nen Euro, die intern zu schließen und gegenzufinanzieren ist, gegenzufinanzieren. Das ist keine Geschichte, bei der es nur um eine Forderung der Opposition geht, sondern es ist etwas, wo die Landesregierung in die Pflicht genommen wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich sage noch ein Wort zum Bund. Das, was beim Bund beschlossen wird, haben alle anderen Länder auch zu tragen. Sie können nicht hier hingehen und sagen, uns trifft das besonders hart. Hierzu hat das Verfassungsgericht ganz klar etwas ausgeführt. Das Land hat Einwirkungsmöglichkeiten über den Bundesrat. Wir haben in der Vergangenheit immer häufiger erlebt, wer vor Ort beim Bund ist und ganz besonders danach schreit, dass die sozialen Gesetzgebungen stärker ausgebaut werden sollen.
Das ist jetzt nicht mehr möglich, weil man vielleicht einmal verstehen muss, dass das irgendwo finanziert und weitergegeben werden muss.
Von daher sage ich Folgendes ganz klar: Nutzen Sie Ihre Einwirkungsmöglichkeiten künftig über den Bundesrat.
Herr Hering, den Satz, den Sie zum Schluss ausgeführt haben, dass die Kommunen besser als in den letzten 25 Jahren dastehen, werde ich mir noch einmal ganz genau ansehen. Ich werde ihn an die Kommunen verteilen und bin gespannt auf die Rückmeldung.
Frau Beilstein, ich greife gern Ihre Argumente auf. Es wird nicht dadurch besser, dass Sie es wiederholen.
Die Landesregierung hat im Bundesrat darauf hingewirkt, dass entsprechende Regelungen getroffen werden. Bei den Verhandlungen zum Fiskalpakt wurde die Eingliederungshilfe thematisiert. Nur da wurde die Zusage gegeben. Das ist das, was übrigens das Verfas
sungsgericht von dieser Landesregierung gefordert hat. Dementsprechend handelt man heute. Das ist gut für die Kommunen. Das ist das Gegenteil von dem, was die Bundesregierung tut. Das ist die Wirklichkeit, die hier besteht.
Sie können versuchen, die Zahlen optisch zu minimieren, wie Sie wollen, Fakt ist, in der Haushaltsrechnung oder in der Projektion dafür steht, dass wir im Jahr 2016 2,5 Milliarden Euro Zuweisungen an die Kommunen geben werden. Da beißt die Maus keinen Faden ab. Dieses Mehr von rund 500 Millionen Euro ist ein deutlicher Beitrag und ein Mehr an Geld für die Kommunen, das Sie nicht wegdiskutieren können.
Ich kann mir vorstellen, dass es Sie in Ihrer jetzigen Situation unglaublich ärgert, dass es so ist. Da kommen Sie nicht heraus. Das ist das, was da steht. Das ist etwas, was Sie hier noch nicht anerkannt haben, das ist das, wofür Sie noch keine anderen Vorschläge gemacht haben. Das ist ein bisschen arm, Frau Beilstein.
Es reicht nicht, irgendwelche Zahlen zu nehmen, von denen man behauptet, man hätte sie ausführlich begutachtet. Sie haben eine Zahl des Gutachters Junkernheinrich genommen und gesagt, die nehmen wir, die ist so schön, die ist so rund, und die kommunalen Spitzenverbände wollen sie auch. Sie haben sie am letzten Samstag ein bisschen minimiert und haben 300 Millionen Euro daraus gemacht. Die Zahl ist schön, woher sie kommt, weiß keiner.
Es ist Teil Ihrer Fantasie, dass Sie das jemals in der Enquete-Kommission eingebracht haben oder, wie Herr Licht gesagt hat, dass es eine Drittelvereinbarung gegeben hat. Das ist nicht Teil der Wirklichkeit. Für diese 300 Millionen Euro möchte ich die Finanzierungsvorlage sehen. Wir werden das diskutieren.
Das ist im Haushalts- und Finanzausschuss. Ich möchte sehen, woher Sie das nehmen, welchen Betrag Sie weniger ausgeben. Diese Offenbarung sind Sie uns bislang schuldig geblieben. Sie werden an der Finanzierung dieser Summe von den Bürgerinnen und Bürgern, den Räten, Bürgermeistern und der Öffentlichkeit gemessen. Da lassen wir Sie nicht raus, liebe Frau Beilstein. Da können Sie hier sagen, was Sie wollen.
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/2231 – an den Innenausschuss – federführend –, den Haushalts- und Finanzausschuss und Rechtsausschuss zu überweisen. Besteht Einverständnis? – Es erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist es so beschlossen.
