Protocol of the Session on January 31, 2013

(Beifall des Abg. Heinisch, BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

der als zuständiger Abteilungsleiter, aber auch weit darüber hinaus diesen Entwurf mit erarbeitet hat. Der Entwurf fußt auf einem Zehner-Gruppen-Entwurf, also zehn Länder haben sich hier zusammengerauft und zusammengetan, um diesen Entwurf zu erarbeiten. Herr Meiborg hat dies ganz wesentlich mitbestimmt und mitdiskutiert. Ich glaube, daraus ist ein guter Gesetzentwurf erwachsen, der auf der Höhe der Zeit ist und uns weitere Handlungsmöglichkeiten für die Zukunft gibt.

In welchem Rahmen steht er? – Er steht in dem Rahmen, dass uns natürlich durch die Rechtsprechung des

Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, durch die Rechtsprechung des Verfassungsgerichtshofs Maßstäbe gegeben worden sind – in den letzten Jahren immer mehr –, wie der menschenwürdige Umgang mit Strafgefangenen ist, was zu beachten, was zu gestalten ist.

Es sind uns Maßgaben gegeben worden, die wir im Jugendstrafvollzug in den vergangenen Jahren durch ein neues Gesetz schon umgesetzt haben. Auf welcher Basis macht ihr denn überhaupt einen solchen Vollzug? Ist das wissenschaftlich fundiert? Ja oder nein? Ich freue mich, dass die Regierung Ihnen jetzt den Evaluationsbericht zu dem Jugendstrafvollzugsgesetz zuleitet oder zugeleitet hat. In diesen Tagen passiert es. Es ist bei mir über den Schreibtisch gegangen.

Ich glaube, wir haben viele Erkenntnisquellen, die uns weiterbringen, wie wir vernünftig mit Strafgefangenen umgehen. Wie können wir die Ziele erreichen, die wir als Gesellschaft beim Strafvollzug haben? Auf der einen Seite die Gesellschaft vor Menschen zu schützen, die gefährlich sind, die andere Menschen bedrohen, die ihnen Schaden zufügen, die verurteilt worden sind. Wie können wir auf der anderen Seite diesen Menschen möglichst gute Perspektiven bieten, dass sie nach einer Strafe auch wieder ohne neue Straffälligkeiten leben und in der Gesellschaft wieder Fuß fassen können?

Wir haben da natürlich ganz unterschiedliche Täterinnen- und Tätergruppen. Sie wissen, Straftäter, die in Gefängnissen sitzen, sind in der Regel männlich. Wir haben auch weibliche in Rheinland-Pfalz, aber in einer deutlich geringeren Zahl. Bei uns sind diese in Zweibrücken für das Saarland und für Rheinland-Pfalz. Auch im Vollzug ist es gute Tradition, über Ländergrenzen hinweg zusammenzuarbeiten.

Sie wissen – auch das ist in diesem Gesetz geregelt –, dass wir für die Sicherungsverwahrung neue gesetzliche Regelungen brauchen. Wir haben sehr lange gewartet, bis die bundesgesetzliche Basis dafür zur Verfügung stand, nachdem der Europäische Gerichtshof und der Verfassungsgerichtshof gesagt haben, ihr müsst das bis zum Juni 2013 geregelt haben, und ihr müsst vor allen Dingen diesen Vollzug anders strukturieren, als ihr es bisher gemacht habt, nämlich nicht mehr einfach wie im Gefängnis mit ein bisschen leichteren „Lockerungen“ gegenüber dem Normalvollzug, sondern ihr müsst schon anders mit diesen Gefangenen daran arbeiten.

