gel vorgehalten wird, dass er den Saal verlassen hat –, dieser Ministerpräsident und diese Staatskanzlei sind ein schlechtes Vorbild. Wir brauchen uns nicht zu wundern, wenn sich die Leute in den anderen Ressorts dagegen wehren,
alles festhalten und nicht sparen, wenn der Ministerpräsident ihnen genau vormacht, wie es funktioniert.
Stichwort: Sprungbeförderung. Wo kommen wir denn hin? Morgens in B 3, mittags in B 8, bloß weil man in der Staatskanzlei befördert worden ist. Wo gibt es das? In Rheinland-Pfalz gibt es das, in der Staatskanzlei gibt es das.
Wo gibt es das, dass wir mehr Referate schaffen, mehr Abteilungen? Wieso braucht die Staatskanzlei in Zeiten des hohen Konsolidierungsbedarfs vier statt drei Abteilungen? Wieso brauchen die Abteilungen 3 und 4 statt sieben Referate plötzlich 15 Referate, Kleinstreferate? Lesen Sie die Rechnungshofberichte. Der Rechnungshof sagt uns ausdrücklich, Kleinstreferate sind unwirtschaftlich. Wir – nicht wir, Sie – sollen die Kleinstreferate zusammenfassen. Sie haben die Verantwortung. Sie sind gewählt worden. Darauf sind Sie doch immer so stolz. Dann nehmen Sie doch einmal Ihre Verantwortung wahr.
Dass dann Herr Beck ausgerechnet die Frau Fuhr – ist sie da? –, also die Pressesprecherin der Landesregierung, vorschickt, seine schlechte Politik in der Staatskanzlei zu verteidigen, finde ich wirklich spannend. Frau Fuhr, Ihr Vorgänger brauchte eine Stellvertreterin, nämlich die Frau Fuhr, sie war damals stellvertretende Sprecherin. Diese Frau Fuhr braucht heute zwei Stellvertreter.
Natürlich stimmt das. Schauen Sie doch einfach in das Organigramm der Staatskanzlei, Herr Lewentz. Sie werden interessante Details finden.
Es kann doch nicht sein, dass in Zeiten von Konsolidierungsnotwendigkeiten zusätzliche Stellen geschaffen werden.
(Frau Klöckner, CDU: Bis gestern war es noch so! – Frau Schleicher-Rothmund, SPD: Herr Schreiner, Sie haben nicht mitbekommen, dass sich da etwas geändert hat! – Frau Klöckner, CDU: Aber bis gestern war es so! – Weitere Zurufe im Hause)
Es ist eine kleine Petitesse. Aus eins macht zwei, okay. Aber mit diesem Vorbild, liebe Kolleginnen und Kollegen, wird man bei den anderen Häusern keinen Sparwillen erzeugen. Die Staatskanzlei ist so aufgebläht, dass sie bald platzt.Aber es ist nicht nur die Staatskanzlei. Ich bin
Oh ja, sehr interessant. Den sollten Sie sich einmal vornehmen, und zwar deshalb, weil damals dem Rechnungshof aufgefallen ist, dass mit dem Nachtragshaushalt 1991 – für den war gar nicht der Herr Beck verantwortlich, da war er noch in der Fraktion; dafür war Herr Scharping seinerzeit verantwortlich – die Stellenzahl in den Ministerien und in der Staatskanzlei explodiert ist.
Ich habe dann gedacht, wenn es damals so war, dann schaue ich jetzt, wie es heute so ist. Ich mache einen kurzen Rückblick. 1991 gab es schon das Umweltministerium. Das sage ich nur deshalb, falls irgendjemand sagen würde, es seien zusätzliche Aufgaben auf das Land zugekommen. Der erste Umweltminister des Landes war immerhin Klaus Töpfer.
