Protocol of the Session on July 23, 2015

Erste Beratung

Die Fraktionen sind übereingekommen, den Gesetzentwurf ohne Aussprache an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Dagegen erhebt sich kein Widerspruch. Dann ist das einstimmig beschlossen.

Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf :

Landesgesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften (IKFWBLehrG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 16/5283 – Erste Beratung

Die Landesregierung bringt das Gesetz ein. Die Fraktionen haben eine Grundredezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart. Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Reiß.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Der Gesetzentwurf zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften drückt die klare Haltung der Landesregierung und der Koalition aus. Wir wollen die Inklusion aus Überzeugung, weil sie ein Menschenrecht ist.

(Vereinzelt Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei der SPD)

Wir wollen die Inklusion auch in der Lehrkräfteausbildung deshalb rechtlich verankern, weil sie nicht in unser Belieben gestellt ist, sondern weil wir dazu verpflichtet sind. Ich habe bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass sich die Landesregierung bei der Umsetzung von Inklusion von Anfang an für ein gut durchdachtes und schrittweises Vorgehen entschieden hat. Das gilt für den Unterricht und die Qualifizierung von Lehrkräften.

Diesen Umsetzungsprozess gestalten wir im Übrigen im engen Dialog mit allen Beteiligten. Es ist nun genau ein Jahr her, dass wir das Schulgesetz geändert haben und die rheinland-pfälzischen Eltern ein verbrieftes Wahlrecht haben, ob sie ihr Kind einer Förderschule oder einer Schwerpunktschule anvertrauen. Nun soll mit dem vorgelegten Gesetzentwurf in einem konsequenten zweiten Schritt die Kompetenz der Lehrkräfte in allen Schularten gerade mit Blick auf die Herausforderung der Inklusion gestärkt werden. Nur so ist der im Schulgesetz vorgegebene Auftrag zum inklusiven Unterricht qualitativ auch zu erfüllen.

Mit Blick auf die große Bedeutung, die qualifizierten Lehrkräften beim Gelingen von gutem Unterricht zukommt, bedarf es einer hohen Verbindlichkeitsstufe. Wir haben mit der Reform der Lehrkräfteausbildung bereits erste Schritte in diesem Sinn unternommen, und mit dem vorgelegten Gesetzentwurf gehen wir nun noch deutlich weiter. Wir schaffen die erforderliche Rechtsgrundlage, die das Studium, den Vorbereitungsdienst sowie die Fort- und Weiterbildung in den Blick nimmt und aufeinander abstimmt. Dazu

werden umfänglich und systematisch Basisqualifikationen zum inklusiven Unterrichten in der Lehrkräfteausbildung implementiert. Darüber hinaus werden wichtige übergreifende Vorgaben für die drei Phasen gesetzlich verankert.

Ich gehe jetzt auf die wesentlichen Kernpunkte des Gesetzentwurfs ein.

1. Das Gesetz definiert als unverzichtbare Basis für das professionelle Handeln von Lehrerinnen und Lehrern eine fundierte fachwissenschaftliche, fachdidaktische und bildungswissenschaftliche Ausbildung. Darauf baut dann die Fort- und Weiterbildung während der beruflichen Tätigkeit auf. Wichtig ist es dabei, dass die Lehrkräftebildung dem Prinzip des lebenslangen Lernens beruflich folgt.

Zu den Basisqualifikationen für Lehrkräfte gehört unverzichtbar auch der Umgang mit Heterogenität und Inklusion. Das Gesetz fordert in § 3 darüber hinaus aber auch – Zitat – „Wertschätzung und Unterstützung aller Lernenden“ als Grundbedingung von Schule und Unterricht. Diese wertschätzende Haltung und individuelle Unterstützung bezieht sich auf alle Kinder und Jugendlichen, auf jene mit sonderpädagogischem Förderbedarf genauso wie auf durchschnittlich oder hochbegabte Schülerinnen und Schüler. Gesetzlich geregelt werden die spezifischen Ziele und Aufgaben für die erste und zweite Phase der Ausbildung in den Hochschulen und in den Studienseminaren.

