Protocol of the Session on November 20, 2014

Sozusagen als „letzte gute Tat“ hat unsere ehemalige Bildungsministerin Doris Ahnen – Vera Reiß möge mir verzeihen – die wahrhaftige Herkulesaufgabe bewältigt und mit den Kommunen die Vereinbarung verhandelt. Dafür möchte ich mich bei Doris Ahnen ganz herzlich bedanken.

(Beifall bei der SPD und vereinzelt bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sie hat mehrfach Hartnäckigkeit und Beharrlichkeit bei den Verhandlungen bewiesen, erstmals auf Bundesebene bei der Neuordnung der BAföG-Finanzierung; denn die macht es möglich, die Vereinbarung anzubieten und abzuschließen. Auf Landesebene war das bei den Verhandlungen mit den Kommunen. Manchmal muss man diese von ihrem Glück überzeugen.

Dass auch die Kommunen die Vereinbarung positiv bewerten, zeigen die positiven Stimmen der Vertreter der kommunalen Spitzenverbände bei der Unterzeichnung mit Ministerpräsidentin Dreyer und Ministerin Ahnen. Ich gehe davon aus, dass deshalb auch die CDU von sich aus keine eigenen Initiativen gemacht hat, das Thema im Plenum zu diskutieren.

(Zuruf der Abg. Frau Thelen, CDU)

Fakt ist, die jährliche Zusicherung der 10 Millionen Euro als freiwillige Unterstützung für inklusiv-integrative Maßnahmen können sich sehen lassen und sind eine wichtige Hilfe für die Kommunen bei der Aufgabe der Inklusion.

Ein Vergleich bei aller Unterschiedlichkeit in den gesetzlichen Grundlagen zeigt, Nordrhein-Westfalen gibt zum Beispiel seinen Kommunen die gleiche Summe, aber das Land ist viermal so groß, also kommen unsere Kommunen mit 10 Millionen Euro sehr gut in der Sache weg.

(Frau Kohnle-Gros, CDU: Es ist eine völlig andere Kommunalstruktur, das wissen Sie doch, es ist überhaupt nicht vergleichbar!)

Frau Kollegin, Inklusion braucht gute Rahmenbedingungen. Inklusion hat in Rheinland-Pfalz gute Rahmenbedingungen.

Wir weiten seit Jahren das Netz an Schwerpunktschulen schrittweise aus. Dabei unterstützen Förderschullehrkräfte und pädagogische Fachkräfte die Regelschullehrkräfte im Unterricht. Mittlerweile haben wir 270 Schwerpunktschulen und rund 710 Vollzeitlehrerstellen zusätzlich im inklusiven System.

Wenn weitere Stellen benötigt werden, dann sind sie eingeplant. Es wird weitere geben. Zum weiteren Ausbau der Schwerpunktschulen bis 2016 stehen weitere 200 Förderschullehrerstellen zusätzlich zur Verfügung. Es ist also Vorsorge in diesem Bereich getroffen.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das zeigt deutlich, wir wollen Inklusion überall da möglich machen, wo es möglich ist. Wir wollen nichts verhindern. Die Kommunen sehen das wohl auch so; denn sie wollen den Blick im Sinne der Betroffenen nach vorne richten. All die Stimmen aus den kommunalen Spitzenverbänden bei der Unterzeichnung der Inklusionsvereinbarung zeigen das deutlich.

Über die zusätzlichen Mittel können die Kommunen als Schulträger und Träger der Jugend- und Sozialhilfe künftig frei verfügen. Alle Schulträger von Schwerpunktschulen werden davon profitieren.

Sie können davon beispielsweise zusätzliches Unterrichtsmaterial kaufen, kleinere Baumaßnahmen unterhalb der Schulbauförderung durchführen oder auch sozial-integrative Unterstützungsleistungen anbieten und vieles andere mehr.

Deshalb lassen Sie mich noch einmal betonen, wir alle sind dafür verantwortlich, dass Inklusion in der Schule und in allen gesellschaftlichen Lebensbereichen gelingt.

(Glocke des Präsidenten)

Das ist gelebte soziale Gerechtigkeit. Dazu brauchen wir die richtige Einstellung im Kopf. Das ist unser Selbstverständnis rot-grüner Politik im Land. Da ziehen wir mit den Kommunen an einem Strang.

