Frau Huth-Haage, die Art und Weise, wie wir das getan haben, ist absolut transparent, muss auch absolut transparent sein; denn wir haben das Sondervermögen von 200 Millionen Euro über einen Gesetzentwurf schaffen müssen. Dieser Gesetzentwurf war in der parlamentarischen Beratung. Er war damit Gegenstand vielfältiger Gespräche. Ich glaube, es war möglich, sich einen umfassenden Eindruck zu verschaffen.
Insofern liegen die Fakten auch völlig klar auf dem Tisch. Wir haben in diesem Jahr 200 Millionen Euro genommen, und zwar noch Anfang des Jahres in der Annahme einer günstigen konjunkturellen Situation. Wir haben gesagt, wir wollen gute Zeiten nutzen, um Vorsorge zu schaffen. Diese 200 Millionen Euro werden in den nächsten fünf Jahren zu je 40 Millionen Euro für diesen Bereich ausgeschüttet und sind – absolut nachweislich – zusätzliches Geld.
Dann, nachdem sich dieser Weg aus unserer Sicht im Grundsatz bewährt hat, weil er den großen Vorteil hat, dass er den Hochschulen Planungssicherheit gibt, kam in einer Situation, in der absehbar war, dass sich die
Konjunktur in den nächsten Jahren bei Weitem nicht so günstig entwickeln würde bzw. mit hohen Unsicherheiten versehen ist, der Vorschlag hinzu, dann sichern wir die 200 Millionen Euro für die fünf Jahre, die bisher im Haushalt waren – darauf ist von Anfang an aufmerksam gemacht worden –, zusätzlich über das Sondervermögen ab. Wir haben also mit demselben Instrumentarium zwei unterschiedliche Probleme angegangen, einerseits in guter konjunktureller Situation zusätzliche Mittel nehmen und Absicherung von weiteren Mitteln für konjunkturelle Unwägbarkeiten. Das ist transparent dargestellt worden.
Das Ergebnis ist, 200 Millionen Euro, also 40 Millionen Euro im Jahr zusätzlich und 40 Millionen Euro abgesichert und mit Planungssicherheit versehen. Für die Hochschulen ist wichtig, wie viel Geld sie bekommen, aber vor allen Dingen auch, dass sie es sicher bekommen. Insofern ist das Sondervermögen aus meiner Sicht ein riesiger Fortschritt für die Hochschulen. Ich habe dazu auch nur positive Reaktionen in den Hochschulen gehört.
Mit dem Sondervermögen und insbesondere mit den neuen Mitteln ist auch sehr klar transportiert worden, was erreicht werden soll. Wir wollen damit einerseits 200 zusätzliche Stellen schaffen, und zwar 200 zusätzliche, die tatsächlich zur Verbesserung der Betreuungssituation an den Hochschulen genutzt werden können. Deswegen steht in dem Gesetzentwurf ausdrücklich, diese 200 Stellen sollen nicht kapazitätsrelevant sein. Sie sollen wirklich die Situation in der Hochschule verbessern können.
Darüber hinaus sichert das Sondervermögen – Herr Abgeordneter Kuhn, natürlich ist das zusätzliches Geld, denn es geht um die Kofinanzierung des Landes für den Hochschulpakt – den Hochschulpakt ab. Das wiederum ist definitionsgemäß Geld, das für zusätzliche Studierende zur Verfügung steht. Deswegen muss man zur Beurteilung der Gesamtsituation beide Komponenten sehen, nämlich die Verbesserung der Studienbedingungen durch das Sondervermögen in seinem einen Teil mit den 200 Stellen und Umsetzung des Hochschulpaktes und Ausbau der Kapazitäten über die Kofinanzierung Hochschulpakt. Aus beidem zusammengenommen wird eine klare Strategie für die rheinland-pfälzischen Hochschulen.
Herr Fraktionsvorsitzender Mertin ist momentan nicht da; nein, er steht dort hinten. An der Stelle muss und möchte ich dann doch noch eine Bemerkung zum Thema „Studiengebühren“ machen. Man kann das sicherlich so machen, wie das gestern war, und kann sagen, das ist nur ein geringerer Teil, der in der Studie auf Befragen angegeben hat, dass er aus finanziellen Gründen nicht studiert habe. Da sage ich Ihnen ehrlich – ich bin eigentlich eine, die sehr flexibel mit Dingen umgehen kann, aber es gibt ein paar unverrückbare Grundpositionen –, und wenn es nur 100 wären, aber bundesweit geht es um 18.000, wenn ich die Zahlen richtig in Erinnerung habe, aber wenn es nur 100 wären, die wirklich aus
finanziellen Gründen nicht studieren könnten, es wäre uns ein Arg. Deswegen sind wir an dieser Stelle mit den Studiengebühren so klar.