1991 brauchte diese Landesregierung in den Ministerien und in der Staatskanzlei 1.844 Stellen. Das war bis zum 18. Mai 1991 so. Dann kam der Nachtragshaushalt. Es kam der Regierungswechsel, Scharping wurde Ministerpräsident. Aus 1.844 Stellen wurden mit einem Schlag 1.972 Stellen. Es ist nichts dazugekommen außer ein paar Genossen, die versorgt werden mussten.
Das war der einzige Grund. Wenn wir uns die Entwicklung bis heute anschauen, dann werden aus 1.972 Stellen des Nachtragshaushaltes 2.286,23 Stellen.
Das ist im Vergleich zu 1991 eine Steigerung in den Ministerien um 23 % oder 442,23 Stellen. Sie können mir nicht erzählen, dass das notwendig ist.
Wenn Sie mich fragen, wo wir sparen wollen, wo wir zusätzliche kw-Vermerke anbringen wollen, dann sage ich, genau da. Ich möchte, dass die ganzen Lehrer, die im Bildungsministerium am Telefon sitzen und empörte Anrufe von irgendwelchen Eltern, wo der Unterricht ausfällt, entgegennehmen und beschwichtigen, zurück in die Schule gehen. Sie sollen dort den Unterricht halten anstatt schönzureden. Sie sollen den Kindern lieber etwas beibringen.
Ich bin der Auffassung, dass eine Personalvermittlungsstelle genau der richtige Weg wäre, um einen Mitarbeiter eines Ministeriums beispielsweise im Bildungsministerim vernünftig umzusetzen innerhalb der Landesregierung. Dann hätte er eine Aufgabe, die seiner Qualifikation entspricht. Das Land hätte dann insgesamt mehr davon.
Aber – ich hatte es schon angesprochen – Rot-Grün ist leider mutlos. So retten wir die Finanzen von RheinlandPfalz nicht.
Das betrifft das Thema „globale Minderausgaben“. Ich sage es jetzt noch einmal für das Protokoll. Ich habe es vorhin schon reingerufen, das soll man aber nicht tun. Es war aber richtig. Es macht einen Unterschied, ob eine Landesregierung eine globale Minderausgabe in den Haushalt schreibt oder ob die Oppositionsfraktion, die nie so genau wissen kann, wie es aussieht, sagt, da muss gespart werden, da ist Spielraum drin, da müssen Möglichkeiten geschaffen werden, im Bereich der Verwaltungskosten zu sparen.
Herr Hering, das können Sie vielleicht als Fraktionsvorsitzender einer Regierungsfraktion nicht so nachempfinden.
Ich will gar nicht auf die Höhen und Summen eingehen, die wir als globale Minderausgaben deutlich machen.
Herr Pörksen, ich will den Blick auf die Vorlage 16/662 lenken, in der die Landesregierung uns interessanterweise nachweist, wo im letzten Jahr ihre eigenen globalen Minderausgaben sind, die die Landesregierung selbst ausgebracht hat und die sie nachweisen muss. Ich könnte seitenlang zitieren. Das erspare ich Ihnen und uns. Ich nehme zwei Beispiele aus dem Bildungsministerium heraus. Das ist interessant. Bei den allgemeinen Bewilligungen gibt es Verfügungsmittel. Was wird bei den Verfügungsmitteln gespart? Einmal werden 38,46 Euro, ein andermal 2,25 Euro gespart. Richtig große Beträge werden dort also gespart.
Wo werden bei den allgemeinen Bewilligungen im Bildungshaushalt die großen Batzen gespart? 2.824 Millionen Euro werden bei den Maßnahmen zur Förderung im Kindertagesstättenbereich gespart. So viel zum Thema, wir sind die große Bildungspartei.
Herr Hering, mein Problem ist, ich bin leider nicht der Ministerpräsident. Ich kann nicht eine Dreiviertelstunde überziehen.
Ich habe Ihnen die Quelle genannt. Das ist ein Pars pro toto. An der Stelle, an der andere betroffen sind, langt die Landesregierung richtig zu. An der Stelle, an der Sie selbst betroffen sind, da gibt es kleine Beträge.
