Protocol of the Session on January 23, 2014

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Frau Abgeordnete Raue das Wort.

Verehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte mit den Täter-Arbeitseinrichtungen, den acht, die wir im Land haben, beginnen und sie noch einmal in besonderer Weise herausstellen.

Ihre Arbeit richtet sich im Wesentlichen an Männer, die gegenüber ihren Partnerinnen oder den Kindern gewalttätig geworden sind. Der überwiegende Teil der Männer, die bei den Täterarbeitseinrichtungen vorsprechen, tut dies freiwillig, entweder weil sie selbst einen Ausweg aus der von ihnen verübten Gewalt suchen oder von Beratungsstellen dorthin verwiesen wurden.

Bitte stellen Sie sich das einmal vor: Ein schlagender Mann, der von sich aus Hilfe gegen die Aktionsmuster sucht, aus denen er gerne herauskommen möchte.

Meine Damen und Herren, eine sinnvollere Arbeit kann es doch gar nicht geben.

Gewalt ist vererblich. Jungen, die in ihrer Familie Gewalt erfahren haben, werden überdurchschnittlich häufig selbst zu Tätern, Mädchen überdurchschnittlich häufig zu Opfern. Aus diesem Kreislauf möchten die Männer herauskommen, die sich bei unseren Täterarbeitseinrichtungen melden. Rheinland-Pfalz hat das erkannt und mit diesen Einrichtungen ein Leuchtturmprojekt geschaf

fen, um das wir auch bundesweit beneidet werden. Ich bin sehr froh, dass die Finanzierung dieser Einrichtungen durch das Innenministerium bis zum Jahr 2018 gesichert ist.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Die Lage eines Menschen, der Opfer einer Straftat geworden ist, ist immer schlimm. Natürlich gibt es Unterschiede, je nachdem, welche Straftat man erlebt hat. Ist der Diebstahl einer Geldbörse unter Umständen nur mehr lästig, zerstört ein Einbruchsdiebstahl in der eigenen Wohnung das Sicherheitsgefühl ganz erheblich. Eine Straftat gegen die sexuelle Selbstbestimmung kann dauerhaft traumatisieren und krank machen. In diesen Bandbreiten bewegen sich die Menschen und Schicksale, die der Dritte Opferschutzbericht der Landesregierung thematisiert.

Eine Vorbemerkung sei mir noch gestattet. Ich weiß, dass die Zahlen, die der Opferschutzbericht nennt, umstritten sind. Sie beruhen auf der Polizeilichen Kriminalstatistik, und diese Datenbasis ist schwierig, zum einen, weil die Erfassung selbst schwierig ist, zum anderen, weil nur erfasst werden kann, was auch zur Anzeige gebracht und gemeldet wird. Die sogenannte Dunkelziffer ist daher unbestreitbar vorhanden, aber nicht belastbar nachzuweisen. Bundesweit vorhanden ist jedoch die Polizeiliche Kriminalstatistik, und deshalb geht der Opferschutzbericht und deshalb gehe auch ich von diesen Angaben aus.

Ich möchte mit meinen Ausführungen schwerpunktmäßig auf die Menschen eingehen, die unter einer Straftat besonders zu leiden haben, die besonders schwerwiegende Folgen zu ertragen haben und deshalb in besonderem Maße unserer Unterstützung bedürfen. Ich rede von Frauen und Kindern, weil sie körperlichen Übergriffen gegen Leib, Leben oder ihre sexuelle Selbstbestimmung in besonderem Maße ausgesetzt sind und ihnen keine wirksame Gegenwehr entgegensetzen können.

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung – über 2.000 dieser Delikte kamen 2011 zur Anzeige. Von den Betroffenen waren vier Fünftel Frauen und Mädchen, Übergriffe auf männliche Opfer bezogen sich zum weit überwiegenden Teil auf Kinder und Jugendliche. Etwa die Hälfte aller Übergriffe ereignete sich im Kreis von Verwandten und Bekannten.

Was bedeuten diese Zahlen nun für die Situation der Opfer? – Zum einen bedarf es intensiver Aufklärungskampagnen. Dabei unterstützt das Land zahlreiche Projekte und Programme. Zum anderen müssen junge Menschen in ihrer Persönlichkeit gestärkt werden; denn das ist ein erfolgreicher Ansatz, um zu verhindern, dass sie Opfer von Straftaten werden oder auch selbst Straftaten begehen.

Zum anderen müssen Ansprechpartnerinnen erreichbar sein, denen sich Opfer sexueller Übergriffe offenbaren können. Hier leisten Vertrauenslehrer und -lehrerinnen einen wichtigen Beitrag. Auch die Schulsozialarbeit ist vor Ort und ansprechbar. Nicht zu vergessen ist auch SOLWODI e. V. als spezialisierte Beratungs- und An

laufstelle für Frauen, die Opfer von Zwangsverheiratung wurden.

