Protocol of the Session on November 10, 2011

Ich erteile Frau Nabinger das Wort. Es ist zwar eine der letzten Reden für heute, aber für Frau Nabinger die erste in diesem Hohen Hause.

(Beifall im Hause)

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Wie schon gesagt, es ist mir eine große Freude, heute vor diesem Hohen Hause das erste Mal sprechen zu dürfen, und zwar zum Brand- und Katastrophenschutzgesetz und Rettungsdienstgesetz.

Im vergangenen Jahr hat der Landtag mit der Zustimmung aller Fraktionen die sogenannte Schuldenbremse in der Landesverfassung verankert. Das Land Rheinland-Pfalz muss danach ab dem Jahr 2020 den Haushaltsplan grundsätzlich ohne Einnahmen aus Krediten ausgleichen.

Die im Allgemeinen sehr angespannte Situation der öffentlichen Haushalte verlangt von der Landesregierung mit Blick auf die Schuldenbremse Konsolidierungsmaßnahmen in einem erheblichen Umfang. In diesem Zusammenhang wurde bereits mit einigen der wichtigen Sparprojekte begonnen: im Bereich der Polizei, der Verwaltungs- und Katasterämter und beim LBM. Daher ist der Bereich der kommunalen Brandschutzförderung von diesen Sparmaßnahmen nicht ausgeschlossen.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 ist eine Teilaussetzung der Zweckbindung der Feuerschutzsteuer in Höhe von 3 Millionen Euro jährlich erforderlich. Diese frei werdenden Gelder aus der Feuerschutzsteuer können folglich in beiden Haushaltsjahren auch für andere wichtige Landesaufgaben verwendet werden.

Dabei werden die Beeinträchtigungen für die kommunalen Aufgabenträger so gering wie möglich gehalten. Dennoch lässt sich nicht ausschließen, dass vereinzelt kommunale Beschaffungsmaßnahmen gegebenenfalls gestreckt werden müssen.

In diesem Zusammenhang darf allerdings nicht vergessen werden, dass in den vergangenen zehn Jahren das Land Rheinland-Pfalz durchschnittlich fast 11 Millionen Euro jährlich für die Förderung der kommunalen Feuerwehren bereitgestellt hat. Hinzu kommen in den vergangenen zwei Jahren weitere 10 Millionen Euro aus dem Konjunkturprogramm II und insgesamt 10 Millionen Euro für die Umstellung der Kommunen auf die digitale Alarmierung. Folglich werden trotz der Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes die Zuverlässigkeit und Handlungsfähigkeit der Feuerwehren nicht beeinträchtigt.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Zuverlässig und handlungsfähig sind auch die integrierten Leitstellen, die seit der Neufassung des Rettungsdienstgesetzes im Jahr 2005 in Rheinland-Pfalz entstanden sind. Ziel der Reform war es, dass die Personalkosten der Leitstellen nicht mehr vollständig durch Zuwendungen des Landes finanziert werden. Folglich wurden die Kommunen mit 10 % und der Rettungsdienst mit 50 % an den Personalkosten beteiligt.

In der Zwischenzeit wurden aber aus den bereits in Dienst gestellten integrierten Leitstellen in Trier, Kaiserslautern, Montabaur, Bad Kreuznach, Landau und Koblenz Daten und Erfahrungsberichte zu den Einsätzen und Personalkosten gesammelt. Diese zeigten, dass 90 % der von der Leitstelle disponierten Einsätze im Bereich der Notfallrettung und des Krankentransports liegen. Unter Berücksichtigung des Veranlasserprinzips ist daher eine neue Aufteilung der Personalkosten notwendig.

Mit der Neufestlegung der Beteiligungsquoten an den Personalkosten wird keine neue Aufgabe an die kommunalen Aufgabenträger übertragen, sondern für eine gerechte Verteilung der Kosten der Leitstellen gesorgt.

Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass das Land Rheinland-Pfalz neben seinem Anteil an den Personalkosten die Technikkosten zu 100 % übernimmt.

