der 102. Plenarsitzung im Mai dieses Jahres ohne Aussprache stattgefunden. Es erfolgte Ausschussüberweisung an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss. Die Ausschussempfehlung lautet auf unveränderte Annahme.
Liebe Kolleginnen und Kollegen! Für alle diejenigen, die in den Verwaltungsräten unserer Sparkassen sind, ist diese Fusion nichts Neues.
Ende März stimmten die Aufsichtsräte der Provinzial NordWest und die Gewährträger der Provinzial Rheinland der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung zu dieser Fusion zu. Mit dem geschätzten Kollegen Bracht, dem ich an dieser Stelle gute Besserung wünsche, war ich im Verwaltungsrat des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz. Wir haben dort einstimmig dieser Fusion zugestimmt. Am vergangenen Montag hat die Verbandsversammlung des Sparkassenverbands Rheinland-Pfalz ebenfalls einstimmig dieser Fusion zugestimmt.
Die Staatsverträge zwischen Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sind unterschrieben. Diese Woche tagen die Landesparlamente; wir heute im rheinlandpfälzischen Landtag, morgen – wenn ich es richtig weiß – tagt der Landtag in Nordrhein-Westfalen.
Die Fusion der Provinzial NordWest mit der Provinzial Rheinland ist nun auf der Zielgeraden und soll rückwirkend zum 1. Januar 2020 umgesetzt werden. Diese Fusion ist richtig und wichtig; denn auch die Versicherungswirtschaft steht vor großen Herausforderungen durch die Digitalisierung, den intensiven Wettbewerb und das anhaltende Niedrigzinsumfeld.