Alle diese Angebote müssen wir weiter aufrechterhalten und ausbauen, auch wenn sich der Bund aus dieser wichtigen Arbeit zurückzieht. Neue Wege gehen die Frauennotrufe, die mit einem niedrigschwelligen Beratungsangebot im Internet gerade für Hilfesuchende junge Frauen eine sinnvolle Möglichkeit geschaffen haben.

In Rheinland-Pfalz gibt es eine solche Vielfalt an Angeboten und Projekten, an qualifizierten Hilfen, dass wir dafür bundesweit Anerkennung erfahren. Ich freue mich, feststellen zu können, dass unsere Regierung in diesem Bereich eine sehr gute Arbeit leistet.

Erlauben Sie mir einen Blick über den Berichtszeitraum hinaus und einen Hinweis auf die Website Opferschutz.rlp.de. Diese Seite wurde im Dezember 2013 in Betrieb genommen und bietet einen Wegweiser durch die verschiedenen Hilfsangebote. Wenn eine Straftat einmal geschehen ist, wenn ein sexueller Übergriff, eine Verfolgung stattgefunden hat, dann ist zweierlei notwendig: Zum einen muss der Täter ermittelt werden. Dabei ist unsere Polizei spitze. Die Aufklärungsquote in Rheinland-Pfalz ist eine der höchsten in Deutschland. Die Justiz sorgt dann für einen möglichst zeitnahen, angemessenen Strafausspruch.

Zum anderen aber müssen die Opfer der Straftat besonders in unseren Blick genommen werden. Die ersten belastenden Situationen nach der Begehung der Straftat sind das Erstatten der Anzeige bei der Polizei und die Aussage als Zeugin vor Gericht. An dieser Stelle sei mir ein Wort der Anerkennung für Maßnahmen gestattet, die das Land Rheinland-Pfalz im Bereich der polizeilichen Ausbildung und Organisation ergriffen hat. Opferschutz, Opferhilfe und Opferrechte sind besonderer Bestandteil unseres Studienganges Polizei. Die Organisation in den Kriminalinspektionen vor Ort stellt mit separaten Räumlichkeiten und speziell geschulten Polizeibeamtinnen und -beamten eine möglichst einfühlsame, belastungsarme und professionelle Aufnahme von Frauen und Kindern sicher.

In der Zeugenaussage werden diese Menschen dann professionell betreut durch die Zeugenbetreuung, einmal im Rahmen des Programms FOKUS: Opferschutz, aber auch durch die Zeugenkontaktstellen, die in jedem Amts- und Landgericht und auch bei jeder Staatsanwaltschaft vorgehalten werden. Sie unterstützen Zeugen und Zeuginnen – und zu diesen gehören selbstverständlich auch die Opfer der Straftat – nicht nur im jeweiligen Verfahren ihrer Behörde, sondern sie vermitteln darüber hinaus Kontakte zu zentralen Anlaufstellen und Hilfeeinrichtungen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

An dieser Stelle verdient vor allem der Weiße Ring e.V. besondere Erwähnung. Er hilft Opfern von Straftaten ehrenamtlich seit mehr als 30 Jahren.

Mit der Stiftung „Rheinland-Pfalz für Opferschutz“ pflegt der Weiße Ring eine enge Zusammenarbeit. Was wir

gewähren können im Rahmen dieser Stiftung, ist vielleicht nicht viel; oftmals ist den Betroffenen aber die mit einer Leistung der „Stiftung Opferschutz“ verbundene Anerkennung ihres Leids mindestens ebenso wichtig wie die damit verbundene finanzielle Zuwendung. Mit jeder Zuwendung stellt sich das Land Rheinland-Pfalz hinter die Menschen, denen Gewalt widerfahren ist, und erkennt ihr Leid an. Diese empathische Haltung ist ein wichtiger Bestandteil staatlichen Handelns, wir sollten sie nicht vergessen.

Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz tut viel für seine Bürgerinnen und Bürger. Vieles gäbe es noch zu erwähnen. So erlaubt mir die Zeit nicht, im Einzelnen auf die Arbeit der Leitstelle Kriminalprävention einzugehen, auf die Forensische Ambulanz in Mainz, auf die Traumaambulanzen wie auch auf viele andere Projekte.

Ich hoffe aber, dass es mir doch gelungen ist, deutlich zu machen, dass sich die Landesregierung in vielfältiger Weise erfolgreich um die Belange des Opferschutzes kümmert. Sie erkennt dabei die Bedeutung der Prävention an und die Notwendigkeit, die verschiedensten Fachrichtungen miteinander zu vernetzen. Diesen Weg halten wir für den richtigen, und wir werden auch in Zukunft alles tun, diese Bemühungen zu unterstützen.

Für Ihre Aufmerksamkeit herzlichen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung hat nun Herr Justizminister Hartloff das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Auch wenn der Opferschutzbericht, über den wir uns heute unterhalten, bereits aus dem Jahre 2012 stammt und der nächste schon fast in Arbeit ist, ist es doch eine gute Gelegenheit, einmal festzustellen – dafür möchte ich mich bei meinen Vorrednerinnen und Vorrednern herzlich bedanken –, dass wir uns in diesem Parlament darüber einig sind, dass der Opferschutz voranzubringen ist. Dies ist in den letzten Jahren geschehen, und wir befinden uns auf einem guten Weg. Dafür ist natürlich zum einen Manpower und Womanpower notwendig, also Menschen, die sich engagieren, aber zum anderen auch die Finanzen, damit dies geschehen kann. Das ist ständige Aufgabe.

Ich möchte mich deshalb als Erstes herzlich bei all denjenigen in den kooperierenden Organisationen, im eigenen Haus, aber auch in den anderen Häusern bedanken, die daran mitarbeiten, dass das, was im Opferschutzbericht abgebildet ist, auch tatsächlich umgesetzt wird. Ich werde Ihnen versichern, in den vielen Arbeitsgruppen – die Namen stehen teilweise in dem Bericht – sind Menschen vertreten, die mehr tun, als sie in ihrer Arbeit eigentlich tun müssten. Es sind Menschen, die

sich engagieren in der Sache, und davon leben wir natürlich. Deshalb herzlichen Dank dafür!

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich möchte in dem Kontext einen Satz hervorheben, den ich in einem anderen Zusammenhang hier schon einmal gesagt habe. Die Frage einer Qualität der Gesellschaft zeichnet sich aus meiner Sicht dadurch aus, wie wir mit ihren Rändern und auch mit ihren Opfern gesellschaftlichen Handelns umgehen. Deshalb ist Opferschutz so wichtig. Deshalb ist es staatliche Aufgabe, sich auch darum zu kümmern. Deshalb ist es der Landesregierung ein Anliegen – mein Dank gilt auch den Kolleginnen und Kollegen der anderen Ressorts –, dass wir gut vernetzt miteinander arbeiten.

Herr Kollege Sippel hat den Satz gesagt: Opferschutz geht uns alle an. – Es geht um eine Kultur des Hinsehens. Ja, jeder von uns hat das Risiko, Opfer einer Straftat zu werden. Das werden wir als Staat bei aller vorausschauenden Hilfe, bei aller Prävention nie vermeiden können. Dann ist das eine, dass wir uns mit den Tätern auseinandersetzen, dass wir dort vernünftige Arbeit machen, auf der anderen Seite, dass wir uns um die Opfer kümmern.

Frau Kollegin Kohnle-Gros hat die Beispiele eines Berichts aus dem Binger Raum genannt. Ich möchte noch eine Kleinigkeit sagen, was dort aber auch konkrete Arbeit und Verbesserung ist, dass es nämlich zum Beispiel durch die Hinweise der Diskussion erreicht wurde, dass in den Zeugenvernehmungsprotokollen jetzt auch die Rubrik aufgeführt ist, Folgen der Tat, damit das auch eine Richterin und ein Richter sieht, damit es die anderen sehen und damit die Zeugin und der Zeuge das Gefühl haben, ich werde auch mit dem ernst genommen, welche Auswirkungen das für mich hat. Es ist ein ganz kleiner Baustein in einem Mosaik des Opferschutzes, aber eben bei solchen Taten, wie Sie sie geschildert haben, enorm wichtig.

Lassen Sie mich auf einige wenige Punkte eingehen, die jetzt schon weiterführend sind, die nicht mehr mit dem Bericht aus dem Jahr 2012 zusammenhängen. Sie alle hatten schon die Internetseite erwähnt, auf der wir die Hilfeinstitutionen darstellen, damit sie jeder sehen kann, damit sie auch Helferinnen und Helfer sehen können, die auf die Vernetzung hinweisen. Das ist seit Ende letzten Jahres im Netz, und das werden wir weiter aufbauen. Das ist ein weiterer Baustein, der sich dann im nächsten Bericht wiederfinden wird.