Die in der Landesverfassung verankerten Sparauflagen sind bekannt. Sie stellen die gemeinsame Verantwortung dar, in der wir alle stehen. Es ist richtig und wichtig, jetzt zu handeln, um einen konsolidierten Haushalt bis 2020 zu erreichen. Daher müssen alle Ressorts kritisch geprüft und alle Einsparmöglichkeiten erschlossen werden.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Auch die Bereiche des Brand- und Katastrophenschutzes sowie des Rettungsdienstes bleiben bei diesen Konsolidierungsmaßnahmen nicht außen vor. Dies ist keine Katastrophe, sondern ein wichtiges und starkes Signal an alle Bürgerinnen und Bürger: Rot-Grün meint es ernst mit einem neuen verschuldungsfreien Haushalt bis 2020.

Danke schön.

(Beifall des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der SPD)

Für die Landesregierung spricht Herr Innenminister Lewentz.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Frau Kollegin Ebli, Frau Kollegin Nabinger, ganz herzlichen Dank für Ihre Ausführungen. Ich meine, sie waren dem Anlass angemessen; denn der Anlass, weshalb wir heute über dieses Thema, über dieses Gesetz sprechen, ist die Schuldenbremse. Lieber Herr Abgeordneter Seekatz, die Schuldenbremse haben 101 Abgeordnete dieses Landtags beschlossen. Wenn ich mich recht erinnere, haben auch Sie die Hand für die Schuldenbremse gehoben.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN)

Die Vorschläge, die wir bisher aus meinem Verantwortungsbereich unterbreitet haben, sind kritisiert worden. So ist die Optimierung der Polizeiorganisation kritisiert worden. Die Reform bei den Vermessungs- und Katasterämtern ist jeweils an den Standorten, an denen wir Veränderungen vornehmen wollen, kritisiert worden. Das Landesstraßenbauprogramm ist kritisiert worden. Meine sehr geehrten Damen und Herren der Union, so werden Sie die Schuldenbremse nicht umsetzen können.

(Pörksen, SPD: Das wollen die auch gar nicht!)

Wir setzen die Schuldenbremse um.

Lieber Herr Seekatz, ich will jetzt einmal die Art werten, wie Sie Ihre Rede vorgetragen haben. Sie war zurückhaltend. Ich meine, innerlich wissen Sie, wie die Situation in Rheinland-Pfalz aussieht.

(Zuruf des Abg. Licht, CDU)

Deshalb möchte ich zunächst einmal den 55.000 Mitgliedern unserer freiwilligen Feuerwehren ganz, ganz herzlich danken, die in 2.400 Einheiten einen unglaublich verantwortungsvollen Job ausüben,

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

die für uns zur Verfügung stehen und von der Landesregierung entsprechend in den vergangenen Jahren behandelt wurden.

(Unruhe bei der CDU)

Das Wort hat nach wie vor der Innenminister. Es gilt für alle im Hause, das Wort hat der Innenminister.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, hin und wieder können Zahlen in einer Debatte extrem überzeugend wirken. Liebe Frau Klöckner, wenn Sie einmal die Feuerschutzsteuereinnahmen dieses Landes von 1996 bis 2010 aufaddieren, kommen Sie auf die Summe von 237.465.961 Euro. Für 2011 erwarten wir weitere 17 Millionen Euro. Das sind rund 255 Millionen Euro, die wir seit 1996 in das Brand- und Feuerwesen investiert haben.

(Licht, CDU: Herr Minister, das sind die Einnahmen; das ist nicht alles investiert worden!)

Hinzu kommen seit 2000 aus allgemeinen Landesmitteln 5,7 Millionen Euro, aus dem I-Stock für Sonderfahrzeuge in den vergangenen zehn Jahren 6,5 Millionen Euro, aus dem I-Stock für Feuerwehrhäuser in den vergangenen zehn Jahren 24,7 Millionen Euro und aus dem Konjunktursonderprogramm II nur in den vergangenen beiden Jahren 10,5 Millionen Euro. Zu den 255 Millionen Euro kommen somit 47,5 Millionen Euro hinzu.

