Protocol of the Session on December 17, 2015

So weit zu den Haushaltsansätzen.

Ich möchte jetzt zu den Inhalten des Landesgesetzes zur Reform gleichstellungsrechtlicher Vorschriften kommen. Meine Damen und Herren, vor 20 Jahren trat das Landesgleichstellungsgesetz in Kraft. Es sollte die verfassungsrechtlich garantierte Gleichberechtigung von Männern und Frauen im öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz fördern.

Von Anfang an war es als Instrument der Frauenförderung gedacht. Der Unterrepräsentanz von Frauen besonders in Leitungspositionen, aber auch in Gremien sollte nachhaltig entgegengewirkt werden. Diesem Anliegen haben sich in Rheinland-Pfalz in der Folgezeit viele im Bereich der Gleichstellung und Frauenförderung Tätige verdient gemacht.

Einige Vertreterinnen durften wir bei unserer Anhörung im Ausschuss nicht nur hören, sondern auch befragen. Sie alle lieferten uns wertvolle Rückmeldungen aus ihrer Praxis und formulierten ganz konkrete Forderungen, den vorgelegten Gesetzentwurf der Landesregierung an einigen wichtigen Stellen nachzubessern. Herzlichen Dank für diesen informativen und intensiven Austausch!

Wir – damit meine ich insbesondere auch unsere frauenpolitische Sprecherin Marlies Kohnle-Gros – haben uns wirklich lange und intensiv mit diesem vorliegenden Gesetz und den zahlreichen Rückmeldungen beschäftigt. Das Ergebnis unserer Überlegungen folgte dann jetzt in einem Änderungsantrag. Daraus möchte ich die wichtigsten Punkte nennen:

Erstens muss im Mittelpunkt eines Gleichstellungsgesetzes die Chancengleichheit von Männern und Frauen stehen. Dabei müssen Eignung, Befähigung und fachliche Leistungen immer den Vorrang haben. Mit diesem Gesetz soll eine ausgewogene Beteiligung von Frauen bei allen Aufgaben und Positionen erzielt werden.

Besonders auch bei der Besetzung von Gremien soll auf eine gleichberechtigte Teilhabe hingewirkt werden. Hier sehen wir – auch das haben wir im Ausschuss thematisiert – die Landesregierung in einer besonderen Pflicht, da es ihr nicht gelungen ist, in den letzten fünf Jahren Frauen bei der landeseigenen Gremienbesetzung besonders zu fördern. Das ist ausgeblieben.

(Beifall bei der CDU)

Was wollen wir noch ändern? – Wie auch in anderen Bundesländern sollte dieses Gesetz auch für Hochschulen gelten, soweit nicht das Hochschulgesetz für die Beschäftigten andere Regelungen enthält. Das nicht wissenschaftliche Personal sollte unserer Meinung nach ebenso behandelt werden wie andere Bedienstete in Landesbehörden.

Eine weitere Änderung: Alle fünf Jahre fordern wir von der Landesregierung einen Bericht über die Entwicklung des Frauenanteils an den Beschäftigten im Geltungsbereich des Gesetzes. Wir halten nämlich die Vorgabe, einmal in der Legislaturperiode, für ungeeignet, da eine Vergleichbarkeit nur durch gleichbleibende Berichtsintervalle sichergestellt ist.

(Beifall bei der CDU)

Ich möchte einen weiteren Punkt ansprechen, meine Damen und Herren. Nicht einverstanden sind wir mit der vorgeschlagenen Verfahrensweise bei Einstellungen. Sie wollen, dass bei Vorstellungsgesprächen in von Frauen unterrepräsentierten Bereichen alle Bewerberinnen oder mindestens so viele wie Männer zum Bewerbungsgespräch einzuladen sind. Hier muss aber unserer Ansicht nach die Qualität der Bewerberinnen und Bewerber nach wie vor im Vordergrund stehen. Deshalb sollen, egal, ob Männer oder Frauen in einem bestimmten Bereich unterrepräsentiert sind, nur dann gleich viele eingeladen werden, wenn sie auch die geforderten Qualifikationen aufweisen.

Ich möchte einen weiteren Punkt noch ansprechen. In diesem geht es um Beschäftigte, die aus familiären Gründen beurlaubt werden sollen. Diese sollen dann auch die Möglichkeit haben, Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen zu besuchen. Wir wollen nicht erst, dass diese Gruppe nachfragen muss, was es an Weiterbildung oder Fortbildung gibt, sondern wir wollen, dass sie automatisch informiert werden. Es soll ein ganz normaler Vorgang sein.

