Es liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Daher wird der Entwurf des Landesgesetzes des Therapieunterbringungsgesetzes an den Rechtsausschuss – federführend – überwiesen.
Bevor wir zu Punkt 18 der Tagesordnung kommen, möchte ich Gäste im Landtag begrüßen. Es sind anwesend Mitglieder des SPD-Ortsvereins Alzey. Seien Sie herzlich willkommen!
Des Weiteren begrüße ich Mitglieder der „Ardeck-Burgfestspiele e.V.“ aus Holzheim. Herzlich willkommen im Landtag! (Beifall im Hause)
Schließlich begrüße ich Mitglieder des Bundes der Strafvollzugsbediensteten, Ortsverband Wittlich. Seien auch Sie herzlich willkommen im Landtag!
Landesgesetz zur Eingliederung der Ämter für soziale Angelegenheiten in das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1500 – Erste Beratung
Vielen Dank, Herr Präsident, meine sehr geehrten Herren und Damen! Die Landessozialverwaltung hat sich in den vergangenen eineinhalb Jahrzehnten zu einer modernen, bürgernahen und auch effizient arbeitenden Dienstleistungsverwaltung entwickelt. Die vielfältigen Aufgaben werden von dem 1996 gebildeten Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und den vier Ämtern für soziale Angelegenheiten, den früheren Versorgungsämtern, in Koblenz, Landau, Mainz und Trier wahrgenommen.
Um ein paar Aufgaben zu nennen: Es sind das Sozialentschädigungsrecht, die Aufgaben des Landesjugendamtes, der Bereich schwerbehinderter Menschen, das öffentliche Gesundheitswesen, die Pharmazie und die Förderung arbeitsmarktpolitischer Maßnahmen.
Im Geschäftsbereich des Landesamtes fand seit seiner Entstehung ein Modernisierungsprozess statt, in dessen Rahmen Abläufe gestrafft, Hierarchien eingespart und technische Verbesserungen vorgenommen worden sind.
Insbesondere ist es in diesem Zusammenhang auch gelungen, binnen zehn Jahren 30 % des Personals einzusparen.
Um eine weitere Verbesserung der Aufbau- und Ablauforganisation der Landessozialverwaltung zu ermöglichen, schlägt die Landesregierung eine Bündelung der bisherigen Behördenstrukturen im Rahmen der Eingliederung der Ämter für soziale Angelegenheiten in das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung vor, die auf der Grundlage des vorliegenden Gesetzentwurfs, über den wir heute beraten, erfolgen soll. Damit kommt die Landesregierung auch einer Vereinbarung des Koalitionsvertrages nach.
Zwar verlieren die vier Ämter für soziale Angelegenheiten hierdurch ihre organisatorische Selbstständigkeit als eigenständige Behörden, um eine bürgernahe Aufgabenwahrnehmung in den einzelnen Landesteilen von Rheinland-Pfalz aber weiter zu gewährleisten, ist vorgesehen, auch künftig Dienststellenteile des Landesamtes an den bisherigen vier Behördenstandorten Koblenz, Landau, Mainz und Trier vorzuhalten.
Somit stehen Ansprechpartner und Ansprechpartnerinnen für die Bürger und Bürgerinnen vor Ort an den einzelnen Standorten zur Verfügung. Gleichzeitig können aber Teile des Verwaltungsverfahrens im Rahmen einer Front-Office-/Back-Office-Organisation konzentriert werden und an einem Standort dann auch erledigt werden.
Damit wird insbesondere auch den rückläufigen Fallzahlen im Bereich des sozialen Entschädigungsrechts organisatorisch Rechnung getragen.
Aufgrund der Zweigstellenlösung ist für die Beschäftigten der Ämter für soziale Angelegenheiten mit der Neuorganisation auch kein Arbeitsplatzwechsel verbunden. Sie können ihre Aufgaben auch künftig an ihrem bisherigen Behördenstandort wahrnehmen. Moderne Kommunikationsmittel ermöglichen einen effizienten und schnel
len Kontakt zwischen den einzelnen Dienststellenteilen, was auch künftig im Interesse der betroffenen Bürger und Bürgerinnen eine zügige Aufgabenerledigung sicherstellen wird.
Der Gesetzentwurf enthält in seinem § 1 die erforderlichen Regelungen zur Eingliederung der Ämter für soziale Angelegenheiten in das Landesamt. Als Eingliederungszeitpunkt ist der 1. Januar 2013 vorgesehen. Zu diesem Zeitpunkt gehen das Personal und die Aufgaben der vier Ämter auf das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung über. Die Dienstaufsicht über das Landesamt obliegt auch künftig dem Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Demografie. Die Fachaufsicht über das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung richtet sich nach der Geschäftsverteilung der Landesregierung. So bleibt beispielsweise für den Bereich des Landesjugendamtes das Ministerium für Integration, Familie, Kinder, Jugend und Frauen fachaufsichtlich zuständig, für den Rest mein Ministerium.
