Protocol of the Session on November 19, 2014

Kaiserslautern, Koblenz, Ludwigshafen, Trier und Worms firmieren inzwischen als Hochschulen. Sie haben von der seit 2011 im allgemeinen Hochschulrecht bestehenden Möglichkeit der Umbenennung Gebrauch gemacht.

Um Missverständnissen vorzubeugen, weise ich darauf hin, dass mit der Namensänderung keine Änderung der rechtlichen Stellung einhergeht. Der Sache nach handelt es sich weiterhin um Verwaltungsfachhochschulen, deren Markenzeichen der ausgeprägte Praxisbezug ist. Somit bleibt auch der Titel Verwaltungsfachhochschulgesetz bestehen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf sieht die Aufnahme einer Verordnungsermächtigung für die Lehrverpflichtung und die sonstigen dienstlichen Aufgaben der Dozentinnen und Dozenten vor. Bisher wurden die erforderlichen Regelungen durch eine Verwaltungsvorschrift getroffen, die inzwischen außer Kraft getreten ist. Wegen ihrer rechtlichen Bedeutung soll die Lehrverpflichtung künftig in Form einer Rechtsverordnung erlassen werden. Auch im allgemeinen Hochschulbereich und bei der Mehrzahl der Verwaltungsfachhochschulen anderer Länder gibt es Lehrverpflichtungsverordnungen.

Die rheinland-pfälzische Verordnung über die Lehrverpflichtung an den Verwaltungsfachhochschulen befindet sich in der Ressortabstimmung. Sie soll zeitgleich mit dem Gesetz in Kraft treten. Im Zusammenhang mit dem Erlass der Lehrverpflichtungsverordnung werden die Dozentinnen und Dozenten aus dem Geltungsbereich der Arbeitszeitverordnung ausgenommen. Im Studienbetrieb gibt es keine gleitende Arbeitszeit. Zudem gelten besondere zeitliche Anforderungen an die Wahrnehmung der dienstlichen Aufgaben, die sich erheblich von den Arbeitsbedingungen in klassischen Behörden unterscheiden. Deshalb muss insoweit ein Gleichklang zum Schul- und Hochschulbereich hergestellt werden, in dem ebenfalls spezielle Arbeitszeitregelungen gelten.

Abschließend darf ich feststellen, der vorliegende Gesetzentwurf stellt mit der Errichtung der Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz und der Umbenennung der Verwaltungsfachhochschulen und der Aufnahme einer Verordnungsermächtigung zur Regelung der Lehrverpflichtung wichtige Weichen für die Zukunft.

Die verwaltungsinternen Hochschulen in Edenkoben, in Mayen und auf dem Hahn sind im Wettbewerb mit den allgemeinen Hochschulen um die besten Studierenden gut aufgestellt. Die Finanzverwaltung, die allgemeine nichttechnische Verwaltung und die Polizei werden auch weiterhin auf hervorragend qualifizierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zurückgreifen können.

Ich möchte mich bei dieser Gelegenheit insbesondere auch bei der Wissenschaftsministerin und bei der Finanzministerin bedanken, die uns aktuell und in den letzten Monaten sehr eng begleitet haben.

Ganz herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Die Fraktionen haben nun 2 Minuten und 30 Sekunden mehr Redezeit. Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Henter das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Kernbestand des Gesetzentwurfs – Herr Minister, Sie haben das ausgeführt – ist die Aufgliederung der Fachhochschule für Verwaltung. Es geht darum, die Eigenständigkeit des Fachbereichs Polizei herbeizuführen. Als Begründung wird zum einen die Ausgliederung der Polizei aus der allgemeinen Verwaltung angeführt. Sie hat in der Vergangenheit in der Tat stattgefunden. Die Polizei war früher in der Kreisverwaltung in der damaligen Bezirksregierung eingegliedert. Das ist heute nicht mehr der Fall. Das ist objektiv zutreffend.

Des Weiteren wird eine räumliche und organisatorische Trennung der beiden Fachbereiche angeführt. Die ist im Moment durch die Standorte Hahn auf der einen Seite und Mayen auf der anderen Seite gegeben. Es wird weiter angeführt, die Einführung des Bachelorstudiengangs habe die Bedeutung der eigenständigen akademischen Ausbildung der Polizei unterstrichen, und es wird angeführt, die inhaltlichen Überlappungen mit den am Fachbereich Verwaltung angebotenen Studiengängen seien nur noch in wenigen juristischen Disziplinen vorhanden.

Weiterhin wird ausgeführt, die Studiengänge seien jeweils getrennt zu akkreditieren, und der Fachbereich Polizei verfüge über einen eigenen Lehrkörper, der völlig getrennt vom Standort Mayen sei. Im Übrigen seien auch die Synergieeffekte sehr, sehr gering.