2. In dem Vorbereitungsdienst profitieren wir in RheinlandPfalz von einer inzwischen etablierten Praxis. Bereits seit der Reform der Lehrerinnen- und Lehrerausbildung sind die Bereiche Heterogenität und Diagnostik Pflichtbestandteil in allen Lehramtsstudiengängen. Ich sage das mit Stolz. Wir haben erst vor Kurzem ein großes Lob von der Bertelsmann Stiftung erhalten, weil Rheinland-Pfalz eines von sechs Bundesländern ist, das die Inklusion bereits heute schon für alle Studierenden im Lehramtsstudium verpflichtend macht. Ich denke, das ist ein gutes Kompliment.

(Vereinzelt Beifall bei der SPD)

Darauf bauen wir auf. Das Gesetz verstärkt die Inklusion im Lehramtsstudium noch weiter. Mit der Vorgabe, dass eines der schulischen Praktika während des Studiums an einer Schwerpunktschule durchgeführt wird, schaffen wir auch hier die unbedingt notwendige Verbindung zwischen Theorie und Praxis. Während des Vorbereitungsdienstes wird in den Studienseminaren an die an der Universität erworbenen Kompetenzen angeknüpft. Um den Anforderungen von Inklusion in der Unterrichtspraxis gerecht werden zu können – das ist ein großer Schritt –, werden die bestehenden verpflichtenden curricularen Vorgaben für den Vorbereitungsdienst um sogenannte inklusionspädagogische Kompetenzen ergänzt. Auch hier können wir auf bereits gelebte Praxis in den Studienseminaren zurückgreifen.

Gestatten Sie mir an dieser Stelle einen Hinweis zum Thema Rahmenbedingungen für eine gelingende Inklusion. Wir sind auf der Arbeitsebene vorbereitet in die Umsetzung eingestiegen. Alle Studienseminare erhalten bereits seit geraumer Zeit zusätzliche Anrechnungsstunden für das Ausbildungspersonal für die Umsetzung inklusiver Konzepte. Klar und deutlich möchte ich betonen – nicht weil

es während der Anhörung des Gesetzentwurfs eine große Rolle gespielt hat, sondern weil die Damen und Herren Abgeordneten von der CDU-Fraktion damit immer wieder unnötige Ängste schüren –, dass auch dieses Gesetz wie alle anderen Maßnahmen gute Bedingungen für die Inklusion schafft. Es schafft nicht die Förderschulen ab. Das soll klar und deutlich gesagt werden.

Im Bereich der Fort- und Weiterbildung werden wir mit diesem Gesetz die grundsätzlichen Regelungen zur Weiterentwicklung der im Studium und Vorbereitungsdienst erworbenen Kompetenzen fortschreiben. Das gilt insbesondere auch für den inklusiven Unterricht. Das Gesetz richtet dabei den Fokus auf die Berufsanfängerinnen und -anfänger. Sie sollen in den ersten Berufsjahren sorgsam begleitet werden. Das Gesetz nimmt jede Menge genaue Regelungen zum Bereich der Fortbildung vor, zum Beispiel die Verpflichtung zur Fortbildung von Schulleiterinnen und Schulleitern und die Übertragung des Funktionsamtes. Es gibt Vorgaben für den zeitlichen Rahmen und die Dokumentation. Es nimmt vor allen Dingen auch die Fortbildungsplanung in den Blick und macht Regelungen zur Weiterbildung.

Zusammenfassend bin ich froh, dass wir heute das Gesetz einbringen können. Ich darf mich bei allen bedanken, die sich an der Beratung bisher beteiligt haben. Ich bin mir sicher, dass wir mit diesem Gesetz einen weiteren wichtigen Schritt gehen, um gute Bedingungen für den inklusiven Unterricht in unserem Land zugrunde zu legen und freue mich auf die weitere Beratung.