Wir haben die Sorge, dass das nicht nur auf den eigenen Haushalt beschränkt bleibt, sondern dass das bei den Landesgesellschaften so weitergeht.
Sie haben vorhin das Thema „Liquiditätspool“ erwähnt. Herr Steinbach hat es angesprochen. Es ist richtig, natürlich steht im Landeshaushaltsgesetz die allgemeine Ermächtigung für den Liquiditätspool drin. Das ist richtig. Das ist ganz pauschal. Es stehen zwei Sätze auf Seite 7. Das Erste ist die allgemeine Ermächtigung. Es geht dann weiter. Wichtig ist der zweite Satz: „Das für die Finanzangelegenheiten zuständige Ministerium wird ermächtigt,“ – Herr Präsident, ich zitiere – „mit Zustimmung des Haushalts- und Finanzausschusses des Landtags Regelungen zur Umsetzung des Liquiditätspools zu treffen und hierin die allgemeinen Grundlagen und Kriterien zur Inanspruchnahme des Liquiditätspools für verzinsliche Liquiditätshilfen festzulegen.“ –
Natürlich schaffen Sie heute eine Rechtsgrundlage für den Liquiditätspool ganz allgemein. Ich stelle aber fest, das, was die anderen Ausführungsvorschriften angeht, tappen wir noch ziemlich im Dunkeln.
Ich muss sagen, das finde ich schade. Wir haben eine interessante informelle Runde der haushalts- und finanzpolitischen Sprecher. Vorschläge werde vorgestellt. Herr Kollege Dr. Barbaro war so nett, uns Ideen des Finanzministeriums, wie man solche Regelungen ausgestalten könnte, vorzutragen. Da gibt es aber noch keine Einigkeit mit dem Rechnungshof über die Frage, ob der Rechnungshof und die Landesregierung sich einig sind.
Jetzt sage ich als Vertreter nicht einer Partei, sondern einer Fraktion, dass ich bzw. meine Fraktion der Auffassung ist, dass vor dem Hintergrund des getriebenen Schindluders vor Ihrer Zeit, Herr Dr. Kühl, es klug wäre, wenn die Regelungen, die für den Liquiditätspool getroffen werden, zwischen Herrn Behnke und Herrn Dr. Barbaro, also zwischen dem Finanzministerim und dem Rechnungshof, abgestimmt wären. Das ist meine persönliche Meinung. Wenn das so weit ist, dass Sie uns einen abgestimmten Vorschlag vorlegen, dann werden wir darüber diskutieren.
Herr Dr. Kühl, das Einzige, was mich stört, ist, dass Sie vorhin mit Zwischenrufen versucht haben, den Eindruck zu erzeugen, dass über alle Fraktionen hinweg Einigkeit bestehe. Ich bin nach wie vor davon überzeugt – deshalb gibt es die informelle Runde der finanzpolitischen Sprecher –, dass es wichtig und richtig ist, dass nach Möglichkeit Haushaltsrecht über alle Partei- und Fraktionsgrenzen hinweg entwickelt werden muss. Davon sind insbesondere Sie, die SPD-Fraktion und die GRÜNEN, zu Recht überzeugt, weil Sie die Erfahrungen der letzten Legislaturperiode nicht noch einmal machen wollen. Das kann ich verstehen. Es wäre richtig und wichtig zu sagen, dass mit dem Landeshaushaltsgesetz zwei Punkte genannt werden, und zwar erstens die allgemeine Ermächtigung und zweitens die Ausführungsbestimmungen. Nach meinem Kenntnisstand heute gibt es noch keine Einigkeit zwischen der Landesregierung und dem
Ich möchte versöhnlich enden, weil wir morgen noch einmal diskutieren wollen. Wir stehen am Beginn eines zweitägigen Debattenmarathons.