Gerade in den Bereichen, in denen BAföG nicht greift, in denen andere Unterstützungssysteme nicht greifen, sind die Unsicherheiten so groß. Wir wissen doch, dass in Familien, die über bestimmten Einkommensgrenzen liegen, sich aber eher in der unteren Mittelschicht befinden, am risikoanfälligsten sind. Wenn sich bei diesen jungen Menschen dann, obwohl sie befähigt wären, herausbildet, das Studium ist mit zu viel Unsicherheiten verbunden, dann wäre das ein Zweites, warum man gegen Studiengebühren sein muss.
Ein dritter Punkt ist, man kann die Wirkung auch ganz anders beschreiben. Es hat einen Feldversuch gegeben. Schauen Sie sich die Studienanfängerzahlen im Wintersemester 2007/2008 in Hessen an, und schauen Sie sich die Studienanfängerzahlen zum Wintersemester 2008/2009 an, wo die Studiengebühren abgeschafft worden sind. Ich glaube, dazwischen liegt eine Differenz – jetzt aus dem Kopf – von ungefähr 4.000 Studierenden.
Ich meine, dann kann man nicht guten Gewissens sagen, so etwas hätte keinen Effekt. Es hat ganz offensichtlich Effekte, die sich auch massiv in Zahlen niederschlagen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, das, was für die Hochschulen und die Lehre in den Hochschulen gilt, gilt natürlich auch für die Forschung in den Hochschulen. Das findet sich insbesondere in unseren Finanzierungszusagen für den Pakt für Forschung und Innovation, der auf Bundesebene verhandelt ist, wieder.
Sie werden auch eine ganze Reihe anderer Punkte finden, wo Zusätzliches in den Hochschulen abgesichert wird, wenn ich nur an das Thema „Flächenmanagement“ und die entsprechenden Mietmittel für die Hochschulen denke. Wenn ich aber auch daran erinnern darf, was wir heute beim Einzelplan gar nicht mitberaten, sondern dann an anderer Stelle beraten, dass wir in den nächsten beiden Jahren 190 Millionen Euro für den Hochschulbau vorgesehen haben, dann macht das deutlich: Auch im Bereich der Hochschulen strecken wir uns nach der Decke und versuchen, die Finanzausstattung nachhaltig zu verbessern.
Mit dem, was an Verbesserungen in der Lehre vorgesehen ist, sind auch Verbesserungen im Bereich der Forschung vorgesehen. Ich glaube, Sie alle hatten vielleicht
in den letzten Wochen Gelegenheit, zur Kenntnis zu nehmen, was die Universitäten im Land im Moment im Rahmen der Forschungsinitiative mit der Neugründung von Forschungsschwerpunkten und Forschungszentren umsetzen. Ich glaube, man darf sagen, dass gerade in dieser Frage der Profilbildung der Universitäten ein Ruck durch unsere Hochschulen gegangen ist, der uns erstens freuen sollte und der zweitens mit Sicherheit auch die Voraussetzungen für zukünftige Exzellenzinitiativen verbessert oder Ähnliches auf Bundesebene, wo sich unsere Universitäten im nationalen, ja, vielleicht sogar im internationalen Wettbewerb behaupten müssen. Ich glaube, die haben die Aufgabe angenommen, und mit verbesserter Finanzausstattung können sie auch neue Schwerpunkte setzen, die sowohl im Land als auch darüber hinaus zukunftsträchtig sind.
Gerade die Bedeutung der Hochschulen für die Forschung und für Forschung und Entwicklung und die Kooperation mit Unternehmen ist noch ein Grund mehr, warum man das Sondervermögen auch unter übergeordneten wirtschaftspolitischen Aspekten nicht nur gut vertreten kann, sondern es gerade in dieser konjunkturellen Situation aus meiner Sicht wirklich ein Segen für die Hochschulen und weit darüber hinaus ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, noch zwei, drei Anmerkungen zu dem, was von CDU und FDP angesprochen worden ist.
