Protocol of the Session on April 25, 2013

Die Waldbesitzer sind – ebenso wie wir auch – in erheblicher Sorge um den Waldklimafonds. Der große Skandal der letzten Woche war doch, dass im Europäischen Parlament der Versuch einer Stabilisierung des Emissionshandels gescheitert ist. Dies geht im Übrigen auf das Konto von Merkel und Rösler; denn die Bundesregierung hat sich nicht für die Stabilisierung des Emissionshandels eingesetzt. Das muss man ganz klar sagen.

(Dr. Weiland, CDU: Ja, ja, natürlich!)

Dies ist ein massives Versagen der Merkel-Regierung in diesem Bereich in der Klimaschutzpolitik. Es ist besonders fatal, da die Bundesregierung die Finanzierung der Klimaschutzprojekte von den Einnahmen aus dem Emissionshandel abhängig gemacht hat, und dies hat direkte Auswirkungen auf die Wälder. Für den geplanten Waldklimafonds gibt es immer weniger Mittel.

Von den ursprünglichen 28 Millionen Euro, die eigentlich in den Fonds fließen sollten, sind nur noch ein paar Millionen Euro übrig, und ich kann Ihnen auch sagen, was der Präsident der AGDW Philipp Freiherr zu Guttenberg in der letzten Woche in Berlin gesagt hat. Er sagte: Das ist nicht nur ein gewaltiger Wortbruch, sondern auch eine Ohrfeige für die zwei Millionen deutschen Waldeigentümer und deren Leistung. –

Dies ist ganz klar die Aufforderung an die Bundesregierung, wenn sie es denn schon nicht fertigbringt, auf der europäischen Ebene eine Unterstützung für einen vernünftigen Emissionshandel zu leisten, doch wenigstens die Mittel aus dem Bundeshaushalt zur Verfügung zu stellen, damit wir das tun können, was die Wälder dringend brauchen, nämlich sie in der Anpassung an den Klimawandel zu unterstützen.

Mit dem Nationalpark haben wir im Übrigen eine entsprechende Forschungsmöglichkeit über Anpassungsstrategien, und wir brauchen diese Mittel aus dem Waldklimafonds. Ich finde, in diesem Sinne könnten Sie Ihre Anträge gezielt an die Bundesregierung stellen.

Danke.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Vielen Dank. – Wenn es keinen Antrag auf Überweisung an den Ausschuss gibt, ist damit die Besprechung des Waldzustandsberichts 2012 erledigt.

Wir kommen zu Punkt 29 der Tagesordnung:

Zukunft der Förderschulen und Schwerpunkt- schulen in Rheinland-Pfalz Besprechung der Großen Anfrage der Fraktion der CDU und der Antwort der Landesregierung auf Antrag der Fraktion der CDU – Drucksachen 16/1659/1789/1818 –

dazu: Das Kindeswohl im Mittelpunkt – Qualität vor Schnelligkeit Antrag der Fraktion der CDU – Entschließung – – Drucksache 16/1992 –

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von 5 Minuten vereinbart. Für die CDU-Fraktion erteile ich Frau Kollegin Dickes das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Als CDU-Landtagsfraktion haben wir uns seit dem letzten Sommer sehr intensiv mit der Frage beschäftigt, welche Rahmenbedingungen Kinder mit Beeinträchtigungen brauchen, um intensiv auf ein Leben und auch auf Teilhabe in ihrem weiteren Leben vorbereitet zu werden, wie wir sie also bestmöglich fördern können. Wir haben viel gefragt, und wir haben viel erlebt seit dem August. Wir haben natürlich die Bildungsexperten und die Lehrerverbände gefragt, wir haben ein Mainzer Bildungsgespräch hierzu durchgeführt, und wir hatten viele Veranstaltungen vor Ort.

Aber was uns ganz besonders wichtig war, das war das Erleben. Wir sind als Arbeitskreis Bildung in den letzten Monaten in mehr als 40 Förder- und Schwerpunktschulen gewesen, haben dort zugehört und uns ein umfassendes Bild gemacht und immer wieder Kinder, Lehrer und Eltern befragt.

Eine Sache war dabei ganz bewegend, nämlich das Erleben, welchen Rucksack manche Kinder durch ihr ganzes Leben hindurch tragen müssen. Dabei wird einem ganz besonders deutlich, dass es unsere Aufgabe ist, alles zu tun, damit dieser Rucksack so leicht wie möglich getragen werden kann.

(Beifall der CDU)

Wir haben nicht nur vor Ort hingeschaut, sondern haben auch im Ausschuss immer wieder gefragt. Wir haben auch eine Große Anfrage an die Landesregierung gerichtet, und dies ist der Schwerpunkt der heutigen Debatte. Diese Große Anfrage hat für uns wesentlich mehr Fragen offen gelassen als Antworten gegeben.

