Protocol of the Session on November 12, 2015

nete! Ich danke ausdrücklich den Abgeordneten Bettina Brück und Ruth Ratter für ihre Ausführungen zur AQS und den beiden Fraktionen für den vorliegenden Gesetzentwurf. Ich schließe mich dem Gesagten an.

Frau Dickes, ein Wort zu Ihnen, weil wir auch im Ausschuss schon mehrfach über die AQS debattiert haben. Wenn Sie jetzt die ehemalige Bildungsministerin sinngemäß mit den Worten zitieren, dass die AQS für die schulische Entwicklung unverzichtbar war, dann sage ich: Ja, da hat sie recht, weil wir zehn Jahre lang – das wurde schon erwähnt – Steuerungswissen durch Schulbesuche, Gespräche mit den Kollegien und Untersuchungen, die uns die AQS geliefert hat, generiert haben, sodass wir auf dieser Grundlage eine hervorragende schulische Qualitätsarbeit haben ausrichten können.

Unsere Schulen schneiden bei bundesweiten Leistungstests hervorragend ab. Auch das wissen wir. Das würden sie nicht tun, wenn wir keine so gute schulische Qualitätsarbeit hätten. Insofern waren die zehn Jahre sehr wichtig gewesen. Wie in anderen Bundesländern gehen wir nun von einer flächendeckenden Evaluierung ab, weil sich die Pädagogik und auch die pädagogische Forschung weiterentwickeln. Es wird auch in Zukunft schulische Qualitätsarbeit geben. Es wird auch in Zukunft die Evaluation von außen geben.

Wir werden uns beispielsweise Themen wie die Sprachförderung, die Hochbegabtenförderung und den Umgang mit heterogener Schülerschaft genau anschauen. Deswegen bin ich froh darüber, dass wir demnächst einen ausgewiesenen Experten am Zentrum für Lehrerbildung haben werden – das wurde schon gesagt –, nämlich den ehemaligen Leiter der AQS.

Auch die Kolleginnen und Kollegen – hier möchte ich mich anschließen –, die in der AQS eine gute Arbeit geleistet haben, werden mit diesem spezifischen Blick an unseren pädagogischen Landeseinrichtungen weiter arbeiten, nämlich in der Schulaufsicht und im Pädagogischen Landesinstitut.

Insofern finde ich es nicht in Ordnung zu sagen, zehn Jahre waren umsonst. Sie beglückwünschen uns jetzt für die Auflösung der AQS. Ohne die zehn Jahre schulische Evaluation von außen würden unsere Schulen heute nicht da sein, wo sie sind. Sie sind gut. An dieser Stelle ein Dankeschön an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der AQS.

Wir haben einen Haushalt aufzustellen. Auch der Bildungshaushalt hat eine Einsparauflage erbringen müssen. Es ist bildungspolitisch verantwortbar, zu diesem jetzigen Zeitpunkt und zu keinem früheren Zeitpunkt die AQS aufzulösen und das Personal entsprechend zu überführen. Ich bin sehr froh, dass wir sehr wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Serviceeinrichtungen der Schulaufsicht haben werden.

Die Zeit war gut gewesen. Jetzt werden wir themenspezifische Evaluationen machen. Ich danke den Fraktionen für den Gesetzentwurf. Ich bin sicher, dass wir auch in Zukunft in der schulischen Programmarbeit sehr gut aufgestellt sein werden.

Herzlichen Dank.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Die Fraktionen sind übereingekommen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung – federführend – und den Rechtsausschuss zu überweisen. Wenn es keinen Widerspruch gibt, dann wird so verfahren.

Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes zur Ausführung des Zensusgesetzes 2011 Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5698 – Erste Beratung

Die Fraktionen sind im Ältestenrat übereingekommen, die Behandlung ohne Aussprache vorzunehmen. Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und den Rechtsausschuss zu überweisen. – Wie ich sehe, gibt es dagegen keinen Widerspruch. Dann wird so verfahren.

Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Brand- und Katastrophenschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 16/5720 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten vereinbart. Für die SPD-Fraktion hat Herr Abgeordneter Pörksen das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Die Feuerwehr steht bei uns allen hoch im Kurs. Das gilt insbesondere für viele von uns, die kommunalpolitisch tätig sind, und zwar in den Kommunalparlamenten, Stadträten, Kreisräten und Ortsgemeinderäten.

Aber auch bei den Feuerwehren geht die gesellschaftliche Entwicklung nicht spurlos vorbei. Wir haben schon oft in diesem Haus über die demografische Entwicklung gesprochen. Auch auf Verbandstagen der Feuerwehr ist dies schon sehr oft Thema gewesen. Dieses wird auch immer wieder in Gesprächen mit dem Landesfeuerwehrverband angesprochen.

Es fällt den Dörfern auf dem Land schwer, die notwendige Stärke beim Ausrücken sicherzustellen. Deshalb fangen die Orte an, sich zusammenzuschließen und gemeinsam den Ersteinsatz sicherzustellen, der innerhalb weniger Minuten erfolgen muss.

Natürlich schauen die Bürgerinnen und Bürger genau hin, was passiert, weil sie die Betroffenen sind, wenn die Feuerwehrleute nicht schnell genug am Ort sind. Wir alle wissen, wie wichtig es ist, dass die Feuerwehr möglichst schnell zum Einsatz kommt, weil gerade bei einem Brand in den ersten Minuten die entscheidenden Rettungsaktionen vonstatten gehen müssen.

Die Bevölkerungsentwicklung ist ein Punkt. Auch das immer stärkere Auseinanderfallen von Wohnort und Arbeitsplatz spielt bei der Feuerwehr eine Rolle, weil wir bisher im Gesetz festgeschrieben haben, dass man sich nur am Wohnort oder am Arbeitsplatz, also nur an einem der beiden Orte, betätigen kann.

Auch die Frage der Bereitschaft zu einem Ehrenamt, das hohe Anforderungen an die Einzelne oder den Einzelnen stellt – noch sind in den Feuerwehren relativ wenig Frauen; es war ein langer Kampf, überhaupt die Bereitschaft herzustellen, Frauen in die Feuerwehr aufzunehmen, soweit sie sich nicht nur im Förderverein betätigen –, spielt eine Rolle.

Die Erwartung oder die Herausforderungen für Feuerwehrleute sind so hoch, dass auch dort die Bereitschaft nicht gerade zunimmt. Dann im gleichen Umfang die technische Entwicklung, die immer größere Anforderungen an die Feuerwehrleute stellt, ob das die Fahrzeuge sind, die Ausrüstung der Fahrzeuge, auch die Entwicklung bei den Bränden und natürlich, was inzwischen einen sehr großen Raum einnimmt, Einsätze bei Unfällen usw.

Wir haben darüber hinaus, und das hängt mit der demografischen Entwicklung zusammen, eine immer älter werdende Gesellschaft. Auch darauf reagiert dieses Gesetz. Ich komme gleich darauf zu sprechen.

Die Feuerwehren gehören – wie ich das angesprochen habe – zu den tragenden Säulen unserer Gesellschaft. Ich glaube, in Dörfern ist eine Feuerwehr überhaupt nicht wegzudenken, nicht nur weil sie einen Schutz, eine Sicherheit darstellt, sondern weil sie auch einen hohen Anteil am gesellschaftlichen Leben absichert. Ich glaube, deswegen ist es wichtig, dass wir uns darum bemühen, auf diese Veränderung in der Gesellschaft auch in Bezug auf die Feuerwehren zu reagieren, und damit bin ich bei unserem Gesetzentwurf.