Schließlich stellt eine Übergangsregelung für die Personalräte der Ämter für soziale Angelegenheiten sicher, dass diese bis zur Neuwahl der Personalvertretungen im Frühjahr 2013 ihre Aufgaben im Rahmen ihres bisherigen Zuständigkeitsbereichs weiter wahrnehmen können. Damit wird auch in den ersten Monaten nach der Neuorganisation gewährleistet, dass die von den Beschäftigten der Ämter für soziale Angelegenheiten gewählten Personalvertretungen personalvertretungsrechtlich beteiligt werden.
Die §§ 2 bis 13 des Gesetzentwurfs sehen eine Reihe von redaktionellen Folgeänderungen in anderen Landesrechtsvorschriften vor, die durch die geplante Behördeneingliederung bedingt sind.
Lassen Sie mich noch auf zwei Punkte besonders hinweisen. Es war mir wichtig, von Anfang an die Personalvertretungen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landesamtes und der Ämter für soziale Angelegenheiten in die Vorbereitung und den Umsetzungsprozess der Neuorganisation einzubeziehen. Das gesamte Projekt „Zukunft Landessozialverwaltung“ – so haben wir es genannt – wird unter größtmöglicher Transparenz für alle Beteiligten durchgeführt.
Die Umsetzung wird durch einen Lenkungsausschuss sowie mehrere organisatorische und fachliche Projektgruppen begleitet, in denen auch die Personalvertretungen und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vertreten sind und durch ihr Fachwissen zum Gelingen der Neuorganisation beitragen.
Im Rahmen der zu dem Gesetzentwurf erfolgten Anhörung wurde die vorgesehene Neuorganisation durchgehend begrüßt. Dies gilt beispielsweise für den Gemeinde- und Städtebund, den Sozialverband VdK und den Weißen Ring.
Die positiven Rückäußerungen zeigen mir, dass wir mit unseren Vorstelllungen zur künftigen Organisation der Landessozialverwaltung auf dem richtigen Weg sind. Ich denke, auch die Anwesenheit des Präsidenten macht deutlich, wie ernst dieses Unterfangen wirklich insge
samt auch genommen wird. Ich habe daher auch die Hoffnung, dass die rechtlichen Grundlagen für die Neuorganisation im Konsens aller Fraktionen des rheinlandpfälzischen Landtags geschaffen werden können.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Die Landessozialverwaltung hat in der Zeit der Regierungsverantwortung durch die SPD-geführte Landesregierung schon eine ganze Reihe von Strukturveränderungen erlebt. Damit wurde – die Frau Ministerin hat es schon dargestellt – auch der Aufgabenentwicklung Rechnung getragen, die durch den gesellschaftlichen Wandel, aber auch durch Übertragung in und aus anderen Verwaltungsebenen und -bereichen erfolgt ist.
Heute bringt die Landesregierung ein Gesetz ein, das diese Entwicklung folgerichtig weiterführt; denn bereits 1996 war die Notwendigkeit der Bündelung und Vernetzung deutlich geworden, sodass am 1. Januar 1996 aus dem Landesamt für Jugend und Soziales und dem Landesversorgungsamt als obere Landesbehörde das Landesamt für Jugend, Soziales und Versorgung entstanden ist.
Die vier Versorgungsämter blieben zunächst, wurden dann 1999 Ämter für soziale Angelegenheiten mit Zweigstellen auch des Landesamtes. Dieses System der Zweigstellen hat sich dann auch mit Zweigstellen der Ämter für soziale Angelegenheiten beim Landesamt weitergeführt. Mit diesem Gesetz soll nun eine einstufige Landessozialverwaltung eingerichtet werden. Herr Keggenhoff, die doppelte Zweigstellenlösung wurde trotz aller fachlichen Funktionalität doch letztendlich auch durch eine gewisse organisatorische Unübersichtlichkeit geprägt.