(Beifall bei der CDU)

Einer der am meisten diskutierten Fragen im Ausschuss, auch mit Ihnen, Frau Ministerin, war die Frage der Bestellung oder Wahl. Wir fordern hier auch eine Änderung, nämlich in den Dienststellen, die in der Regel mehr als 100 Beschäftigte haben, soll das Amt der Gleichstellungsbeauftragten in der Dienststelle ausgeschrieben werden. Das ist uns wichtig.

Nicht nachvollziehbar ist für uns die von der Landesregierung vorgeschlagene Regelung der Freistellung der Gleichstellungsbeauftragten. Diese soll Ihrem Vorschlag nach nicht im Gesetz selbst, sondern in einer erst noch im Staatsanzeiger zu veröffentlichenden Empfehlung geregelt werden. Liebe Frau Ministerin, das ist für uns die klassische Katze im Sack.

Wir fordern ganz klar eine in diesem Gesetz verbindlich geregelte Freistellung von der sonstigen dienstlichen Tätigkeit. Das ist für uns wichtig.

Sollten die Gleichstellungsbeauftragten innerhalb der Maßgaben des Rechts auch eine Beanstandung vorzubringen haben, dann wollen wir ihnen zehn Arbeitstage zur Verfügung stellen, und nicht, wie es das Gesetz vorgibt, nur

eine Kalenderwoche. Das ist unzureichend.

(Beifall bei der CDU)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie sehen, wir haben uns wirklich intensiv mit diesem Gesetz beschäftigt, weil uns die Gleichstellung von Frauen und Männern wichtig ist. Deshalb haben wir wirklich um jede einzelne Formulierung gerungen.

Wir hoffen, dass Sie unsere wirklich wohlüberlegten Änderungen mittragen können; denn wir schulden es der Frauenförderung und Gleichstellung, aber auch allen Frauen im Sinne einer Chancengleichheit, dass wir dieses Gesetz endlich modernisieren.

(Beifall der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Abgeordnete Frau Elsner das Wort. Sie haben noch eine Redezeit von acht Minuten und 30 Sekunden.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, Kollegen! Frau Dr. Ganster, ich habe das Gefühl, dass Sie bei den Haushaltsstellen, bei denen Sie die enormen Kürzungen sehen, vielleicht nicht darauf geachtet haben, was in den letzten beiden Jahren abgerufen worden ist. Das hat mich auch ein kleines bisschen irritiert. Es ist aber lange nicht so, wie Sie das dargestellt haben.

Gemessen an den knappen Finanzmitteln, die uns im Haushalt zur Verfügung stehen, bin ich sehr froh, dass wir ohne drastische Kürzungsmaßnahmen den Wiedereinstieg von Frauen in den Beruf aufrechterhalten konnten.

Ich möchte noch betonen, dass es sich bei dem Thema Gleichstellung um eine Querschnittsaufgabe handelt. Das hat meine Kollegin Anne Spiegel auch schon sehr häufig gesagt. Gleichstellung ist auch eine gesellschaftliche Aufgabe. Ich betone ausdrücklich: Es ist keine Bevorzugung von Frauen, sondern die Gleichstellung geht die ganze Gesellschaft an.

Der Haushalt macht aber auch deutlich, dass im Bereich „Gewalt gegen Frauen“ noch viel getan werden muss und auch wird. Die Frauenhäuser hatten schon eine erhöhte Zuwendung im Doppelhaushalt 2013/2014 bekommen. Diese werden eine weitere Aufstockung um 110.000 Euro erhalten. Hierfür möchte ich mich ausdrücklich bei der Ministerin bedanken.

(Beifall der SPD)

Auch die Gelder für die Frauennotrufe gegen Gewalt werden um 25.000 Euro erhöht. Sie haben das gesagt. Damit die Koordinierungsarbeit zwischen Notrufen und Frauenhäusern besser funktioniert, wurden je weitere 5.000 Euro eingestellt.

(Vizepräsident Heinz-Hermann Schnabel übernimmt den Vorsitz)

Schon im Doppelhaushalt 2014/2015 wurden auf Antrag von Rot-Grün 16.000 Euro dafür eingestellt. Ich möchte zwei Sätze sagen, wie verheerend Gewalt für die Gesellschaft ist und was das letztendlich für Geld kostet, ganz abgesehen von dem Leid, das Kinder und Frauen erfahren. Deshalb waren wir sehr froh, dass das Ministerium mit unserer Fraktion und unserem Koalitionspartner diesen Erhöhungen zugestimmt hat.

(Beifall der SPD)

Auch die Interventionsstellen von RIGG werden für die landesweiten runden Tische für Gewalt gegen Frauen, künftig 25.000 Euro mehr erhalten. An dieser Stelle ist auch das Innenministerium beteiligt. Ich bedanke mich auch, dass die Teilnahme an den runden Tischen durch die Polizei und die Justiz so erfolgreich und konstruktiv verläuft. Die Teilnahme ist äußerst hilfreich und konstruktiv.

