Der Staatssekretär hat völlig zu Recht darauf hingewiesen, dass Sie uns morgen mit einem Antrag wieder zur Ausgabendisziplin aufrufen wollen, und dann eine 200Millionen-Forderung am Tag vorher. Ich frage mich, wenn wir am Freitag Plenum hätten, was dann käme, meine Damen und Herren.
Ich bin froh, dass es nur zwei Tage sind bei dieser Schizophrenie, die Sie an dieser Stelle in Ihren parlamentarischen Initiativen aufweisen. Das ist kaum noch in Worte zu fassen. Das ist peinlich und beschämend.
Ich bleibe dabei, wenn Sie dieses Parlament und Ihre Rolle als Opposition ernst nehmen würden, dann würden Sie einen Gesetzesänderungsantrag oder einen Gesetzentwurf auf den Tisch legen und nicht mit einem billigen Entschließungsantrag, den Sie 45 Minuten vorher einreichen, um die Ecke kommen und versuchen, eine solche Debatte zu erzwingen.
(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD – Bracht, CDU: Das hätten Sie gerne, wenn es so wäre!)
Zuerst erfolgt die Abstimmung über die Beschlussempfehlung – Drucksache 16/2345 –. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Die Beschlussempfehlung ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf – Drucksache 16/1822 – in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der Beschlussempfehlung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – Vielen Dank. Der Gesetzentwurf ist mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen möchte, den bitte ich, sich vom Platz zu erheben! – Vielen Dank. Wer stimmt dagegen? – Danke schön. Somit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2407 –. Wer dem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt dagegen? – In diesem Fall ist der Antrag mit den Stimmen der SPD
Ich darf Gäste im Landtag begrüßen, und zwar Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Europäischen Akademie des rheinland-pfälzischen Sports, Mitglieder des Postsportvereins Trier e.V. und Bürgerinnen und Bürger aus dem Wahlkreis 25, Trier. Seien Sie herzlich willkommen im Landtag!
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Durch Beschluss des Landtags vom 24. April 2013 ist der Gesetzentwurf „Landesgesetz zur Änderung rettungsdienstlicher Vorschriften“ an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss – mitberatend – überwiesen worden.
Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 22. Sitzung am 2. Mai 2013 beraten. Der Innenausschuss empfiehlt dem Landtag einstimmig die Annahme des Gesetzentwurfs.
Der Rechtsausschuss hat sich in seiner Sitzung am 21. Mai 2013 dieser Beschlussfassung angeschlossen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir hatten sowohl in der ersten Lesung als auch
in der Sitzung des Innenausschusses in dieser Frage der Änderung des Rettungsdienstgesetzes einen großen Konsens. Es gab keinen Disput.
Es bleibt aber das Problem, das jetzt gelöst werden muss, dass wir, wenn wir das Gesetz nicht ändern würden, ab dem 1. Januar 2014 ein Gesetz hätten, das nicht erfüllt werden kann, weil es nicht genug Notärzte gibt, die über die Qualifikation der Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ verfügen. Deshalb ist es zwingend nötig, das Gesetz zu ändern, aber sich gleichzeitig Gedanken zu machen, wie es überhaupt dazu gekommen ist und wie wir es dahin gehend ändern können, dass nicht ein Zustand herrscht, der über viele Jahre bestehen bleiben muss; denn es ist nicht gut, wenn man einen fachlichen Standard gerade in der Patientenversorgung reduzieren muss, weil es nicht genug qualifizierte Ärzte gibt.
Ich darf in dem Zusammenhang auf den Sprechvermerk der Staatssekretärin aus der Innenausschusssitzung vom 19. April 2012 verweisen. Darin beschreiben Sie sehr intensiv, wie komplex und verantwortungsvoll das Berufsfeld eines Notarztes oder einer Notärztin ist und mit anderen Tätigkeiten nicht vergleichbar ist, weil man von einer Minute auf die andere mit einer neuen Situation konfrontiert wird. Da besteht absoluter Konsens. Das bedeutet ein hohes Maß an Verantwortung, die nicht immer wertgeschätzt wird.
Frau Raab, Sie stellen fest, dass, wenn so viel von einem Arzt verlangt wird, dieser entsprechend honoriert werden soll. Das versteht sich von selbst.
