Protocol of the Session on September 9, 2010

Vielen Dank. Für die Landesregierung hat Herr Staatssekretär Dr. Barbaro das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Frau Kohnle-Gros, ich glaube, in Ihrer Begründung zu Ihrem Antrag ist Ihnen ein erhebliches Missverständnis unterlaufen. Insofern ist wahrscheinlich auch begründet, weshalb Sie diesen Antrag gestellt haben. Sie haben gesagt, regelmäßig werden die Bücher erst im Dezember geschlossen. Deswegen fordern Sie eine Begrenzung in § 76 LHO auf den 30. Juni. Sie unterliegen insofern einem Irrtum, als dass die Bücher nie im Dezember geschlossen werden, sondern in den letzten zwölf Jahren immer im April und Mai. Sie verwechseln nichts anderes als den Schluss der Bücher mit der Vorlage der Haushaltsrechnung.

Wenn Sie sagen, Sie möchten eine Begrenzung für den Schluss der Bücher haben, also Landeshauptkasse, nicht der einzelnen Kassen, die schließen schon in den ersten Januartagen, dann läuft diese Regelung völlig ins Leere. Alle Jahresabschlüsse der letzten Jahre – ich habe es seit 1998 aufschreiben lassen – lagen immer im April oder Mai. Insofern brauchen wir überhaupt keine Regelung, die am 30. Juni endet.

Ich komme zum zweiten Punkt des Antrages. Wahrscheinlich meinten Sie damit die Wiedervorlage der Haushaltsrechnung. Auf Grundlage des § 80 LHO stellt der Finanzminister unter Beteiligung der zuständigen Stellen für jedes Haushaltsjahr die Haushaltsrechnung auf. Die Vorschrift enthält Verfahrensgrundsätze für die Erstellung der Haushaltsrechnung, wie es in der Landesverfassung und der LHO vorgegeben ist. Hiernach hat der Finanzminister dem Landtag im jeweiligen Folgejahr die Haushaltsrechnung vorzulegen. Das ist immer passiert. In der Begründung zum Antrag wird darauf verwiesen, dass die Haushaltsrechnung 2008 – das ist ein dickes Werk – im Dezember 2009 vorgelegt worden ist. Das ist richtig. Insofern stimmen die Ausführungen in der Antragsbegründung. Das war auch in den Vorjahren so.

Meine Damen und Herren, mir ist schon wichtig, im Parlament zu sagen, wir in Rheinland-Pfalz gehören immer zu den Bundesländern, die am schnellsten ihren jeweiligen Landtagen die Jahresrechnung vorlegen.

(Beifall der SPD)

Wir haben eine entsprechende Abfrage über alle Bundesländer oder die meisten Bundesländer gemacht. Regelmäßig sind wir in Rheinland-Pfalz früher als andere dran. Insofern ist auch hier die Frage, welches Regelungsbedürfnis besteht.

Das allein zeigt, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Haushaltsrechnung mit großer Sorgfalt erstellen und im Ländervergleich sehr schnell sind. Ich denke, ich darf im Namen aller den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der vielen Dienststellen, die mit betroffen sind, dafür das herzliche Dankeschön aussprechen.

(Beifall der SPD und bei der FDP)

Meine Damen und Herren, diese Leistung ist vor dem Hintergrund stetig steigender Anforderungen an die

Haushaltsrechnung zu honorieren. Die Informationen, die mittels der Haushaltsrechnung veröffentlicht werden, sind im Laufe der Zeit stetig angewachsen. Beinhaltete die Haushaltsrechnung 1996 noch zwölf Anlagen, umfasst die aktuelle deren 27. Ich wiederhole gern, die Anlagen sind von zwölf auf 27 in 14 Jahren angestiegen. Das hat viel mit den neuen Steuerungsmodellen zu tun. Dazu sind zu nennen die Budgetierung, die Leistungsaufträge, die Globalhaushalte und die Selbstbewirtschaftungsmittel. Ich betone ausdrücklich, das folgt einem berechtigten höheren Informationsbedarf des Parlamentes und des Rechnungshofes.

Die Haushaltsrechnung mit all ihrer Komplexität stellt dabei nur einen Baustein – Frau Abgeordnete Schmitt hat es gesagt – der umfassenden Information des Landes über die Haushaltssituation dar. Ich nenne exemplarisch den Budgetierungsbericht – das hat Frau Schmitt schon gesagt –, den Finanzhilfebericht, den Beteiligungsbericht, den Finanzplan, den Bericht über die Beamtenversorgung usw. Die Liste ließe sich noch lange fortsetzen. Ich denke, ich kann darauf verzichten. Keiner kann bezweifeln, dass die Landesregierung umfassend über die Haushaltssituation berichtet und dies im Ländervergleich sehr zügig macht.

Bei dieser Gelegenheit möchte ich etwas ohne jede politische Folklore und Polemik ansprechen. In den Zeitungen lese ich, dass die eine oder andere, genau genommen die eine erklärt, sie könne sich zur Finanzpolitik nicht allzu präzise äußern, auch zu ihren finanzpolitischen Vorhaben, weil dazu müsste man erst einen Kassensturz machen. Wir legen diesem Parlament Berichte über Berichte vor.