Das ist hier gesetzlich normiert. Sie wissen, dass wir die Investitionen in Diez auf den Weg gebracht haben. Für diejenigen, die da waren, sage ich, es ist auf einem guten Weg. Wir werden im Sommer des Jahres entsprechend die Sicherungsverwahrten zu den Bedingungen untergebracht haben, wie sie das Verfassungsgericht verlangt. Wir stellen uns dem in dem Vollzug, in den Therapiemöglichkeiten, in den Angeboten, die wir den Menschen bieten, die ihre Strafe abgesessen haben, aber bei denen wir gesellschaftlich sagen bzw. die Gerichte angeordnet haben, dass eine Sicherungsverwahrung nach einem solchen Gefängnisaufenthalt notwendig ist.

Meine Damen und Herren, die Qualität einer Gesellschaft zeichnet sich dadurch aus, wie sie mit ihren Rändern umgeht, das heißt, welche Kultur sie an den Stellen hat, an denen die Ränder sind. Dazu zählt sicherlich der Bereich derer, die straffällig werden oder im Gefängnis sind. Ich glaube, deshalb ist der von mir vorhin angesprochene Wettlauf der Schäbigkeit keiner, der in einer modernen Gesellschaft vernünftig ist, der in einer modernen Gesellschaft menschenwürdig ist.

Wir müssen alle Anstrengungen unternehmen, dass wir bei den Gefängnissen und beim Strafvollzug die Ziele der Resozialisierung entsprechend in den Vordergrund stellen. Ich will es mit einem Satz aus der Regierungserklärung von Frau Ministerpräsidentin Malu Dreyer von gestern formulieren: Rheinland-Pfalz ist ein Land, „in dem Bürgerinnen und Bürger, die in eine schwierige Lebenssituation geraten sind, da auch wieder herausfinden.“ Dabei wollen wir helfen. Das gilt für die Arbeit in den Gefängnissen. Dem widmen sich die Beschäftigten im Strafvollzug. Dem widmen sich viele ehrenamtlich Tätige. Dabei wissen wir, dass finanzielle Probleme bestehen, die wir mit Zuweisungen unterstützen. Ich nenne den gesamten Bereich der Straffälligenhilfe mit dem Modell „Schwitzen statt Sitzen“ und solche Angebote, die das ergänzen.

Das ist nicht Thema des jetzigen Gesetzentwurfes, sondern ich will es hier nur erwähnen, weil man es bei den Fragen, wie ich mit Straftätern umgehe und was die sinnvolle Ahndung ist, sehen muss, wie die Gesellschaft reagiert.

Der Gesetzentwurf liegt Ihnen vor. Wir haben die entsprechenden gesetzlichen Regelungen, die es bislang in verschiedenen Gesetzen gab, ob im Jugendstrafvollzug, im Untersuchungshaftvollzug, im Erwachsenenhaftvollzug, in der Sicherungsunterbringung, Sicherungsverwahrung oder bei dem Datenschutz, zusammengefasst. Das ist aus meiner Sicht vorbildlich, weil es viel einfacher ist da man nur eine Regelung braucht. Ich könnte Ihnen das an verschiedenen Beispielen im Gesetz aufzeigen. Man braucht nur eine Regelung und muss nicht in verschiedene Gesetzbücher schauen, in denen Querverweise enthalten sind.

Gedanken des Opferschutzes, die sich in den letzten Jahren viel mehr in den Mittelpunkt unseres Handelns gestellt haben, haben entsprechend hier ihren Eingang gefunden. Das gilt für die Frage von Besuchs- und Ausgangsregelungen. Die Belange des Opferschutzes müssen immer mit berücksichtigt werden. Das ist beinhaltet. Ich weiß, dass im Rechtsausschuss die Kolleginnen und Kollegen der Fraktion der CDU überlegt und beantragt hatten, ob man das in Teilen beraten soll. Ich halte das nicht für sinnvoll, weil es um ein Gesamtpaket geht. Ich glaube, dass die zur Verfügung stehende Beratungszeit nicht zu kurz ist, wenn Sie in Rechnung stellen – Herr Dr. Wilke –, dass der erste Zehnerentwurf schon 2011 im Netz zur Verfügung stand und die konkreten Entwürfe im November 2012 zur Verfügung standen. Im Rechtsausschuss habe ich zu den grundlegenden Fragen schon Ausführungen gemacht. Deshalb meine ich, ist eine Zeit von einigen Monaten, die wir mit Anhörungen haben, sicher ausreichend.

