Protocol of the Session on November 19, 2014

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich stelle fest, dass vorliegender Gesetzentwurf insgesamt unsere Hochschulen stärkt und sie für die Herausforderungen der Zukunft – der Minister hat es schon gesagt – im Wettbewerb mit den allgemeinen Hochschulen besser – noch besser – aufstellt.

Herr Henter, im Detail wird natürlich das eine oder andere noch zu besprechen, zu diskutieren sein. Da sind wir mit Ihnen einer Meinung. Zum Stichwort Lehrverpflichtung, Regellehrzeit gibt es sicherlich einiges zu regeln.

Ich darf aber für die SPD-Fraktion feststellen, dass wir die Gesetzesvorlage im Innenausschuss und dann im Parlament konstruktiv und aktiv begleiten werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die Fraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Raue das Wort.

Vielen Dank, Herr Vorsitzender. Meine Damen und Herren! Vielen Dank auch den Vorrednern, die ein konstruktives Umgehen mit dem Gesetzentwurf haben anklingen lassen. Ich glaube, es gibt Details, die noch zu beraten sein werden.

Insgesamt begrüßen wir aber den vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung; denn Polizei braucht Forschung, und Polizeiausbildung braucht Forschung. So lauten zwei Kernthesen des Arbeitskreises Interdisziplinäre Polizeiwissenschaft.

Unsere Fachhochschulen haben die Aufgabe, den Studierenden einerseits die wissenschaftlichen Erkenntnisse und Methoden und andererseits die berufspraktischen Fähigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, die sie zur Erfüllung ihrer dienstlichen Aufgaben benötigen.

Hinzu kommen aber auch immer mehr anwendungsbezogene Forschungs- und Entwicklungsaufgaben. Hier erbringt der derzeitige Fachbereich Polizei in der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung bereits jetzt eine sehr anerkennenswerte Leistung, meine Damen und Herren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der SPD)

Außerdem stellt der Fachbereich Polizei den weitaus überwiegenden Teil der Studierenden mit derzeit etwa 1.300 Personen und bildet mit einem Etat von über 34 Millionen Euro den Hauptbereich der derzeit noch gemeinsamen Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz, Fachbereich Polizei.

Dieser Bachelor-Studiengang ist erst im vergangenen Jahr für weitere sieben Jahre bis zum Jahr 2020 akkreditiert worden. Für die Anstrengungen des Fachbereichs in diesem Bereich von hier aus auch noch einmal eine ausdrückliche Anerkennung.

Inhaltliche Überschneidungen mit dem Lehrbereich der öffentlichen Verwaltung gibt es kaum noch, und so ist eine Herausnahme des bisher unselbstständigen Fachbereichs Polizei angesichts seiner überragenden Bedeutung folgerichtig.

Er wird es der dann selbstständigen Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz noch besser ermöglichen, ihre eigenen Schwerpunkte in der Lehre, aber auch in der Forschung zur Polizeitätigkeit und Polizeiausbildung zu

setzen. Dies ist angesichts der immer neuen Herausforderungen eine sehr sinnvolle Entwicklung.

Ein eigenständiges Auftreten einer Hochschule der Polizei im Außenverhältnis kann dieser auch neue und weitere Optionen eröffnen, etwa in der Gewinnung von Dozenten und Dozentinnen sowie in der Akquise und Bearbeitung von Forschungsvorhaben. Wir begrüßen daher ein solches Vorhaben.

Ein weiteres Kernstück des Gesetzentwurfs ist die Änderung des Namens unserer dann drei Fachhochschulen. Diese Namensänderung ist mehr als nur redaktioneller Natur. Die Hochschulen passen sich damit zum einen dem international üblichen Sprachgebrauch an. Zum anderen aber erreichen sie damit etwas sehr Wichtiges. Sie verdeutlichen in der Studienlandschaft die Gleichwertigkeit des an ihnen erworbenen Studienabschlusses, dem Bachelor, mit dem anderer Hochschulen. Für diese Klarstellung ist es an der Zeit, meine Damen und Herren. Auch sie ist ausdrücklich zu begrüßen.

Wir unterstützen die Anliegen, die im Gesetzentwurf der Landesregierung zum Ausdruck kommen, und werden sie, wie vorgeschlagen, gerne im Innenausschuss weiter beraten.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Es gibt einen Überweisungsvorschlag. Der Gesetzentwurf soll an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss überwiesen werden. Ich sehe Zustimmung. Dann wird so verfahren.

Wir kommen dann zu Punkt 11 der Tagesordnung:

Landesgesetz über die Ausübung der Patientenrechte in der Gesundheitsversorgung

(Landespatientenmobilitätsgesetz)

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/4180 –

Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart.

Für die Landesregierung, die den Gesetzentwurf einbringt, spricht die Sozialministerin, Frau BätzingLichtenthäler.

(Beifall der SPD)

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete! Bei meiner ersten Rede möchte ich mit Erlaubnis des Präsidenten die

Gelegenheit nutzen, mich ganz herzlich für die vielen Glückwünsche, die mich erreicht haben, bei Ihnen allen zu bedanken. Meine Damen und Herren Abgeordnete, ich freue mich auf eine gute Zusammenarbeit mit Ihnen. Herzlichen Dank dafür!

