Nach der Anlage 1 Ihrer Antwort auf die Große Anfrage wird die Zahl der pflegebedürftigen Menschen ab einem Alter von 60 Jahren in Rheinland-Pfalz von insgesamt 88.437 im Jahr 2007 auf 187.860 im Jahr 2050 steigen. Das bedeutet eine Zuwachsrate von mehr als 112 %.
Was die pflegerische Versorgung betrifft, wird die Zahl der stationär zu versorgenden Pflegebedürftigen tendenziell stärker wachsen als die Zahl der ambulant versorgten. Gleichzeitig wird es aber auch einen Anstieg der Inanspruchnahme professioneller ambulanter Pflege geben, und dies aus zwei Gründen. Zum einen wird die Zahl der hilfsbedürftigen Menschen in den pflegeintensiven Pflegestufen 2 und 3 zunehmen, zum anderen tragen Veränderungen der Familien- und Haushaltsstrukturen sowie steigende berufliche Mobilitätsanforderungen dazu bei, dass viele Menschen ihre Angehörigen nicht mehr zu Hause pflegen können. Der Pflegebedarf wird damit größer und anspruchsvoller werden.
Nicht besser sehen die Prognosen für den Bereich des Pflegepersonals aus. Für das Jahr 2010 wurde in Rheinland-Pfalz ein Defizit von 2.250 Pflegefachkräften ermittelt. Dieses Defizit soll bis zum Ende dieses Jahrzehnts auf annähernd das Dreifache ansteigen. Hinzu kommt ein generell geringes Interesse junger Menschen, einen Pflegeberuf zu ergreifen. Schon jetzt werden vielerorts händeringend Pflegefachkräfte gesucht. Ein Blick in den Anzeigenteil der Zeitungen, wo jeden Samstag eine Reihe von Stellenangeboten in der Pflege geschaltet sind, spricht Bände. Das zeigt, offene Stellen können nicht hinreichend besetzt werden. Es gibt kaum Arbeit suchende Pflegefachkräfte.
Neben vielen anderen Maßnahmen ist es wichtig, das Image der Pflegeberufe zu verbessern. Dazu gehört die Stärkung der gesellschaftlichen Anerkennung und allgemeine Wertschätzung der pflegerischen Tätigkeit.
Aus diesem Grund hat sich die CDU Rheinland-Pfalz auf ihrem 65. Landesparteitag für die Einrichtung einer Pflegekammer Rheinland-Pfalz ausgesprochen. Dieser sollen alle in der Pflege tätigen Personen mit einer entsprechenden Berufsausbildung angehören. Mit der Kammer bekommt die Pflege eine eigene starke Stimme, mit der sie sich bei Verhandlungen mit Krankenkassen, Trägerverbänden und Ärztekammern mehr Gewicht verschaffen kann.
Die CDU-Fraktion verlangt von der Landesregierung ein inhaltlich gegliedertes, zeitlich gestaffeltes und vor allem konkretes Konzept zur Zukunft der pflegerischen Versorgung vor dem Hintergrund der demografischen Herausforderung. Dies muss der Zahl der Pflegebedürftigen entsprechen, der Entwicklung des Grades und der Arten der Pflegebedürftigkeit gerecht werden, die häusliche Pflege durch Angehörige stärken, den quantitativen und strukturellen Bedarf an Fachkräften sichern und eine ausreichende Zahl, die richtige Struktur, die richtige Größe und die richtigen Konzeptionen von pflegerischen Einrichtungen und Diensten gewährleisten.
Die Landesregierung muss deutlich machen, welche Maßnahmen für welche Zeitpunkte oder Zeiträume geplant sind, wie der Stand der Vorbereitung oder Umsetzung ist, was die getroffenen Maßnahmen und vorliegenden Planungen leisten, welche offenen Probleme noch bestehen, welche Maßnahmen noch vorbereitet bzw. ergriffen werden sollen und mit welchen Kosten für das Land und die Kommunen zu rechnen ist.
Im Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur von 2005 ist festgelegt, dass das Land die Kommunen bei der Pflegestrukturplanung unterstützt. Diesem Auftrag muss sich die Landesregierung vor dem Hintergrund des demografischen Wandels stellen und damit ihrer übergeordneten politischen Verantwortung gerecht werden.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrten Damen und Herren, verehrte Gäste! Auf den Antrag der CDUFraktion „Pflegerische Versorgung auf die demografische Entwicklung vorbereiten“ – sehr geehrte Frau Thelen, Herr Kessel – darf ich Ihnen sagen, er kommt spät. Das Parlament von Rheinland-Pfalz hat sich seit mehr als zehn Jahren auf den Weg gemacht.