Lassen Sie mich einen Punkt ansprechen, der in der öffentlichen Diskussion eine Rolle gespielt hat und der kontrovers gesehen wird: Die wollen die Arbeit in den Justizvollzugsanstalten abschaffen. – Nein, das ist nicht so, meine Damen und Herren.

Im Gesetzentwurf steht, dass die Arbeitsverpflichtung nicht mehr normiert wird, sondern Arbeit steht zur Strukturierung des Tagesablaufs in der Therapie nach wie vor im Mittelpunkt. Wir bemühen uns um Arbeit in den Strafvollzugsanstalten, weil es wichtig für die Gefangenen und dafür ist, dass sie sich einige Euro dazuverdienen können, um ihr Leben besser regeln zu können, wenn sie nicht mehr in einer Vollzugsanstalt sind. Wir setzen darauf, dass es keine Arbeitspflicht mehr gibt. Das bedeutet in keiner Weise, dass wir weniger Anstrengungen unternehmen, dass in den Anstalten genügend Arbeit vorhanden ist. Wir haben nämlich das praktische Problem, dass wir Arbeit nur schwer akquirieren können, damit für die Gefangenen, die arbeiten wollen, genug Arbeit vorhanden ist. Sie wissen um die Investitionen in neue Wirtschaftstrakte in Wittlich und in Zweibrücken, damit die Arbeits- und Ausbildungsbedingungen besser werden.

Ich könnte Ihnen eine ganze Reihe von Veränderungen vortragen, beispielsweise dass die Vollzugspläne eine viel größere Rolle spielen, sie von Beginn an fortgeschrieben werden müssen, man sich also überlegt, was man mit dem Strafgefangenen/der Strafgefangenen macht, wenn sie in die Anstalt kommen und wie ein vernünftiger Weg sein könnte, dass man das Ziel der Resozialisierung erreicht. Das ist wesentlich strukturierter. Dazu gehört, dass wir den Wohngruppenvollzug, eine sicher sinnvolle und moderne Form des Strafvollzugs, ganz neu mit normieren. Das war vorher nicht der Fall gewesen. Gute Erfahrungen aus dem Jugendstrafvollzugsgesetz wollen wir für die anderen Formen des Strafvollzugs mit übernehmen.

Das sind alle Schritte aus meiner Sicht, die in die richtige Richtung gehen. Insofern darf ich Sie bitten, dass Sie Ihr Augenmerk diesem Gesetzentwurf widmen. Ich freue mich auf die Diskussionen im Landtag bei der Fortentwicklung des Strafvollzuges in Rheinland-Pfalz. Ich glaube, dass dieses Gesetzgebungsvorhaben vorbildhaft für viele andere Länder sein kann und wir diese berühmte Nasenspitze, die wir im Strafvollzug schon immer ein wenig vorne hatten, weiter vorne haben können. Das gilt auch dann, wenn ich als Justizminister viele Wünsche habe. Der Finanzminister ist gerade nicht da. Klar muss sein, ich brauche qualifiziertes Personal, damit der Strafvollzug vernünftig erfolgen kann. Das haben wir in Rheinland-Pfalz mit einer guten Ausstattung. Ich brauche die entsprechenden Räumlichkeiten, damit das gemacht werden kann. Dann kann man Strafvollzug für die Gesellschaft in einer gewinnbringenden Weise gestalten.