Eine deutliche Antwort aus der Großen Anfrage war, dass die Landesregierung die Quote der Inklusion bis

2016 auf 40 % anheben möchte. Papier ist geduldig, und Zahlen hat man – warum auch immer – schnell formuliert; aber die Frage, was es bedeutet, sich starr auf eine Quote festzulegen, wurde nicht beantwortet.

In den letzten Jahren ist die Zahl der Kinder, die an Schwerpunktschulen beschult werden, langsam angestiegen. Sie ist laut der Großen Anfrage um etwa ein Drittel gewachsen, und es ist für viele Schulen schon eine sehr große Verantwortung gewesen, sich mit dem Wenigen, was an Beratung angeboten wurde, umzustellen.

Wenn wir nun Ihre Quote annehmen wollten, in dieser kurzen Zeit bis 2016 die Inklusionsquote von etwa 25 % auf 40 % zu erhöhen, dann müssten wir das Tempo der Umstellung der Schulen rasant steigern. Wir müssten die Zahl der Schwerpunktschulen rasant ansteigen lassen, und dies ist aus unserer Sicht eine Überforderung der Schulen.

(Beifall der CDU)

Bis heute ist ungeklärt – das ist auch nicht in der Anfrage genannt worden und auch nicht in der Pressekonferenz der Landesregierung –, wie Schulen bei diesem Weg der Umgestaltung, bei diesem Weg, immer mehr Kindern die Möglichkeit zu eröffnen, im Regelschulsystem unterrichtet zu werden, begleitet werden sollen.

Die Frage, wie man Schulen begleitet und wie man besonders diese Schulen mit Förderlehrern ausgestaltet, ist nicht geklärt.

Schon aktuell ist es so – das war an allen Schulen, die wir besucht haben, Tenor, an manchen sehr drama- tisch –, dass die Ausstattung mit Förderlehrern an Schwerpunktschulen sehr schlecht ist und man es kaum schafft, den unterschiedlichen Bedürfnissen der Kinder gerecht zu werden.

(Frau Thelen, CDU: Auch wegen Abordnungen an Schwerpunktschulen!)

Das auch. Wenn wir das annehmen, was die Landesregierung heute sagt, wird die Lehrer-Schüler-Relation, die jetzt schon an Schwerpunktschulen nicht gut ist, noch um ein Vielfaches schlechter werden mit den 200 Lehrerstellen, die Sie gerade einmal zur Verfügung stellen. Die Frage, wie man Förderschulen bei einem solchen Anstieg erhalten soll, ist ebenfalls schleierhaft.

Bis jetzt sind die Schwerpunktschüler vorwiegend Kinder mit Lernbeeinträchtigungen. Es sind diejenigen, die gehen. Wenn wir diese Zahlen so steigern, wie Sie gesagt haben, dann werden wir am Ende über 40 % weniger Schüler in den Förderschulen haben. Wie man mit über 40 % weniger Schülern eine Schule aufrechterhalten soll, das ist eine große Frage. Damit verringern wir die Wahlfreiheit, verringern wir – das hat die Anfrage gezeigt – die bisher gute Durchlässigkeit, und zwar in beide Richtungen, von der Förderschule in die Schwerpunktschule, aber auch umgekehrt. Diese Chancen nehmen wir. Wir nehmen vor allen Dingen Kindern, wenn wir die Förderschulen schließen, das Recht auf sehr gute Rahmenbedingungen, die wir bis jetzt haben.

Schwerpunktschulen haben eine Klassendurchschnittsgröße von 21 bis 23 Kindern. An Förderschulen haben wir neun Kinder pro Klasse. Das sind einfach Rahmenbedingungen, die manche Kinder brauchen und die sie nicht mehr bekommen, wenn wir die Förderschulen in diesem Maße ausdünnen werden.

(Beifall der CDU)

Wir haben auf der Grundlage der Aktivitäten der vergangenen Monate eine Grundüberzeugung gebildet, die sich auch in unserem Antrag wiederfindet. Diese Grundüberzeugung ist, dass das Kindeswohl und nicht die Ideologiedebatte der einen oder anderen Schule im Mittelpunkt stehen muss und es deswegen einen Grundsatz geben muss, der heißt: Qualität vor Schnelligkeit.

(Beifall der CDU)

Wenn wir Kindern gerecht werden wollen – noch einmal, es geht nicht um eine ideologische Frage, welche Schule, sondern um die Frage, welche Rahmenbedingungen wir dann brauchen –, dann müssen wir diese Rahmenbedingungen, die ein Kind braucht, erst einmal definieren.