Wenn nach kritischer Durchsicht all nur dieser exemplarisch aufgeführten Berichte noch Fragen offen sind, steht dem Parlament die Möglichkeit der Kleinen und Großen Anfragen offen. Auch andere Informationsmöglichkeiten stehen allen offen. Aus meiner Sicht gibt es überhaupt keinen Grund, sich mit dem Hinweis darauf vor klaren Aussagen zu drücken, man müsse erst einen Kassensturz machen, kein Mensch wisse, wie es im Haushalt aussieht.

Ich meine, das ist eine Kritik, die sich nicht nur an die Landesregierung richtet, sondern es ist auch eine Kritik an den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die eine hervorragende Arbeit mit dem Ziel machen, das Parlament umfassend zu informieren.

(Beifall der SPD)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, eine Verkürzung der Frist für die Vorlage der Haushaltsrechnung um drei Monate – wie im Antrag intendiert – ließe sich nur mit einer deutlichen Reduzierung der Standards realisieren. Die können Sie nicht wollen. Die wollen wir auch nicht. Insofern bitte ich, hiervon Abstand zu nehmen.

Ich darf insofern wie folgt zusammenfassen: Soweit der Antrag auf die Änderung des § 76, also Schluss der Bücher, abzielt, ist er abzulehnen, weil er kein Regelungsbedürfnis hat. Soweit eine Änderung des § 80, Haushaltsrechnung, und damit eine Verkürzung der Erstellungszeit für diese intendiert, bitte ich das Parla

ment, hiervon aus den dargelegten Gründen Abstand zu nehmen.

Vielen Dank.

(Beifall der SPD)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Für die CDU-Fraktion hat Herr Kollege Schreiner das Wort.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Eymael, Sie haben recht, das ist ein ambitionierter Antrag.

(Pörksen, SPD: Was ganz Neues bei euch!)

Hintergrund dessen ist, dass auf der einen Seite der Abschlusstag der Landeshauptkasse – Herr Barbaro hat es angesprochen – in all den letzten Jahren Ende Mai lag, dass dann aber Verzögerungen eintreten, insbesondere durch Korrekturbedarf bei den Landesbetrieben. Aus unserer Sicht ist das, wenn wir das jetzt in den Ausschüssen diskutieren, ein Punkt, über den wir einfach noch einmal reden müssen.

Wenn ich mir anschaue, dass beispielsweise am 11. November vergangenen Jahres für die Haushaltsrechnung 2008 das Ende der Phase der Nachfragen und für den Korrekturbedarf der Landesbetriebe war, dann frage ich mich, warum müssen wir von Mai bis November auf solche Zahlen warten? Gibt es nicht Möglichkeiten, das zu beschleunigen? In der Privatwirtschaft hat man auch nicht bis Ende November Zeit, sich über die einzelnen Fragen der Buchungen Gedanken zu machen. Wir halten das für erforderlich, darauf einfach noch einmal genau zu schauen. Das ist die Intention unseres Antrags. Insofern freuen wir uns auf die Diskussion dazu insbesondere im Ausschuss.

(Beifall bei der CDU)

Vielen Dank.

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Dem ist so. Vielen Dank.

Ich darf als weitere Gäste im Landtag Mitglieder der Seniorengruppe aus Lollschied sowie Mitglieder des SC

Bobenheim-Roxheim begrüßen. Herzlich willkommen hier in Mainz im Landtag!

(Beifall im Hause)

Wir kommen nun zu einigen Tagesordnungspunkten, die gemäß der Absprache im Ältestenrat ohne Aussprache behandelt werden. Zunächst rufe ich Punkt 17 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zu dem Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4773 – Erste Beratung

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Dem ist so.

Ich rufe Punkt 18 der Tagesordnung auf:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesgesetzes über die Notarversorgungskasse Koblenz Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4876 – Erste Beratung

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Ich sehe Kopfnicken. Dann ist dem so.

Ich rufe Punkt 19 der Tagesordnung auf:

Landesgesetz zur Ausführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (AGTierNebG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4877 – Erste Beratung

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz – federführend – sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Auch dem ist so.

Ich rufe Punkt 20 der Tagesordnung auf:

Landesgeodateninfrastrukturgesetz (LGDIG) Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4878 – Erste Beratung

Es wird vorgeschlagen, den Gesetzentwurf an den Innenausschuss – federführend – und an den Rechtsausschuss zu überweisen. – Auch dem ist so. Vielen Dank.

Wir kommen zu Punkt 21 der Tagesordnung:

…tes Landesgesetz zur Änderung des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 15/4879 – Erste Beratung

Ich darf Herrn Innenminister Karl Peter Bruch das Wort erteilen.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Mit der Einbringung des vorliegenden Gesetzentwurfs zum Polizei- und Ordnungsbehördengesetz geht ein Abstimmungsprozess zu Ende, in dem es einerseits um die Sicherheitsbelange des Staates geht, andererseits aber auch die Freiheitsrechte der Bürgerinnen und Bürger abgewogen werden müssen. Dies muss in rechtsstaatlicher und angemessener Weise geschehen. Es muss sicherlich ausgewogen geschehen.

Ich will drei Ziele des Gesetzentwurfes skizzieren: Die Handlungsfähigkeit der Polizei soll verbessert werden. Wir haben eine veränderte und rasante technische Entwicklung. Wir haben eine moderne Informationstechnologie, eine Kommunikation, die sich verändert. All dies war in diesen Gesetzentwurf einzubringen.