Protocol of the Session on June 6, 2013

Ich möchte mich bei all denen, die an der Umsetzung der Petition „Kinderrechte an Schulen“ und auch an der Umsetzung all der anderen Petitionen mitgearbeitet haben, bedanken. Das sind zum einen die Abgeordneten im Petitionsausschuss sowie der Bürgerbeauftragte Dieter Burgard mit seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Das sind zum anderen natürlich auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Ministerien und der Landtagsverwaltung. Ich danke für die parteiübergreifende Zusammenarbeit, ohne welche die Umsetzung von Peti

tionen nicht möglich wäre. Somit freue ich mich auf eine weitere gute parteiübergreifende Zusammenarbeit.

Vielen Dank.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Somit sind die Tagesordnungspunkte 12 und 13 mit der Besprechung erledigt.

Ich rufe Punkt 14 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung der Gemeindeordnung Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/2382 – Erste Beratung

Es wurde eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Ich erteile Herrn Kollegen Noss von der SPD-Fraktion das Wort.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Wir wollen die Energiewende. Um die Energiewende zu schaffen, ist es unbedingt erforderlich, dass wir für unsere kommunalen Betriebe, für unsere kommunalen Erzeuger, bessere Rahmenbedingungen herstellen, als dies bisher der Fall ist; denn ohne diese werden wir diese Wende nicht schaffen.

Bereits 2009 hat dieses Erfordernis in diesem Hause Früchte getragen; denn wir haben damals das Subsidiaritätsprinzip für die kommunale Energieversorgung stark gesenkt. Wir haben darüber hinaus das Örtlichkeitsprinzip aufgeweicht, wodurch den Kommunen ermöglicht wurde, auch außerhalb ihres Gemeindegebietes tätig zu werden, um Möglichkeiten zu schaffen, dass außerhalb des Gemeindegebiets Tätigkeiten und Aufgaben wahrgenommen werden können.

Eine weitere Verbesserung ist auch heute erforderlich. Wie wollen wir sonst den kommunalen Energiekonzernen die Möglichkeit geben, sich im Wettbewerb mit den großen vier im Energiemarkt, nämlich RWE, E.ON, EnBW und Vattenfall, die den Markt unter sich aufgeteilt haben, zu behaupten? Wir müssen deren Vormachtstellung auf dem Markt brechen. Meine Damen und Herren, dies gelingt nur, indem wir unsere kommunalen Versorger stärken.

Wenn wir keinen dezentralen Energiemarkt erreichen, der im Wesentlichen von den Kommunen getragen wird und mit dafür sorgt, dass die Wertschöpfung vor Ort verbleibt, und den Kommunen finanzielle Spielräume einräumen, damit sie ihre Infrastruktur verbessern und den Wohnwert ihrer Gemeinden stärken können, sowie Arbeitsplatze vor Ort und nicht irgendwo an anderen

Stellen generiert werden, werden wir auf diesem Gebiet Schiffbruch erleiden. Von daher gesehen ist es ganz wichtig, dass wir entsprechend handeln.

Die Breitbandversorgung wird ein immer wichtigerer Bestandteil der Infrastruktur auf dem Land und in den Städten. Wir müssen dafür sorgen, dass die Infrastruktur auch innerhalb der ländlichen Gebiete in ihrer feingliedrigen Struktur Einzug hält; denn das ist ein ganz großer Nachteil, den wir in unseren Dörfern, beispielsweise im Hunsrück und in der Eifel, gegenüber den Ballungszentren des Landes haben.

(Beifall bei der SPD )

In diesem Bereich werden wir die Subsidiaritätsklausel ebenfalls entsprechend gestalten, damit dort Handlungstätigkeiten kommunaler Firmen möglich sein werden; denn die Breitbandversorgung und ein schnelles Internet sind heute wichtige Indikatoren, wenn wir davon reden, Firmen anzusiedeln und junge und auch ältere Familien davon zu überzeugen, dass auch auf dem flachen Land und nicht nur in den Städten mit der entsprechenden Datenkommunikation gut gelebt werden kann. Es ist auch für die berufliche Ausbildung unserer Schülerinnen und Schüler wichtig; denn vieles, was früher mit dem Lexikon erarbeitet wurde, wird heute durch Kommunikation im medialen Bereich herausgesucht.

