Ich weiß, Opposition ist da einfacher. Regierung ist da schöner, aber auch schwieriger. So ist das. Insofern meine ich, dass das Kooperationsgebot für den ländlichen Raum in Ordnung ist. Wir werden das auch mit Leben erfüllen. Es gibt viele Beispiele dafür. Daher habe ich überhaupt keine Sorge, dass wir mit diesem Kooperationsgebot und den Kooperationsempfehlungen nicht weiterkommen werden.
Ein Streitpunkt war – das hat uns auch vor Ort beschäftigt, und ich war selbst vor Ort – die Frage des Schnellbahnkorridors zwischen dem Hahn und dem Ballungsraum Mainz und Frankfurt.
Wir haben die Schnellbahnverbindung noch einmal überprüft und den Schnellbahnkorridor mit allen besprochen, und zwar insbesondere mit Rheinböllen und Simmern. Ich denke, wir haben das Problem schon zum Teil gelöst. Wir werden es mit den betroffenen Kommunen aber auch individuell lösen können.
Festgestellt werden kann, dass wir die Kritikpunkte, die von den Bürgerinnen und Bürgern, aber auch von den Gemeinden kamen, aufgenommen haben. Wir haben uns wirklich intensiv bemüht, gemeinsam mit den Ministerien zu erörtern, ob wir so viele Ziele und Grundsätze benötigen. Deswegen haben wir die Ziele stark reduziert, und zwar um 83 auf jetzt 73 Ziele. Sie wissen, die Ziele sind bestimmend. Die Grundsätze kann man abwägen. Von daher gesehen haben wir auch qualitativ eine Veränderung vorgenommen.
Ich denke, dass die inhaltlichen Aussagen des LEP IV den Gestaltungsrahmen für die zukünftige Entwicklung dieses Landes gut darstellen. Das wird auch im Grundsatz von der Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger, der Gemeinden, der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister und der Landrätinnen und Landräte so gesehen. Ich denke, dass der Ausgleich zwischen sozialen, ökologischen und wirtschaftlichen Belangen gut gefunden worden ist.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, nun geht es darum, den Entwurf des Landesentwicklungsprogramms – das ist das, was der Landtag verlangen kann –, nachdem er eingebracht und mehrmals in einzelnen Punkten beraten worden ist, vorzustellen, damit er in das weitere Verfahren gehen kann.
Wie sieht das weitere Verfahren aus? Wir werden das Landesentwicklungsprogramm im Innenausschuss beraten, dort das Benehmen herzustellen haben und dann an die Regionalplanung gehen. Die Regionalplanung muss das Landesentwicklungsprogramm innerhalb der nächsten drei Jahre umsetzen.
Das Landesentwicklungsprogramm wird dann umsetzen, wie zum Beispiel die Schwellenwerte in den Gemeinden aussehen sollen. Wir haben eine Formulierung gefunden, dass Schwellenwerte zu finden sind und haben Parameter angegeben. Die konkreten Parameter, wie viele Baugebiete und Bauplätze noch ausgewiesen werden dürfen, müssen regional gefunden und ausgestaltet werden.
Danach wird die Umsetzung auf Landesebene erfolgen. Wir werden entsprechend unsere Förderprogramme ausrichten müssen. Das tun wir jetzt schon. Wir werden die energetische Frage in die Richtlinien für den Investitionsstock und die Dorferneuerung aufnehmen. Hier geht es um die Frage, wie man mit Energieeinsparung und Ähnlichem umgeht. Wir werden auch eine Verschlankung dieser Programme bekommen. Nach der Fortschreibung werden wir alle Fachprogramme, wie Tourismus etc., umsetzen müssen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich denke, dass die Idee, die am Anfang stand, nämlich kein Landesentwicklungsprogramm wie das LEP II oder LEP III zu machen, mehr oder minder von der Landesregierung verwirklicht worden ist. Dann ist es in den Ausschuss gegangen und wurde verabschiedet.
Darüber hinaus ist die Idee neu gewesen, mit einer öffentlichen Beteiligung und Anhörungen – wir haben fünf Anhörungen durchgeführt – dieses Programm vorzustellen und in die Region zu gehen. Es gab viele Ver
anstaltungen. Ich habe viele Veranstaltungen durchgeführt. Viele Abgeordnete aller Fraktionen haben Veranstaltungen durchgeführt. Ich denke, es hat sich gelohnt.