…tes Landesgesetz zur Änderung des Bestattungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU – Drucksache 16/2242 – Erste Beratung
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Gäste! Es geht mir und uns, der Fraktion der CDU, um ein Anliegen, das oft mit sehr persönlichen Schmerzen und stark mit Gefühlen verbunden ist und mit einschneidenden Situationen zusammenhängt. Es geht darum, dass hoffnungsvoll werdende Eltern vorzeitig ihr Kind verlieren, es tot geboren wird, es eine Fehlgeburt ist, weil das Kind unter 500 Gramm wiegt. Wir sind der festen Überzeugung, dass es wichtig ist, auch mit diesen, nicht leben dürfenden kleinen Menschen würdig umzugehen.
Zu diesem würdigen Umgang gehört es aus unserer Sicht sicherzustellen, dass wir Chancen bieten, dass diese Kinder von den Eltern bestattet werden. Es gehört auch dazu, wenn sie sich in dieser schwierigen Situation nicht zu einer Entscheidung in der Lage dazu sehen, dass diese kleinen Wesen dann von den Einrichtungen würdig bestattet werden.
Wir haben in unserem Bestattungsgesetz eine Regelung, die den Eltern das Recht gibt, eine Bestattung zu verlangen. Aber es fehlt eine verbindliche Regelung, dass die Eltern über dieses Recht aufgeklärt werden.
Wir haben in unserem Land eine Initiative, die „Leere Wiege“ heißt. Sie wird von einer sehr engagierten Frau seit vielen Jahren im ganzen Land getragen. Sie erlebt, dass es viele Betroffene gibt, die in dieser Situation nicht in der Lage waren, darüber nachzudenken, weil der Schmerz zu groß war, weil man enttäuscht war, weil man etwas, auf das man sich sehr gefreut hat, verloren hat. Wenn diese Menschen zur Besinnung kommen, dann brauchen sie einen Ort, an dem sie ihre Trauer verarbeiten können.
Sie müssen dann feststellen, weil das kleine, tot geborene Kind unter 500 Gramm wog und man sie nicht darauf hingewiesen hat, dass man es bestatten lassen kann, dass dieses kleine Kind mit dem Klinikmüll entsorgt wurde. Wir sind der Auffassung, das ist auch eines so kleinen Menschen nicht würdig.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich weiß, dass wir über dieses Anliegen schon mehrfach im Sozialausschuss beraten haben, zum ersten Mal im August 2010.
Wir waren auch alle betroffen von den Schilderungen, die wir erhalten haben. Aber gleichzeitig waren wir auch sehr froh über engagierte Kliniken, die es vereinzelt auch in unserem Land gibt, und auch über engagierte Kommunen, die das Bedürfnis sehr positiv aufgenommen haben, die auf ihren Friedhöfen eigene kleine Bereiche für diese Gräber, für diese Bestattungen, vorsehen. Es sind die Friedhöfe für „Himmelskinder“, „Sternenkinder“, wie auch immer diese Grabfelder benannt werden. Oft sind sie auch sehr ansprechend gestaltet.
Es gibt Kliniken, die in Abständen von zwei bis drei Monaten diese kleinen Kinder – diese Reste der Kinder – kremieren lassen und sie damit einer würdigen Bestattung zuführen. Vor Ort werden kleine Zeremonien abgehalten, zu denen auch öffentlich eingeladen wird. Die Eltern können so auch erfahren, wo ihr Kind letztendlich seine letzte Ruhe gefunden hat.
Wir wollen so weit gehen – auch das halten wir für wichtig –, dass auch die Föten aus Schwangerschaftsabbrüchen in gleicher Weise einer Bestattung durch die Kliniken zugeführt werden können bzw. sollen. Wir wissen aus der Beratung von Frauen, die zum Teil vor Jahren Abbrüche haben vornehmen lassen, dass sie zum Teil bis heute traumatisiert sind und dringend einen Ort brauchen, an dem sie ihre Trauer verarbeiten können und sie wieder ein Stück Nähe zu diesem verlorenen Leben finden können.
Ich wäre sehr dankbar, wenn wir mit dieser Initiative hier auch die Zustimmung der großen SPD-Fraktion und auch von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN finden würden, weil ich denke, es wäre eine gute Möglichkeit, ein deutliches Signal zu setzen, dass uns das Leben von Anfang an wichtig ist. Das Leben beginnt nach unserer festen Überzeugung mit der Verschmelzung von Ei und Samenzelle. Aus diesem Grunde wäre ich Ihnen sehr dankbar, wenn wir im Ausschuss über vielleicht noch offene Fragen beraten könnten. Sicherlich wäre es wichtig, hierzu auch eine Anhörung durchzuführen. Wir wissen, dass es eine Empfehlung der Deutschen Krankenhausgesellschaft an die Kliniken gibt, in dieser Weise zu verfahren.
