Ich komme zu Ihrem § 23, der einiges – Sie haben es selbst auch gesagt – aus dem § 127 des Hessischen Schulgesetzes enthält, aber nicht alles, was in dem entsprechenden Paragrafen geregelt ist. Sie verzichten zum Beispiel abweichend von der hessischen Formulierung auf das, was im Schulgesetz unter § 127 d Abs. 2 Nr. 4 formuliert ist; denn dort wird ein Abweichen von der Versetzungsregelung geregelt, wenn dies zugunsten der Schülerinnen und Schüler ist. Warum?
Eigentlich hätten Sie das auch noch mit aufnehmen können. Wir kommen morgen darauf zu sprechen; denn das ist durchaus auch in unserem Sinn, sofern die Bildungsstandards, die auch Hessen kennt, § 4 des Hessischen Schulgesetzes, eingehalten werden. Das Hessische Schulgesetz kennt neben der Gesamtkonferenz, die bei Ihnen nicht alleinbestimmend ist, auch ein Schulplenum und kümmert sich um die Einbeziehung der Elternvertretung.
Zum Thema „Schulvereinbarungen“ gibt es auch einen Passus. Aber irgendwie mussten Sie diese verschiedenen Passagen aus Ihrem Gesetzentwurf herausstreichen.
An der Stelle ist noch zu sagen, ich glaube, Ihre Vorstellungen sind nicht zielführend, und Sie werden sicherlich verstehen, dass Ihre Problembeschreibung mit Ihrem Maßnahmenkatalog für uns nicht zusammenpassen. Deshalb sind sie nicht annehmbar.
Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordnete! Ich sage vorweg, ich bin ein großer Verfechter einer erweiterten Selbstständigkeit von Schulen. Deswegen haben wir in den letzten Jahren immer wieder Schritte ergriffen, um diese Selbstständigkeit und Selbstverantwortung zu erweitern. Wir werden weitere Schritte ergreifen. Wir wissen dabei, was wir tun.
Es tut mir leid. Wenn ich mir die Debatte von vorhin anschaue und die Anträge zu diesem Plenum anschaue, dann bekomme ich das bei der CDU nicht mehr zusammen.
Frau Schneid, Sie sagen, das mit der Sprachförderung würde nicht stimmen. Frau Kollegin Brück konnte nicht an ihren Platz zurückgehen, um den Gesetzentwurf zu holen. Ich lese Ihnen den Satz vor: „Deshalb sind unter anderem die Mittel des Projekts eigenverantwortliche Schule, die Mittel der Sprachförderung, des herkunftssprachlichen Unterrichts sowie der überwiegende Teil der Mittel für Schulversuche in die allgemeine Lehrerstundenzuweisung der zunehmend eigenverantwortlich arbeitenden Schulen zu überführen.“
Wenn Sie die nach dem Rasenmäherprinzip überführen, können Sie keine Sondermaßnahmen mehr in der Sprachförderung machen, wie es gerade eben bei der vorletzten Debatte gefordert wurde. Sie begeben sich selbst in einen Widerspruch und merken das an dieser Stelle nicht einmal.
Sie merken auch nicht, wie weit wir in Rheinland-Pfalz sind, wenn Sie den hessischen Gesetzentwurf abschreiben. Sie wissen offensichtlich nicht, dass wir ein Qualitätsprogramm haben. Sie wissen nicht, dass wir unseren Schulen ermöglicht haben, sich ein pädagogisches Profil zu geben.
Sie wissen nicht, dass unsere Schulen eine Fortbildungsplanung haben. Sie wissen offensichtlich auch nichts von Vereinbarungen zwischen Schulaufsicht und Schule. So weit, so schlecht.
Von manchem müssen Sie aber etwas wissen. Jetzt kommt genau der Punkt. Sie haben Anträge dazu gestellt. Keiner dieser Schritte, die ich eben genannt habe, hat Ihre Unterstützung gefunden. Sie haben das bis in das März-Plenum hinein abgelehnt. Heute wollen Sie uns etwas von Selbstständigkeit von Schule erzählen. Das ist wirklich mutig.
Sie haben bezüglich der Themen „AQS“ und „Evaluation“ bei den letzten Haushaltsberatungen die Abschaffung der AQS gefordert. Heute sind Sie für eine Evaluation von außen. Das steht ausdrücklich im Gesetzentwurf.
Ihre Kollegin, Frau Dickes, hat im März noch gesagt, man müsse überlegen, ob man die AQS überhaupt benötigt.
Sie wollen das Geld aus dem „Projekt Erweiterte Selbstständigkeit“ nehmen. Herr Kollege Schreiner hat sich da zu Recht zu Wort gemeldet, der bei den letzten Haushaltsberatungen einen Antrag gestellt hat, dieses Geld zu streichen.
Bei Ihnen hat eine Menge an Bewegung stattgefunden. Wenn Ihnen dabei der Blick nach Hessen geholfen hat, die manches aus Rheinland-Pfalz übernommen haben und man es nur über das Dreieck in den Landtag zurückbekommt, dann soll es mir recht sein. Man soll aber bitte nicht von uns fordern, dass wir uns woanders etwas abschauen, wenn Sie langsam auf einen Weg finden, der in Rheinland-Pfalz schon lange Realität ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich könnte noch eine ganze Reihe weiterer Beispiele anführen. Das gilt hier für die Diskussion über vorsichtige Schritte in Richtung Kontingentstundentafel. Wer hat uns erklärt, dass man den Schulen nicht zutrauen kann, dass sie in einem vorgegebenen Rahmen entscheiden könnten, wie sie bestimmte Stunden auf Jahrgangsstufen verteilen? Die CDU war der Meinung, das geht nicht.
Das sind Schritte der letzten Jahre, die aufeinander aufgebaut haben. Wenn Sie sich jetzt mit auf den Weg begeben, dass man den Schulen an der einen oder anderen Stelle mehr Selbstständigkeit gibt, dann ist das aus Ihrer Sicht ein Fortschritt. Ihr Antrag wäre allerdings für die rheinland-pfälzischen Schulen an vielen Stellen eher ein Rückschritt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir werden morgen noch Gelegenheit haben, über das zu diskutieren, was wir mehr an Selbstständigkeit in dieser Legislaturperiode zusätzlich auf den Weg bringen wollen. Dabei ist mir eines wichtig. Das drückt sich auch in dem Antrag von SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN aus, den wir morgen behandeln. Es geht nicht um inhaltsleere Selbstständigkeit. Es geht auch nicht um Formalien. Am Ende hat die erweiterte Selbstständigkeit nur ein Ziel, nämlich dass wir Schülerinnen und Schüler in unseren Schulen besser fördern. Daran müssen sich alle Initiativen messen lassen. Ihre heutige kann es leider nicht.
Sehr geehrte Damen und Herren, es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2369 – an den Ausschuss für Bildung – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.