Unsere Bemühungen zeigen, dass wir gegen Gewalt an Frauen und Kindern nicht nachlassen dürfen. Wir werden das auch weiterhin im Fokus haben. Bei all dem hängt immer das Damoklesschwert, wie in allen anderen Haushalten auch, nämlich die Schuldenbremse über unseren Bemühungen. Dennoch ist es uns gelungen, einige Verbesserungen herbeizuführen, ohne – das betone ich – dass es hierzu ein Deckblatt der Opposition gab.

Wenn wir an den Schwerpunkten Wiedereingliederung der Berufsrückkehrerinnen, Ausbildung für Mädchen, Weiterbildung für Frauen und die Eindämmung von Gewalt an Frauen festhalten und an diesen Bereichen kontinuierlich weiterarbeiten, wird das in gar nicht ferner Zukunft unserer Gesellschaft sehr viel Geld sparen. Politisches Handeln erfordert vorrangig präventives Handeln. Lassen Sie uns damit verstärkt beginnen.

Ich möchte noch ein paar Worte zum Landesgleichstellungsgesetz sagen. Wir sind seit geraumer Zeit mit der Novellierung des Landesgleichstellungsgesetzes beschäftigt. Eine erste Lesung hat es schon gegeben. Wie Sie mir sicher zustimmen, sollte es nicht nur eine redaktionelle Änderung werden, sondern eine wirkliche Verbesserung für Frauen im öffentlichen Dienst. Hier möchte ich mich zunächst einmal bei den Gleichstellungsbeauftragten des Landes und den Frauenverbänden sehr herzlich bedanken, die konstruktiv an einer Verbesserung in dem Bereich mitgearbeitet haben.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

So wurde auch bei der Anhörung deutlich, dass die Novellierungen merkliche Verbesserungen für die Frauenbeauftragten mit sich bringen. Das ist unter anderem ein Klagerecht, Sanktionsmaßnahmen bei Nichterstellung von Frauenförderplänen, Dienstvorgesetzte stärker in die Pflicht zu nehmen und bessere Möglichkeiten für Frauen, in Führungspositionen aufzusteigen usw.

Natürlich gibt es auch Wünsche, wie die Freistellungen für die Frauenbeauftragten. Auch gingen die Meinungen

auseinander, eine Wahl oder eine Benennung vorzunehmen. Die Argumente für eine Benennung überwogen bei der Anhörung eindeutig.

Ferner wurden gleiche Rechte für die kommunalen Gleichstellungsbeauftragten gefordert. Allerdings ist das nicht möglich; denn nach Artikel 28 Abs. 2 Grundgesetz greift die kommunale Selbstverwaltung. Wir können uns nicht über das Grundgesetz hinwegsetzen. Das Recht auf das Grundgesetz kann nicht durch ein Landesgesetz eingeschränkt werden.

Auch der Wunsch der Hochschulvertreterinnen bei der Anhörung, die Hochschulen in das LGG zu übernehmen, hätte zur Folge gehabt, dass wir diese Novellierung in dieser Legislaturperiode nicht mehr hätten verabschieden können. Deshalb wurde das von uns abgelehnt. Wir haben hierzu einen Entschließungsantrag vorgelegt. Unsere Forderung ist, dass es bei der nächsten Änderung des Hochschulgesetzes eigenständige hochschulrechtliche Regelungen geben soll, die die besondere Situation der Frauenförderung an Hochschulen berücksichtigt.

Ebenso gibt es einen Änderungsantrag zu § 19 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz. Die Änderung ist an das Bundesgleichstellungsgesetz angelehnt. Sie können das nachlesen.

Unsere wichtigsten Kriterien im novellierten LGG sind für uns „Gleicher Lohn für gleiche Arbeit“, „Mehr Frauen in Führung“ und „Weiterbildung für Frauen und Auszubildende“. Wir sind ein gutes Stück weitergekommen. Jetzt geht es darum, dass die Anwendung des LGG auch jährlich entsprechend überprüft wird. Hier komme ich zu dem Änderungsantrag der CDU.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich bin wirklich sehr erstaunt darüber, dass Sie diese Überprüfung nur alle fünf Jahre machen wollen.

(Zurufe von der CDU)

Man muss damit auch die Ministerien abfragen. Wir wollen jährlich eine Überprüfung.

Zum Hochschulgesetz und zur Novellierung des Hochschulgesetzes haben wir einen Entschließungsantrag eingebracht. Die Entgeltgleichheit fehlt in Ihrem Antrag vollständig.

(Glocke des Präsidenten)