Wenn wir definiert haben, was ein Kind in einem inklusiven Schulsystem braucht, dann können wir so viel inklusives Schulsystem umsetzen, wie wir auch Gelder zur Verfügung stellen. Dann liegt es im Ermessen der Landesregierung zu sagen, wie viel sie gibt. So viel Beschulung können wir auch machen. Aber das muss ein langsamer Weg mit definierten Qualitätskriterien sein. Wie gesagt, ein Ressourcenvorbehalt, nur so viel anbieten, wie viel ich auch an Geldern zur Verfügung stelle.

Es gibt eine Wichtigkeit, die uns als Zweites umtreibt. Wir erleben jetzt, dass immer wieder Kinder an einer der beiden Schulformen, also an einer Schwerpunktschule oder einer Förderschule, angemeldet werden und sich dann herausstellt, es ist nicht die optimale Förderung für dieses Kind. Das stellen Förderschulen fest, das stellen auch Schwerpunktschulen fest.

Wenn man diese Feststellung trifft, Eltern sollen – sofern Ressourcen da sind – natürlich wählen können, wie alle Eltern mit nicht beeinträchtigten Kindern auch, aber wenn man dann merkt, dass es eine falsche Wahl war, so wie es auch andere Eltern merken müssen, wenn sie ihr Kind am Gymnasium anmelden und man merkt, dass es nicht die richtige Schulart ist, dann muss es auch eine bewusste Beratung an den Schulen geben können, dass man Eltern sagt: Pass auf, das ist nicht die richtige Schule. – Wenn Eltern das nicht einsehen wollen, dann muss man auch im Sinne des Kindeswohls eine Entscheidung in der Schule treffen können. Elternwahlrecht ist eine wichtige Sache. Aber auch da muss es wie bei allem Grenzen geben.

(Beifall bei der CDU)

Das ist – damit komme ich zum Schluss – unser Appell an die Landesregierung. Sie haben Ihr Konzept vorgestellt. Sie haben dort ein bedingungsloses Elternwahlrecht festgeschrieben. Wir bitten Sie, ganz intensiv auf die Rahmenbedingungen zu achten und diese zum

Grundsatz aller Entscheidungen zu nehmen, das Kindeswohl und nicht eine Quote in den Vordergrund zu stellen und das Ganze mit Augenmaß anzugehen.

Danke. (Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion erteile ich Frau Abgeordneter Brück das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Frau Dickes, Sie haben jetzt – das erkenne ich an – in einer anderen Tonlage das Thema bearbeitet, als das sonst der Fall war. Das erkennen wir ausdrücklich an.

Aber trotzdem haben Sie schon wieder viele wolkige Worte und Worthülsen verwandt und versuchen, bei diesem sehr wichtigen Thema der Inklusion Emotionen zu schüren.

Ich habe das Gefühl, dass bei der CDU-Fraktion immer noch nicht so richtig angekommen ist, worum es eigentlich bei der Inklusion geht. Es geht nämlich nicht darum, ein bisschen mehr hier oder da gemeinsamen Unterricht oder einen gemeinsamen Kita-Besuch zu organisieren von Kindern mit und ohne Behinderung, sondern es geht darum, dass die gleichberechtigte Teilhabe von allen Menschen überall gewährleistet wird, mittendrin statt nur dabei, kann man da nur sagen.

Ich möchte noch einmal wiederholen, dass das keine rot-grüne Erfindung ist, sondern wir uns der UNBehindertenrechtskonvention verschrieben haben und wir diese alle gewollt und alle unterzeichnet haben und es eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und wir alle daran gemessen werden, wie wir mit den behinderten Menschen in unserer Gesellschaft umgehen.

Sie implizieren, dass die Landesregierung die Umsetzung der schulischen Inklusion als Sparmodell abhandeln wird. Genau das ist nicht der Fall. Ich möchte Sie ganz herzlich bitten, dass wir gemeinsam einen anderen Weg beim Thema „Inklusion“ einschlagen. Wir sind ausdrücklich bereit, aufeinander zuzugehen und miteinander gemeinsam zu arbeiten, weil wir meinen, dass dieses Thema nicht taugt, um Emotionen bei den betroffenen Eltern und Kindern zu schüren.

Wir haben den CDU-Antrag aus dem Jahr 2010 – Drucksache 15/4363 –. Ich stelle fest, zu diesem Zeitpunkt war die CDU wesentlich weiter als heute, was das Thema „Inklusion“ anbelangt.

Wir haben auch im Jahr 2010 einen Antrag gestellt – Drucksache 15/4571 –.

Ich stelle fest, dass wir uns schon im Vorfeld dieses Antrages intensiv mit Inklusion beschäftigt, Schulen besucht und mit betroffenen Personengruppen gesprochen haben. Dieser Antrag ist daraus entwickelt worden

und hat den Weg weiter beschrieben. Die Landesregierung – Ministerin Doris Ahnen – hat im Januar auf Basis dieses Antrages, der hier im Hause beschlossen worden ist, die weiteren Schritte zur Weiterentwicklung der Inklusion klar dargestellt.