Protocol of the Session on December 15, 2010

Unsere Unternehmen brauchen gut ausgebildete Männer und Frauen. In Rheinland-Pfalz steht eine gute Bildung ganz oben auf der Prioritätenliste, und dies auch im Interesse der Wirtschaft. Wir sehen, dass auf dem Ausbildungsstellenmarkt nach vielen Jahren der Lehrstellenlücke mittlerweile ein Mangel an Auszubildenden herrscht und sich für die nächsten Jahre noch stärker abzeichnet. Dies gilt in gleichem Maße für den Fachkräftebedarf. Dieser Entwicklung müssen wir gegensteuern und Ausbildung, Bildung, Weiterbildung und Qualifizierung entsprechend fördern. Die Mittel im Einzelplan 08 im Bereich der Bildung und Weiterbildung wurden erhöht, in erster Linie natürlich aufgrund der Finanzierungshilfen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz. In diesem Bereich wurde der Ansatz von 5,2 Millionen Euro um fast 3 Millionen Euro auf 8,2 Millionen Euro erhöht. Dies sind in erster Linie Bundesmittel, aber auch das Land partizipiert mit 22 % dieser Aufwendungen. Es ist sicherlich richtig, in den Bereich der Fortbildung und Qualifizierung mit diesem erhöhten Ansatz zu investieren.

Dabei geht es auch um die Attraktivität des Handwerks. Ich bin froh, dass wir insgesamt auch die Ansätze für die Förderung des Handwerks ohne Einschränkung fortführen können.

(Beifall der SPD)

Meine Damen und Herren, Rheinland-Pfalz steht wirtschaftlich gut da, und darüber sollten wir uns alle freuen. Dazu gibt es allen Grund: Die Wirtschaftspolitik der letzten Jahre hat eindeutig Früchte getragen. Ich habe bereits gesagt, es ist noch offen, wie wir die Krise endgültig meistern: ob wir sie nun endgültig zurücklassen

oder ob es neue Verwerfungen auf dem Finanzmarkt gibt, die uns durchaus vor Herausforderungen stellen können. Die rheinland-pfälzische Wirtschaft ist jedenfalls für den Wettbewerb gut gerüstet und hat mit der Landesregierung – mit Ministerpräsident Kurt Beck und seinem Kabinett – einen verlässlichen Partner an ihrer Seite.

(Frau Mohr, SPD: Sehr richtig!)

Der Haushalt des Einzelplans 08 ist ein Beleg dafür, dass wir auch weiterhin über gute Handlungsinstrumente für eine effektive Unterstützung der Wirtschaft in Rheinland-Pfalz verfügen.

Zu dem Teilbereich der Verkehrspolitik wird Herr Kollege Guth in der nächsten Runde etwas ausführen.

(Pörksen, SPD: Ausführlich muss er das nicht machen! – Vereinzelt Heiterkeit im Hause)

In der gebotenen Kürze, aber mit der notwendigen Schärfe.

Ich komme noch kurz zum Sparkassengesetz, das heute verabschiedet wird. Die Änderungen sind notwendig, weil das Kreditwesengesetz im Jahr 2009 angepasst wurde. Es regelt neue Anforderungen an die Aufsichtsräte. Wir brauchen eine entsprechende Regelung auch für die Verwaltungsräte der Sparkassen im Sparkassengesetz. Danach ist es künftig auch für geborene Mitglieder möglich, auf ein Mandat im Verwaltungsrat zu verzichten. Korrespondierend dazu gibt es natürlich auch die Möglichkeit, ein geborenes Mitglied – also Oberbürgermeister und Landräte bzw. Landrätinnen – im Verwaltungsrat abzuberufen. Diese Bestimmungen sind erforderlich, um die Kommunal- und Sparkassenaufsicht gegenüber der Bankenaufsicht des Bundes zu stärken. Deshalb gibt es zu diesem Gesetz keine Alternative, und wir stimmen ihm natürlich zu.

