Protocol of the Session on June 5, 2013

Deshalb, Herr Kollege Wansch, wundert es mich etwas, dass Sie sich darüber aufregen, dass Ihnen der Antrag zu spät zugegangen sei. Sie kennen doch die Problema

tik. Sie haben doch 2011 für fünf Jahre alles beschlossen und sind nicht in der Lage und nicht willens, sich da zu bewegen.

(Beifall der CDU)

Insofern ist das doch für Sie nichts Neues.

Im vorliegenden Gesetzentwurf fasst jetzt RheinlandPfalz weitgehend Bundesrecht und Landesrecht, die bisher nebeneinander zur Geltung kamen, zusammen. Es ist daher verständlich und zu begrüßen, dass der vorliegende Gesetzentwurf versucht, eine Vollkodifikation des Besoldungs- und Versorgungsrechts herbeizuführen. Dies wird auch von uns begrüßt; denn es führt zu Rechtsklarheit, zu Übersichtlichkeit und ist für den Rechtsanwender auch einfacher zu handhaben. In Zukunft wird in Rheinland-Pfalz das Besoldungs- und Versorgungsrecht im rheinland-pfälzischen Landesbesoldungsgesetz und im rheinland-pfälzischen Landesbeamtenversorgungsgesetz geregelt. Sowohl für den Gesetzgeber als auch für den Nutzer dieser Rechtsmaterie stellt das eine Vereinfachung dar.

Die Grundstrukturen des bisherigen Rechts, sofern sie sich auf Bundesebene bewährt haben, sind übernommen worden. Ich kann jetzt wiederholen, was Kollege Wansch schon ausgeführt hat. Die Grundstrukturprinzipien sind: Man geht über zu einem Erfahrungsmodell in den Gehaltsstufen. Die bisherige Grundgehaltstabelle der Landesbesoldungsordnung A von Dienstaltersstufen wird auf Stufen mit dienstlicher Erfahrung umgestellt. Ziel ist, die Neugestaltung ist eine altersunabhängige, in erster Linie an beruflichen Dienst- und Erfahrungszeiten orientierte Besoldungsstruktur. Wir hätten uns, Herr Kollege Wansch, jedoch gewünscht, dass man die Kindererziehungszeiten nicht nur von einem Jahr, sondern längere Zeiten von zwei oder drei Jahren hätte einfließen lassen.

Des Weiteren wird eine Überarbeitung der Besoldungsordnungen vorgenommen, eine Gewährleistung von Mobilität und Flexibilität, und es erfolgt eine Betonung des Leistungsprinzips, worauf die CDU immer Wert gelegt hat. Wir haben eine leistungsfähige Verwaltung, wir haben eine leistungsfähige Beamtenschaft, und die wollen wir zum Wohle unseres Landes auch behalten.

Es sind weitere Detailregelungen vorhanden. Zum Beispiel geht man her und kürzt bei den Hochschulabsolventen die Zeiten, die auf die spätere Pension angerechnet werden, von 1.095 auf 865 Tage. Es gibt dafür eine Übergangsfrist bis zum Jahr 2017.

Die W-Besoldung wird geregelt, weil das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil gesprochen hat. Herr Kollege Wansch, Sie haben es ausgeführt. Allerdings hat sich das Land hier auf einen Minimalkompromiss – so will ich es einmal nennen – zugunsten der W-Besoldung verständigt.

Bei der Wegstreckenentschädigung wollte man den Außendienstlern im ursprünglichen Gesetzentwurf die 5,11 Euro streichen. Dies hat man durch einen Änderungsantrag von Rot-Grün – ich sage: Gott sei Dank – korrigiert. Ich habe mich immer gewundert, wer auf eine

solche Idee gekommen ist, Leuten, die Außendienst verrichten, 5,11 Euro zu streichen. Das konnte ich bisher in den Beratungen auch nicht nachvollziehen.

(Beifall der CDU)

Es ist eine Anhörung durchgeführt worden, und in der Anhörung hat sich herausgestellt: Ein zentrales Problem für unsere Beamtinnen und Beamten besteht in der Besoldung, in der Festlegung von fünf Jahren auf 1 %. Wir haben dadurch Probleme bei der Nachwuchsgewinnung. Gehen Sie einmal zu einer Kreisverwaltung und wollen einen Veterinär oder einen Leiter des Gesundheitsamts einstellen. Wir haben im IT-Bereich Probleme. Wir haben im technischen Bereich Probleme. Suchen Sie einmal einen Berufsschullehrer im technischen Bereich.