Er wird es zulassen – dann kommt ein kleiner Fehler, der uns passiert ist –, dass Doppelmitgliedschaften sowohl am Wohnort als auch am Arbeitsplatz möglich sind. Das steht in der Begründung, ist aber beim Gesetzestext selbst übersehen worden. Wir werden das dann mit einem Änderungsantrag korrigieren. Nur damit Sie nicht meinen, wir haben das immer noch nicht gesehen. Wir haben es inzwischen gesehen. Es ist passiert, wie es heute mit den modernen Medien manchmal so ist. Wenn wir es mit der Hand geschrieben hätten, glaube ich, wäre es nicht passiert. Aber heute, wo man mit Computern arbeitet, kann das passieren. Zurzeit können wir damit auch nicht arbeiten, habe ich gehört. Also, ich merke das wahrscheinlich nicht so wie andere.

(Heiterkeit im Hause)

Mich trifft das nicht so hart.

(Alexander Licht, CDU: Das hat auch Vorteile!)

Auch dort kann es einmal zu Fehlern kommen. Dieser Fehler ist passiert, ist dann aber spätestens mit dem Änderungsantrag verbessert.

Wir werden, was bisher unmöglich ist, dann auch über 63-Jährige Feuerwehrtätigkeiten machen lassen, wenn die Bürgermeister das genehmigen. Die Bürgermeister werden die Leute sich natürlich angucken. Wenn man zum Beispiel die Atemschutzgeräte bedienen muss, wird es schwierig, weil die Anforderungen an den Einzelnen dann noch höher sind. Das muss man im Einzelnen sehen. Die Feuerwehr selbst fragt danach, dass auch Ältere das machen können. Wir haben in der Gesellschaft auch die Diskussion über die Rente mit 67. Das ist auch eine Reaktion auf eine Entwicklung in der Gesellschaft.

Wenn Sie sich die Leute mit 63 – ich will gar nicht von mir reden – angucken, dann kann man schon zu dem Ergebnis kommen, dass die durchaus noch Feuerwehrdienst machen können, und sie wollen es auch noch.

(Alexander Licht, CDU: Die können es auch noch!)

Es wird ihnen ja nichts übergestülpt.

Wir wollen, dass Menschen, die Beeinträchtigungen haben, Feuerwehrtätigkeit machen können, die ihren Beeinträchtigungen nicht entgegenlaufen, das heißt also, dass man auch hier inzwischen Inklusion bei der Feuerwehr vorantreibt. Das war und ist bis heute nicht der Fall. Ich glaube, auch das ist eine wichtige Aufgabe, die wir dort für uns sehen. Auch das ist in das Gesetz hineingeschrieben.

(Glocke des Präsidenten)

Eine Reihe weiterer Dinge werden wir dann sicher im Ausschuss beraten können.

Ein ganz wichtiger Punkt für Feuerwehrleute ist auch, dass Schadensfälle, von denen Sie vorhin gesagt haben, dass nur noch der Vorsatz berücksichtigt wird und nicht die grobe Fahrlässigkeit, etwas sind, was für die Feuerwehrleute von großer Bedeutung ist.

(Glocke des Präsidenten)

Ja, damit dann beim nächsten Mal weiter.

(Beifall der SPD und des BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Für die CDU-Fraktion hat Herr Abgeordneter Seekatz das Wort.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist positiv, liebe Kolleginnen und Kollegen von Rot-Grün, dass Sie auf

einmal Ihr Herz für die Feuerwehren entdecken.

(Beifall der CDU – Zurufe von der SPD)

Es hat sich in den vergangenen Jahren insgesamt nicht allzu viel getan in diesem Bereich. Das liegt auf der Hand.

(Zuruf des Abg. Carsten Pörksen, SPD)

Herr Pörksen, ich lobe Sie doch.

Aber jetzt wird reagiert. Es werden sogar lang gehegte Wünsche der Feuerwehren angegangen.

Seltsam, liebe Kolleginnen und Kollegen, ist allerdings der Zeitpunkt.