Protocol of the Session on November 20, 2014

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ambulanten Sozialen Dienste in der rheinland-pfälzischen Justiz leisten eine hervorragende Arbeit. Sie verdienen deshalb Dank und Anerkennung.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die ambulanten Sozialen Dienste sind gut aufgestellt in Rheinland-Pfalz. Das ist keine Frage. Aber dennoch gehen die Entwicklungen und Anforderungen weiter und bedürfen der Anpassung. Wir haben ein neues Landesjustizvollzugsgesetz, das neben der Behandlung und Resozialisierung auch das Übergangsmanagement noch stärker in den Mittelpunkt rückt. Die Bewährungshilfe soll und muss frühzeitiger und enger mit den Diensten in den Justizvollzugsanstalten kooperieren. Es geht darum, die Entlassungen von Gefangenen und deren Übergang in den Alltag draußen gemeinsam effektiver noch als bisher vorzubereiten.

In der Führungsaufsicht stellen wir fest, dass die Fallzahlen erheblich gestiegen sind, und das bei Stellenanteilen von in der Regel 0,1 Stellen an acht Landgerichtsbezirken.

Von vielen Seiten, auch von den Betroffenen, wurde anerkannt, dass die engere Verzahnung, das Miteinander, der Datentransfer, die Abstimmung absolut sinnvoll sind. Darüber hinaus ist es wichtig, dass die ambulanten Sozialen Dienste sowohl nach innen als auch nach außen eine stärkere Stimme haben, um deren Wirkungsbreite zu erhöhen.

Vor diesem Hintergrund ist die Absicht im Koalitionsvertrag zu sehen, die Arbeit der Sozialen Dienste zu reformieren. Hierzu hat ein Beteiligungsprozess mit einer sehr intensiven Praxisbefragung und einer behördenübergreifenden Arbeitsgruppe stattgefunden.

Aus dieser Arbeitsgruppe heraus wurde eine Vielzahl konkreter Vorschläge für die praktische Arbeit gemacht. Nach der Diskussion in der Arbeitsgruppe lag der Vorschlagsentwurf auf dem Tisch, Bewährungshilfe und Gerichtshilfe zusammenzufassen.

Das ist keine rheinland-pfälzische Besonderheit. Die meisten Bundesländer in diesem Land sind diesen Weg gegangen, die Dienste zusammenzufassen. Andere tragen sich ebenfalls mit dem Gedanken, wie beispielsweise in Hessen.

Meine Damen und Herren, wir stehen als SPD-Fraktion in gutem Austausch mit den Vertreterinnen und Vertretern der ambulanten Sozialen Dienste.Von daher blieb uns deren Skepsis, Bedenken und auch Ablehnung gegenüber einer Zusammenlegung nicht verborgen. Wir haben den Prozess deshalb begleitet und, wie wir zugesagt haben, auch das Gespräch mit den Ministern ge

sucht. Minister Jochen Hartloff hat seinerzeit bereits Änderungen zum Papier der Arbeitsgruppe angestoßen, die Sie, Herr Minister Robbers, fortentwickelt und konkretisiert haben. Sie werden diese gleich erläutern. Herzlichen Dank für diese Klarstellung. Herzlichen Dank für diese Wegweisung!

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Diese Vorschläge finden unsere klare Zustimmung. Eine Reform in der Gestaltung der Aufgabenwahrnehmung bei weitgehendem Erhalt der bewährten Strukturen, genau darum geht es.

Gerichtshilfe und Bewährungshilfe bleiben organisatorisch eigenständige Dienste. Die Führungsaufsicht soll konzentriert und damit auch spezialisiert werden, etwa im Umgang mit besonders schwierigen Deliktgruppen. Das bewährte Sprechermodell in der Bewährungshilfe wird beibehalten.

Meine Damen und Herren, gleichwohl wird das Übergangsmanagement aus der Haft heraus klarer strukturiert und das Qualitätsmanagement verbessert. Das ist absolut zu begrüßen. Das gilt ebenso für die Fortbildung und Supervision in Kooperation der verschiedenen Dienste, wo eine engere Vernetzung möglich sein wird.

Es muss im Sinne der Resozialisierung, dem Sicherheitsinteresse und der Wahrung von Opferbelangen darum gehen, durchgehende Befassung und Betreuung in der Arbeit mit Täterinnen und Tätern durch alle Stadien des Verfahrens hindurch zu erreichen. Dazu brauchen wir eine ineinandergreifende und in den Erkenntnissen aufeinander aufbauende Kommunikation zwischen den verschiedenen Diensten.