Sie werden überall Probleme haben, entsprechend gut qualifizierte Kräfte zu finden. Meine Damen und Herren, wir wollten doch immer die Besten im Landesdienst. Wir wollten doch gute und qualifizierte Kräfte. Dann müssen wir dafür auch die Voraussetzungen schaffen.

(Beifall bei der CDU)

Die Leistungsfähigkeit des öffentlichen Dienstes beruht vor allem auf der Arbeitskraft der Beschäftigten, den Arbeitern, den Angestellten und den Beamten. Auf ihren Einsatz, ihr Engagement und ihre Motivation ist der Dienstherr in entscheidendem Ausmaß angewiesen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gewährleisten hier in Rheinland-Pfalz Recht und Sicherheit, Bildung und Ausbildung, das Gesundheitswesen, die technischen Dienste, die Einnahmen des Staates und vieles mehr.

(Steinbach, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Nicht den Antrag vorlesen!)

Sie haben dabei einen Anspruch, dass ihre Arbeit entsprechend honoriert und gewürdigt wird.

(Beifall bei der CDU)

Sie haben einen Anspruch auf eine faire und gerechte Bezahlung. Bei den Angestellten wird das durch Tarifverhandlungen ausgehandelt. Für die Beamten sind wir zuständig. Der Landtag von Rheinland-Pfalz legt die Höhe der Beamtengehälter fest. Wir hatten im Jahr 2011 die Situation, dass Rot-Grün dieses Dienstrechtsänderungsgesetz eingebracht hat. Dem berechtigten Anspruch der Beamten auf faire und gerechte Bezahlung wird eine Regelung, die fünf Jahre jeweils 1 % Besoldungserhöhung festschreibt, nicht gerecht.

(Beifall der CDU)

Wenn man einen Gesetzentwurf wie diesen, der uns vorliegt, zum finanziellen öffentlichen Dienstrecht vonseiten der Landesregierung einbringt, hätte eine Korrektur Ihrer Entscheidung aus dem Jahr 2011 dazugehört. Bei der Anhörung zum vorliegenden Gesetzentwurf im Haushalts- und Finanzausschuss hat sich ergeben, dass diese Regelung im Dienstrechtsänderungsgesetz ein zentrales Problem für die Beamtinnen und Beamten in Rheinland-Pfalz darstellt. Aus dem Alimentationsprinzip,

welches zum Kernbestand der Strukturprinzipien der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums gehört, ergibt sich, dass der Dienstherr verpflichtet ist, den Beamten und seine Familie angemessen zu alimentieren. Bei der Bemessung dieser Alimentierung sind die allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse zugrunde zu legen. Es besteht eine Anpassungspflicht des Gesetzgebers. Die rot-grüne Mehrheit in diesem Haus hatte im Dezember 2001 für sich in Anspruch genommen,

(Kohnle-Gros und Licht, CDU: 2011!)

die wirtschaftliche Entwicklung in diesem Land für fünf Jahre prognostizieren zu können, also die Tarifabschlüsse für fünf Jahre, die Inflationsentwicklung für fünf Jahre, die Entwicklung des Bruttosozialproduktes, alles für fünf Jahre prognostizieren zu können.

Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung. Schon Mark Twain sagte: „Prognosen sind schwierig, besonders, wenn sie die Zukunft betreffen“.

(Pörksen, SPD: Donnerwetter!)

Die Landesregierung hat damit aber keine Probleme. Auf eine Öffnungsklausel hat die Mehrheit von Rot-Grün 2011 bewusst verzichtet. Professor Battis kommt in seinem für die GEW und den DGB aufgestellten Rechtsgutachten zu dem eindeutigen Ergebnis – Frau Präsidentin, ich zitiere mit Ihrer Genehmigung –: „Es handelt sich also faktisch um eine Kürzung, jedenfalls aber um die vorweggenommene Verweigerung einer Besoldungsanpassung und damit letztlich um eine bereits qua Gesetz festgelegte greifbare Abkopplung von der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse (…)

Erklärtes Ziel ist allein die Haushaltssanierung durch Einsparung von Personalkosten. Sachliche, dem Beamtentum immanente Gründe werden weder genannt, noch wären sie ersichtlich. Darin liegt ein Verstoß gegen die aus dem Alimentationsprinzip folgende Pflicht des Besoldungsgesetzgebers, die Besoldung dynamisch an der Entwicklung der allgemeinen wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards auszurichten. Den Beamten wird ein verfassungswidriges Sonderopfer abverlangt.“