Im vorliegenden Gesetzentwurf werden nun die erforderlichen Weichenstellungen vorgenommen, wie zum Beispiel Änderungen, damit die Kommunen entsprechend tätig werden können. Dies bedeutet unter anderem, dass Gemeinden im Bereich der Energieversorgung wirtschaftliche Unternehmen errichten, übernehmen oder wesentlich erweitern können, ohne dass sie explizit nachweisen müssen, dass dies durch einen öffentlichen Zweck gerechtfertigt wäre. Der öffentliche Zweck wird unterstellt. Einschränkungen haben wir lediglich im Bereich von Anlagen zur Energieerzeugung aus fossilen Energieträgern oder Kernbrennstoffen, wobei hier unter gewissen Umständen ebenfalls eine Ausnahme gemacht wird, wenn es darum geht, beispielsweise die Grundversorgung mit elektrischem Strom sicherzustellen.

Darüber hinaus wird es den Kommunen ermöglicht, unter bestimmten Voraussetzungen auch im Ausland tätig zu werden und dort Firmen zu errichten oder sich an Firmen zu beteiligen. Der Ratsvorbehalt bei Unternehmen in der Privatrechtsform, die Energieversorgung betreiben, wird ebenfalls so gestaltet, dass die Rechte der Ratsmitglieder stärker, als dies bisher der Fall war, gewahrt bleiben. Die Vorlagepflicht für wirtschaftliche Analysen ist bei mittelbaren Beteiligungen entbehrlich. Darüber hinaus werden die Fristen und ebenso die Meldeanzeigepflichten bei der Aufsichtsbehörde von sechs auf vier Wochen minimiert, damit wir schnellere Verfahren erreichen können und keine unnötigen Verzögerungen eintreten.

Ich glaube, insgesamt sind wir auf dem richtigen Weg. Es wird sich zeigen, ob diese Änderungen letztendlich ausreichen, oder ob wir weiter steuern müssen. Es gibt mit Sicherheit in diesem Bereich viele Dinge, die in den nächsten Jahren auf uns zukommen werden.

(Beifall der SPD und bei dem BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Seekatz das Wort.

(Pörksen, SPD: Sie können es kurz machen und zustimmen, Herr Seekatz!)

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Herr Pörksen, das Ziel des vorgelegten Gesetzentwurfs, den Kommunen den Ausbau der dezentralen Energieerzeugung und -versorgung besser und einfacher zu ermöglichen, findet vom Grundsatz her unsere Zustimmung. Da können Sie auch einmal klatschen. Das ist wunderbar.

Auch die Legaldefinition in § 85 GemO, in dem die Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wärme und auch die Breitbandversorgung ergänzt wird, erscheint uns sinnvoll. In der Praxis wissen wir aber, wie die Breitbandversorgung teilweise auch schon von den Kommunen durchgeführt wird.

Es wird sicher von der kommunalen Seite noch belächelt werden, dass Sie die Beteiligung der Kommunen an Atomkraftwerken ausschließen.

(Zuruf des Staatsministers Lewentz)

Wir wissen alle, dass es keine Kommune mehr gibt, die sich ernsthaft an einem Atomkraftmeiler beteiligen will. Die Atomkraft in Deutschland ist ein Auslaufmodell. Wir wissen alle, vor allen Dingen auch die GRÜNEN, dass die CDU-geführte Bundesregierung unter Kanzlerin Merkel den Atomausstieg beschlossen hat.

(Heiterkeit bei der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Ich wusste, dass Sie das freut.

(Ramsauer, SPD: Die Erde ist eine Scheibe!)

Ach, Herr Ramsauer.

(Ramsauer, SPD: Ich bitte Sie! Sie können uns doch nicht für dumm verkaufen!)

Aber gerade bei Ihnen halte ich das durchaus für möglich. Das muss ich ehrlich sagen.

Meine Damen und Herren, ich komme zum Thema zurück. Die Daseinsvorsorge ist ein hohes Gut. Inwieweit sich die Kommunen wirtschaftlich betätigen dürfen, muss jedoch ganz klar abgegrenzt werden. Es darf nicht außer Acht gelassen werden, dass wir gänzlich alle wirtschaftlichen Leitlinien über Bord werfen dürfen. Wenn es um die wirtschaftliche Tätigkeit der Kommunen

geht, sollte daher immer sehr sorgfältig abgewogen werden. Auf der einen Seite muss die Leistungsfähigkeit der Kommune berücksichtigt werden. Auf der anderen Seite muss aber auch genau überprüft werden, ob es überhaupt sinnvoll ist, gewisse Aufgaben auf die Kommunen zu übertragen, wenn diese auch von der Privatwirtschaft übernommen werden können.

Die Einschränkungen bei der Errichtung eines wirtschaftlichen Unternehmens durch die Kommunen sind nicht unproblematisch. Das Unternehmen muss nach geltendem Recht und auch nach Ihrer Vorlage nach Art und Umfang in einem angemessenen Verhältnis zur Leistungsfähigkeit der Gemeinden stehen. Die Abwägung ist schwierig.

