Was hat das mit der Polizei zu tun? Die Polizei ist eine mächtige staatliche Einrichtung zur Durchsetzung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Die Polizei hat das Gewaltmonopol. Sie darf in die persönliche Freiheit, die körperliche Unversehrtheit und andere Grundrechte eingreifen. Sie begegnet damit dem Bürger nicht auf Augenhöhe, sondern immer in Gestalt staatlicher Weisungsbefugnis. Das muss auch so sein.
Sie kann aber dem veränderten Staatsverständnis und dem veränderten Selbstverständnis der Bürgerinnen und Bürger mit mehr Transparenz, Offenheit für BestPractice-Beispiele und mit einer positiven Dialogkultur entsprechen. In diesen Zusammenhang ordnet sich unsere Forderung nach einem Beauftragten für die Polizei ein.
Wo es diesen Beauftragten gibt – etwa in England, den IPCC, oder die Zentrale Beschwerdestelle in SachsenAnhalt –, wird durchweg über gute Erfahrungen berichtet, nicht nur Beschwerden. Zu einem Gutteil werden dort auch Lob und Anregungen vorgebracht.
Die Schaffung eines unabhängigen Beauftragten für die Polizei – davon sind wir überzeugt – ist eine Angelegen
Der Beschluss des rot-grünen Koalitionsvertrages für Rheinland-Pfalz im Jahr 2011 war der Startschuss für dieses völlig neue Selbstverständnis von Politik und Staat. Die Gesellschaft wandelt sich. Mit ihr müssen sich auch die vom Volk gewählten Repräsentanten und die Institutionen wandeln, mit denen Bürgerinnen und Bürger in Berührung kommen. Wir brauchen ein Mehr an Bürgerbeteiligung, ein Mehr an Transparenz im Regierungshandeln und einen Staat, der seinen Bürgerinnen und Bürgern freundlich zugeneigt ist.
Schlagworte sind Servicequalität, Offenheit und Kritikfähigkeit. Wir haben uns vorgenommen, Fehler positiv zu betrachten, sie zu nutzen und aus ihnen zu lernen. Wir möchten, dass der Staat und seine Institutionen sich stetig weiterentwickeln und verbessern.
Vieles haben wir seitdem schon unternommen. Wir haben beispielsweise einen Beauftragten für die Informationsfreiheit geschaffen und eine Enquete-Kommission zur Bürgerbeteiligung ins Leben gerufen, die untersucht, wie Rheinland-Pfalz Schritt für Schritt an weiterer Bürgernähe gewinnen kann.
Die Einführung eines Landesbeauftragten für die Polizei ist ein weiterer wichtiger Schritt in diese Richtung. Er ist wegweisend. Wir schaffen mit diesem Gesetz die erste wirklich unabhängige, nur dem Landtag verantwortliche Stelle für eine dialogorientierte Kommunikation zwischen Bürgerinnen und Bürgern und der Polizei, eine Stelle, die beiden Seiten außerhalb von Hierarchien tatsächlich auf Augenhöhe begegnet.
Ich danke dem Bürgerbeauftragten für die positive Aufnahme, die dieses Vorhaben in seinem Haus gefunden hat. Ich danke auch allen, die die Diskussion bis hierher schon konstruktiv begleitet und dazu beigetragen haben, dass wir diesen Meilenstein heute in die parlamentarischen Beratungen bringen können. Es liegen bereits erste Ergänzungen und sogar noch weitergehende Vorschläge – übrigens auch aus den Reihen der Polizei selbst – zu diesem Gesetzentwurf vor. Ich freue mich, dass er auch dort auf grundsätzlich positive Resonanz gestoßen ist. Wir werden uns im weiteren Verfahren, auch in Anhörungen, mit diesen und allen weiteren Anregungen befassen. Ich freue mich auf die Debatte mit Ihnen.
Ich darf Gäste im Landtag begrüßen. Gerade zu diesem Tagesordnungspunkt begrüße ich den Vorsitzenden der Gewerkschaft der Polizei, Herrn Ernst Scharbach, in
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste! Wir sprechen heute über einen Gesetzentwurf zur Änderung des Landesgesetzes über den Bürgerbeauftragten des Landes Rheinland-Pfalz. Das hört sich zunächst sehr harmlos an. Was allerdings dahinter steckt, lässt einen erschrecken, vor allem aber die zahlreichen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten in unserem Land.
Es geht um eine eigene Beschwerdestelle gegen Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte, um die Möglichkeit, bei einem eventuellen Fehlverfahren der Polizei eine Beschwerde gegen die Polizei vorzubringen.
Eine derartige Beschwerdestelle signalisiert bereits ein unbegründetes generelles Misstrauen gegenüber polizeilichen Maßnahmen.
Keiner anderen Berufsgruppe wird von vornherein permanentes Fehlverhalten oder rechtswidriges Handeln unterstellt.
