…tes Landesgesetz zur Änderung des Landesplanungsgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der FDP – Drucksache 15/1414 – Erste Beratung
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Landesentwicklungsprogramm ist Grundlage für die auf mindestens zehn Jahre angelegte räumliche Weiterentwicklung des Landes. Damit werden die Weichen für die Zukunftsfähigkeit von Rheinland-Pfalz gestellt. Die rechtlich verbindlichen Vorgaben und Ziele des Landesentwicklungsprogramms sind in erster Linie von den Gemeinden und Gemeindeverbänden zu beachten und umzusetzen.
Die Zahl dieser verbindlichen Ziele der Raumordnung hat sich von 127 im LEP III auf 156 im LEP IV vergrößert. Das entspricht einer Zunahme von immerhin fast einem Viertel. Dies bedeutet einen hohen Verwaltungsaufwand, falls von einem Ziel abgewichen werden muss. Ich muss hier nicht erläutern, wie bürokratisch und zeitraubend ein dann einzuleitendes Zielabweichungsverfahren wäre.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, verfassungsrechtlich gesehen kommt es durch die Verabschiedung des LEP IV für zahlreiche Gemeinden zu schwerwiegenden Eingriffen in das in Artikel 49 der Landesverfassung verankerte Recht der kommunalen Selbstverwaltung. Hierzu zählt auch die kommunale Planungshoheit, das heißt die Befugnis, erkennbarer Entwicklungen zu steuern und für das eigene Gebiet die Bodennutzung festzulegen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der heutige Grad der Einbindung des Parlaments trägt der Bedeutung des Landesentwicklungsprogramms nicht ausreichend Rechnung. Nach heutiger Rechtslage beschließt die Landesregierung nach § 8 Abs. 1 Landesplanungsgesetz lediglich im Benehmen mit dem Innenausschuss über das Landesentwicklungsprogramm. Durch Rechtsverordnung der Landesregierung wird das Landesentwicklungsprogramm sodann für verbindlich erklärt. Die abschließende Beschlussfassung liegt damit ausschließlich in den Händen der Landesregierung. Wegen der Beteiligung nur durch das Benehmen ist die Stellung des Parlaments schwach und von daher unbefriedigend. Unbefriedigend ist es in erster Linie deshalb, weil eine Weichenstellung für die Zukunftsentwicklung des Landes allein durch die Exekutive verantwortet wird.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, gerade vor dem Hintergrund des vielfach beklagten Bedeutungsrückgangs der Landesparlamente und wegen der Vielfalt der im Landesentwicklungsprogramm berührten Lebensbereiche wie zum Beispiel Umweltschutz, Land- und Forstwirtschaft, Gesundheitsschutz, Verkehr, Energie, Bildung usw. kann die Verantwortung nach Auffassung unserer Fraktion nur durch das ganze Parlament unter Beteiligung aller betroffenen Fachausschüsse wahrgenommen werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unter Würdigung der zentralen Bedeutung dieses Planungsinstruments sieht unsere Fraktion die Notwendigkeit, die Rolle des Parlaments zu stärken, indem der Erlass der Rechtsverordnung, mit dem das Landesentwicklungs
Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Alternative eines Gesetzgebungsverfahrens sehen wir nicht. Die fachlich komplexe Materie und die Fülle von Detailfragen würden ein Gesetz überladen. Insoweit ist die Delegation auf die Exekutive sinnvoll.
Auf der anderen Seite darf und muss die Legislative ein vitales Interesse daran haben, sich entscheidenden Einfluss auf Erlass und Inhalt der Rechtsverordnung des Landesentwicklungsprogramms vorzubehalten. Unser Gesetzentwurf kombiniert in sinnvoller Weise den Beschluss des Landesentwicklungsprogramms durch Rechtsverordnung mit der Zustimmung des Parlaments. Nur dem Parlament steht nach unserer Überzeugung die unmittelbare Verantwortung für eine für die Zukunft des Landes so bedeutsame Entscheidung zu.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, unser Gesetzentwurf befindet sich auch im Einklang mit Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Bereits im Jahr 1958 hat das oberste Gericht anerkannt, dass derartige Verordnungen mit Parlamentsvorbehalt der Staatspraxis entsprechen und verfassungsrechtlich prinzipiell zulässig sind. Nach dem Bundesverfassungsgericht gilt dies für solche Sachbereiche – ich zitiere –, für die ein legitimes Interesse der Legislative anerkannt werden muss, zwar einerseits die Rechtsetzung auf die Exekutive zu delegieren, sich aber andererseits wegen der Bedeutung der zu treffenden Regelungen entscheidenden Einfluss auf Erlass und Inhalt der Verordnung vorzubehalten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, genau mit dieser Situation sind wir gegenwärtig konfrontiert. Die FDP-Fraktion ist davon überzeugt, dass der vorliegende Gesetzentwurf den rechtlichen Anforderungen entspricht, im Interesse der betroffenen Kommunen liegt, das Parlament stärkt und schließlich dem Landesentwicklungsprogramm den Rang verleiht, der ihm tatsächlich zukommt.