Wir haben mit unseren kommunalpolitischen Vertretern darüber gesprochen, die das genauso sehen wie wir, die uns sehr darin unterstützen. Ich bin überzeugt, dass es dort eine große Mehrheit für ein solches Anliegen gibt. Damit nicht das Thema der Kosten im Vordergrund stehen wird, es werden keine hohen Kosten sein, die auf die Betroffenen zukommen werden. Aus diesem Grund halten wir das für ein sehr wichtiges Anliegen und wären froh, wenn dieses Haus bei der nächsten Beratung dieses Gesetz mit uns beschließen könnte.
Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren! Frau Thelen, ja, es ist ein schwieriges und emotionales Thema. Wenn eine Schwangerschaft frühzeitig traurig endet, wollen wir uns dem würdevoll und pietätvoll annehmen. Das haben wir gemeinsam in einem breit getragenen Konsens im Ausschuss – Sie haben darauf hingewiesen – mehrfach thematisiert. Ich habe die letzten vier Sitzungen nachgelesen: 3. Februar 2011, 25. August 2011, 20. Dezember 2011 und jüngst am 31. Mai 2012. Der Petitionsausschuss mit dem Berichterstatter Peter Wilhelm Dröscher hat auch zu diesem Thema umfangreich am 11. Juni 2012 getagt.
Damit will ich deutlich machen, wie sehr wir uns wirklich mit der Frage des Umgangs mit nicht gewordenem Leben beschäftigen. Um was geht es? – Ich versuche wirklich, es noch einmal auszudrücken und zu formulieren. In Rheinland-Pfalz werden Kinder ab 500 Gramm Geburtsgewicht bestattet oder wenn bei einem Kind nach der Geburt das Herz schlägt, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lungenatmung eingesetzt hat. Hier liegt rechtlich dann ein Todesfall vor, und die Kinder müssen bestattet werden.
Der Antrag der CDU beschäftigt sich hier und heute mit der Änderung des Landesbestattungsgesetzes, um menschliches Gewebe mit dem Einsetzen einer Schwangerschaft würdig beizusetzen.
Wie ist der Umgang bisher mit einem solch traurigen Ereignis in Rheinland-Pfalz? – Wir haben in RheinlandPfalz die freiwillige Möglichkeit und das Recht auf Bestattung, und zwar der ungeborenen gewünschten Kinder ab dem Zeitpunkt, zu dem eine Schwangerschaft vorliegt, wenn ein Elternteil dies wünscht. Das schließt dann auch den Eintrag ins Personenstandsregister ein.
Frau Thelen, einen sehr würdevollen Weg – ich bin dankbar dafür, dass Sie darauf hingewiesen haben – gehen bereits jetzt viele Krankenhäuser und Kommunen. Dort wird in regelmäßigen Abständen nach getrennt pietätsbeachtender Vorbehandlung die Leibesfrucht beigesetzt. Ich habe versucht, in Rheinland-Pfalz durchzuzählen, und kam auf 32 „Sternengärten“, wobei ich glaube, einige Kommunen haben diese Möglichkeit der Trauerarbeit geschaffen, von denen ich jetzt nichts weiß. Die Orte, um Trauerarbeit nach einem unerfüllten Kinderwunsch leisten zu können, sind auch uns wichtig. Wir unterstützen die Kommunen dabei. Wir bedanken uns an dieser Stelle bei allen Initiativen, die das tragen. Ihr Gesetzesantrag betrifft die Geburtshilfepraxen, die Kliniken der Geburtshilfeeinrichtungen, die gynäkologischen Praxen, die Hebammen und die Geburtshelfer.
Frau Thelen, ich bin überzeugt, dass junge werdende Eltern heute sehr früh ob der Schwangerschaft wissen und früh in medizinischer ärztlicher Behandlung sind. Das Angebot, das die „Leere Wiege“ und andere Selbsthilfegruppen machen, die ich ausdrücklich lobend anerkennend hier erwähnen möchte, erreicht die Eltern gerade dann, wenn Risikoschwangerschaften vorliegen oder unerwartete Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden.
Es gab auf unseren Wunsch hin im Ausschuss eine Umfrage des Ministeriums im Sommer 2011. Dabei wurden die Vorgenannten alle angeschrieben, aber auch die größten Leistungserbringer; denn dort kommen die Frauen nun einmal hin. Das sind die Krankenhäuser Diese haben zu 88 % geantwortet. 72 Krankenhäuser mit Geburtshilfe wurden angeschrieben, 64 haben geantwortet. Wir konnten dabei feststellen, dass dieses freiwillige Angebot – wenn sie wollen, können sie einen Ort der Trauer finden – die Männer und Frauen mit dem Kinderwunsch erreicht haben.