Herzlichen Dank für Ihre Geduld.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Herr Abgeordneter Dr. Wilke hat das Wort. Herr Wilke, Sie haben eine Redezeit von 22,5 Minuten.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, verehrte Damen und Herren! Herr Minister, in einem Punkt sind wir schon einmal auf dem gleichen Weg; denn auch bei mir steht zum Einstieg in die Rede: Als der Strafvollzug im Rahmen der Föderalismusreform auf die Länder überging, wurden von einigen Leuten Befürchtungen laut, es gebe demnächst den Wettbewerb der Schäbigkeit. – Genauso sind Sie auch in Ihre Einbringungsrede eingestiegen.

Ich fand das damals erschreckend, dass man uns so wenig zugetraut hat, dass ich das heute noch einmal erwähnen wollte, weil dieser Landtag, wenn wir uns an die letzte Wahlperiode 2006 bis 2011 erinnern, zweimal, glaube ich, deutlich das Gegenteil bewiesen hat.

Wir haben uns erstens sehr viel Mühe bei der Gestaltung des Jugendstrafvollzugs gegeben und auch beim Untersuchungshaftgesetz meines Erachtens seinerzeit ein Gesetz verabschiedet, das weit davon entfernt ist, dieses Vorurteil eines Wettbewerbs der Schäbigkeit zu bestätigen. Also kann ich doch konstatieren, der Landtag war immer bemüht, mit Sorgfalt seinem gesetzgeberischen Auftrag im Strafvollzug nachzukommen. So haben wir uns das natürlich auch beim Erwachsenenstrafvollzug vorgestellt. So weit die Theorie. Wie war denn jetzt die Praxis?

Vor wenigen Tagen erhalten wir eine 192 Seiten starke Vorlage, über die der Landtag jetzt in Siebenmeilenstiefeln beraten soll, ein Rundumschlag, mit dem der gesamte Justizvollzug – einschließlich Datenschutz – auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt werden soll. Auslöser dieses Handlungsdrucks ist der Artikel 2 des Gesetzes, die Sicherungsverwahrung; denn Sie wissen, bis Ende Mai muss hierzu eine Regelung auf Landesebene erfolgt sein, weil dann die vom Bundesverfassungsgericht gesetzte Übergangsfrist ausläuft und bisher gültige Rechtsnormen, die angewendet worden sind, auf die Sicherungsverwahrung nicht mehr angewendet werden können. Bevor dann eine Gesetzeslücke entsteht, muss also ein Gesetz erlassen werden.

Aber rechtfertigt dieser Zeitdruck im Rahmen der Sicherungsverwahrung denn einen solchen Zeitdruck für den Landtag insgesamt bei der Neuregelung des Strafvollzugs? Wir sagen dazu Nein;

(Beifall der CDU)

denn die Lage, in die sich die Regierung hier begeben hat, hat sie selbst verschuldet. Die wäre auch vermeidbar gewesen. Im Mai 2012, als wir hier im Landtag eine recht heftige Diskussion über Vollzugslockerungen für lebenslänglich Verurteilte geführt haben – ich komme später noch einmal auf das Thema zurück –, gab es zum ersten Mal von Ihnen, Herr Minister, die Andeutung, dass es Pläne gebe, statt eines reinen Gesetzes für den

Erwachsenenstrafvollzug ein Strafvollzugsgesetzbuch für alle Spielarten des Justizvollzugs vorzulegen. Sie sagten damals, im Sommer könne man mit der Vorlage rechnen. Das war schon einmal bemerkenswert, weil Sie noch im September 2011 den von Ihnen auch erwähnten Referentenentwurf zum Erwachsenenstrafvollzug vorgelegt hatten.

Fakt ist nun aber – das haben Sie auch noch einmal selbst gesagt –, erst im November haben Sie dann den Entwurf – den, den wir jetzt haben, ob genau oder nicht genau, das kann ich jetzt gar nicht beurteilen – eines solchen Justizvollzugsgesetzes in die Verbändeanhörung gegeben, was natürlich auch dort für einiges Magengrummeln gesorgt hat; denn das waren damals ziemlich kurze Fristen, die den Experten gesetzt wurden. Die haben das doch als ziemliches Ärgernis und Zumutung empfunden.