(Beifall der SPD, des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der CDU)

Diese Zusammenarbeit beginnt heute mit dem Landespatientenmobilitätsgesetz, dessen Entwurf Ihnen die Landesregierung heute vorlegt. Mit diesem Gesetzentwurf soll die Patientenmobilitätsrichtlinie der EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung landesrechtlich umgesetzt werden. Die Mobilität und damit auch die grenzüberschreitende Inanspruchnahme von Gesundheitsdienstleistungen innerhalb der Europäischen Union und darüber hinaus hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Dieser Tatsache trägt die Landesregierung Rechnung mit der Erleichterung des Zugangs zu einer sicheren und hochwertigen grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung innerhalb der Europäischen Union.

Im Kompetenzbereich des Bundes erfolgte die Umsetzung der Richtlinie mit dem Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten.

Der uns und Ihnen vorliegende Gesetzentwurf sieht nun die zur Umsetzung der Richtlinie erforderlichen landesrechtlichen Regelungen vor. Dies sind unter anderem Regelungen zu den Informationspflichten der Gesundheitsdienstleister und zur Absicherung von Schadenersatzansprüchen der Patientinnen und Patienten sowie Zuständigkeitsregelungen für Informationsbereitstellungen. Für einige Teilbereiche erfolgt die Umsetzung der Richtlinie wegen des Sachzusammenhangs im neuen Heilberufegesetz.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, mit diesem Gesetz sollen die Informationspflichten der Gesundheitsdienstleister ihren potenziellen Patientinnen und Patienten eine sachgerechte Entscheidung darüber ermöglichen, ob und wo sie sich in Behandlung begeben. Sie betreffen unter anderem Angaben zu Behandlungsoptionen, zur Qualität und Sicherheit der angebotenen Dienstleistungen, zu den Preisen und zur Absicherung möglicher Schadenersatzansprüche.

Einem Wunsch des Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit entsprechend stellt der Gesetzentwurf klar, dass der Datenschutz und die bestehenden Geheimhaltungspflichten auch im Rahmen der Erfüllung von Informationspflichten zu berücksichtigen sind.

Wir haben eine weitere Bitte berücksichtigen können, nämlich die des Landesbeauftragten für die Belange behinderter Menschen. So wurde zusätzlich geregelt, dass die in Rede stehenden Informationen von den Gesundheitsdienstleistern barrierefrei zur Verfügung gestellt werden sollen. Damit ist weitgehend sichergestellt, dass wirklich alle Patientengruppen einen ungehinderten Zugang zu den für sie relevanten Informationen erhalten.

Darüber hinaus verpflichtet die Patientenmobilitätsrichtlinie der EU die Gesundheitsdienstleister auch zu einer angemessenen Absicherung von Schadenersatzansprüchen, zum Beispiel im Rahmen einer Haftpflichtversicherung. Auch diese Verpflichtung regelt der Gesetzentwurf.

Die von mir vorgenannten Verpflichtungen sollen allerdings nicht für abhängig beschäftigte Gesundheitsdienstleister eingeführt werden, da bei diesen sowohl die Bereitstellung von Informationen als auch die Absicherung von Schadenersatzansprüchen eine Aufgabe des jeweiligen Arbeitgebers bzw. der jeweiligen Arbeitgeberin ist.

Besonders hervorheben möchte ich an dieser Stelle, dass sich diese Regelungen nicht auf die Fälle der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung beschränken sollen, sondern aus Gründen der Gleichbehandlung allen Patientinnen und Patienten zugute kommen sollen.

Der Gesetzentwurf enthält darüber hinaus noch zwei Aufgabenzuweisungen an das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung, die die Bereitstellung von Informationen für die nationale Kontaktstelle für die grenzüberschreitende Gesundheitsversorgung und den vorgenannten und vorgesehenen Informationsaustausch betreffen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordnete, der vorliegende Gesetzentwurf bezweckt nicht nur die Umsetzung von EU-rechtlichen Vorgaben, sondern er dient auch und gerade den Patientinnen und Patienten, die in Rheinland-Pfalz Gesundheitsdienstleistungen in Anspruch nehmen wollen, und zwar unabhängig davon, ob sie in Rheinland-Pfalz wohnen oder nicht. Nur gut informierte Patientinnen und Patienten können sachgerechte Entscheidungen darüber treffen, ob und wo sie Behandlungen vornehmen lassen.

Die mit dem Gesetz zu gewährleistende finanzielle Absicherung möglicher Schadenfälle kommt außer den betroffenen Patientinnen und Patienten natürlich auch den Gesundheitsdienstleistern selbst zugute.

Sie sehen, damit werden neben der Umsetzung von EURecht auch tatsächlich Verbesserungen für die Menschen vor Ort erreicht.

Ich freue mich auf die weitere Beratung in den zuständigen Ausschüssen, in denen wir sicherlich noch die eine oder andere Einzelfrage erörtern können. Ich würde mich freuen, wenn wir dann das Gesetz in einem breiten Konsens verabschieden könnten.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Dr. Enders das Wort.