Meine Damen und Herren, das Mittelstandsförderungsgesetz steht ebenfalls heute auf der Tagesordnung. Damit packt die Landesregierung ein weiteres wichtiges Gesetzesvorhaben an. Rheinland-Pfalz ist ein mittelstandsfreundliches Land, und das zeigt auch der Etatentwurf. Die Landesregierung setzt den konsequenten Weg der Mittelstandsorientierung und der Festigung mittelstandsfreundlicher Strukturen fort, weil uns die Krise einmal mehr gezeigt hat, auf den Mittelstand in Rheinland-Pfalz ist Verlass. Der Mittelstand hat weitsichtig gehandelt und Produktionsprozesse und Arbeitsbedingungen angepasst, um das Personal und die Beschäftigung zu erhalten. Der Mittelstand schafft Wertschöpfung in der Region für die Region. Er stärkt die Kaufkraft vor Ort, zahlt Steuern und engagiert sich für unser Gemeinwesen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Wir wissen, was der Mittelstand für dieses Land bedeutet: 99,7 % der Unternehmen gehören zu der Kategorie „Mittelstand“ mit bis zu 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern und einem Umsatz von bis zu maximal 50 Millionen Euro. 99,7 % dieser Betriebe bilden das Rückgrat unserer Wirtschaft.

Sie erwirtschaften fast jeden zweiten Euro in RheinlandPfalz. Sie stellen über 730.000 sozialversicherungspflichtige Arbeitsplätze und übernehmen eine hohe Verantwortung für Staat und Gesellschaft. Deshalb ist es gut, dass die Landesregierung, dass wir als Landtag gute Rahmenbedingungen schaffen, um den Mittelstand in Rheinland-Pfalz weiter zu fördern. Das Mittelstandsförderungsgesetz ist gleichsam ein Grundgesetz, gleichsam das Programm für die Zukunft, ein Leitfaden, wie es gelingt, mittelständische Interessen zu wahren, den Mittelstand ganz konkret zu fördern.

Zunächst einmal – das ist auch eine Form der Entbürokratisierung – wurde das Gesetz von 26 auf 18 Paragrafen reduziert, entschlackt, ohne dabei den materiellen Gehalt zu reduzieren, im Gegenteil. Das Gesetz wurde um wichtige Gesichtspunkte ergänzt. Ich möchte das kurz ausführen.

In § 2 wird deutlich, dass die öffentliche Hand daran gebunden ist, künftig bei Regelungen, bei Planungen, bei Programmen und Maßnahmen und bei ihren Verwaltungsabläufen in besonderem Maße auf die Interessen des Mittelstandes Rücksicht zu nehmen. Das ist eine Lex generalis, ein Programmsatz, ein Grundsatz, der ganz konkret ausgefüllt werden muss.

Es sind nicht nur allgemeine Regelungen, die das Gesetz trifft, sondern ganz konkrete Regelungen, wenn es darum geht, die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft und Wissenschaft in Kompetenzbünden zu fördern, wirtschaftsnahe Einrichtungen der angewandten Forschung zu unterstützen, all das, was wir in RheinlandPfalz bereits praktizieren und was wir weiter ausbauen und aufrechterhalten wollen.

Meine Damen und Herren, ein Novum bietet das Mittelstandsförderungsgesetz in Form der Mittelstandsklausel. Alle Rechtsvorschriften, die komplette Rechtsmaterie des Landes, sind künftig darauf abzustellen, wie die Regelungen auf die Interessen des Mittelstandes wirken. Das ist erstmalig. Darüber hinaus schafft auch die zeitliche Befristung des Gesetzes und die Pflicht zur Evaluation die Möglichkeit, dynamische Prozesse, die in der Wirtschaft wirklich schnell vonstatten gehen, in die Rechtsmaterie mit einzubringen und zu berücksichtigen, dass solche Dinge auch in der Rechtsordnung Eingang finden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das Mittelstandsförderungsgesetz trifft Regelungen für die Auftragsvergabe. Es gibt strukturelle Wettbewerbsnachteile bei einer Generalvergabe für mittelständische Unternehmen. Deshalb ist es Ansatz dieses Gesetzes, deutlich zu machen, dass bei öffentlichen Aufträgen Fachlose und Teillose mit der Möglichkeit vergeben werden, dass auch kleine und mittlere Betriebe sich an der Ausschreibung beteiligen können. Ich finde, das ist eine sehr gute und wichtige Regelung. Es wird im Großen und Ganzen praktiziert. Es gibt immer wieder Ausnahmen. Deswegen halte ich es für sinnvoll, dies auch in die Regelung mit aufzunehmen, genauso wie die Verpflichtung zu einer ordentlichen Zahlungsmoral, eigentlich eine Selbstverständlichkeit für die öffentliche Hand, dass Leistungen der Handwerker zeitnah und ordnungsgemäß vergütet werden. Aber es sind immer wieder Fälle

bekannt, dass dies nicht erfolgt, dass Handwerker ihre Leistungen erbringen, aber die Rechnungen nicht erstattet bekommen, also quasi vorfinanzieren müssen. Hier brauchen wir eine Regelung, dass die Kommunen verpflichtet werden, zeitnah auszuzahlen. Ansonsten besteht die Einschränkung, dass Fördergelder des Landes nicht fließen. Es ist die Bedingung an eine zeitnahe Zahlung von Rechnungen, um Förderungen zu erhalten.