Ich will auf den Antrag der CDU heute nicht weiter eingehen. Wir sollten diesen Antrag an den Ausschuss überweisen und gemeinsam mit den Vorschlägen von Herrn Minister Robbers besprechen.

Herr Dr. Wilke, nur eines: Es sind keine Vorschläge in diesem Antrag drin. Es ist im Prinzip der Antrag, alles beim Alten zu belassen. Dies wird den Herausforderungen der Zukunft der nächsten Jahre nicht gerecht.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Pörksen, SPD: Sehr richtig!)

Herr Minister Robbers, von Ihnen geht heute das Signal an die Betroffenen aus, dass Sie deren Arbeit wertschätzen und es Ihnen darum geht, im Gespräch miteinander einen guten gemeinsamen Weg zu suchen.

(Glocke des Präsidenten)

Das finden wir wirklich gut. Wir freuen uns deshalb auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Alles Gute.

Danke schön.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das Wort hat Frau Kollegin Raue.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Kollege Sippel, ich danke Ihnen für Ihren Befund, und ich teile ihn. Es ist doch immer dankbar für eine Oppositionsfraktion, erledigte Dinge wieder aus der Versenkung hervorzuholen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD – Licht, CDU: Hätte mich doch gewundert! – Bracht, CDU: Sie haben es versenkt! – Weitere Zurufe von der CDU)

An diesen beiden Plenartagen haben die Kollegen von der CDU hinlänglich deutlich gemacht, dass es ihnen weniger um die zukünftige Gestaltung unseres Landes geht als vielmehr um eine rückwärtsgewandte Betrachtungsweise.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Wir möchten uns der Zukunft zuwenden und den Veränderungen, die auch aus dem Kreis der Sozialen Dienste selbst vorgeschlagen werden.

Die Sozialen Dienste in der Justiz – davon gibt es vier – sind integrale Bestandteile unserer Justizmannschaften. All diese Dienste leisten eine Arbeit für unser Rechtssystem, die die Anerkennung des Parlaments verdient. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Sozialen Diensten setzen sich mit hoher Kompetenz und oft mit überobligatorischem Engagement für ihre Klienten ein. Initiativen der Straffälligenhilfe und die zahlreichen Vereine der Bewährungshilfe mit allen Projekten, die von diesem getragen werden, wären ohne ihren ehrenamtlichen Einsatz nicht denkbar.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Diese Feststellung möchte ich ausdrücklich und mit Dank vorausschicken. Aber wie in allen lebendigen Organisationen gibt es auch hier immer wieder neue Anforderungen und Entwicklungen, denen sich die Dienste stellen müssen. Mit der Fachtagung vom Oktober haben die Vertreterinnen und Vertreter der Sozialen Dienste eindrücklich gezeigt, dass sie selbst dies genauso sehen und sie selbst Verbesserungsmöglichkeiten sehen und wünschen.

Vor diesem Hintergrund begrüßen wir die Ankündigung des Justizministeriums, bedarfsgenau zu reformieren und Bewährtes stärken zu wollen. Dabei verdienen unserer Auffassung nach die Ausrichtung von Fortbildungsveranstaltungen und die weitere Stärkung von Supervisionen besondere Aufmerksamkeit. Diese Schritte verbunden mit verbesserten und schnelleren Möglichkeiten, dringend benötigte Informationen auszutauschen, gehen genau in die richtige Richtung.

Ursprünglicher Anlass für eine Betrachtung der Arbeitsweisen in den unterschiedlichen Sozialen Diensten der Justiz war der Befund, dass Haftentlassene in manchen Fällen viel zu lange ohne Betreuung und Ansprechpartner sind. Soziale Dienste in der Justiz müssen selbstverständlich auch den Sozialdienst der Justizvollzugsanstalten mit einbeziehen.

Die von Herrn Minister Robbers angekündigten Maßnahmen nehmen dieses Problem zielgenau in den Blick. Wichtig ist unserer Fraktion dabei ebenso wie dem Minister, dass die Reform von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mitgetragen werden kann. Dabei nehmen wir mit großer Freude zur Kenntnis, dass es keine Zusammenlegung der Gerichts- und Bewährungshilfe zu einem gemeinsamen Dienst geben wird. Dies wird ein wesentlicher Bestandteil für eine allgemeine Akzeptanz weiterer Vorschläge sein.