Im Landesgesetz zur Sicherstellung und Weiterentwicklung der pflegerischen Angebotsstruktur unterstützt die Landesregierung die Kommunen und leistet, mit einer Stelle als Beispiel, die Betreuung der Kommunen, die Pflegestrukturplanung durchführen. Bislang haben sich sechs Kommunen daran beteiligt, unter anderem auch mein Heimatlandkreis, der Landkreis Alzey-Worms.
Die Pflegestrukturplanung ist unter großem Interesse aus der Gesundheitswirtschaft, von Verbänden, aber auch von Betroffenen und in der Presse ausführlich behandelt und begutachtet worden. Wenn die CDUFraktion in ihren Anträgen und der Großen Anfrage zur
Auswirkung der demografischen Entwicklung auf pflegerische Versorgung den Anschein zu vermitteln versucht, dass nun jetzt endlich Maßnahmen ergriffen werden müssen, damit die Versorgung in Zukunft bewältigt werden kann, dann irrt sich die Fraktion, meine verehrten Damen und Herren; denn mit dem Maßnahmenpaket, das wir auch heute Morgen schon einmal ausführlich besprochen haben, haben wir deutlich gemacht, was alles auf den Weg gebracht worden ist.
Das Leben trotz Pflegebedürftigkeit lebenswert gestalten, ist Ziel des Alternativantrags von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD, den wir heute hier einbringen.
Meine Damen und Herren, ich möchte zunächst etwas Grundsätzliches sagen. Die meisten Menschen ab dem mittleren Lebensalter geben als größte ihrer Zukunfts- und Lebenssorgen an, im Alter einmal krank und pflegebedürftig zu werden. Sich selbst nicht mehr vorstehen zu können, gilt für die meisten Menschen als die schrecklichste Vorstellung überhaupt. Einig ist sich die Mehrheit unserer Bürger, selbstbestimmt in eigener vertrauter Umgebung den Lebensabend verbringen zu wollen.
Der Weg in die stationäre Versorgung ins Altenpflegeheim gilt als der absolut letzte Ausweg und ist dann oft nötig, weil die Strukturen im Land noch nicht so weit sind, wie wir sie entwickeln werden. Stigmatisierung und Ausgrenzung bringt dieser Aufenthalt dann ebenfalls auch noch oft mit sich, weil sich die Leistungen der Pflegeversicherung längst nicht so entwickelt haben, dass die anfallenden Kosten gedeckt werden. Das heißt, am Ende des Lebens wird man dann Sozialhilfeempfänger. Das ist eine beschämende Realität.
Meine Damen und Herren, das zu ändern, ist unsere Aufgabe. Dazu gibt es seit mehr als zehn Jahren zahlreiche Initiativen und Ansätze. Herr Kessel, Sie erwarten heute hier ein Konzept für diese Herausforderungen. Davon haben wir einen ganzen Strauß an Maßnahmen verteilt über viele Häuser. Nur so werden wir gemeinsam Angebote schaffen und umsetzen können, um die Menschen zu Hause so betreuen zu können, wie sie es brauchen.
Die Zahlen der Hochbetagten sind überdeutlich. Sie nehmen zu. Krank und pflegebedürftig sind sie aber nicht alle die ganze Zeit. Länger gesund alt zu bleiben, ist das Ziel. Den Krankenkassensystemen nennenswerte Leistungen abzuverlangen, ist oftmals in den letzten Lebensmonaten und Jahren der Fall, vorher nicht. Das zeigen Statistiken ganz genau.
Deutlich wird auch, dass der Ansatz, möglichst lange zu Hause zu leben, mit einer Präventions- und Gesundheitsvorsorge einhergehen muss, mit der Unterstützung von ambulanten Diensten, aber auch im barrierefreien Umfeld, unterstützt von den Familien, von den Nachbarn und vom Ehrenamt. Strukturen müssen geschaffen und ausgebaut werden. Genau daran arbeiten wir. Das ist unser Ansatz.
Herr Kollege Dr. Konrad hat es eben sehr deutlich gemacht, diese Umstrukturierung bietet eine Lebenschance insbesondere auch für Menschen mit Behinderungen. Die statistischen Analysen in Rheinland-Pfalz sagen
aus, dass wir im Jahr 2020 einen Anteil von über 65Jährigen haben werden, der bei rund 23 % liegt. Im Jahr 2050 – um auf Ihre Anfrage zu kommen, Frau Thelen – wird die Einwohnerzahl unseres Landes Rheinland-Pfalz – vorausgesetzt wir haben nicht diesen Zuzug – die Bevölkerungszahl von 1961 wieder erreichen. Deshalb gilt es, Weichen für die Zukunft zu stellen.