Es ist natürlich auch so, dass Neuerungen insoweit eingetreten sind, als dass die Vernetzung besser geworden ist und die Information übereinander besser geworden ist. Ein Beispiel dafür, was für Rheinland-Pfalz eine enorm gute Entwicklung ist, sind auch die Häuser des Jugendrechts. Im Berichtszeitraum ist das in Trier dazugekommen. Ich bin froh sagen zu können, dass es in Koblenz bald auch so weit sein wird und wir dann in allen Oberzentren die Häuser des Jugendrechts haben.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Das ist natürlich eine gute Einrichtung, auch für praktizierten Opferschutz. Insofern ist es ein wichtiger Baustein, wie wir uns in Rheinland-Pfalz aufstellen.

Wichtig für die Rechtstellung der Opfer ist die Richtlinie über die Mindeststandards der Rechte und den Schutz von Opfern vor Straftaten sowie für die Opferhilfe. Wir sind sicherlich in Deutschland gut aufgestellt. Aber man kann das immer noch verbessern. Es besteht sicherlich Umsetzungsbedarf für das Strafrecht. Es ist eine Richtlinie einzurichten. Auf der Bundesebene ist eine Arbeitsgruppe eingesetzt, an der wir uns in Rheinland-Pfalz beteiligen. Es ist vielleicht auch der richtige Zeitpunkt, zu dem ich sagen kann, dass ich durchaus darüber froh bin, dass mit Frau Dr. Hubig, der ehemaligen Abteilungsleiterin der Strafabteilung im Land, die jetzt Staatssekretärin auf der Bundesebene ist, eine ganz engagierte Vorkämpferin für den Ausbau des Opferschutzes an anderer Stelle, nämlich beim Bund, tätig ist und ich mir insoweit verspreche, dass wir auf der gesamten Ebene damit ein Stück weiterkommen werden.

Das gilt sicherlich auch insbesondere für die psychosoziale Prozessbegleitung, bei der wir Rheinland-Pfalz federführend aufgestellt haben und mit einem bundesweiten Projekt unterwegs sind, bei dem die Kolleginnen und Kollegen auf der Justizministerkonferenz das letzte Mal zugestimmt haben, dass wir die Entwicklung, was die Standards sind, tatsächlich vorantreiben. Wenn dies nun vom Bund die entsprechende Unterstützung erfährt, ist das sicher eine gute Sache.

Mein ausdrücklicher Dank geht an die Ministerpräsidentin auch in der früheren Funktion noch als Sozialministerin und an den Nachfolger, den Kollegen Schweitzer, dass wir bei dem von den Kollegen schon genannten Traumaambulanzen auch in Rheinland-Pfalz mit weiteren Standorten gut aufgestellt sind und dadurch gerade insbesondere für Frauen – Sie haben das auch gesagt, Frau Kohnle-Gros und Frau Raue –, die in aller Regel durch sexuellen Missbrauch schwerste Verletzungen sowohl körperlich als auch psychisch erlitten haben, Anlaufstationen vorhanden sind, in denen das verifiziert werden kann, wo dies gesichert werden kann und wo sie auch Hilfen in einer ganz schwierigen Lebenssituation bekommen, in der man sich schwertut, sich zu offenbaren, und wo es dringend notwendig ist, dass so etwas existiert. Das ist aus meiner Sicht ein echter Fortschritt.

Dass wir natürlich auch die Fragen anschauen, wie wir mit Opfern von Zwangsheirat umgehen und wie wir da die Schwellen wegbekommen, dass man sich auch offenbart, dass man aus dem Milieu hinauskommt, dass man nicht die Angst haben muss, wie ich in der Familie, in meinem Clan gebunden bin, wenn ich mich offenbare und wie ich Übergangszeiten wo verbringen kann, dann sind dies Sachen, die durch eine bessere Vernetzung und durch die Unterstützung der Institutionen auch ein Stück weit nach vorne kommen im Sinne einer humaneren Gesellschaft des 21. Jahrhunderts.

Dafür steht das, was wir im Opferschutz weiterentwickeln, auch wenn es sehr viel Arbeit und Mühe macht. Da danke ich insbesondere Frau Dr. Herrmann und ihren Mitstreiterinnen dafür, immer einen solchen umfangreichen Opferschutzbericht zu erarbeiten.

Ich glaube, es lohnt sich, weil er immer auch ein Stück Anlass ist zu fragen, was wir weiterentwickeln können, und Ihnen dokumentiert, dass wir die dafür notwendigen Mittel auch immer wieder gesellschaftlich bereitstellen müssen.

Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und dass Sie sich dem Thema gewidmet haben.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Als Gäste im Landtag begrüße ich den CDUOrtsverband aus Leiselheim. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!

(Beifall im Hause)

Zu dem Tagesordnungspunkt liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Er ist damit erledigt.