Ich glaube, das ist das Grundproblem, dass die Vergütung, egal ob jemand die Zusatzbezeichnung hat oder nicht, gleich erfolgt. Da muss etwas getan werden, damit es einen Anreiz gibt, sich zu qualifizieren.
Ein zweiter nicht vorhandener Anreiz ist der, dass der Kassenärztliche Bereitschaftsdienst, der unter Umständen bei bestimmen medizinischen Situationen den Notarztdienst um fachliche Unterstützung bittet, in aller Regel besser bezahlt wird als die notärztliche Tätigkeit. Auch das ist ein Anachronismus, den man so eigentlich nicht mehr länger akzeptieren darf.
Ich glaube, ein weiterer Punkt, den man verändern kann, sind die damals auch angesprochenen öffentlichrechtlichen Verträge, die im Rettungsdienstgesetz vorgesehen sind. Das Nichtvorhandensein dieser Verträge in einer entsprechenden Stückzahl sorgt dafür, dass es bei der Vergütung ein sehr starkes Stadt-Land-Gefälle gibt, also ungleiche Bezahlung in ländlichen Regionen gegenüber städtischen Regionen. Das ist mit ein Grund dafür, dass es dort Besetzungs- und Nachwuchsprobleme gibt.
Ich denke, da muss etwas getan werden. Ich würde den Innenminister bitten – ich denke, Sie sprechen auch gleich dazu –, wie im Innenausschuss am 2. Mai zugesagt, uns ein paar Informationen zu diesen öffentlichrechtlichen Verträgen und zu dem Schlichtungsverfahren zu geben. Das war laut Protokoll vor der zweiten Beratung zugesagt worden. So ist es zumindest im Beschlussprotokoll zu lesen. Wir hatten diese Informationen bis heute Mittag 14:00 Uhr noch nicht vorliegen.
Uns geht es darum, wie wir aus dieser Situation, die wir jetzt ändern müssen, langfristig herauskommen, damit wir wieder die fachlichen Mindeststandards darstellen können, die wir langfristig brauchen; denn in allen anderen Bundesländern gilt nach wie vor die Zusatzbezeichnung als die Norm. Ich denke, wir sollten gemeinsam daran arbeiten, das mittelfristig zu verbessern.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Dr. Enders, der Unterschied zwischen Ihrem und meinem Beitrag ist, dass ich nicht aus professioneller Sicht und als betroffener Arzt oder Ärztin rede, sondern mehr die betroffenen Menschen im Blick habe, die auf eine gute Versorgung im Rettungswesen und Notfalldienst angewiesen sind.
Rheinland-Pfalz war in der Tat eines der ersten Bundesländer, die im Rettungsdienstgesetz den Begriff „Notfallmedizin“ aufgenommen haben. Die Ansprüche an die Weiterbildung waren mit die höchsten in der ganzen Bundesrepublik. Von daher waren wir schon lange sehr gut aufgestellt.
Dass nun die Bundesärztekammer ein Curriculum oder eine Musterweiterbildungsordnung, um das richtig zu formulieren, vorgelegt hat, hat seinen Sinn. Junge Ärztinnen und Ärzte sind mobil, und in jedem Bundesland waren die Voraussetzungen etwas anders. Das ist auf Dauer nicht gut. Es ist richtig und wichtig, dass die Voraussetzungen in der Notfallversorgung angeglichen werden. Deswegen ist es richtig, dass ein Rettungsdienstgesetz in allen Bundesländern angeglichen wird.
Probleme gibt es – Sie haben es angeführt; da sind wir nah beieinander – in ländlichen Räumen. Kleinere Krankenhäuser, dort wo die jungen Medizinerinnen und Mediziner sind, haben es weitaus schwerer, diese hohen Ansprüche und Voraussetzungen in der Weiterbildung zu erfüllen. Deswegen sind wir in der Situation, dass wir – wie die meisten Bundesländer auch – genauer hinschauen müssen, ob wir die Zusatzbezeichnung „Arzt im Rettungsdienst“ weiter gelten lassen oder sehr restriktiv sein und sagen sollen, Notfallmedizin ist das allein Seligmachende.