Herzlichen Dank.

(Beifall bei SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Den Fraktionen stehen jeweils eine Minute und 30 Sekunden mehr Redezeit zu. Für die CDU-Fraktion hat Frau Dickes das Wort.

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte mit einer Irritation über den vorliegenden Gesetzentwurf „Landesgesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung von Lehrkräften“ beginnen. Diese Irritation hat nichts mit den Inhalten zu tun. Dazu komme ich später. Die Irritation hat etwas damit zu tun, dass wir etwas ganz anderes erwartet haben. Im Koalitionsvertrag haben Sie geschrieben, wir wollen, wo sinnvoll umsetzbar, die Möglichkeit schaffen, in der Lehrerausbildung die Lehrbefähigung für mehr als eine Schulart bzw. Schulstufe zu erwerben. Sie haben selbstverständlich Kritik von der CDU bekommen, weil das für uns ein Schritt in Richtung Einheitslehrer ist. Erstaunlicherweise kam dann auch nichts mehr.

Frau Ratter, Sie haben vor etwa einem Jahr angekündigt, dass dieses von Ihnen geplante Gesetz, nämlich das Lehrerbildungsgesetz, kommen sollte. Sie haben das bei diversen Veranstaltungen und auch in Pressemitteilungen für

den Herbst angekündigt. Es ist nichts passiert. Was wir heute haben, ist nicht ein neues Lehrerbildungs-, sondern ein Weiterbildungsgesetz, weil es offenbar ein zu heißes Thema für den Koalitionspartner SPD war.

Der Zugzwang war, zu liefern, und heute liegt das Gesetz vor uns.

Herr Präsident, ich würde gerne aus der Zeitschrift des Verbandes Bildung und Erziehung zitieren. Es war einmal: Vom Lehrerbildungsgesetz zum vorliegenden Gesetz. Ich zitiere: Deshalb hat man nun die Nadeln erhitzt, die Stifte gespitzt, und zum Glück haben wir gerade eine Inklusionsdebatte, ein Gesetz zur Stärkung der inklusiven Kompetenz und der Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte auf den parlamentarischen Weg gebracht. Wer den Entwurf gelesen hat, der fragt sich unweigerlich: Brauchen wir solch ein Gesetz überhaupt. Kann es ein Gesetz über einen bestimmten pädagogischen Aspekt der Lehrerbildung und der Lehrerfortbildung geben, wenn es gar kein Gesetz über die Lehrerbildung selbst gibt? Ist das nicht so, als gäbe es Sozialgesetze, aber keine Verfassung, den Nagel ohne Hammer?

Vor dem Hintergrund, was wir eigentlich befürchtet haben, muss ich sagen, wir müssen dankbar sein, dass nur ein Weiterbildungsgesetz vorliegt. Für ein Gesetz, das wir so nicht brauchen, das nichtsdestotrotz weitreichende Folgen für uns haben muss. Ja, an sich ist der Gedanke der Stärkung der inklusiven Kompetenz, auch der Stärkung der Fort- und Weiterbildung, etwas durchweg Positives. Aber wenn man etwas stärken will, dann muss man auch etwas dazugeben. Wenn ich mir den Gesetzentwurf unter dem Bereich Kosten vornehme, dann steht da, durch die Regelung der verpflichtenden Fortbildung für neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter entstehen Mehrkosten. Diese werden durch Umschichtung innerhalb des Systems der Lehrkräftefort- und -weiterbildung nach Maßgabe des Haushalts abgedeckt. Darüber hinaus entstehen im Vergleich zu den bisherigen Ausgaben für die Lehrkräftebildung keine Mehrkosten. Das heißt, der Topf bleibt der gleiche. Man gibt ein bisschen mehr in die Schulleiterfortbildung, den Rest gibt man in die Fortbildung zur Inklusion, und alles andere bleibt für uns auf der Strecke.