(Licht, CDU: Es wird aber nicht besser!)

Das sind über 300 Millionen Euro, die wir zielorientiert investiert haben.

Im Übrigen habe ich die Kürzungen auf der Tagung der Kreisfeuerwehrinspekteure und der Stadtfeuerwehrinspekteure – das sind unsere Ansprechpartner – detailliert vorgetragen und besprochen. Sie haben uns zugestimmt, dass dann, wenn man diesen Weg gehen muss, wir ihn sehr verantwortungsvoll gehen.

(Licht, CDU: Sie lassen die Kommunen dabei allein!)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die 42.000 Einsätze, die im vergangenen Jahr von unseren Feuerwehrfrauen und -männern geleistet worden sind, konnten deshalb geleistet werden, weil in diesem Land das Feuerwehrwesen top ausgestattet und bestens versorgt ist.

Wissen Sie im Übrigen, was mir auch passiert? Es kommen Bürgermeister, die über die Räte Anträge formuliert haben, zu uns und sagen mir: Herr Lewentz, im Moment passt das nicht so ganz in unsere mittelfristige Planung. Lassen Sie den Antrag einmal liegen. Machen Sie es aber nicht so wie die Nachbarn in Hessen.

(Vereinzelt Heiterkeit bei der CDU)

In Hessen gehen die Anträge nämlich am Jahresende unter. – Die sind weg und müssen neu gestellt werden. Bei uns bleiben sie im Blick.

Im Übrigen haben wir jetzt einen kommunalen Entschuldungsfonds beschlossen. Was meinen Sie, wie viele Beschaffungen auf der kommunalen Seite im Rahmen des kommunalen Entschuldungsfonds gestreckt werden? Das ist so und lässt sich nicht verhindern.

Meine sehr geehrte Damen und Herren, Sie argumentieren immer so gerne mit Bayern. Wenn Sie wollen, könnten wir auch den bayerischen Weg gehen. Die reduzieren die Zuschusshöhe. Die sind von 40 % deutlich zurückgegangen. Wenn ich das mit den kommunalen Vertreterinnen und Vertretern diskutiere, sagen die uns: Lieber ein oder zwei Jahre strecken, aber bei den 40 % bleiben und nicht in Richtung 20 % reduzieren. – Den Rest bekommen die Kommunen nämlich überhaupt nicht mehr gestemmt.

Ich halte den hessischen Weg für falsch, die Anträge am Jahresende untergehen zu lassen, und ich halte den bayerischen Weg für komplett falsch, aber ich meine, unser Weg ist sehr verantwortungsvoll.

Herr Seekatz, Sie haben eben von Personalkosten gesprochen, die wir daraus bezahlen. Selbstverständlich wird die Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule aus den Mitteln bezahlt. Aus was denn sonst?

(Seekatz, CDU: Auch die beim Ministerium!)

Beim Ministerium? Die Feuerwehrleute, die bei uns eingesetzt werden und dort in den Stäben arbeiten, müssen natürlich auch aus dem Bereich bezahlt werden. Das sind Feuerwehrleute. Das ist doch klar. Das gilt auch für den Stab bei der ADD in Trier. Das ist aber unumstritten und wird von den Fachleuten in keiner Weise kritisiert.

Ich meine, das, was wir vorschlagen, ist begründet und vertretbar. Das gilt auch für die Änderung des Rettungsdienstgesetzes. Das ist im Sinne einer gerechten Kostenverteilung geboten, und dabei wird dem Verursacherprinzip Rechnung getragen. Im Übrigen – auch da sollten Sie hinschauen – entspricht das einem Vorschlag des Landesrechnungshofs, den wir an der Stelle aufgegriffen und umgesetzt haben.

Wenn wir über die Schuldenbremse reden, werden wir morgen Ihre Vorschläge hören. Ich bin gespannt auf Ihre Vorschläge, wo wir auf diese 3 Millionen Euro zweimal verzichten können.