Herr Minister, ich gestehe Ihnen zu, das sind alles bedenkenswerte Argumente, die man in den weiteren Beratungen berücksichtigen muss. Die andere Seite muss man aber auch sehen. Bisher gab es hervorragende Studienergebnisse sowohl in Mayen als auch am Hahn. Die CDU konnte sich bei ihrem Besuch am Standort Hahn davon überzeugen, wie leistungsstark dieser Standort ist, und die Auszubildenden, die in Mayen ihren Abschluss gemacht haben – ich vermag das aus meiner eigenen Berufserfahrung zu sagen –, waren hervorragend ausgebildet und sehr gut qualifiziert im Bereich der öffentlichen Verwaltung.

(Beifall der CDU)

Ich denke, wenn man etwas Neues beginnt, muss man immer eine Abwägung treffen zwischen dem, was sich bewährt hat, oder ob ich neue Strukturen schaffe.

Deshalb nochmals, das, was wir bisher hatten, hat zu einer hervorragenden Ausbildung junger Polizistinnen und Polizisten sowie junger Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter, Beamtinnen und Beamter aus Mayen geführt.

Herr Minister, die zweite Frage ist – Sie sind schon darauf eingegangen, auch darüber würden wir gern im

Innenausschuss noch einmal sprechen –, wie die Aussichten von Mayen als dann relativ kleiner Hochschulstandort sind. Ich denke, auch darüber sollten wir im Innenausschuss etwas diskutieren.

Ich sage es noch einmal, die Argumente, die Sie vorgebracht haben, lassen sich hören. Wir sollten im Innenausschuss wirklich eingehend darüber diskutieren. Herr Minister, unsere Bitte wäre auch, dass wir dann bei den Beratungen im Innenausschuss die beiden Direktoren vom Hahn und von Mayen dazubitten würden, um ihre Meinung direkt einmal zu erfahren, wie sie dieses Reformwerk sehen.

Des Weiteren ist mit diesem Gesetzeswerk eine neue Bezeichnung für die Hochschulen verbunden. Es gibt dann eine Hochschule der Polizei in Rheinland-Pfalz, eine Hochschule für öffentliche Verwaltung und, da man einen Gleichklang herbeiführen will, wird dann aus der Fachhochschule für Finanzen eine Hochschule für Finanzen.

Herr Minister, Sie haben es ausgeführt, das ist aber nur eine Bezeichnung. Materiell bleibt es dabei, es handelt sich weiter um Fachhochschulen, damit da keine Missverständnisse entstehen. Es wird noch als Begründung angeführt – na ja, gut –, damit ein einheitliches Erscheinungsbild in der rheinland-pfälzischen Fachhochschullandschaft gegeben ist.

Die weiteren Änderungen im Gesetzentwurf sind meines Erachtens nachrangig zu sehen. Zum einen ist eine Verordnungsermächtigung vorgesehen, dass die Landesregierung eine Rechtsverordnung erlassen kann, damit die Regellehrverpflichtung und die Dienstpflichten der Dozentinnen und Dozenten geregelt werden können. Zum anderen muss auch gesetzlich geregelt werden, dass die Regeln der Arbeitszeitordnung für Dozentinnen und Dozenten nicht anwendbar sind. Das ist aber eine Sache, die keiner größeren Diskussion bedarf, wie ich denke.

Herr Minister, lassen Sie uns die Sache im Innenausschuss – ich denke, es wird an den Innenausschuss überwiesen – qualifiziert beraten. Sie haben Argumente für die neue Struktur angeführt, die wir berücksichtigen. Wir haben noch einige Fragen. Diese sollten wir im Innenausschuss diskutieren und dann in der zweiten Lesung darüber sprechen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und des Abg. Pörksen, SPD)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Schwarz das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen! Das bestehende Fachhochschulgesetz stammt aus dem Jahre 1981, ist damit 33 Jahre alt, und

seitdem haben sich die Strukturen und Gliederungen der öffentlichen Verwaltung des Landes sehr stark verändert, denke ich.

Es wird Zeit, dass wir uns diesem Gesetz einmal widmen. Betroffen von der Gesetzesvorlage sind die Bereiche öffentliche Verwaltung, Polizei und die Finanzverwaltung.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich bleibe einmal bei der Polizei. Ich kann sagen, dass ich mich noch sehr gut daran erinnern kann, als die Polizei aus den Kreisverwaltungen und Bezirksregierungen herausgelöst wurde.

(Unruhe im Hause)

Das war ein sehr wichtiger Schritt für die Polizei, aber auch für die Arbeitsabläufe innerhalb der Polizei, weg vom Kreispolizeichef, weg vom Bezirkspolizeichef, sondern in der eigenen Polizei selbst bestimmen zu können, wo es langgeht.

Die Aufgaben und Anforderungen in der Polizei haben sich dabei natürlich immer wieder mit entwickelt. Die Polizei hat eigene Inhalte, polizeispezifische Themen. Damit erzähle ich Ihnen sicherlich keine Neuigkeiten.

Die Ausbildung für den gehobenen Polizeidienst war deshalb auch an der Fachhochschule öffentliche Verwaltung Polizei zu meiner Zeit noch auf dem Asterstein bei Koblenz mit überschaubaren Studierendenzahlen angesiedelt.

(Anhaltend Unruhe im Hause)

Die Veränderungen und neuen Anforderungen an die Polizei wurden bei dieser Fachhochschule immer wieder aufgenommen, mitgeführt und weiterentwickelt. Die zweigeteilte Laufbahn, damals durch die SPD-geführte Landesregierung eingeführt, war ein sehr großer Fortschritt für die Polizei. Sie brachte aber auch einen starken Anstieg der Studierendenzahlen mit sich.

Es war dann im Rahmen der Konversion ein gelungener Umzug zum Campus Hahn. Der Campus Hahn hat sich in der Folgezeit zum vorbildlichen Ausbildungszentrum der rheinland-pfälzischen Polizei entwickelt – eine Erfolgsgeschichte. Dafür darf man heute immer noch ein Dankeschön an die Landesregierung sagen.

(Pörksen, SPD: Sehr richtig!)

Wir haben fast 1.300 Studentinnen und Studenten dort am Campus, bieten darüber hinaus für die Polizei unzählige Fortbildungsangebote und haben natürlich auch einen entsprechenden Lehrkörper sowie eine eigene Verwaltung, die hervorragende Arbeit leisten. Auch an dieser Stelle ein herzliches Dankeschön dorthin.

(Beifall bei der SPD)

Werte Kolleginnen und Kollegen, es wurde schon angesprochen, dass die Polizei eine spezielle fachliche Ausrichtung hat und so gut wie keine inhaltlichen Übereinstimmungen mehr mit den Fachbereichen Verwaltung in

Mayen hat. In Mayen gibt es ca. 650 Studierende. Bislang gab es eine gemeinsame Verwaltung der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung mit Sitz in Mayen.

Die geschilderte positive Entwicklung im Fachbereich Polizei verbunden mit der Leistungsfähigkeit der Dozentenschaft und der Verwaltung am Campus führen meiner Meinung nach, unserer Meinung nach, zur logischen Konsequenz, dass der Fachbereich Polizei aus der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung ausgegliedert und zu einer selbstständigen Hochschule der Polizei wird. Das ist auch die Forderung aller Polizeigewerkschaften.

Ich unterstreiche es noch einmal: Es werden keine neuen Strukturen gebildet. So lese ich es aus der Gesetzesvorlage und bin deshalb für diese auch sehr dankbar.

Ich bin mir sicher, dass beide Hochschulen selbstständig und in Zukunft wahrscheinlich noch besser eine hervorragende Aus- und Fortbildung in der Verwaltung und Polizei machen werden.

In den vergangenen Jahren wurde fast überall festgestellt, dass man die Fachhochschulen in Hochschulen umbenennen muss. Man kann jetzt diskutieren, was diese Namensänderung bringt. Einfach gesagt, international und national ist die Bezeichnung Hochschule gängige Praxis. Alleine schon deshalb bietet es sich an, dass man das mitführt und die Namensänderung dokumentiert, dass Bachelor-Studienabschlüsse aller Hochschulen gleichwertig sind.

(Anhaltend Unruhe im Hause)

Das ist ganz wichtig, weil die Studierendenzahlen künftig vielleicht steigen werden, die Zahl der jungen Menschen aber abnehmen wird. Deswegen ist der Wettbewerb unter den Hochschulen sehr hoch. Da muss man einfach gleichziehen.

Die Namensänderung ist seit 2011 möglich. Wir machen aus der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung und Polizei die Hochschule der Polizei Rheinland-Pfalz, aus der Fachhochschule die Hochschule für öffentliche Verwaltung Rheinland-Pfalz und die Hochschule für Finanzen Rheinland-Pfalz.

Werte Kolleginnen und Kollegen, ich stelle fest, dass vorliegender Gesetzentwurf insgesamt unsere Hochschulen stärkt und sie für die Herausforderungen der Zukunft – der Minister hat es schon gesagt – im Wettbewerb mit den allgemeinen Hochschulen besser – noch besser – aufstellt.