Viertens: Wieder spielen offensichtlich sachfremde Erwägungen hier bei dieser Landesregierung eine Rolle.
Herr Minister Hartloff, die Pensionierung des früheren Präsidenten kam nicht plötzlich oder überraschend, sie ist am 31. Juli genau ein Jahr her. Die Ausschreibung liegt über eineinhalb Jahre zurück.
Sagen Sie einmal, ist es Ihnen nicht selbst peinlich, dass Sie als Justizminister kein gerichtsfestes Auswahlverfahren hinbekommen haben? Wir werden gleich sicherlich wieder von der SPD zu hören bekommen, Besetzungsverfahren laufen in der größten Zahl der Fälle reibungslos, dies ist nun mal eines, bei dem es nicht so gut gelaufen ist, wie zum Beispiel übrigens der Nürburgring eines von vielen ansonsten sehr gut laufenden erfolgreichen Strukturförderungsprojekten ist,
(Beifall bei der CDU – Heiterkeit bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und vereinzelt bei der Landesregierung – Wiechmann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Erbärmlich! – Dr. Weiland, CDU: Pleite!)
so wie der Flughafen Zweibrücken eines von vielen ansonsten sehr erfolgreichen Infrastrukturprojekten ist, das nun einmal schiefgelaufen ist.
Dann werden wir sicherlich von der SPD wieder hören – vielleicht ist auch Herr Pörksen derjenige, der den Minister verteidigen darf –,
Lassen wir deshalb den Richterbund zu Wort kommen. Dessen Vorsitzender sprach mit Blick auf das Besetzungsverfahren von einem – ich zitiere – „Wahnsinn“.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es geht nicht um die Besetzung irgendeiner Stelle. Wir haben vielmehr den Eindruck, dass der Minister und seine Staatssekretärin einfach das fortführen, was bereits in der vergangenen Wahlperiode begonnen hat: Besetzungsverfahren in der Justiz werden in Rheinland-Pfalz zunehmend politisiert, und das mit schweigender Rückendeckung dieser Staatskanzlei.
Damals haben Sie genau so hineingerufen und alles von sich gewiesen und mussten nachher kleinlaut die Fahne wieder einrollen.
Was soll ein Richter denken, der täglich Recht spricht, wenn sein Dienstherr selbst so lax mit dem Recht umgeht?
Liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist auffällig, dass der unterlegene Kandidat für die Stelle in Trier einen Leserbrief zur Schließung des OLG Koblenz geschrieben hatte. (Glocke des Präsidenten)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Klöckner, zunächst einmal, es überrascht, dass Sie heute zu diesem Thema sprechen. Das steht Ihnen natürlich zu als Fraktionsvorsitzende, gar keine Frage,
aber es hat einen entscheidenden Nachteil: Sie waren weder bei den Sitzungen des Richterwahlausschusses
noch zuletzt im Rechtsausschuss, wo wir die Thematik sehr umfassend diskutiert haben und die Möglichkeit hatten, sehr intensiv in die Unterlagen hineinzuschauen, dabei.
Es lässt nur einen Schluss zu, es geht Ihnen nicht um die sachliche Auseinandersetzung in der Frage, sondern um politisches Geplänkel getreu dem Motto „Hauptsache einmal dick auftragen, irgendetwas bleibt hängen“.
Deshalb jetzt zur Sache: Ja, die Besetzung der Präsidentenstelle des Landgerichts Trier unterliegt einem langen und schwierigen Verfahren. Wer will das abstreiten? Es geht um eine herausgehobene Führungsposition in der rheinland-pfälzischen Justiz. Da ist es klar, dass sich mehrere gute, sehr gute Richter beworben haben, und es war zu erwarten, dass es eine knappe Entscheidung gibt.
Herr Justizminister Hartloff hat von Anfang an Wert darauf gelegt, jeder Rechtsunsicherheit zu begegnen. Als Zweifel anstanden, haben sich sowohl der Präsidialrat als auch der Richterwahlausschuss mit der Sache befasst. (Zuruf des Abg. Dr. Wilke, CDU)
Wir waren immer über alle entscheidungsrelevanten Tatsachen transparent und gut informiert, und das alles mit dem Ziel, die Führung des Landgerichts Trier nach bestem Wissen und Gewissen mit dem besten Bewerber zu besetzen, der sowohl von seiner Eignung, der Befähigung als auch von seiner fachlichen Leistung her der geeignetste Bewerber war. Das war auch nach meiner Überzeugung der vorgeschlagene Bewerber;
denn ohne Zweifel handelt es sich bei ihm um einen ausgezeichneten Juristen, um einen hervorragenden Juristen, der sich in seiner Verantwortung voll bewährt hat. Deshalb ist es falsch, den Eindruck zu vermitteln, als wäre das ein Pseudobewerber, um einen anderen zu verhindern. Das wird der Sache absolut nicht gerecht.
Er ist zwar im Vergleich zu seinem Mitbewerber deutlich jünger, aber dies darf im Sinne des Gleichbehandlungsgrundsatzes kein Entscheidungskriterium sein. Ich denke, da sind wir uns einig.
In der Auswahlentscheidung gab es am Ende ein enges Kopf-an-Kopf-Rennen aufgrund der Tatsache, dass auch Herr Fischer ein hervorragender Jurist ist, der sich ebenfalls in der Vergangenheit bewährt hat. Er ist Direktor eines Amtsgerichtes. Sie wissen auch, dass am Ende das Statusamt – Herr Gietzen ist Präsident eines Landgerichts – mit ausschlaggebend war für die Entscheidung.
Es gab gute Gründe für die Entscheidung zugunsten des Herrn Gietzen. Diese Gründe wurden sowohl vom Richterwahlausschuss als auch vom Präsidialrat mitgetragen.
Meine Damen und Herren, dass es danach zu einer Konkurrentenklage kommt, Entschuldigung, das ist doch keine Schmach für den Dienstherren, sondern im Gegenteil Ausdruck unserer Rechtsstaatlichkeit in unserem Land. Es ist gutes Recht des Betroffenen.