Es ist wichtig, im Bereich der Inklusion fortzubilden. Aber wer diese Fortbildung macht, ohne den Topf zu vergrößern, der muss bei der fachlichen, bei der pädagogischen, bei der schulartbezogenen Fortbildung sparen, und das kann nicht im Sinne einer Fortbildung sein, und das schwächt ganz viele andere Kompetenzen. Inklusion ist wichtig, aber es gibt ganz, ganz viele andere wichtige Themen in unserem Schulbereich, die wir auch aufnehmen möchten.

(Beifall der CDU)

Wir werden uns mit Sicherheit – darum bitte ich auch – in den nächsten Monaten mit vielen Details dieses Gesetzes befassen. Was für uns sehr wichtig ist, ist, dass wir auch eine Anhörung machen, in der wir die Lehrerverbände zu Wort kommen lassen; denn das, was ich bisher von den Verbänden vernommen habe, und auch das, was für mich dieses Gesetz in der Erarbeitung ausmacht, da muss ich sagen, sind sehr, sehr viele Kritikpunkte. Für mich bleibt die ganz große Hoffnung bei diesem Gesetzentwurf, dass

sie mit einer Anhörung selbst zu der Einsicht kommen, die der VBE schon geäußert hat, dass wir solch ein Gesetz nicht brauchen.

Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Für die SPD-Fraktion hat Frau Abgeordnete Brück das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich möchte heute über den Gesetzentwurf reden

(Carsten Pörksen, SPD: Sehr gut!)

und nicht über ungelegte Eier oder Gespenster, die im Parlament aufziehen. Die SPD-Fraktion – ich denke, das kann ich für Rot-Grün gemeinsam sagen – hat eine gemeinsame Haltung zu diesem Gesetz, eine eigene Meinung, und wir müssen deshalb nicht die Hälfte der Redezeit aus Stellungnahmen von Verbänden zitieren, mit denen wir sicherlich nach diesem heutigem Tag in der weiteren parlamentarischen Beratung noch reden werden.

Frau Dickes, ich hätte eigentlich erwartet, dass Sie jetzt den Herrn zitieren, den ich zitiere;

(Elfriede Meurer, CDU: Sie wollten doch nicht zitieren!)

denn Hattie hat gesagt, auf den Lehrer kommt es an. Das ist eigentlich immer der Spruch, der von Ihrer Seite kam. Jetzt wird ein Gesetzentwurf eingebracht, der diesem Rechnung trägt. Wir brauchen hervorragend qualifizierte Lehrkräfte, um einen ebensolchen Unterricht zu gestalten, und genau da setzt der Gesetzentwurf an. Er bietet gute Rahmenbedingungen.

Erstmals werden in Rheinland-Pfalz alle drei Phasen der Lehrerbildung in Gesetzesrang gehoben. Bisher war das in unterschiedlichen rechtlichen Vorschriften geregelt. Jetzt sehen wir, wie groß die Bedeutung dieses Themas ist, in allen drei Phasen diese Regelungen zu vereinheitlichen und ein extra Gesetz für die Lehrerbildung zu machen. Die besondere Bedeutung, und das ist ganz klar, liegt an der Qualifizierung unserer Lehrkräfte für den inklusiven Unterricht. Das ist ein qualitativer Aspekt, anknüpfend – wie das die Ministerin eben ausgeführt hat – an die Schulgesetzänderungen im vergangenen Jahr, weil Inklusion eine ganz wichtige große gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und wir da mit diesem Gesetzentwurf eine systematische Unterstützung für Lehrkräfte bieten, die übrigens immer wieder in den Debatten um den Umbau eines inklusiven Schulsystems einfordern, dass Lehrkräfte sich mehr Unterstützung, mehr Fort- und Weiterbildung wünschen, und zwar in allen drei Phasen wünschen, dass die Phasen der Lehrerbildung vom Studium über den Vorbereitungsdienst zum Beruf besser miteinander verzahnt werden. Das geschieht jetzt auch mit diesen Lehrerbildungsgesetz, das eine Grundlage dazu legt.

