Protocol of the Session on June 21, 2012

Ich glaube, das alles spricht doch eine sehr klare Sprache. Man sollte seitens der Landesregierung wirklich noch einmal darüber nachdenken, ob diese Reform, die so viele Webfehler hat, bis zum Schluss durchgeführt werden soll.

(Beifall der CDU)

Derzeit ist es offensichtlich so, dass Herr Staatssekretär Häfner quasi mit Zuckerbrot und Peitsche im Land unterwegs ist. Wir stellen fest, je näher der Termin 30. Juni

kommt, umso höher steigt quasi linear die Mitgift, und es wird ein enormer Druck ausgeübt.

Meine Damen und Herren, nur die Fakten sprechen für sich. Rein nach dem Gesetz hätten 66 Verbandsgemeinden und acht verbandsfreie Gemeinden zu fusionieren. Bisher haben wir drei Fusionen, die beschlossen sind, und in etwa zehn weitere Fusionsbeschlüsse. Da sage ich, das ist natürlich recht mager.

(Beifall bei der CDU – Pörksen, SPD: Nur Stänkerei!)

Vor diesem Hintergrund sah die Landesregierung jetzt offensichtlich nur zwei Möglichkeiten, entweder eine Menge Zwangsfusionen umzusetzen mit all dem Ärger, der vor Ort damit verbunden ist, oder sich Wege zu suchen, wie man etwa aus dem eigenen Gesetz wieder herauskommt. Da gibt es einen ersten Rückzug, nämlich so unter der Hand, dass nur die 32er-Liste zählt, die irgendwann einmal von dem ehemaligen Minister Bruch vorgegeben wurde. Jetzt gibt es einen zweiten Rückzug, nämlich die Vergabe eines neuen Gutachtens.

Es war im Übrigen sehr interessant und aufschlussreich, wie das gelaufen ist.

Wir haben von dem Gutachten folgendermaßen erfahren: Angeblich ist es im Februar vergeben worden. So hat man es uns in einer Mail vor ein paar Tagen mitgeteilt. Am 22. März, also etliche Wochen später, haben wir im Plenum über die Kommunal- und Verwaltungsreform vor dem Hintergrund unseres Antrags „Zwangsfusionen stoppen“ diskutiert. Ich sage, das wäre eine klare und deutliche Möglichkeit gewesen mitzuteilen und uns umfassend darüber zu informieren, wann ein solches Gutachten vergeben wurde, an wen es vergeben wurde, was Inhalt des Gutachtens ist und wann das zurücklaufen soll. (Beifall bei der CDU)

An diesem Tag – wir haben sehr intensiv diskutiert – haben Herr Innenstaatssekretär Häfner, Ministerpräsident Beck, der SPD-Fraktionsvorsitzende Hering, von den GRÜNEN Herr Köbler und der kommunalpolitische Sprecher Jürgen Noss gesprochen.

(Pörksen, SPD: Guter Mann!)

Wissen Sie was, ich frage mich: Wusste keiner von dem Gutachten, oder gab es einen Grund, warum man uns davon überhaupt nichts erzählt hat?

(Beifall der CDU)

Wir haben erst peu à peu davon erfahren, und zwar fragmentweise durch Kleine Anfragen, einmal, dass es Herr Junkernheinrich ist, der beauftragt wurde, Fusionsvorschläge zu erarbeiten und weitere Ausnahmen zu prüfen, und dass dieses Gutachten im Spätsommer vorliegen soll. Da sage ich, es gibt für uns zwei Erkenntnisse daraus. Man wollte und will die CDU nach wie vor nicht einbinden, und man spielt auch hier nicht mit offenen Karten.

(Beifall der CDU)

Ich stelle fest, wenn dieses Gutachten dazu dienen soll, neue Gründe zu finden, warum Zwangsfusionen nicht umgesetzt werden sollen, zum Beispiel, dass es nicht sinnvoll ist, weil es über Kreisgrenzen hinweggeht, dann stellen wir fest, Sie schlagen so langsam aber sicher in unsere Richtung, in unsere Linie ein, die wir von Anfang an vertreten haben.

(Beifall der CDU – Pörksen, SPD: Träumen Sie ruhig weiter! – Glocke des Präsidenten)

Ich sage es ganz offen, es ist für die Betroffenen natürlich besser, bevor unter Zwang falsche Fusionen beschlossen werden, wenn Ihr Gutachter entsprechende Gründe findet.

Danke schön. (Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Noss das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Baldauf, haben Sie schon Angst?

Zunächst einmal möchte ich eines klarstellen: Der Begriff „Zwangsfusion“ ist ein Begriff, der sich so auf keinen Fall ableiten lässt. Wir hatten nämlich schon in 2010 ein Gesetz beschlossen, dass wir eine kommunale Verwaltungsreform durchführen.

(Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

In dieser Verwaltungsreform ist klipp und klar festgelegt, dass es bis zum 30. Juni dieses Jahres eine Freiwilligkeitsphase gibt. Das hat Frau Beilstein richtig berichtet. Danach gibt es gesetzliche Lösungen.

Das gibt es in vielen Bereichen. Im Übrigen haben wir vielleicht im Gegensatz zu Ihnen im Vorfeld des Gesetzes mit etlichen Kollegen in anderen Bundesländern gesprochen, die ebenfalls im gleichen Segment arbeiten.

(Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Von dort haben wir überall, egal ob sie dort in der Opposition oder in der Regierungsverantwortung waren, deutlich gesagt bekommen: Wenn ihr eine Verwaltungsreform durchführen wollt, dann macht auf jeden Fall eines: Nach einer Freiwilligkeitsphase müsst ihr dann das Gesetz vollziehen. Wenn ihr das nicht macht, könnt ihr das Gesetz gleich begraben.

Das ist der Punkt, der als wesentlicher Punkt genannt worden ist.

(Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

Wir sind deshalb der Meinung, dass dies das einzig Richtige ist.

Sie nehmen Bezug darauf, dass wir die Kreisgrenzen nicht mit einbeziehen. Sie fordern also eine große Lösung. Nur, als wir eine Lösung gesucht haben, wo waren Sie denn da?

(Pörksen, SPD: Unter dem Tisch!)

Wer von Ihnen hat sich eingebracht? – Niemand war da. Auch heute, sobald es konkret wird, ducken Sie sich weg, schlagen sich hinter die Büsche und verstecken sich hinter Allgemeinplätzen. Das ist so.

(Zurufe von der CDU)

Herr Baldauf, Sie wussten ja bereits, dass die Verwaltungsreform angeblich nicht zielführend ist, noch bevor das Thema überhaupt losgetreten wurde.

(Zuruf des Abg. Baldauf, CDU)

Dann geht es um die 66er-Liste. Was Sie ebenfalls offensichtlich nicht begriffen haben ist, dass es Verbandsgemeinden und verbandsfreie Gemeinden gibt, die einwohnermäßig unter der Grenze von 10.000 bzw. 12.000 Einwohnern liegen.

Wer das Gesetz nur mit etwas Geduld liest, der wird feststellen, dass es darüber hinaus weitere Kriterien gibt, die anzuwenden sind. Diese Kriterien, die angewendet wurden, haben dazu geführt, dass wir einen Teil der Gemeinden mit einem vordringlichen Bedarf und andere mit einem gewissen Bedarf versehen haben.

Frau Beilstein, von Anfang an war eines klar: Dass die Fusion derer, die auf der 32er-Liste stehen, jetzt vollzogen wird.

Seit 2010 – am 5. Oktober wurde das Gesetz verabschiedet – war jedem Bürgermeister klar, wie das Gesetz aussieht, dass nach einer Freiwilligkeitsphase eine Phase kommt, in der das Ganze gesetzlich vollzogen wird, und zwar gesetzlich nicht per Edikt von der Landesregierung, sondern im Benehmen mit den Gemeinden. Die werden angehört. Wir versuchen dann auch, andere Dinge mit einfließen zu lassen.

Wenn Sie jetzt sogar sagen, es sei ein Zeichen von Schwäche oder von Rückzug, wenn wir sagen, wir möchten uns von Herrn Professor Dr. Junkernheinrich noch einmal beraten lassen, dann sage ich, das ist doch gut. Wenn wir es nicht machen würden, wären Sie doch diejenigen, die als erstes „Halodrio“ geschrien hätten.

(Zuruf der Abg. Frau Thelen, CDU)

Von daher sollten Sie das doch begrüßen.

Ich weiß, dass Sie als CDU generell Herrn Professor Dr. Junkernheinrich gern Gutachten geben. Wir haben es jetzt gemacht und sind gespannt, was dabei herauskommt.

Irgendwann aber muss eine Entscheidung getroffen werden; denn es wäre töricht, jetzt die zu bestrafen, die sich bewegt haben, und die zu belohnen, die die ganze Zeit nach dem Motto gehofft haben: Irgendwie werden wir es schon hinbekommen, dass die SPD weich wird und Angst bekommt.

(Baldauf, CDU: Das ist doch schon so!)

Nein, ganz so ist es nicht.

Wir werden dieses Gesetz vollziehen, und zwar so, wie es vorgesehen ist.

(Zuruf des Abg. Bracht, CDU)

Das mag Ihnen gefallen, das mag Ihnen nicht gefallen, aber ich sage eines ganz deutlich: Jedem wohl und keinem weh ist keine Politik. Diese Politik betreiben Sie.

(Dr. Weiland, CDU: Das macht ihr noch vor der Kommunalwahl?)