Erstens. Herr Kuhn, Sie wissen, dass wir überhaupt keine Differenz in der Bewertung der dualen Studiengänge haben. Deswegen haben wir auch eine erneute Initiative ergriffen, um diesen Bereich noch zu forcieren. Ich halte das für ein hoch attraktives Studienmodell. Es sind im Moment zehn neue duale Studiengänge in Planung bzw. gehen kurzfristig an den Start. Deswegen haben wir mit der Zentralstelle in Koblenz mit der Dachmarke „Duale Hochschule“ eine Serviceeinheit geschaffen, um in diesem Bereich deutlicher voranzukommen. Sie wollen das eher dezentral sehen. Wir glauben, dass es günstiger ist, es zentral anzubieten, aber die Zielsetzung ist die gleiche: massiver Ausbau der dualen Studiengänge als besonders attraktive Studienform.
Zu dem, was Frau Huth-Haage an konkreten Initiativen der CDU-Fraktion angesprochen hat, gerne noch zwei, drei Stichworte. Ich teile Ihre Einschätzung völlig, dass wir im Bereich der Hochschulen betreffend die Kinderbetreuung vorbildhaft sein müssen, damit es gerade jungen Studierenden, aber auch Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglich ist, Wissenschaft mit Familie zu vereinbaren. Ich muss aber auch darauf hinweisen, dass das primär nicht über Sonderzuschüsse im Bereich der Hochschulen geht, sondern wenn wir dort einen massiven Ausbau wollen, dann muss das auch in die kommunale U-3-Strategie eingebunden sein, weil es nur so erreichbar ist, dass tatsächlich – darauf setzen wir – Eltern am Arbeitsplatz die Chance haben, ein entsprechendes Angebot für ihr Kind zu bekommen. Insofern geht es aus meiner Sicht stärker in diese Richtung – da
Von Ihrer Forderung, dass Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler länger als bis 65 Jahre an den Hochschulen arbeiten könnten, bin ich ein bisschen überrascht. Sie können das. Sie können beantragen, dass sie länger bleiben möchten – ich habe fast wöchentlich solche Anträge –, und dann wird das entsprechend verlängert. Das kann um dreimal ein Jahr verlängert werden, und das wird auch gemacht.
Zum Zweiten gibt es noch die spezielle Möglichkeit, die auch von den Universitäten vereinzelt angewandt wird, dass ganz besonders ausgewiesenen Professorinnen und Professoren eine Forschungsprofessur auch über das 65. Lebensjahr hinaus zur Verfügung gestellt wird. Insofern glaube ich, dass Ihr Antrag ein bisschen ins Leere läuft.
Zu der Frage Vergaberahmen bei der B-Besoldung, der sowohl von der CDU als auch von der FDP angesprochen worden ist, bin ich mit den Hochschulen des Landes im Gespräch. Ich habe aber auch gebeten, dass es intern noch einmal ein Meinungsbild bei den Hochschulen gibt. Ein guter Punkt, an den man solch eine Frage aufnehmen könnte, wäre die Hochschulgesetzgebung. Aber wir sind im Gespräch, und der Prozess ist noch nicht abgeschlossen. Sie mögen an dem Gesprächsangebot merken, dass ich an der Stelle nicht prinzipielle Vorbehalte habe, weiß aber, dass es durchaus unterschiedliche Positionierungen in den Hochschulen gibt. Insofern ist es mir wichtig, zunächst zu einer Abstimmung zu kommen und dann einen entsprechenden Vorschlag in Zusammenhang mit der Hochschulgesetzgebung zu machen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, zur Weiterbildung will ich gerne das rekurrieren, was Herr Abgeordneter Geis angesprochen hat, und es noch mit einer Dimension erweitern. Auch ich bin froh, dass in Weiterbildungseinrichtungen im Land wenigstens eine maßvolle Steigerung im Bereich der hauptamtlichen pädagogischen Fachkräfte zur Verfügung gestellt werden kann. Das war die klare Priorität, die die Weiterbildungseinrichtungen selbst gesetzt hatten.
Natürlich wollten sie mehr, aber sie haben gesagt: Wenn man in dem Bereich etwas macht, dann diesmal im Bereich der hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Immerhin ist im nächsten Jahr eine Steigerungsrate von 100.000 Euro und im darauffolgenden Jahr noch einmal von 100.000 Euro vorgesehen.
Die ergänzende Erweiterung, die ich machen will, ist, dass im Rahmen des „Ovalen Tisches“, der sich primär um Ausbildungsplätze kümmert, Herr Ministerpräsident die Initiative ergriffen hat und es durchaus mit den Gewerkschaften, mit den Arbeitgebern, mit den Kammern, all denen, die dort vertreten sind, abgestimmt ist, dass die Weiterbildung zunehmend Thema des „Ovalen Tisches“ und damit in der Landesregierung auch ressortübergreifend unter dem Aspekt „Wie decken wir den Fachkräftebedarf der Zukunft?“ werden soll. Da wird die Weiterbildung eine deutlich größere Rolle spielen müs
sen, als das in der Vergangenheit der Fall war. Wir wollen entsprechende neue Initiativen auf den Weg bringen.