(Glocke des Präsidenten)

Das wird mit Vera Reiß genauso weitergehen.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Frau Abgeordnete Beilstein das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Liebe Frau Brück, Sie haben recht, es gibt in der Tat einen Punkt, in dem wir uns alle einig sind. Das ist der, dass wir alle vom Grundsatz her die Inklusion begrüßen. Die Frage ist nur, wie sie umgesetzt wird. Ich glaube, in dieser Umsetzung und dessen, was dafür erforderlich ist, sind die Betrachtungsweisen sehr, sehr unterschiedlich.

(Beifall der CDU)

Nach Auffassung der CDU und auch der kommunalen Spitzenverbände und der entsprechenden Fachleute ist die Umsetzung der Inklusion nicht machbar mit – ich sage jetzt einmal – „kleinem Geld“, wenn Sie den Betroffenen in der Sache wirklich gerecht werden wollen.

(Beifall der CDU – Zurufe der Abg. Pörksen und Frau Anklam-Trapp, SPD)

Wir haben bereits bei der entsprechenden Änderung des Schulgesetzes darauf hingewiesen und ein entsprechendes Konzept gefordert.

Heute stellen wir fest, ein solches Konzept liegt leider bis heute nicht vor.

(Pörksen, SPD: Das ist doch langsam lächerlich, was Sie hier erzählen!)

Das bedeutet, wir haben hier eine wohlklingende Überschrift bei der jetzigen Aktuellen Stunde, nämlich 10 Millionen für Kommunen.

(Pörksen, SPD: Sie geben Frau Reiß schöne Vorlagen jetzt!)

Aber leider müssen wir feststellen, inhaltlich ist da doch eine große Leere.

(Beifall bei der CDU)

Wir sollen also heute hier im Landtag über die Vereinbarung der kommunalen Spitzenverbände mit dem Land Rheinland-Pfalz über diesen Unterstützungsfonds zur Umsetzung der Inklusion abstimmen.

Wie gesagt, die Überschrift „10 Millionen mehr für Kommunen“ hört sich toll an, und wir haben auch Verständnis dafür, dass sich Rot-Grün gern dafür feiern lassen möchte.

(Fuhr, SPD: Man sieht die Freude richtig!)

Aber ein Blick hinter die Kulissen offenbart leider, dass wieder mehr Schein als Sein dahintersteckt.

(Beifall bei der CDU)

Ich komme zu den einzelnen Punkten:

Punkt Nummer 1: der Geldgeber. – Fakt ist, es ist nicht mehr der Bund als das Land, der hinter diesen 10 Millionen Euro steckt;

(Beifall bei der CDU – Pörksen, SPD: Wie bitte?)

denn es handelt sich hier – das wissen wir alle – um die Umsetzung der Koalitionsvereinbarung. Sie haben es hier eben auch selbst angedeutet, dass es dadurch möglich wird.

(Frau Klöckner, CDU: Genau!)

Das Land wird also hier von Lasten befreit, und genau das wird aber nur durch die Vereinbarung auf Bundesebene möglich.

(Beifall bei der CDU – Pörksen, SPD: Sie sind aber nicht gezwungen, das zu machen! – Zuruf der Abg. Frau Brück, SPD)

Das Geld muss auch da reingesteckt werden, weil es Geld erfordert, um das umzusetzen, Frau Brück. Die Frage ist, ob es genug ist.

Da bin ich ganz gern schon bei dem zweiten Punkt, nämlich der Auskömmlichkeit der Mittel. Hier bestehen nach wie vor absolut unterschiedliche Auffassungen über die erforderliche Höhe der zusätzlichen Aufwendungen, um diese Inklusion wirklich umzusetzen,

(Pörksen, SPD: Ihr kennt nur mehr, mehr, mehr!)

und zwar unterschiedliche Auffassungen zwischen Land und Kommunen. Es ist Fakt, dass im Vorfeld dieser Vereinbarung noch nicht einmal ein genauer Katalog über die Kostengrundlagen ermittelt werden konnte.

(Beifall der CDU)