Nicht viel besser sieht es jetzt für uns aus. Ein im Januar eingebrachtes Gesetz soll im April endgültig verabschiedet werden. Zuvor soll der Rechtsausschuss in zwei Sondersitzungen die fachliche Beratung durchführen. In gut drei Wochen ist die Expertenanhörung angesetzt. Was das jetzt wieder bedeutet, erfahre ich gerade bei meinen Bemühungen, namhafte Experten für diese Anhörung zu gewinnen. Man schaut auch ganz gern einmal über den Tellerrand hinaus, geht auch einmal über die Landesgrenzen hinaus und schaut, wen man da gewinnen kann. Da sagen mir viele, bei einem Vorlauf von drei Wochen können sie leider nicht zur Verfügung stehen. Das sei zu kurzfristig. Da hätte man sich einmal ein bisschen früher melden können.

Ich will es einmal betonen, berechtigten Wünschen nach einem beschleunigten Gesetzgebungsverfahren hat sich die CDU noch nie verweigert. Wenn gute Gründe da wären, das Gesetz jetzt so schnell zu verabschieden, wären wir mit dabei. Herr Minister, diese guten Gründe gibt es aber nur für die Sicherungsverwahrung, nicht für den Rest des Gesetzes.

(Beifall der CDU)

Das nenne ich Gesetzgebung im Schweinsgalopp. Eine solche Gesetzgebung wollen wir nicht. Unser Vorschlag im Rechtsausschuss war deshalb, den Artikel 2 aus dem Gesetz herauszulösen. Rot-Grün hat dann leider, ohne groß nachzudenken, diesen Vorschlag gleich einmal abgelehnt. Jetzt ist Frau Ministerpräsidentin Dreyer leider gerade nicht im Raum, aber ich wollte gerade sie jetzt einmal fragen, ob das dann konkret genau so aussieht, dass eine Regierungsmehrheit auch einmal bereit ist, auf die Opposition zuzugehen. Ich sehe das an der Stelle nicht, und es wäre sehr wünschenswert.

(Beifall bei der CDU)

Dass es aber doch möglich wäre, die Sicherungsverwahrung sozusagen vor die Klammer zu ziehen – das wurde teilweise von den Regierungsfraktionsvertretern im Ausschuss bestritten –, sagt ja der Gesetzentwurf selbst – da bin ich dankbar – in seltener Klarheit. Auf Seite 109 ist ein Zitat – ich will es Ihnen nicht vorenthalten – zu lesen, wonach das Landesgesetz über die Sicherungsverwahrung die Form einer in sich geschlosse

nen Regelung hat, die insbesondere ohne Verweise auf Regelungen zum Vollzug anderer freiheitsentziehender Maßnahmen auskommt. Aha! Wenn es also keine Verweise gibt, kann man es auch separat diskutieren und separat verabschieden.

Ein weiteres Argument dafür, dass unser Weg, jetzt erst nur die Sicherungsverwahrung wegen des Zeitdrucks zu regeln und vor die Klammer zu ziehen, der bessere wäre, ist die von Ihnen auch schon so kursorisch erwähnte Evaluation des Jugendstrafvollzugs. Es war ja klar, dass Sie im Jahr 2012 die Evaluation machen mussten. Ich erinnere mich sehr gut an eine Sitzung der Strafvollzugskommission, in der die dafür verantwortliche Mitarbeiterin Ihres Hauses einen sehr guten Vorbericht darauf gegeben hat. Das war eine sehr engagierte Arbeit, die wir da vorgestellt bekamen. Ich habe mich dann auch schon gefreut, wenn es dann endgültig einmal vorgelegt wird.