Das Landesgesetz zur Eingliederung der Ämter für soziale Angelegenheiten in das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung regelt durch eine Bündelung der Aufgaben einen einstufigen Aufbau. Wir als Sozialdemokraten haben vor allem an diesem Gesetzentwurf begrüßt, dass dieser einstufige Behördenaufbau unterhalb der Ministeriumsebene zu der weiteren Effizienz führt, dass Synergieeffekte da sind. Es werden auch von den sechs Standorten zwei nicht mehr dasein. Gleichzeitig bleibt aber die bürgernahe Aufgabenwahrnehmung, indem an allen vier Standorten in Koblenz, Landau, Trier und Mainz die Bürgerinnen und Bürger Zugang zu dem Amt haben.
Die Frau Ministerin hat es schon erwähnt, die Einbeziehung der Personalvertretung und aller Betroffenen ist für uns ein ganz wichtiger Punkt gewesen, insbesondere auch das Ergebnis, dass für die überwiegende Zahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kein Wechsel des Arbeitsortes notwendig ist.
Es gab eine große Zustimmung im Anhörungsverfahren, die uns auch von der Ministerin dargestellt worden ist. Die Beteiligung der Betroffenen und – ich muss das erwähnen – offenbar eine relativ schmerzfreie Personalentwicklung im Leitungsbereich, die erreicht werden konnte, führen dazu, dass wir diesen Gesetzentwurf sehr begrüßen und uns dem Antrag auf Überweisung zunächst an den Sozialpolitischen Ausschuss – federführend – und an die weiteren beteiligten Ausschüsse anschließen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Nicht jede Maßnahme, die als Verbesserung einer Organisation verkauft wird, stellt sich im Nachhinein wirklich als solche heraus. Aber sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrter Herr Keggenhoff, wir haben den Eindruck, dass es ein sehr vernünftiger Schritt ist, mit dem man Leitungsspannen verkürzen will und damit die Zusammenarbeit zwischen dem Landesamt – der Stelle in Mainz – und den Versorgungsämtern vor Ort über den kurzen Draht leichter und effizienter gestalten will.
Von daher kann ich jetzt schon sagen, dass wir dieses Gesetz außerordentlich positiv sehen. Wir werden im Ausschuss sicherlich noch die Gelegenheit haben, die eine oder andere Detailfrage zu klären. Es ist jedoch keine Sache, die man locker nebenbei machen sollte, weil es sich bei dem Landesamt wirklich um eine außerordentlich wichtige Behörde hier im Land handelt, die für viele Menschen auch Ansprechpartner ist.
Sie stellt unter anderem die Schwerbehindertenausweise aus, aber sie nimmt auch Aufgaben im Bereich der Jugendhilfe, im Bereich der Heimaufsicht, wie es früher hieß, wahr. Sie verwaltet jede Menge Gelder; sie ist ein Riesenhaushaltsanteil im Sozialetat, weil sie Bundesgesetze und Landesgesetze mit umsetzt und die Abrechnungen mit den Kommunen vornimmt.
Es ist also eine außerordentliche Aufgabenvielfalt. Da ist es wichtig, dass man die Dinge, die man auf den Weg bringt, sehr wohl überlegt. Denn es wäre fatal, wenn eine Maßnahme, die man trifft, nachher den Betrieb eher behindern denn befördern würde.
Wir als CDU-Fraktion und als sozialpolitischer Arbeitskreis sind dankbar, dass sich der Chef des Landesamts, Herr Keggenhoff, die Zeit genommen hat, uns den Werdegang dieser Überlegungen und die Entwicklung dieses Konzepts zu erläutern und darzustellen, was dahinterstand, um zu solchen Ergebnissen zu kommen. Die Mitarbeiterschaft wurde breit eingebunden. Auch der Personalrat wurde in diese Entwicklungsphase eingebunden. Das haben uns die Kollegen des Personalrats, mit denen wir anschließend gesprochen haben, bestätigt. Es ist also ein sehr gutes und wirklich transparentes Verfahren.
Wichtig für alle Beteiligten ist, dass die Bürgerinnen und Bürger, die die Dienste dieses Amts in Anspruch nehmen wollen, davon im Prinzip nicht tangiert werden. Sie werden weiterhin ihre Ansprechpartner vor Ort in der Region haben. Das ist ein wesentlicher Teil dieses Konzepts. Von daher können wir dem gern zustimmen.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, an dieser Stelle den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Landesamts zu danken. Herr Kollege Dröscher hat es angesprochen.
Das Landesamt hat sich wirklich sehr in die Pflicht nehmen lassen und hat in den letzten zehn Jahren erhebliche Stellen abgebaut. Das war ein Kraftakt. Wenn wir immer wieder Personaleinsparungen fordern, dann sollte man hier wirklich einmal Danke schön sagen, wenn es so gelingt und die Mitarbeiter das so mittragen, wie wir das hier erleben konnten. Herzlichen Dank für den besonderen Einsatz!