Bei den Strukturanpassungskrediten stehen die Mehrheitsverhältnisse, mit denen sie sozusagen beschlossen werden können, zur Disposition. Die Regierung mischt sich in diese Frage gewöhnlich nicht ein. Die Tatsache, dass wir in unseren Gesetzentwurf die einfache Mehrheit hineingeschrieben haben, zeigt, dass es eine ganze Menge guter Gründe dafür gibt, das so zu tun. Die Koalitionsfraktionen haben diese Gründe genannt.
Lieber Herr Weiland, in Ihrem Resümee zu sagen, wenn diese Strukturanpassungskredite mit einfacher und nicht mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden, dann
Doch, das ist alles andere als schlau und klug; denn damit produzieren Sie vielleicht bei den Kollegen, die oben sitzen, Überschriften, aber bei den Bürgerinnen und Bürgern von Rheinland-Pfalz einen völlig falschen Eindruck, der nicht dem entspricht, was Sie im bisherigen Verfassungsverfahren und jetzt einfachgesetzlichen Verfahren vertreten haben. Ich finde das schade.
(Vereinzelt Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN – Baldauf, CDU: Hören Sie doch mal auf zu lachen jetzt!)
Meine Damen und Herren, wir als Regierung haben uns darüber gefreut, dass uns die Fraktionen nicht nur formell im Haushalts- und Finanzausschuss, sondern auch in ihren informellen Arbeitsgruppen mit den haushaltspolitischen Sprechern einbezogen haben. Das hat eine große Ernsthaftigkeit gehabt.
Ich bin in verschiedenen Funktionen schon ein paar Jahre dabei. Ich muss sagen, diese Ernsthaftigkeit habe ich selten in einem Gesetzgebungsverfahren erlebt, weil man die meiste Zeit gegenseitig verstehen musste, was man will, und darum ringen musste, was besser oder schlechter ist. Diese Debatte hat für eine öffentliche Debatte gezeigt, dass es gelingen kann, sehr ernsthaft darüber zu reden.
Wer Rahmenbedingungen gesetzt hat, muss die Konsolidierung in diesen Rahmenbedingungen mit Leben erfüllen. Ich weiß nicht, ob es bei Ihnen schon in Vergessenheit geraten ist, aber lesen Sie noch einmal den Doppelhaushalt 2012/2013 und den Finanzbericht bis 2016 und dort das Konsolidierungskonzept bis 2020. Das baut ganz konsequent auf dem auf, was mit diesem Gesetz verabschiedet ist.
Einzelne Konsolidierungsschritte sind festgelegt. Herr Wansch hat darauf hingewiesen. Ich kann Ihnen versprechen, diese Landesregierung wird dies konsequent abarbeiten.
Die Konsolidierungsschritte, die wir gehen müssen, sind bekannt, Effizienzpotenziale heben, auf der Ausgabenseite Verzicht üben. Ich glaube, wir haben das schon mit konkreten Beschlüssen zum Doppelhaushalt deutlich gemacht, wo wir von anderen Verzicht verlangen, um unsere Ausgaben zu reduzieren. Konsolidierung bedeutet aber auch einen fairen innerstaatlichen Finanzausgleich.
Ich sage auch im Hinblick auf die Debatte, die wir vor ein paar Stunden geführt haben, es muss ein Ende haben
mit der Entsolidarisierung des Bundes gegenüber den Ländern. So kann Föderalismus in Deutschland nicht bestehen.
Ich komme zu einem letzten Punkt, der uns, wie ich glaube, ein bisschen von der CDU unterscheidet. Konsolidierung heißt, auch zu prüfen, ob auf der Einnahmeseite etwas verändert werden muss. Wir hatten in der letzten Sitzung des Landtags über die Vermögensteuer diskutiert. Ich halte den Ansatz, wie Sie, Herr Dr. Weiland, ihn geschildert haben, für ein bisschen verkürzt zu sagen, die Einnahmen im Landeshaushalt sind gegeben, und die Ausgaben müssen sich der Einnahmeseite letzten Endes anpassen.
Nein, es ist auch unsere Pflicht, darüber zu befinden, ob die Einnahmen, die uns im Wesentlichen vom Bund zugestanden werden, in Ordnung sind, um sozialverträglich unsere Bildungspolitik, unsere Innere Sicherheit und die Dinge, für die wir in Rheinland-Pfalz verantwortlich sind, zu gewährleisten. Wir müssen heute nicht mehr darüber streiten, ob Rheinland-Pfalz konsolidiert. Das haben wir in die Verfassung geschrieben und einfachgesetzlich begleitet. 2020 steht die Null.
Daran führt kein Weg vorbei. Wir müssen uns streiten – das gehört in der Demokratie dazu – über das Wie. Da gibt es unterschiedliche Wege. Den Weg des Kaputtkonsolidierens wird es mit dieser Landesregierung nicht geben,
(Dr. Weiland, CDU: Da sind wir weit entfernt! – Frau Klöckner, CDU: Da sind wir sehr weit entfernt!)