Wichtig ist uns als SPD-Fraktion, dass wir mit dem Mittelstandsförderungsgesetz eine Überprüfungskultur für unsere Gesetzeslandschaft schaffen, dass wir die Geltungsdauer des Gesetzes beschränken und abprüfen, wie sich die Wirkung des Gesetzes entfaltet. Wichtig ist uns eine Transparenz, die dadurch geregelt ist, dass es einen Mittelstandsbericht geben wird, Mittelstandsforschung unterstützt wird und wir permanent und zeitnah über die Gesamtsituation des Mittelstandes in Rheinland-Pfalz unterrichtet werden und die Möglichkeit haben, unsere Entscheidungsprozesse anzupassen.

Sehr verehrte Damen und Herren, das Mittelstandsförderungsgesetz aus dem Jahr 1978 war bereits ein gutes, ein praktikables Gesetz. Dies bringen wir nun auf den neuesten Stand. Wir ergänzen es um wesentliche Bestandteile und freuen uns über die positiven Reaktionen aus den Kammern und den Wirtschaftsverbänden, die das Gesetz ausdrücklich unterstützen.

Rheinland-Pfalz ist und bleibt ein mittelstandsfreundliches Land. Die Ergebnisse und Erfolge sprechen für sich. Wir schaffen mit dem Gesetz gute Voraussetzungen, dass diese Erfolgsgeschichte weitergeht und es sich lohnt, Unternehmerin oder Unternehmer am Standort Rheinland-Pfalz zu sein.

Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Für die FDP-Fraktion hat das Wort Herr Kollege Eymael.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir freuen uns über diesen kräftigen wirtschaftlichen Aufschwung, den wir derzeit in Deutschland, aber auch in RheinlandPfalz erleben. Es ist ein gutes Ergebnis, wenn man über mehr als 4 % Wachstum zum derzeitigen Zeitpunkt berichten kann. Man muss allerdings wissen, wir hatten auch eine Reduzierung des Bruttoinlandsprodukts von mehr als 5 %. Wir haben also nicht ganz das erreicht, wohin wir wollen.

Dennoch möchte ich für diese Leistung der Wirtschaft und den Unternehmen in Rheinland-Pfalz gratulieren, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auch verstärkte Kraftanstrengungen unternehmen mussten, dass es wieder so geworden ist.

Ich freue mich, dass wir nach wie vor bei der Arbeitslosigkeit an drittbester Stelle mit der Tendenz nach oben

liegen. Auch das ist positiv. Darüber sollte man sich wirklich einmal freuen, ganz egal, ob die Bundesregierung oder die Landesregierung das zu verantworten haben. Wir alle freuen uns darüber, dass es so ist.

(Beifall bei FDP und SPD)

Herr Ministerpräsident, insofern wollte ich das noch einmal gerade rücken. In uns haben Sie einen Befürworter von positiven wirtschaftlichen Daten. Das wollte ich noch einmal deutlich machen.

Jetzt geht es darum, dass diese Arbeitsplätze in der Tat nicht nur erhalten bleiben, sondern auch in der Zukunft neue Arbeitsplätze geschaffen werden. Ein Indikator ist da immer wieder die Exportquote, die jetzt mit 52,5 % hoch ist. Damit werden letztlich auch viele Arbeitsplätze mit abgesichert.

Ich möchte noch einmal das wiederholen, was Herr Mertin heute Morgen gesagt hat. Wir legen ein klares Bekenntnis zum Chemieland Rheinland-Pfalz ab, zur Chemieindustrie in Rheinland-Pfalz. Wir legen ein klares Bekenntnis zu unserer metallverarbeitenden Industrie, zu unserer Maschinenbauindustrie, zu unserer Ernährungsindustrie, zu unserer Fahrzeugindustrie ab. Ich sage das in aller Deutlichkeit, weil das alles nicht so selbstverständlich bei anderen ist.

Gerade die Industrie, die natürlich auch ihren Mittelstand hat, hat erheblich dazu beigetragen, dass sich die Wirtschaftsdaten dementsprechend wieder erholt haben und wir über diese 4,5 % Wachstum berichten können. Deshalb wollen wir sie auch in der Zukunft unterstützen.