Frau Thelen, glauben Sie mir, ich habe als Fachfrau auch ein hohes Eigeninteresse. So Gott will, werde ich 2050 82 Jahre alt sein dürfen. Ich kann Ihnen sagen, ich möchte dann zu Hause leben können.
Dazu gehören viele Bausteine aus allen Häusern der Landesregierung. Wir – die SPD-Fraktion und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – unterstützen die Landesregierung in den Bemühungen, die vielfältigen Fachkräfteinitiativen für die Altenpflege, aber auch für den ärztlichen Beruf fortzuführen. Die Initiative “Menschen pflegen“ wurde bereits 2002 von unserer Ministerin Malu Dreyer gegründet. Sie hat bundesweit Anerkennung erfahren. Die Versorgung demenziell veränderter Menschen, psychisch Kranker, alternativer Wohnformen steht im Moment vor der Evaluation. Haushaltsassistenz und vieles mehr sind Bestandteile dieser großen Initiative. Den Masterplan für ärztliche ambulante Versorgung haben wir mehrfach im Plenum besprochen. Er ist ein unbedingt wichtiger Baustein.
Die Gesundheitsversorgung stärken – dazu nenne ich immer gern das Modell „Schwester Agnes“, das meiner Meinung nach in den nächsten Monaten und Jahren zur Ausführung kommen wird. Zu Hause leben zu können als Querschnittsauftrag, das ist eigentlich die Devise, Frau Thelen.
Sicherung der Mobilität, die Versorgung auf dem Land – damit meine ich nicht nur Brot und Milch, damit meine ich auch Kultur und Zugang zu den Medien, das vernetzte Ehrenamt und das Nachbarschaftsangebot.
Den Wandel erkennen und begleiten – die Pflegestrukturplanung der Kommunen habe ich bereits ausgeführt. Dass ich an dieser Stelle gerne und betont auf die 135 Pflegestützpunkte unseres Landes hinweise, ist selbstverständlich. Wir werden diese weiter stärken; denn da bekommen die Menschen die Informationen, die Angebote, die Hilfe und Unterstützung, die sie brauchen, wenn Pflege zu bewältigen ist.
Wir unterstützen die Landesregierung in ihren Bemühungen und fordern sie auf, sich weiter einzusetzen. Wir setzen uns deutlich für die Einführung einer gesetzlichen Pflegezeit als Lohnersatzleistung ein. Uns reicht nicht, was Frau Ministerin Schröder als Familienzeit eingeführt hat. Das ist für uns unzureichend.
Eine weitere Forderung an die Bundespolitik sind die Rehabilitationsmaßnahmen. Wir müssen die Eigenkompetenz stärken. Die Menschen dürfen nicht in die Pflege kommen, weil sie sich selbst nicht vorstehen können. Das muss leistbar sein. Auch Menschen, die 80 Jahre alt sind, müssen sich selbst vorstehen können. Wir möchten ein Präventionsgesetz, eine Sturzprophylaxe, eine Adipositasprophylaxe. Das bedeutet, länger gesund
leben zu können. Das bedeutet, sich allein vorstehen zu können oder keine schlimmen Veränderungen zu haben.
Auf den Pflegebedürftigkeitsbegriff ist mein Kollege Peter Wilhelm Dröscher eingegangen. Deswegen erspare ich mir das.
Die Leistungen der Pflegeversicherung habe ich eben schon einmal angesprochen. Wir dürfen es nicht zulassen, dass Menschen, wenn sie in stationäre Pflege kommen oder zu Hause aufwendig gepflegt werden müssen, deswegen, weil dieser Begriff der Pflegeversicherung nicht fortgeschrieben ist, stigmatisiert und ausgegrenzt werden. Um die Kosten im Gesundheitsbereich solidarisch zu verteilen, setzen wir uns für einen Paradigmenwechsel ein, für die Bürgerversicherung.
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, wir laden Sie herzlich ein, dem Alternativantrag von Rot-Grün zu folgen und mit uns das Leben für pflegebedürftige Menschen in Zukunft lebenswert zu gestalten.
Für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat Herr Dr. Konrad das Wort. Sie haben noch fünf Minuten Redezeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Wir kommen jetzt zu dem zweiten Teil Pflege. Ich habe das so aufgeteilt, damit ich das etwas strukturieren kann. Hier ist tatsächlich die Annahme richtig und berechtigt, es ist unmittelbare Folge der höheren Lebenserwartung, dass es mehr alte Menschen gibt. Mehr alte Menschen bedeutet auch mehr Pflegebedürftige. Wir müssen es aber umgekehrt sagen: Die Pflegebedürftigkeit oder die Zeit, in der eine Pflegestufe nach dem Pflegeversicherungsgesetz SGB XI zugemessen wird, ist in der Regel eine Zeit, die relativ kurz vor dem Tod der Menschen liegt. Das heißt, nur in den letzten Jahren vor dem Tod tritt in der Regel Pflegebedürftigkeit auf.
