Protocol of the Session on March 27, 2020

Das zeigt sich für mich bereits jetzt schon ganz deutlich daran, wie viele Netzwerke in so kurzer Zeit entstanden sind: Netzwerke der Hilfsbereitschaft, der Solidarität, um denen zu helfen, die aktuell Hilfe brauchen. Diese gelebte Solidarität in unserem Land erfüllt mich mit großer Zuversicht. Sie berührt uns und bestärkt uns in der festen Überzeugung, dass wir gemeinsam diese Krise meistern. Unsere Demokratie zeigt gerade jetzt ihre Stärke.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen einen reibungslosen und zügigen Sitzungsverlauf.

Nach Artikel 88 Abs. 1 der Verfassung für Rheinland-Pfalz ist der Landtag beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend ist. Ich stelle hiermit ausdrücklich die Beschlussfähigkeit des Landtags fest.

Die Landesregierung hat mit Schreiben vom 20. März 2020 gemäß Artikel 83 Abs. 3 der Verfassung für Rheinland-Pfalz die Durchführung einer Plenarsitzung zur Beratung eines Nachtragshaushaltsgesetzes beantragt. Ich verweise auf die Ihnen zugegangene Drucksache 17/11569.

Das Nachtragshaushaltsgesetz wurde von der Landesregierung am 25. März 2020 eingebracht und sofort, also am gleichen Tag, als Drucksache 17/11605 an alle Mitglieder des Landtags verteilt.

Nach Beratung in der Sitzung des Ältestenrats am 25. März 2020 sind weitere Punkte, die Punkte 2 bis 6, in die Tagesordnung aufgenommen worden. Die Tagesordnung ist Ihnen in dieser Form zugegangen.

Zum Nachtragshaushaltsgesetz ist die Beratung und die abschließende Beschlussfassung vorgesehen.

Zur Durchführung der Beratung und Beschlussfassung am heutigen Tag schlage ich Ihnen folgenden Beschluss vor:

„Abweichend von den Vorschriften der Geschäftsordnung kommt der Landtag mit der in § 133 der Geschäftsordnung geregelten Mehrheit überein, die Beratungen des Nachtragshaushaltsgesetzes 2020 – Drucksache 17/11605 – wie folgt zu verkürzen:

1. Der Gesetzentwurf wird abweichend von § 52 Abs. 1 Satz 1 GOLT in einer Beratung behandelt, für deren Beginn die in § 52 Abs. 2 GOLT bestimmte Frist nicht gilt.

2. Abweichend von § 54 Abs. 3 GOLT wird der Gesetzentwurf nicht an den Haushalts- und Finanzausschuss zur Beratung überwiesen.“

Wer diesem Beschlussvorschlag seine Zustimmung geben möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit stelle ich fest, dass der Beschlussvorschlag einstimmig und damit mit der nach § 133 GOLT erforderlichen Mehrheit angenommen worden ist und die Beratung und abschließende Beschlussfassung

zum Nachtragshaushaltsgesetz in der heutigen Plenarsitzung stattfinden.

Wir kommen zur Feststellung der Tagesordnung insgesamt im Rahmen der Sondersitzung nach Maßgabe des § 21 Abs. 3 GOLT. Hier geht es um die Aufnahme der weiteren Punkte in die Tagesordnung. Der Ältestenrat hat neben der Aufnahme der Punkte 2 bis 6 diesbezüglich vorgeschlagen, die Beratung dieser Punkte einschließlich der in zweiter Beratung anstehenden Gesetzentwürfe ohne Aussprache durchzuführen. Weiterhin haben sich die Fraktionen mehrheitlich darauf verständigt, dass jedoch Punkt 2 a) von der Tagesordnung abgesetzt werden soll.