Ich darf als Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag Mitglieder der Katholischen Arbeitnehmerbewegung Neuwied begrüßen. Herzlich willkommen!
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Kollege Auler, ich bitte gleich zu Beginn meiner Ausführungen um Nachsicht. Es wird Sie nicht verwundern, dass wir Ihrem Anliegen, Ihrem Gesetzentwurf nicht zustimmen werden.
Ja, Sie sind überrascht, ich sehe es. Für uns ist Ihre einzige Intention, dieses Gesetz so zu ändern wie beschrieben, die, dass Sie heute im Gegensatz zu früheren Zeiten, als das LEP III verabschiedet wurde, nicht mehr in der Regierung sitzen. Das ist der einzige Grund.
Ich möchte gleich sagen, warum ich dieser Meinung bin. Sie führen beispielsweise aus, dass die Fülle der Themen bzw. die Themenvielfalt gegenüber früheren Landesentwicklungsplänen deutlich zugenommen habe. Ich habe mir die Mühe gemacht und das LEP III und das LEP IV nebeneinander gelegt.
Ganz banal gibt es im LEP III 162 Seiten plus Anhang. Im LEP IV gibt es 165 Seiten plus Anhang. Das LEP IV ist groß geschrieben gegenüber dem LEP III, das klein geschrieben ist. Beide Landesentwicklungsprogramme beinhalten fast die gleichen Punkte, und zwar Folgendes: Überall sehen wir die Raumstrukturen, die Raumwirksamkeit der Finanzströme, Landwirtschaft, Weinbau, Forsten, Energieversorgung, Wasserversorgung, Abfallwirtschaft, eigene Entwicklung der Gemeinden, ZentraleOrte-Prinzip, Klima, Luft, Soziales, Denkmalpflege. Neu sind Demografie und erneuerbare Energien. Das war damals beim LEP III noch kein Thema mit der Dimension wie heute. Dafür waren im LEP III aber auch Themenbereiche enthalten, die heute keine Rolle spielen.
Von daher kann man nicht davon reden, dass eine Fülle neuer Themen zu bearbeiten wäre, die letztendlich den Punkt ausmachen würde, der dafür spricht, dass wir ein ganz neues Verfahren einführen.
Das LEP IV orientiert sich einfach genau wie die bisherigen Landesentwicklungsprogramme an den Erfordernissen der Zeit, in denen es verabschiedet wurde, nicht mehr und nicht weniger. Hinzu kommt, dass einige Dinge, die aufgeführt werden, in der Form auch nicht nachvollziehbar sind. Was ich aber feststelle, ist, dass leider von etlichen Bereichen das LEP IV völlig falsch wiedergegeben wurde, das davon deutlich abweicht, was es wirklich aussagt;
denn auch wenn die CDU eine Fraktionsbeauftragte für Landesplanung ernannt hat – herzlichen Glückwunsch –, sagt das immer noch nichts darüber aus, dass dadurch
ein Mehr an Kompetenz entsteht. Wenn ich zum Beispiel Herrn Baldauf zitieren darf, so sagt dieser sinngemäß, er habe den Eindruck, dass Mainz die Kommunen nicht ernst nehme, weil nur noch die Orte Neubaugebiete ausweisen dürften, die entlang des Schienenverkehrs liegen würden. Das ist absolut falsch.