Ich denke, wir haben ein gutes Programm vorgestellt. Damit können wir gut in das 61. Jahr der Geschichte des Landes Rheinland-Pfalz gehen.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Landesentwicklungsprogramm, das wir heute in der Fassung des vorgelegten überarbeiteten Entwurfs besprechen, war schon öfter Thema im Landtag. Es war insbesondere die Opposition, die immer wieder gefordert hat, dass wir darüber sprechen. Ich denke, es ist ganz wichtig, dass wir das in diesem Rahmen tun; denn es gibt viele Themen, die Sie gerade angesprochen haben, die wir auf Landesebene behandeln müssen.
Wir sind uns völlig einig, dass man über den demografischen Wandel und darüber sprechen muss, was dieser für das Land bedeutet. Wir sind auch einig darin, dass eine Transparenz hergestellt werden muss.
Wie ist es mit der Transparenz, die Sie unter anderem auch in Ihrem Entschließungsentwurf aufgreifen, der uns mit Druck von heute auf die Tische gelegt worden ist? Auf diese Art und Weise kann man nicht miteinander umgehen. Es kann nicht sein, dass wir erst heute Ihren Entschließungsantrag auf den Tisch bekommen. Darin steht zum Beispiel, dass die Beteiligung der verschiedenen Gemeinden und auch der kommunalen Spitzenverbände etwas ganz Besonderes ist. Das ist überhaupt nichts Besonderes, wenn ich das sagen darf. Nach § 8 des Landesplanungsgesetzes sind Sie dazu verpflichtet. Darin steht nämlich, dass jede Landesregierung diese Anhörungsverfahren durchführen muss.
Ich gebe Ihnen in einer Sache völlig recht. Es war gut und wichtig, dass sich insbesondere die kommunalen Kollegen beteiligt und so viele Stellungnahmen abgegeben haben, damit vielleicht auch anderen bewusst wird, wie wichtig der Landesplanungsbereich ist und wie wichtig es ist, genauer hinzuschauen. Wir haben alle im Land die Landesplanung und das Programm vorgestellt und darüber diskutiert, sodass es zu vielen gebündelten Anträgen kam. Leider haben wir im Einzelnen nicht sehen können, warum Anträge abgelehnt worden sind. Sie haben dazu zwei oder drei Worte gesagt. Darauf möchte ich ganz gerne eingehen.
Ich komme zum Thema „Transparenz“. Wir hatten darüber gesprochen, inwiefern nach der jetzigen Überarbeitung des Entwurfs noch einmal eine Beteiligung vorzunehmen ist. Die Regierungspartei hat es gegen die Opposition der CDU und FDP abgelehnt, weiter auf das Thema „Beteiligung und Transparenz“ einzugehen.
Sie haben mit Schreiben vom 30. April die kommunalen Spitzenverbände um Stellungnahme bis zum 16. Mai gebeten. Das muss man sich auch auf der Zunge zergehen lassen.
Herr Minister, mit Respekt, Sie als – wenn ich so sagen darf – alter Kommunaler wissen, dass dies für kommunale Bereiche eine sehr kurze Beteiligungsfrist ist. Die nächste Sitzung des Kommunalen Rats findet am 19. Mai statt. Das ist terminlich schon fast nicht zu schaffen. Sie nennen es Beteiligung. Davon haben wir eine andere Vorstellung. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn hier nicht der Eindruck entstünde, dass etwas durchgepeitscht werden soll, sondern man Wert darauf legt, andere zu beteiligen.
Wenn wir schon bei formellen Dingen sind, möchte ich doch noch auf eine Sache eingehen, nämlich die große Straffung des Landesentwicklungsprogramms. Wir haben das Landesentwicklungsprogramm erst nach dem letzten Innenausschuss im Druck bekommen und waren zuerst recht erfreut zu sehen, wie viele Ziele eingespart worden sind. Ich musste dann aber sehen, dass es so viele gar nicht sind.