Diese Voraussetzung soll die Kommunen schützen, damit die Leistungsfähigkeit nicht überfordert wird. Es kann aber auch nicht sein, dass sich dann nur die großen Kommunen entsprechend beteiligen oder betätigen dürfen. Welche Gemeinde hat denn überhaupt die finanzielle Leistungsfähigkeit, zum Beispiel einen Windpark für 10 Millionen Euro oder 20 Millionen Euro zu bauen? Die meisten Kommunen wollen doch nur im Energiebereich investieren – das ist die Realität –, um wieder eine finanzielle Leistungsfähigkeit zu erreichen. Das steht wieder im Widerspruch zu der geltenden Rechtsprechung, dass die Gewinnerzielungsabsicht nicht primär sein darf. Hier ist noch einiges zu klären.

Es muss genau geprüft werden, wie es gerade den kleineren Kommunen ermöglicht werden kann, entsprechend tätig zu werden, und wo es sinnvoll erscheint. Es darf auf keinen Fall der Eindruck entstehen, dass nur die größeren Kommunen von dieser Gesetzesänderung profitieren werden.

Vor dem Hintergrund wäre es vielleicht gut gewesen, wenn Sie im Vorfeld auch mit den kommunalen Spitzenverbänden hierüber gesprochen hätten. Es sind noch sehr viele Fragen offen. Es ist sinnvoll, den Sachverstand der Spitzenverbände und vielleicht auch von Wirtschaftsfachleuten im Rahmen einer Anhörung zu erfahren. Wir werden uns im Innenausschuss sicherlich noch intensiv mit diesem Thema beschäftigen und hierzu eine Anhörung beantragen.

Danke schön.

(Beifall der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Dr. Braun das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Die Anhörung ist keine schlechte Idee. Das ist bei einem Gesetz oder bei einer Änderung ohnehin gang und gäbe. Das kann man tun. Es ist aber nicht so, dass wir nicht vorher mit den Gemeinden und Spitzenverbänden gesprochen haben. Das haben wir gemacht. Natür

lich sind wir auch im Gespräch mit dem VKU, dem Verband kommunaler Unternehmen. Es gab auch Rückmeldungen. Ich glaube, von daher ist es schon ausgeräumt, dass man das nicht getan hätte.

Wir begrüßen den Entwurf sehr, weil wir möchten, dass sich die Energiewende kommunal verankert. Es ist nicht die Voraussetzung, dass eine Kommune einen Windpark bauen muss, sondern es geht um Beteiligungen. Die Beteiligungen können in ganz kleinen Teilen durchaus fortgesetzt werden, und zwar nicht nur in einem Bereich, sondern vielleicht auch in mehreren Bereichen. Es kann sein, dass sich eine Kommune an der Bioenergie, aber auch am Windpark und einem Solarpark beteiligt.

Von daher ist es wichtig, dass wir die Beteiligung genau auf die Kommune abzielen können und die Kommune nicht überfordert wird. Sie darf finanziell und im Management nicht überfordert werden, damit sich auch ein Stadtwerk oder ein kleines Gemeindewerk beteiligen kann. Dazu ist es aber auch notwendig, dass vorher intensiv geprüft wird und sich Kommunen nicht überheben. Das kann schnell passieren. Nicht alle haben die Fachkräfte direkt in der Kommune.

Deswegen braucht es Beratung. Beratung bieten wir an, und die Überprüfung soll bei der ADD stattfinden.

Ich glaube, damit haben wir die Absicherung, die Sie gefordert haben, mit dabei. Wir überfordern niemanden. Wir haben aber die Gestattung, dass sich jeder an dieser Energiewende beteiligen kann. Wir haben lokal, also nicht nur über die Gemeindegrenzen hinweg, sondern auch lokal solche Beteiligungsmöglichkeiten, beispielsweise beim Solidarpakt mit Landesforsten. Insofern ist es eine Ergänzung.

Wir können – das ist jetzt möglich, auch bei großen Stadtwerken – durchaus bei größeren Projekten Beteiligungen setzen. Es gibt so etwas, dass man zum Beispiel in Trier darüber diskutiert, sich außerhalb zu beteiligen. Vielleicht kann es auch durchaus in Mainz sein.

Wir wollten deswegen – daher ist es auch so klar geregelt – von vornherein deutlich machen, dass es nicht in die Atomkraft geht, das heißt nicht unbedingt, dass wir befürchten, dass die Kanzlerin das tun will – wobei wir heute gehört haben, sie sagt zu allem Ja und Amen, wenn sie angerufen wird –