Entweder ist das extra geschrieben worden, um die Leute zu verunsichern, oder aber, was ich eher vermute, ist, dass Herr Baldauf den Landesentwicklungsplan gar nicht verstanden hat. Herr Auler und Herr Schnabel, auch Sie verkennen, dass wir zwischen Kommunen unterscheiden müssen, die eine Ausweisung als Wohngemeinde haben wollen, und dem Eigenbedarf einer Gemeinde. Ganz klar ist, unabhängig von allem hat jede Kommune das Recht auf eine eigene Entwicklung.
Das hat mit der Bahn nichts zu tun. Darüber hinaus ist festzustellen, in der Westpfalz haben wir bereits Folgendes, dass dort bis auf vier Gemeinden, die mit „W“ gekennzeichnet sind, alle bereits dieses Kriterium erfüllen.
Was unterscheidet uns? Uns unterscheidet ganz einfach, dass wir die Bedenken und Verbesserungswünsche, die wir am LEP IV hatten, dezidiert aufgeschrieben haben. Sie sagen einfach, es gab im LEP III 122 Ziele, jetzt 155. Dafür gab es im LEP III aber 278 Grundsätze und jetzt nur noch 110. Wenn wir einfach einmal 1 + 1 addieren, stellen wir fest, wir haben jetzt 265 Ziele und Grundsätze, damals hatten wir 405.
Dabei bleibt auch zu berücksichtigen, dass die jetzigen Ziele – die haben wir aufgeführt und an das Ministerium weitergegeben – teilweise Selbstverständlichkeiten beinhalten, die nicht unbedingt als Ziel gekennzeichnet sein müssen, zum Beispiel „Lärm ist zu verhindern“. Dann beinhalten sie stellenweise Wiederholungen von Gesetzestexten oder stellenweise Erläuterungen oder Verfahrensweisen, die die Kommunen nicht einmal betreffen, dann nur für bestimmte kleine räumliche Gegenden gelten und nicht für das ganze Land. Wo ist da die von Ihnen skizzierte und angemahnte Inflation von Zielen? Ich kann sie nicht feststellen. Wenn Sie das können, dann haben wir eine andere Meinung von Zielen bzw. von Inflation.
Wir haben darüber hinaus – ich sagte es bereits – ausdrücklich ebenso wie das Ministerium vom ersten Tag des Landesentwicklungsplans an deutlich gemacht, dass das ein Entwurf ist, der als solcher gekennzeichnet ist, und jeder – die Fraktionen hier im Haus, die kommunalen Fraktionen, die Kommunen, Behörden, Institutionen und jeder Bürger – das Recht hat, dort seine Ideen einfließen zu lassen; denn es geht uns allen darum, einen Landesentwicklungsplan letztendlich zu verabschieden,
Ich weiß nicht, ob Sie es getan haben. Soweit ich weiß, fehlt das bei Ihnen. Was Sie gemacht haben, sind lediglich allgemeine Darstellungen und irgendwelche Schlagwörter, die Sie in den Himmel geschrieen haben, die nichts, aber auch gar nichts aussagen und lediglich eines versuchen, das ganze LEP IV zu diskreditieren.
Dass das natürlich nichts ist, was bei uns unbedingt auf Gegenliebe stößt, können Sie sich vorstellen.
Darüber hinaus sind einige Punkte exemplarisch aufgeführt worden, warum alles so schlecht sei. Ich nenne einfach einmal Ziel 81 (Kooperationsgebot). Ich sage einfach, es ist von vielen nicht verstanden worden; denn es ist ganz klar so geregelt, spätestens seit dem Landesentwicklungsplan 1980 haben wir Mittelbereiche. Diese Mittelbereiche haben in sich ein, zwei oder mehrere Mittelzentren. Ganz klar ist geregelt, dass diese Mittelzentren dafür stehen, innerhalb dieses Mittelbereichs die Daseinsvorsorge der Menschen zu sichern.
Jetzt wissen wir alle, dass es eine demografische Entwicklung gibt. Das überrascht niemanden. Wir können doch nicht so tun, als ob wir insbesondere auf dem flachen Land nicht demografischem Druck ausgesetzt wären. Dies erfordert, dass wir versuchen, diese Daseinsvorsorge sicherzustellen. Überall dort, wo zwei Kommunen sind, zwei Mittelzentren, stellen sie das gemeinsam sicher. Das ist ganz einfach.