Wir würden es ebenso begrüßen, wenn die in den Arbeitsgruppen bereits umfangreich geleistete Arbeit in einen Abschlussbericht münden könnte.

Ob der vorliegende Antrag vor diesem Hintergrund und in der derzeitigen Form angesichts der anstehenden Gespräche noch seine Berechtigung haben wird, muss die weitere Entwicklung zeigen. Sinnvoll ist aber auf jeden Fall die Begleitung der Thematik im zuständigen Rechtsausschuss, sodass wir einer Überweisung dorthin zustimmen werden.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Ich erteile Herrn Staatsminister Professor Dr. Robbers das Wort.

Sehr verehrter Herr Präsident, sehr verehrte Damen und Herren Abgeordnete! Wir befassen uns heute mit den Sozialen Diensten der Justiz. Diese Dienste sind wirklich wichtige Elemente der Strafrechtspflege.

Für unsere Gesellschaft ist von ganz besonderer Bedeutung, dass die Bürgerinnen und Bürger sich sicher fühlen können und sicher sind. In dieses Ziel investiert die Landesregierung in vielen Bereichen, im Bereich der sozialen Arbeit, der Bildung, bei der Inneren Sicherheit und bei der Justiz. Die Verminderung von Rückfälligkeit in strafbares Verhalten ist ein Baustein, der dem Ziel dient und für den ich als Justizminister, wenn auch erst seit kurzer Zeit, verantwortlich zeichne und verantwortlich sein möchte.

Hierfür hält die Justiz in Rheinland-Pfalz einen hervorragenden Strafvollzug vor. Hierfür arbeiten unsere Fachdienste im Vollzug. Diesem Ziel dient die Arbeit unserer ambulanten Sozialen Dienste, der Bewährungshilfe, der

Gerichtshilfe und der Führungsaufsicht. Dafür möchte ich mich wirklich ausdrücklich an dieser Stelle herzlich bedanken.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Lassen Sie mich deshalb eines deutlich machen: Mir liegt viel daran, alles zu tun, um das Erforderliche zu sichern. Wenn ich dabei auf bewährte Strukturen zurückgreifen kann, dann will ich das gern tun.

Aber was für unsere gesamte Gesellschaft gilt, gilt auch für die soziale Arbeit. Die ist stetigen Änderungen und immer neuen Anforderungen unterworfen. Die Bedeutung der Führungsaufsicht hat in den vergangenen zehn Jahren rapide zugenommen. Die Reform der Führungsaufsicht und die Entwicklung der Sicherungsverwahrung haben große Veränderungen mit sich gebracht, um eine effizientere und praktikable Handhabung der Führungsaufsicht zu ermöglichen, zum Beispiel durch Einsatz der elektronischen Aufenthaltsüberwachung, elektronische Fesseln.

Die Verantwortung für den Strafvollzug liegt seit der Föderalismusreform bei den Ländern. Wir haben das Konzept VISIER.rlp entwickelt. Polizei- und Justizstellen arbeiten da Hand in Hand zusammen. Sie begleiten als gefährlich eingestufte Straftäter intensiv. Das alles wird gemacht, damit Rückfälle vermieden werden.

Auch die Führungsaufsicht ist eng in dieses Informations- und Konferenzsystem VISIER.rlp eingebunden.

2008 wurde das erste Landesjugendstrafvollzugsgesetz verabschiedet. Im letzten Jahr haben Sie an dieser Stelle das Landesgesetz zur Weiterentwicklung von Justizvollzug, Sicherungsverwahrung und Datenschutz verabschiedet. Dieses Gesetz regelt die enge und frühzeitige Zusammenarbeit zwischen Gerichtshilfe und Bewährungshilfe, zwischen Gerichtshilfe und Vollzug, Vollzug und Bewährungshilfe und mit der Führungsaufsicht.

Wir vertreten seit Langem die Auffassung, dass die enge Verzahnung der stationären und ambulanten Sozialen Dienste von grundlegender Bedeutung für die Resozialisierung ist. Der Vollzug kann die Menschen gut auf ihre Entlassung vorbereiten, aber die meisten der Entlassenen brauchen eine klare, unmittelbare und sofortige Begleitung, wenn sich das Tor in die Freiheit für sie geöffnet hat.