Nun erinnere ich mich auch an eine weitere Sitzung der Strafvollzugskommission im November, in der gesagt wurde – Herr Meiborg war es, der das ausgeführt hat –, das wird jetzt bis Ende des Jahres auch dem Landtag zugeleitet. Ich habe bisher noch nichts bekommen. Wie soll ich also den Jugendstrafvollzug als Teil dieses Gesamtgesetzes beurteilen, wenn ich bis heute – bis Ende des Monats Januar – die Evaluation des Jugendstrafvollzugsgesetzes, wie wir es in der letzten Periode verabschiedet hatten, noch nicht zu Gesicht bekommen habe? Wir sind uns doch hoffentlich einig, die Ergebnisse müssen doch auch in dieses Gesetz einfließen.

Entkräften tut dieses Argument übrigens auch den Hinweis, den es im Rechtsausschuss gab und den Sie jetzt auch noch einmal aufgegriffen haben, dass der Entwurf bereits früher für uns verfügbar gewesen wäre.

Ich berate im Übrigen über Gesetzentwürfe, wie sie eingebracht werden. Alles andere ist erst einmal nur vorbereitendes Handeln. In diesem Zusammenhang – ich möchte es Ihnen nicht vorenthalten – fand ich den Hinweis des Kollegen Heinisch im Ausschuss besonders bemerkenswert, der dort ausgeführt hat, schon im Oktober hätte der Gesetzentwurf auf der Homepage des thüringischen Justizministeriums zum Download bereitgestanden.

(Heinisch, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: 2011! Oktober 2011!)

Ich als Abgeordneter lese viel – das sollten wir auch alle tun –, aber die Homepage des thüringischen Justizministeriums gehört noch nicht zur Pflichtlektüre eines rheinland-pfälzischen Abgeordneten.

(Beifall der CDU)

Liebe Landesregierung, Herr Minister, Fakt ist jedenfalls, Ihr Vorgehen degradiert den Landtag wieder einmal zur verlängerten Werkbank der Landesregierung. Das können wir nicht akzeptieren.

Lassen Sie mich noch auf einige inhaltliche Dinge eingehen. Das ist auch ein ganz zentraler Punkt. Moderner Strafvollzug muss – ich glaube, darüber sollte vom

Grundsatz her Einigkeit bestehen – Strafe vollziehen, Sicherheit für die Bevölkerung gewährleisten, aber auch – das ist genauso wichtig – für die Strafgefangenen eine Brücke in straffreies Leben bauen helfen. Das alles gilt auch in Zeiten der Schuldenbremse. Da muss man auch den finanziellen Aspekt beachten. In einem Land, in dem es die Regierung nicht schafft, eine hundertprozentige Unterrichtsversorgung zu gewährleisten und die Kommunen so mit Geld auszustatten, dass sie eine Perspektive haben, muss auch der Strafvollzug nach dem Möglichen schauen und nicht nach dem absolut Wünschenswerten.

Ich zitiere da eine Formulierung meiner Kollegin Meurer, die das in seltener Klarheit auf den Punkt gebracht hat: Einen Fünfsternevollzug können wir uns nur leisten, wenn auch entsprechend Geld vom Finanzministerium zur Verfügung gestellt wird. – Da bin ich einmal gespannt, wie es da in den nächsten Haushaltsberatungen aussehen wird. Wir als CDU sind uns nicht sicher, ob das Gesetz, wie es uns jetzt vorgelegt worden ist, diesen finanziellen Aspekt in hinreichendem Maß beachtet.

Bevor ich nun auf kritische Punkte eingehe, will ich aber doch auch – das gehört zu einer vernünftigen Bearbeitung dazu – einige positive Dinge des Gesetzentwurfs hervorheben:

1. Der Auftragsbeschreibung des Strafvollzugs und der Sicherungsverwahrung stimmen wir zu. Befähigung zum Leben in Freiheit ist das Zentrale bei gleichzeitiger Gewährleistung der Sicherheit für die Bevölkerung.

2. Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafvollzug ist von zentraler Wichtigkeit und damit auch die Sollbestimmung zum Wohngruppenvollzug im Jugendstrafvollzug. Das fand schon 2008 unsere Zustimmung und tut es heute noch genauso.