Sie schädigen das Ansehen der Polizei, weil die Einrichtung dieser Beschwerdestelle bei unbefangenen Beobachtern den Eindruck entstehen lassen muss, dass aktuell die gegebenen Möglichkeiten zur Beschwerde oder Anzeige nicht mehr ausreichend sind und hier ein dringender Handlungsbedarf bestehen würde.
Das ist aber nicht so. In verschiedenen Untersuchungen und Befragungen erzielt die Polizei in Deutschland regelmäßig Spitzenwerte. Das Ansehen der Polizei in Deutschland und auch in Rheinland-Pfalz ist sehr hoch. Das Vertrauen in die rheinland-pfälzische Polizei ist durchaus gerechtfertigt und auch von den Bürgerinnen und Bürgern unseres Landes anerkannt.
Sie leistet eine hervorragende Arbeit, weshalb wir nur immer wieder von dieser Stelle aus unseren herzlichen Dank für diese schwierige Aufgabe aussprechen können.
Vielmehr zeugt das Vorhaben von tiefem Misstrauen gegenüber den Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten.
Traut Rot-Grün den rheinland-pfälzischen Polizisten nicht mehr, muss man da fragen. Sie verfolgen mit der Einrichtung dieser Beschwerdestelle eine reine Symbolpolitik in unserem Land.
Das scheint auch der mit diesem Gesetzentwurf politisch verfolgte Ansatz zu sein. Ich sage Ihnen nur ganz klar, das wird die CDU-Fraktion nicht unterstützen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen nachher – leider zu etwas späterer Stunde – auch noch zu unserem Antrag zum Thema „Mehr Wertschätzung und Anerkennung für die rheinland-pfälzische Polizei“.
Wir haben diesen Antrag durchaus bewusst ins Parlament eingebracht, weil wir deutlich von der Landesregierung fordern, die verfolgten Maßnahmen wie die Einrichtung einer Beschwerdestelle oder aber auch die angedachte Einführung einer weiteren individuellen Kennzeichnungspflicht bei Großeinsätzen von Polizeibeamtinnen und -beamten aufzugeben.
Ich sage Ihnen ganz klar – das mache ich noch einmal ganz deutlich –: Es gibt keinerlei sachliche Rechtfertigung für die Einrichtung einer solchen besonderen Beschwerdestelle beim Bürgerbeauftragten.
Denn es existieren bereits heute schon zahlreiche Möglichkeiten, ein mögliches Fehlverhalten der Polizei überprüfen zu lassen. An allererster Stelle stehen da beispielsweise die Staatsanwaltschaften. Die Staatsanwaltschaften müssen sich jetzt mit der Frage konfrontiert sehen, ob sie sich in der Vergangenheit zu unzureichend um Fälle angezeigten polizeilichen Fehlverhaltens gekümmert haben, dass nun eine neue Beschwerdestelle außerhalb der Staatsanwaltschaften eingerichtet werden muss. Rechtswidriges Verhalten von Polizeibeschäftigten in Deutschland – das sage ich auch ganz deutlich – wird weder geduldet noch stillschweigend akzeptiert. Es wird nach klaren rechtsstaatlichen Regeln untersucht, aufgeklärt und geahndet, wenn sich Vorwürfe bestätigt haben. Auch und gerade die Staatsanwaltschaften unterliegen dabei einer besonderen klar geordneten und verfassungsrechtlich abgesicherten Verfahrens- und Überprüfungspraxis, an deren Effektivität es keinen Anlass zum Zweifel gibt.
Als Ansprechpartner stehen darüber hinaus bei Beschwerden über mögliches Fehlverhalten gegen die Polizei auch die Zivil- und Verwaltungsgerichte, aber auch die Polizeidienststellen selbst, das Innenministerium oder auch die Polizeigewerkschaften sehr wohl zur Verfügung und – das haben Sie offensichtlich ganz vergessen – selbstverständlich auch der Bürgerbeauf
Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern werden derzeit sehr erfolgreich vom Bürgerbeauftragten des Landes bearbeitet. Auch heute schon kann man bei Fällen von polizeilichem Fehlverhalten den Bürgerbeauftragten anrufen.
Übrigens auch ein Polizeibeamter oder eine Polizeibeamtin kann sich beim Bürgerbeauftragten beschweren; denn es ist ein „Jedermannsrecht“, ein Petitionsrecht, das jedem zusteht.
Es ist deshalb überhaupt nicht nachzuvollziehen, was mit diesem Gesetz an Mehrwert erreicht werden soll. Es entsteht der Eindruck, dass es einzig und allein dem Koalitionsfrieden dient. Dies wird von Rot-Grün auf dem Rücken der rheinland-pfälzischen Polizeibeamtinnen und -beamten ausgetragen.