Die Inklusion steht im Fokus, ganz klar. Das sagt auch der Titel dieses Gesetzentwurfs, aber nicht allein, sondern prioritär. Diese Prioritäten müssen wir, glaube ich, auch in der Bildungspolitik darstellen. Das ist ganz im Sinne gemäß des Leistungsauftrags des Pädagogischen Landesinstituts. Dass inklusive Fort- und Weiterbildung prioritär ist, bedeutet keinesfalls, dass alles andere auf der Strecke bleibt. Ich denke, das wird sich auch künftig im Fortbildungsangebot des Pädagogischen Landesinstituts so sehen lassen.

Dass das nicht einfach nur ein Fort- und Weiterbildungsgesetz ist, zeigt sich daran, dass auch die erste und die zweite Phase in dem Gesetzentwurf in den Blick genommen werden, zum Beispiel mit der Festschreibung, dass künftig eins der zwei orientierenden Praktika im Studium an einer Schwerpunktschule stattfinden soll.

Wir haben mittlerweile so viele Schwerpunktschulen ausgebaut, und der Ausbau geht auch nach der Schulgesetzänderung noch weiter, sodass da auch genügend Kapazitäten und Ressourcen vorhanden sind. So kann man dann das theoretische Wissen auch praktisch erfahrbar machen. Das soll dann im Referendariat in der zweiten Phase im Vorbereitungsdienst noch intensiver verdeutlicht werden.

Ziel muss es sein, dass alle Lehrerinnen und Lehrer sich künftig gut ausgebildet und gut vorbereitet fühlen auf den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne Behinderung. Der Spruch – das sage ich jetzt einmal –, dafür bin ich nicht ausgebildet, der soll endgültig in der Mottenkiste verschwinden. Wir brauchen eine gute Unterstützung für unsere Lehrerinnen und Lehrer, und die wollen wir hiermit geben.

Dazu gehört auch der dritte Baustein, die Fort- und Weiterbildung im Beruf. Wir haben als SPD-Fraktion im Frühjahr mit allen Gewerkschaften, Verbänden, Landeselternbeirat, Landesschülervertretung, den Bildungsinstituten zusammengesessen und gerade das Thema Fortbildung intensiv diskutiert. Viele Forderungen, die dort gekommen sind, sind in diesem Gesetzentwurf auch aufgegriffen worden. Gerade junge Lehrerinnen und Lehrer brauchen in der Einstiegsphase noch eine besondere Unterstützung und sollen besonders begleitet werden. Das wird hier aufgenommen.

Das alles geschieht im Sinne einer Fort- und Weiterbildung, die man als Personalentwicklungsmaßnahme in einer Schule begreifen soll, die zum einen in die schulischen Qualitätsprogramme eingebettet ist, und zum anderen als eine Qualitätssicherung in einer Schule darstellen soll, was Schulentwicklung beinhaltet. Dazu muss die Rolle der Schulleitung gestärkt werden. Es ist ein ganz wichtiger Baustein in diesem Prozess, dass Fortbildungsmodule mehr in die verpflichtende Richtung kommen. Dass neu ernannte Schulleiterinnen und Schulleiter die Weiterbildung oder die Fortbildung dazu verpflichtend absolvieren müssen, ist überhaupt nicht neu, weil sie das jetzt schon zum großen Teil tun. Ich glaube, es gibt keinen neuen Schulleiter oder keine neue Schulleiterin mehr, die nicht dieses Fortbildungsangebot genutzt haben.

Damit wird die Fortbildungsplanung insgesamt verbindlicher, was auch wichtig und keineswegs als Zwangsmaßnahme zu sehen ist, sondern tatsächlich als ein Qualitäts