Lassen Sie mich zur Kultur ein paar Anmerkungen machen. Ja, es stimmt, dieser Kulturhaushalt festigt viel Gutes, was auf den Weg gebracht worden ist, und er sieht an ausgewählten Stellen Steigerungsraten, ja, zum Teil sogar sehr deutliche Steigerungsraten vor, um einerseits bestehende Kulturangebote abzusichern – wenn man sich andere Bundesländer anschaut, auch nicht so ganz selbstverständlich –, aber an der einen oder anderen Stelle zusätzliche Akzente zu setzen.
Ich bitte darum, bei der Gesamtbetrachtung der Ausgaben für die Kultur immer auch – gestern haben wir an anderer Stelle darüber diskutiert, nämlich über den Einsatz von Privatisierungserlösen in Stiftungen – zu sehen, dass wir mit der Kulturstiftung zusätzlich für ein Land unserer Größenordnung ein absolut beachtliches Kulturförderungsinstrumentarium haben, das in die Fläche in Rheinland-Pfalz wirkt und mit dem ganz beachtliche kulturelle Initiativen zusätzlich unterstützt werden.
Dieser Weg war nun auch mit der FDP unstrittig. Insofern muss man ihn sicher in die Gesamtbetrachtung einbeziehen.
Zur Frage der Schwerpunktsetzungen und Steigerungen will ich an dieser Stelle vor allem auf die Theater und die kommunalen Kulturprojekte und auch auf die Orchester in Mainz, Koblenz und Ludwigshafen hinweisen. Ich bin froh, dass es uns trotz mancher Unkenrufe, die es auch hier gegeben hat – Sie haben es gelesen und werden es sicher mit Freude zur Kenntnis genommen haben –, am Montag gelungen ist, einen neuen Chefdirigenten, nämlich Karl-Heinz Steffen, für die Staatsphilharmonie in Ludwigshafen zu verpflichten.
Ich denke, damit haben wir eine wirklich sehr gute Lösung, vor allen Dingen auch eine von den Betroffenen gewünschte Lösung gefunden. Ich glaube, wir sehen in dieser Beziehung guten musikalischen Zeiten in Rheinland-Pfalz entgegen.
Ich will gar nicht verhehlen, dass die Orchesterstrukturreform ein schwerer Weg war, aber ich sage gerade auch im Zusammenhang mit der Berufung des neuen Chefdirigenten und dass man sich in der Republik auch wieder umschaut, ich bin der festen Überzeugung, dass sie notwendig war und sie vermieden hat, dass wir ein Orchester schließen und sie Einschnitte, wie sie jetzt in anderen Ländern zum Teil in die Orchester vorgesehen sind, eben nicht notwendig gemacht hat. Bei allem, was man im Detail kritisieren mag, muss man doch insofern den Grundsatz feststellen, dass die Orchesterstrukturreform die Orchesterlandschaft im Land gesichert hat und deswegen notwendig und richtig war.
Ich habe auf die Schnelle nicht nachvollziehen können, wie Sie zu einer Vervierfachung der kleinen Um- und
Erweiterungsmaßnahmen im Bereich der Generaldirektion „Kulturelles Erbe“ gekommen sind. Das müsste ich mir jetzt auch noch einmal im Nachgang anschauen. Auf jeden Fall scheinen mir zwei Dinge doch auch an dieser Stelle klar zu sein. Bisher gab es immer eine große Einigkeit in der Frage, dass natürlich das Weltkulturerbe Mittelrhein auch eines besonderen Engagements – und dieses Engagements auch ressortübergreifend – bedarf. Das bildet sich in den entsprechenden Haushaltstiteln ab.
Zum Zweiten ist gerade bei kleinen Um-, Erweiterungs- und Neubaumaßnahmen der Vorlauf vielleicht auch nicht so, dass es sinnvoll wäre, dass zum jetzigen Zeitpunkt schon jede kleine Maßnahme feststeht. Dann hätten wir nämlich die nächsten zwei Jahre keine Flexibilität mehr. Aber eine ganze Reihe von Maßnahmen haben wir Ihnen auf Ihre entsprechende Frage im Haushalts- und Finanzausschuss auch schriftlich mitgeteilt. Die sind dort auch nachlesbar. Die habe ich mir eben auf die Schnelle nämlich noch einmal anschauen können.