Wer stimmt der Tagesordnung gemäß der verteilten Einladung ohne Punkt 2 a) zu? – Die Gegenprobe! – Stimmenthaltungen? – Damit ist die Tagesordnung mit den Stimmen der SPD, der CDU, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung der AfD angenommen. Somit stelle ich die Tagesordnung fest.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir kommen damit zu Punkt 1 der Tagesordnung:

Landesgesetz zur Änderung des Landeshaushaltsgesetzes 2019/2020 (Nachtragshaushaltsgesetz 2020) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 17/11605 – Beratung und Beschlussfassung

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der AfD – Drucksache 17/11614 –

Änderungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 17/11624 –

Gemeinsam die Krise bewältigen Antrag der Fraktion der AfD – Entschließung – – Drucksache 17/11615 –

Die rheinland-pfälzische Wirtschaft durch die Krise führen: Kleine und mittelständige Unternehmen im Land durch Landesmittel stützen Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 17/11623 –

Die Fraktionen haben sich auf eine Grundredezeit von 6 Minuten verständigt.

(Zurufe aus dem Hause: 8!)

Entschuldigung, die Fraktionen haben sich auf eine Grundredezeit von 8 Minuten verständigt. Zur Begründung des Gesetzentwurfs erteile ich Finanzministerin Ahnen das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Die Corona-Pandemie hat unser

Leben in nahezu allen Bereichen grundlegend verändert. Weltweit, in Deutschland und in Rheinland-Pfalz ist die Situation sehr ernst.

Unser wichtigstes Anliegen ist es, die weitere Übertragung des Virus einzudämmen, für die Erkrankten eine optimale Behandlung sicherzustellen und besonders gefährdete Bevölkerungsgruppen zu schützen. In diesem Land darf keine Erkrankte und kein Erkrankter unversorgt bleiben.

(Beifall im Hause)

Wir alle leben zurzeit mit enormen Einschränkungen. Viele Kinder und Jugendliche gehen nicht in die Kita oder Schule. Familienfeiern müssen abgesagt werden, Menschen in Krankenhäusern und Pflegeheimen haben in dieser schwierigen Zeit aus Sicherheitsgründen ihre Liebsten nicht um sich. Wir erleben eine schmerzhafte Zeit, die allen Menschen sehr viel abverlangt.

Die Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer halten sich an die Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und vieler Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler und folgen den verhängten Auflagen sehr diszipliniert. Ich sage hier ganz deutlich: Danke! Danke an alle!

(Beifall im Hause)

Gleichzeitig sind viele Menschen unmittelbar in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht. Auch in Rheinland-Pfalz haben viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Angst um ihren Arbeitsplatz, und viele Unternehmen wissen nicht, wie es weitergehen soll.

Ich sage ganz offen: Wir haben derzeit keine Sicherheit über Dauer und Schwere der Pandemie und auch nicht über das Ausmaß ihrer wirtschaftlichen Folgen. Wichtig ist jetzt vor allem eines: Viele Menschen haben berechtigte Sorge, dass die Krise ernsthafte Konsequenzen auch für ihre persönliche Zukunft haben wird. Wir werden sie nicht alleinlassen und mit allem, was in unserer Macht steht, helfen.

Wir alle sind uns der immensen Verantwortung, die wir aktuell tragen, bewusst. Vor diesem Hintergrund haben wir den Entwurf eines Nachtragshaushalts für das Jahr 2020 vorgelegt. Dieser Nachtrag erweitert die finanziellen Handlungsmöglichkeiten des Landes, damit wir jetzt das Entscheidende tun können: Wir wollen den Gesundheitsschutz stärken, Arbeitsplätze sichern und Unternehmen unterstützen.

Für diese Maßnahmen bitten wir Sie heute um Ihre Zustimmung zu diesem Nachtragshaushalt mit einem Volumen von 3,3 Milliarden Euro, davon rund 1 Milliarde Barmittel.

Ich danke ganz ausdrücklich allen Abgeordneten, dass Sie gemeinsam mit uns als Landesregierung diesen Weg gehen und heute in einem enorm beschleunigten Verfahren über den Nachtragshaushalt entscheiden.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Gesund

heit der Bürgerinnen und Bürger steht an erster Stelle. Daher dient der Nachtragshaushalt zuallererst dazu, die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger zu schützen und die Strukturen in der Gesundheitsversorgung einsatz- und leistungsfähig zu halten und auszubauen. Wir müssen Vorsorge treffen, damit das Gesundheitsministerium jederzeit flexibel auf neue Herausforderungen und Bedarfe reagieren kann.