(Vereinzelt Beifall bei der CDU)

So weit Herr Professor Battis. Dies spricht für sich. Sehr geehrten Damen und Herren von Rot-Grün, wenn man ein Gesetz zum finanziellen Dienstrecht einbringt und weiß, dass drei Klagen im Land Rheinland-Pfalz anhängig sind, und weiß, dass es Rechtsgutachten gibt, dann hätte ich von Ihrer Seite den Mut erwartet, eine einmal getroffene Fehlentscheidung zu korrigieren. Man kann Fehler zugeben. Man sollte aber auch den Mut dazu haben. Die CDU kann diesem Gesetzentwurf, der hier vorliegt, aus diesen Gründen nicht zustimmen, weil die elementare Geschichte im Landesbesoldungsrecht, eine Alimentierung der Beamten, nicht sachgerecht geregelt ist.

(Beifall der CDU)

Herr Pörksen, Sie sind doch seit 20 Jahren hier mit der SPD an der Regierung.

(Pörksen, SPD: 22!)

Sie haben doch die finanzielle Lage des Landes zu vertreten. Sie müssen das doch einmal so zur Kenntnis nehmen.

(Beifall der CDU)

Herr Pörksen, ich bitte Sie.

(Pörksen, SPD: Ich habe die Entscheidung mitgetra- gen! Ich stehe aber dazu, im Gegensatz zu Ihnen!)

Herr Pörksen, es gehört zum guten Anstand, wenn man Leute einstellt, dass man sie auch fair und gerecht bezahlt.

(Beifall bei der CDU – Frau Schneider, CDU: So ist das!)

Wir haben in unserem Entschließungsantrag – ich bitte Sie, dem zuzustimmen – noch einmal ausgeführt,

(Pörksen, SPD: Geld verschenken wollt ihr!)

dass wir es für sachgerecht halten, dass auch für die Beamtenbesoldung eine zeitnahe Übernahme des Tarifergebnisses, so wie es für die Angestellten ausgehandelt wurde, gut ist. Wir sind der Meinung, damit wird ein Gleichklang in der Besoldung von Angestellten und Beamten für die Zukunft gewährleistet, wie es früher einmal in diesem Land gute Tradition war.

(Beifall der CDU)

Dann bitten wir darum zu prüfen – es gibt besondere Gruppen von Beamten, die auch nach den Erfahrungsmodellen und nach Förderung nicht aufsteigen können, zum Beispiel Rechtspfleger, weil es ein Richterprivileg gibt, die können nicht in den höheren Dienst gelangen –, dass man sich Gedanken macht, wie man den Belangen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger entgegenkommt.

Zur W-Besoldung habe ich eben schon ausgeführt, das Verfassungsgericht hat gesprochen. Also bestand Handlungszwang. Das Verfassungsgericht hat zwar für Hessen gesprochen, aber unsere Regelung war fast identisch mit der von Hessen, also standen auch wir unter Handlungszwang. Das Land hat sich jetzt in dem vorliegenden Entwurf zu einer Minimallösung bereit erklärt. Ich hätte erwartet, dass man, um die Zukunftsfähigkeit unserer Hochschulen zu gewährleisten, einen Schritt weitergegangen wäre und den Leistungswillen der dort Tätigen besser belohnt hätte, als es in diesem Gesetzentwurf vorliegt.

Zusammengefasst möchte ich noch einmal sagen, die CDU wird dem vorliegenden Gesetzentwurf ihre Zustimmung verweigern, weil ein elementares Merkmal, die Besoldung der Beamtinnen und Beamten, nicht entsprechend geregelt wurde, wie es Recht und Gesetz entspricht. Darum können wir Ihnen unsere Zustimmung nicht geben. Wir bitten Sie, unserem Entschließungsantrag zuzustimmen.

Vielen Dank.

(Beifall der CDU)

Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Kollege Steinbach das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie mache ich das jetzt, das nicht allzu sehr zu wiederholen, weil vieles zum Sachverhalt ist sowohl von den Kollegen Ramsauer und Wansch als auch vom Kollegen Henter ausgeführt worden? Das muss ich nicht noch einmal alles darstellen. Deswegen will ich mich auf wesentliche Bewertungspunkte dabei beschränken.