Es liegen keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Dann kommen wir zur Abstimmung. Wir stimmen zuerst über den weitergehenden Änderungsantrag der CDU – Drucksache 16/1355 – ab. Wer für diesen Antrag stimmt, den bitte ich um das Handzeichen! – Wer stimmt gegen diesen Antrag? – Enthaltungen? – Somit ist dieser Antrag mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU abgelehnt.
Wir kommen dann zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/1348 –. Wer stimmt für diesen Antrag? – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dieser Änderungsantrag einstimmig angenommen.
Wir kommen dann zur Abstimmung des Antrags selbst mit dieser Änderung. Wer stimmt für diesen Antrag?
Entschuldigung. – Wer stimmt für diesen Gesetzentwurf – Drucksache 16/503 –? Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? – Enthaltungen? – Damit ist der Gesetzentwurf mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU angenommen.
Wir kommen zur Schlussabstimmung des Gesetzentwurfs. Wer stimmt für diesen veränderten Gesetzentwurf? – Wer stimmt gegen diesen Gesetzentwurf? – Enthaltungen? – Damit ist dieses Gesetz mit den Stimmen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU so angenommen.
Landesgesetz über die Erhebung eines Entgelts für die Entnahme von Wasser aus Gewässern (Wasserentnahmeentgeltgesetz – LWEntG –) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/1158 – Zweite Beratung
dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten – Drucksache 16/1316 –
Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Schmitt von der CDU-Fraktion. Herr Abgeordneter Schmitt, Sie haben das Wort.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! In der letzten Sitzung des Landtags am 2. Mai haben wir in erster Lesung das Wasserentnahmeentgeltgesetz beraten und an die Ausschüsse verwiesen, federführend an den Ausschuss für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten. Dieser hat in seiner Sitzung am 22. Mai über den Entwurf beraten. Mit den Stimmen der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der CDU wird der Gesetzentwurf zur neuen Wasserabgabe zur Annahme empfohlen. (Beifall der CDU – Dr. Weiland, CDU: Gute Berichterstattung!)
Vielen Dank. Für die Fraktion der CDU spricht Herr Abgeordneter Schmitt. Wir haben eine Grundredezeit von 5 Minuten je Fraktion vereinbart. Herr Schmitt, bitte schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen! Auch heute bei der zweiten Lesung des Wasserentnahmeentgeltgesetzes steht eines fest: RotGrün steht für neue Abgaben und Steuererhöhungen. –
Sie wollen auf das Grundnahrungsmittel Wasser eine zusätzliche neue Abgabe einführen. Trotz des nun seit einem Jahr andauernden Verfahrens von der Ankündigung zur Einführung der Wassersteuer sind Sie bis heute eine echte Gesetzesfolgenabschätzung schuldig geblieben. Mit Verweis auf den Doppelhaushalt wurde eine Gesetzesfolgenabschätzung aufgrund der angeblich zeitlichen Enge als nicht machbar ausgelassen. Dennoch wollen Sie das auch heute ein halbes Jahr später nicht vorlegen. Das ist aber auch verständlich. Die neuen finanziellen Belastungen sollen die Bürger ja stillschweigend tragen. Wenn sich dann einer beschweren will, dann sind erst einmal die kommunalen Wasserwerke sein Ansprechpartner, weil er dann von dort den höheren Abgabenbescheid erhält. So kann man Gesetze auch machen: Wir nehmen das Geld, und den Ärger der Bürger überlassen wir den Wasserwerken vor Ort. –
Wir werden es erleben, dass die freiwilligen Investitionen aus der Wirtschaft, aus der Landwirtschaft und von unseren Bürgern in den schonenden Umgang mit Wasser nun zurückgefahren werden. Diejenigen, die in den letzten Jahren vorbildlich gehandelt haben, werden mit der neuen Abgabe bestraft.
Dann bleiben allein die Maßnahmen der Gemeinden, der Verbandsgemeinden und der Kreise, die aus ihren Haushaltsmitteln und den EU-Geldern dann mehr für die Maßnahmen an den Gewässern ausgeben werden müssen.
Ob die Haushaltsansätze beim Land nun um die Steuereinnahmen erhöht werden, sei dahingestellt. Es wird wie immer im Haushalt versickern, und die Ansätze beim Gewässerschutz bleiben gleich.
Freiwillig wird niemand mehr etwas tun, werden dann doch alle mehr zur Kasse gebeten. Wirtschaft, Landwirtschaft und jeder einzelne Bürger müssen nun mehr bezahlen. Die Bürger werden für ein Grundnahrungsmittel über die Wassergebühren weiter zur Kasse gebeten. Das hat die Landesregierung mit dem Unwort „abgewälzt“ eindeutig im Gesetz festgelegt.