Wir wollen auch, dass diese Unternehmen weiterhin forschen können und weniger populäre Forschungsfelder nach wie vor hier bleiben. Eine Auswanderung dieser Forschungskapazitäten wollen wir nicht. Jetzt sage ich, unsere Chemieindustrie ist im Verhältnis zu anderen Bundesländern im Grundsatz aufgeblüht. Wie sieht es denn in Hessen und in Nordrhein-Westfalen aus? Das war anders. Dort ist sie weitestgehend abgezogen. Vor dem Hintergrund also ein klares Bekenntnis unsererseits und ein klares Bekenntnis zu den vielen Tausend Arbeitsplätzen. Die Chemieindustrie stellt die meisten Arbeitsplätze im industriellen Bereich im Land Rheinland-Pfalz. Das muss man wissen.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, wichtig ist, dass in diesem Haushalt Rahmenbedingungen geschaffen werden, dass dieser wirtschaftliche Aufschwung entsprechend begleitet werden kann und diese Erfolgszahlen fortgesetzt werden können. Wir begrüßen ausdrücklich die hohe Investitionsquote in diesem Haushalt von über 30 %. Das ist mit Grundlage, dass investive Ausgaben Priorität vor konsumtiven Ausgaben haben und investive Ausgaben letztlich mit dazu beitragen, dass es eine wirtschaftlich positive Entwicklung gibt und damit wiederum neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

Wir haben es mit rund 420 Millionen Euro an Investitionen für Wirtschaft und Verkehrsinfrastruktur zu tun, wobei dann noch die Regionalisierungsmittel über 400

Millionen Euro hinzukommen. Diese müssen natürlich gezielt und punktgenau eingesetzt werden, unseres Erachtens vor allem für die Entwicklung der Privatwirtschaft; denn wir stehen nach wie vor als Partei für die soziale Marktwirtschaft. Ich sage das ohne Wenn und Aber. Unser Wachstum, unser Wohlstand, unsere Freiheit haben wir der sozialen Marktwirtschaft zu verdanken, auch wenn bei Meinungsumfragen heute der überwiegende Teil der Bevölkerung glaubt, der Sozialismus sei besser.

Wir sagen Nein, wir stehen für die soziale Marktwirtschaft. Ich betone, wir stehen für die soziale Marktwirtschaft als ein erfolgreiches Wirtschaftssystem.

(Beifall der FDP und bei der CDU – Zuruf des Abg. Ramsauer, SPD)

Es gibt eine Umfrage, wonach 55 % der Deutschen für Sozialismus und nur 35 % für die soziale Marktwirtschaft sind.

(Ramsauer, SPD: Was ist das für eine Umfrage?)

Das sage ich in aller Klarheit.

Meine Damen und Herren, es ist mehrfach zum Ausdruck genommen, dass Mittelstand ein Thema in Rheinland-Pfalz ist. Ich will deutlich machen, dass das, was als Mittelstandsförderungsgesetz vorgelegt worden ist, in den einzelnen Punkten sicherlich diskutiert werden muss. Ich sage, die große Richtung stimmt. Wir werden im Ausschuss darüber diskutieren.

Herr Minister Hering, Sie wissen, dass es den einen oder anderen Punkt gibt, bei dem wir anderer Auffassung sind. Das gilt zum Beispiel dafür, wie man kommunale Eigenbetriebe im Verhältnis zur privaten Wirtschaft behandelt. Es ist Gott sei Dank deutlich erkennbar, dass die Regierung Privatwirtschaft vor Staatswirtschaft stellt. Das gilt zumindest für dieses Gesetz. Es war im Laufe der Legislaturperiode nicht immer so. Es gab ein paar Projekte, die mehr mit Staatswirtschaft als mit Privatwirtschaft zu tun hatten.

Herr Ministerpräsident, lassen Sie mich zwei Anmerkungen zum Schlosshotel machen. Sie haben das immer wieder mit Kloster Hornbach verglichen. Übrigens, das Kloster Hornbach ist nicht in Althornbach, sondern in Hornbach. Sie hatten vorhin immer wieder in Ihrer Rede von Althornbach gesprochen.

(Ministerpräsident Beck: Entschuldigung, es war ein Versprecher!)

Es ist wunderbar ausgebaut worden. Es gab allerdings sechs private Interessenten, es gab private Investoren. Es gab eine Wirtschaftlichkeitsprüfung. Es gab eine baufachliche Prüfung. Es gab private Investitionen.