Gesetzentwurf der Fraktion der CDU
Es ist vereinbart, diesen Tagesordnungspunkt ohne Aussprache zu behandeln.
Morgen ist die zweite Beratung des Gesetzentwurfes vorgesehen.
Ich rufe nun Punkt 10 der Tagesordnung auf:
…tes Landesgesetz zur Änderung des Kirchensteuergesetzes
Gesetzentwurf der Landesregierung
Die Fraktionen sind übereingekommen, diesen Gesetzentwurf ohne Aussprache direkt an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen.
Wir sind damit am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich lade Sie zur morgigen Sitzung um 09:30 Uhr ein.
E n d e d e r S i t z u n g: 18:30 Uhr.