Dasselbe gilt übrigens – Frau Anklam-Trapp hat es bereits angedeutet – für die hohen Kosten im Gesundheitswesen, die auch vom Todeszeitpunkt rückwärts gesehen inzwischen sehr viel stärker individuell ohne Schwankungen sind, als dass man es auf das Lebensalter beziehen könnte. Das bedeutet, man kann in jungen Jahren pflegebedürftig werden. Aber in der Regel betrifft das Menschen, die eine schwere Krankheit haben. Diese schwere Krankheit führt dann auch oft in jungen Jahren bereits zum Tod. Das ist ganz wichtig, um die statistischen Effekte, die auf die Leistungen letzten Endes zurückwirken, dabei auch beurteilen zu können. Die entsprechenden Zahlen haben Sie bereits genannt.
Es ist aber – darauf hat Frau Anklam-Trapp hingewiesen – kein unabwendbares Schicksal, dass diese Zeit am Lebensende immer so lang sein muss, man also sehr lange in einer Situation ist, in der man Hilfe bei den grundlegenden täglichen Verrichtungen braucht. Denn es ist tatsächlich denkbar, dass man möglichst lange, möglichst gesund und möglichst selbstständig bleibt. Dafür brauchen wir Dinge wie Anpassung des Wohnumfelds, Anpassung der Stadtteile, Anpassung der Dörfer, Anpassung der Versorgung, soziale Netzwerke, Abbau von Barrieren und alles, was Teilhabe für Menschen ermöglicht. Das brauchen wir auch – Frau Thelen, Sie hatten von Vereinsamung gesprochen – gegen die Vereinsamung von Menschen. Die müssen rauskommen und müssen von jemandem aufgesucht werden können.
Das ist in Rheinland-Pfalz – ich betone es noch einmal, auch wenn wir erst seit Kurzem aus der Opposition heraus sind – nichts Neues. Ich habe immer wieder mitbekommen – es wurde auch in großen Teilen im ganzen Haus oder vom entsprechenden Ausschuss mitgetragen –, dass sich hier eine gute Entwicklung ergeben hat, unter anderem mit der Initiative „Menschen pflegen“, mit dem Landesgesetz zur Sicherstellung der pflegerischen Angebotsstrukturen, mit dem Landeswohn- und Teilhabegesetz und mit weiteren Maßnahmen. Sie haben Daten gefordert. Ja, Daten werden erhoben, und diese Daten werden auch weiter fortgeschrieben werden. Sie haben mit uns gemeinsam den Bericht zum Branchen-Monitoring entgegengenommen, in dem festgestellt wurde, dass betreffend der Pflegeausbildung in erheblichem Umfang nachgesteuert werden muss. Wir haben gemeinsam zu erwarten, dass weitere Wirksamkeitsberichte zum Landesgesetz zur Sicherstellung der pflegerischen Angebotsstruktur erfolgen werden.
Allerdings – da wiederhole ich einiges, was Frau Anklam-Trapp bereits erwähnt hat – ist es auch unumgänglich, dass wir die notwendigen bundesgesetzlichen Rahmenbedingungen haben. Wenn wir über Pflege sprechen, müssen wir auch – ich wiederhole mich von früheren Beiträgen – über das abgelaufene Jahr der Pflege sprechen, das leider ohne nennenswertes Ergebnis geblieben ist. Wir brauchen eine Weiterentwicklung des Pflegebegriffs, wir brauchen eine nachhaltige Finanzierung der Pflegeversicherung, wir brauchen eine Dynamisierung der Pflegegeldleistungen, und wir brauchen über die Pflegeversicherung eine Absicherung der Menschen, die im Alter pflegebedürftig sind, aber bereits Eingliederungshilfe nach SGB XII bekommen.
Wir brauchen ebenfalls – das ist mir persönlich besonders wichtig – eine wissenschaftlich fundierte Pflegebegutachtung. Denn nur mit einer solchen Begutachtung haben wir letzten Endes auch Zugriff auf die Daten über Menschen, die in unterschiedlichen Umständen hilfeabhängig sind und bei denen eher die Betreuung im Vordergrund steht als zum Beispiel die Körperpflege.
Niemand kann behaupten, dass bereits jetzt alle Maßnahmen getroffen wären. Sonst bräuchten wir die Debatte heute nicht zu führen. Das ist mit Sicherheit weiterzu
entwickeln. Wichtig ist dabei aber, dass in RheinlandPfalz bereits ein Katalog von Maßnahmen ergriffen worden ist. Richtig ist, dass wir diese Maßnahmen weiterentwickeln müssen. Dafür stehen auch die beiden Anträge von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD.