Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Sie erlauben, dass ich mich mit dem vorliegenden Antrag beschäftige, der sich gerade nicht mit Kai Richter, nicht mit Walter Kafitz und auch nicht mit dem Sachverhalt als solchen beschäftigt. Vielmehr beantragt die CDU-Fraktion heute, der Landtag möge feststellen, dass der Rechnungshof 2011 bereits einen Bericht über
Die Feststellung, dass ein solcher Bericht aus dem Jahr 2011 bereits vorliegt, wird nun mit dem Antrag verbunden, die Landesregierung solle Ihrerseits, und zwar zweimal jährlich, über die wirtschaftliche Entwicklung der CST berichten. Diese Berichte sollen wiederum dem Rechnungshof zugeleitet werden, der ja ohnehin im nächsten Jahr wieder über die wirtschaftliche Betätigung der Gesellschaften mit Landesbeteiligung berichten wird.
In diesen Zwischenberichten berichtet die Landesregierung dann zeitnah und schriftlich dem Landtag. Auch diese Zwischenberichte werden dem Rechnungshof zugeleitet. Ich hoffe, ich habe Ihren Antrag so richtig verstanden.
Ganz am Ende verliert aber auch der Antrag der CDU den Überblick ob der großen Zahl solcher Berichte,
spricht der doch im letzten Absatz von – ich zitiere –: „(…) Jahresberichte sowie gegebenenfalls anfallende Zwischenberichte (…)“.
Somit stellt sich die Frage, ob der Antrag die Erstellung von Jahresberichten oder von Halbjahresberichten zum Ziel hat und der Rechnungshof seinerseits nicht auch noch über die Zwischenberichte der Landesregierung berichten muss oder der jährliche Bericht des Rechnungshofes ausreichend ist.
Sehr geehrte Damen und Herren, ein funktionierendes Berichtswesen ist die Grundlage aller ComplianceRegeln von Wirtschaftsunternehmen. Angesicht der von Ihnen geforderten Unzahl von Berichten erhält der Ausdruck „anfallende Berichte“ jedoch eine fast furchteinflößende Dimension.
Ich wage zu bezweifeln, dass das jetzt die Probleme löst, wenn jeder dem anderen einmal einen Bericht schickt.
Die wirtschaftlichen Vorgänge rund um den Nürburgring müssen aufgeklärt, die Verflechtung offengelegt und die Verantwortlichkeiten geklärt werden. Es darf nicht sein, dass private Investoren Gewinne erzielen, während die wirtschaftlichen Risiken auf den Steuerzahler abgewälzt werden.
Diese Ziele verfolgt die Koalition mit Nachdruck. Die CST wird daher unter die Lupe genommen. Wir unterstützen diesen Weg ausdrücklich und stehen für Aufklärung und Transparenz.
Der vorliegende Antrag hat aber beides nicht zum Ziel. Er greift der Rechnungsprüfungskommission vor, die sich bereits in der kommenden Woche mit dem Thema beschäftigen wird. W i r möchten diesem Verfahren nicht vorgreifen. Mit Populismus und Berichtsaktivismus ist in dieser Sache niemandem gedient.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Liebe Frau Raue, ganz herzlichen Dank. Sie haben diesen Antrag als das entlarvt, was er tatsächlich ist. Er belegt einmal mehr – ich habe das heute Morgen schon einmal gesagt – das pharisäerhafte Verhalten dieser CDU-Landtagsfraktion.
Morgens mit blumigen Worten Hilfe anbieten für den Nürburgring und mittags bei der ersten Gelegenheit diesen mit Füßen treten.
Im Übrigen ist dieser Antrag eine Krücke, um erneut den Versuch unternehmen zu können, mit Schmutz nach Repräsentanten der Landesregierung, insbesondere
Sich dann hier zum Anwalt für den Rechnungshof zu stilisieren: Sie missbrauchen gerade den Rechnungshof. Sie wissen doch, dass das Thema heute Gegenstand des Jahresberichts ist und als Thema verfahrensmäßig in der Rechnungsprüfungskommission behandelt wird.
Meine Überzeugung ist: Sie versuchen hier, das Thema „Rechnungshof“ für Ihre Interessen zu missbrauchen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, natürlich werden wir berichten. Herr Staatssekretär Häfner wird inhaltlich in der Rechnungsprüfungskommission ausführen. Wir werden den Vorschlag unterbreiten, über die CST zu berichten. Sie sagten eben „auflösen“, Herr Licht. Was denn jetzt, beantragen zu berichten oder beantragen aufzulösen?
Warten Sie doch erst einmal ab, was wir Ihnen in der Rechnungsprüfungskommission zur CST vortragen werden. Dann kann das alles weiterbehandelt werden.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Soll der Antrag an den Ausschuss überwiesen werden? – Dies ist der Fall. Somit wird er an den Innenausschuss – federführend – und an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen.
Landesweite Bewegungsfreiheit für Asylsuchende – für ein modernes und aufgeschlossenes Aufenthaltsrecht Antrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/215 –
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren! Ich freue mich außerordentlich, heute in diesem Hohen Hause sprechen zu dürfen und meine erste Rede als Abgeordnete im Parlament halten zu können – und dann auch noch zu einem solch wichtigen Thema, das mir sehr am Herzen liegt und mich schon seit Jahren bewegt. Es ist die Verbesserung der Situation von Asylsuchenden und Flüchtlingen. Deswegen bin ich sehr froh darüber, den Antrag „Landesweite Bewegungsfreiheit für Asylsuchende – für ein modernes und aufgeschlossenes Aufent
Die Situation von Asylsuchenden und Flüchtlingen ist eine extrem schwierige, die von zahlreichen Widrigkeiten und Einschränkungen geprägt ist. Dazu zählt unter anderem auch die Residenzpflicht, eine in dieser Form europaweit einmalige räumliche Beschränkung von Asylsuchenden während der Durchführung des Asylverfahrens. Der Aufenthalt ist nur in dem Bezirk bzw. Landkreis gestattet, in dem die für ihn zuständige Ausländerbehörde liegt.
Dies führt in der Konsequenz dazu, dass beispielsweise die Asylbewerberinnen und Asylbewerber aus Ludwigshafen nicht nach Mannheim fahren können. Sie müssen darauf achten, rechtzeitig aus der Straßenbahn auszusteigen, bevor sie den Rhein überqueren, weil sie sonst eine Straftat begehen würden. Ich bin in Ludwigshafen aufgewachsen. Meine Damen und Herren, ich kenne die Situation und weiß, wie sehr diese beiden Städte miteinander verwachsen sind und wie selbstverständlich man mit dem Fahrrad oder der Straßenbahn für Ausflüge oder um abends wegzugehen den Rhein überquert.
Schülerinnen und Schüler, die für einen Schulausflug nach Heidelberg wollen, sind ebenfalls betroffen. Solche Selbstverständlichkeiten bleiben ihnen aufgrund der Residenzpflicht verwehrt.
Verstöße gegen diese Pflicht, sich nur in diesem teilweise recht überschaubaren Gebiet aufzuhalten, werden mit Geldstrafen und sogar Freiheitsstrafen von bis zu einem Jahr geahndet. Häufig aus Unwissenheit begangen, zählt ein solcher Aufenthalt außerhalb des relativ schmalen Bewegungsradius als opferlose Straftat und trägt somit zu einer verzerrten Kriminalitätsstatistik für Asylsuchende bei.