Sie sagen, es ist sehr gestrafft worden. Wenn man aber hineinschaut, findet man zwei Dinge. Sie sind auf unsere Anregungen eingegangen. Wir begrüßen sehr, dass Sie die Dinge, die gesetzlich sowieso vorgeschrieben sind, nicht noch einmal als Ziel in das Landesentwicklungsprogramm aufgenommen haben.
Herr Pörksen, vielleicht haben Sie es gerade vor sich liegen. Es geht z. B. um die Ziele 100, 101, 102 und 103, wenn Sie sich diese anschauen wollen. Diese vier Ziele sind im Wortlaut genauso geblieben, wie sie im Entwurf waren. Was haben Sie getan? Statt vier Zielen haben wir jetzt zwei Nummerierungen und damit zwei Ziele. Das ist Ihre Straffung. Inhaltlich wurde nichts gestrafft. Es wurde lediglich die Nummer gestrafft.
Herr Pörksen, wenn Sie wollen, kann ich Ihnen die Zusammenfassungen gern aufzeigen. Ich denke, Ihnen und mir erspare ich das jetzt. Vielleicht empfehle ich Ihnen noch die Nummern 154 ff. Hier geht es um die Gesetzesvorgaben, die gestrichen worden sind.
Das Nächste ist die Frage der einzelnen Punkte, zum Beispiel des Kooperationsgebots. Vielleicht schauen wir inhaltlich noch in das eine oder andere Detail.
Herr Schweitzer, wenn ich darauf eingehen darf, auch Sie haben anscheinend nicht zugehört; denn wir haben sehr wohl die Inhalte sehr intensiv diskutiert.
(Harald Schweitzer, SPD: Es liegt kein einziger schriftlicher Vorschlag der CDU-Fraktion vor! – Pörksen, SPD: Dazu kommen wir noch!)
Herr Schweitzer, seien Sie einfach einmal beruhigt. Ich spreche gerade. Sie hätten zuhören müssen. Es sind normalerweise andere Tiere, die man mit diesen Zeichen versieht.
(Abg. Frau Wopperer, CDU, macht die Gestik für „Nicht hören, nicht sehen, nicht sprechen“ – Beifall bei der CDU)
Ich komme zum Kooperationsgebot zurück. Herr Minister, ich begrüße es sehr, dass Sie dieses Kooperationsgebot überarbeitet haben. Sie haben insbesondere auf unsere Diskussion hin eine Abstufung vorgenommen – Ziele 87 ff. wieder für Sie, wenn Sie es nachschauen wollen, Herr Pörksen –, in der Sie in ein verpflichtendes Kooperationsgebot und in ein freiwilliges Kooperieren eingeteilt haben.
Selbst wenn man nachfragt, werden die Unterschiede allerdings nicht ganz deutlich. Man kann nicht genau erkennen, was Sie mit „verpflichtend“ meinen und was „freiwillig“ bedeutet. Wie definiert sich das? Wenn jemand verpflichtend oder freiwillig nicht kooperiert, fallen die Fördergelder dann anders aus? Was passiert im Mittelbereich? Das ist noch nicht ganz klar.
Ich denke, es wäre ganz wichtig, bevor das LEP IV durch das Kabinett zu einer Rechtsverordnung wird, dass man darüber noch einmal Auskunft erhalten kann. Vielleicht können wir darüber im Innenausschuss noch einmal diskutieren.
Sie haben einen weiteren Punkt angesprochen, nämlich die Frage der Mittelzentren. Auch hier sind wir im Grundsatz, in der Problemanalyse einig, allerdings in der Problemlösung nicht.
Sie haben gesagt, die Landesregierung habe darauf verzichtet, neue Mittelzentren in großem Maße auszuweisen, sie habe auch keine abgestuft. Die Problematik ist uns beiden gut bekannt. Ich verstehe, warum Sie das nicht auf diese Weise angegangen sind.
Was ich allerdings nicht verstehe ist, warum Sie drei neue Mittelzentren ausweisen, davon zwei, die im Bereich zweier Flughäfen liegen, nämlich RamsteinMiesenbach und Kirchberg.
Als Drittes kommt die Gemeinde Nastätten hinzu. Die Gemeinde, die im Entwurf vorgesehen war, Eisenberg, ist jetzt im neuen Entwurf nicht mehr vorhanden.