Die Barmittel, die im Nachtrag für die Bekämpfung der Corona-Pandemie und zur Bewältigung ihrer Folgen bereitgestellt werden, betragen 950 Millionen Euro. Davon entfallen 800 Millionen Euro auf die zentrale Veranschlagung von Mitteln zur Bekämpfung der Pandemie und der Bewältigung ihrer Folgen. Diese Mittel sind so veranschlagt, dass sie dort eingesetzt werden können, wo sie benötigt werden.

Natürlich, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werden wir dem Landtag regelmäßig darüber berichten, wo diese Mittel tatsächlich eingesetzt wurden. Ich sage Ihnen heute zu: Die Landesregierung wird zu jeder Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses einen Berichtsantrag stellen und umfassend informieren.

(Beifall der SPD, der FDP und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Besonders wichtig ist, dass wir von den 800 Millionen Euro rund 100 Millionen Euro als unbürokratische Soforthilfe an die Landkreise und kreisfreien Städte geben. Ich betone Soforthilfe, weil wir beim Nachtragshaushalt von Anfang an die Kommunen mit in den Blick genommen haben. Diese Mittel werden jetzt rasch und unbürokratisch nach Einwohnern verteilt. Herzlichen Dank an alle, die in unseren Städten und Gemeinden handeln und helfen!

(Beifall im Hause)

Wir schaffen mit diesem Nachtragshaushalt auch Vorsorge für die Zukunft. Weitere 100 Millionen Euro stehen als Verpflichtungsermächtigung für den Fall bereit, dass zu einem späteren Zeitpunkt zum Beispiel Impfstoff am Markt beschafft werden muss.

Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, auch der Wirtschaft steht die Landesregierung zur Seite. Unsere zentrale Maßnahme ist der „Zukunftsfonds Starke Wirtschaft Rheinland-Pfalz“. Er ist weitreichend und unkompliziert. Der Fonds versorgt Solo-Selbstständige und Kleinunternehmen schnell und unbürokratisch mit Liquidität. Wir ergänzen die Bundeszuschüsse mit Sofortdarlehen und erweitern die Soforthilfen auf größere Unternehmen mit bis zu 30 Beschäftigten. Die Unternehmen erhalten ein Darlehen und einen Zuschuss.

Wir heben im Nachtragshaushalt den Bürgschaftsrahmen zur Wirtschaftsförderung um 2,2 Milliarden Euro auf dann 3 Milliarden Euro an. Als weitere Maßnahme wird die Bürgschaftsquote auf bis zu 90 % der Kreditsumme erhöht. Um die gestiegenen Anforderungen bei unserer Landesförderbank zu bewältigen, wird das Eigenkapital der Investitions

und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) um 50 Millionen Euro aufgestockt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ein einziger weiterer Bereich, der nicht mit der Corona-Krise im Zusammenhang steht, findet sich in diesem Nachtragshaushalt wieder. Der Forstbereich des Landes benötigt Unterstützung bei der Bewältigung der extremen Schäden durch den Borkenkäferbefall und wird mit rund 53 Millionen Euro mehr ausgestattet. Wir dürfen auch in dieser Situation den Klimaschutz nicht vernachlässigen.

(Beifall der SPD, der FDP, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der CDU)

Die Finanzen des Landes haben wir in den letzten Jahren konsolidiert. Wir haben in der Vergangenheit Schulden getilgt und sind finanzpolitisch handlungsfähig.

Im Nachtragshaushalt sind nun Mehrausgaben von rund 1 Milliarde Euro vorgesehen. Damit wir die Mehrausgaben finanzieren können, wird die vorgesehene Schuldentilgung ausgesetzt, und Zuführungen zu Rücklagen entfallen. Unter dem Strich verbleibt eine Nettokreditaufnahme von 638,5 Millionen Euro.