Protocol of the Session on February 12, 2004

Stimmen der Kommissionsmitglieder aller im Landtag vertretenen Fraktionen gefasst worden ist.

Es war ein längeres Stück Weg zurückzulegen, aber das gemeinsam erzielte Ergebnis beweist, dass es lohnenswert war, dass sich die Enquete-Kommission „Kommunen“ über mehrere Sitzungen hinweg und intensiv mit der Bereitschaft aller Beteiligten zur Einigung mit dem Thema „Konnexitätsprinzip“ auseinander gesetzt hat.

(Vizepräsident Creutzmann übernimmt den Vorsitz)

Dies belegt zugleich, dass die Haltung der Landesregierung richtig war, die in dieser Legislaturperiode neu aufgenommenen politischen Diskussionen über das Thema „Konnexitätsprinzip“ nicht mit Vorfestlegungen zu belasten, sondern – das habe ich stets betont – das Ergebnis der Arbeit der vom Landtag eingesetzten Enquete-Kommission „Kommunen“ abzuwarten, was im Übrigen für meine Begriffe auch aus Respekt gegenüber der Arbeit der Kommission und ihrer Mitglieder geboten war.

Der Zwischenbericht ist eine gute Grundlage für die weitere Behandlung des Themas im Landtag. Ich gehe davon aus, dass ich im Namen aller spreche, wenn ich den Mitgliedern der Enquete-Kommission „Kommunen“ auch namens der Landesregierung für die bisher geleistete Arbeit herzlich danke.

Im Gegensatz zur Enquete-Kommission „Parlamentsreform“, die noch in der vergangenen Legislaturperiode eine entsprechende Verfassungsänderung mehrheitlich abgelehnt hat, sieht die Enquete-Kommission „Kommunen“ in der verfassungsrechtlichen Verankerung eines strikten Konnexitätsprinzips nun eine notwendige, wenn auch nicht hinreichende Bedingung zur Sicherung und Stabilisierung der Kommunalfinanzen.

Tatsächlich kann eine sachgerechte Aufgabenverteilung und Erfüllung im Wechselspiel der drei Ebenen Bund, Länder und Kommunen nur gelingen, wenn keine Ebene in der Lage ist, kostenintensive Aufgaben auf eine andere Ebene zu verlagern, ohne für einen gerechten Kostenausgleich sorgen zu müssen. Dabei sind natürlich naturgemäß die Gemeinden und Gemeindeverbände als unterste und – zumindest im Hinblick auf die Rechtssetzungsbefugnisse – schwächste Ebene besonders gefährdet. Hier kann das Konnexitätsprinzip im Verhältnis Land/Kommunen eine zusätzliche rechtliche Schutzwirkung entfalten

(Beifall der SPD und der FDP)

und damit zugleich das Bewusstsein noch weiter schärfen helfen für die Kostenfolgen, die Aufgabenzuweisungen des Landes an die kommunalen Gebietskörperschaften auslösen bzw. auslösen können.

Zu Recht hat die Enquete-Kommission davon abgesehen, ihre Empfehlung für die Aufnahme einer strikten Konnexitätsregelung in Artikel 49 unserer Landesverfassung auch auf Aufgabenübertragungen durch Bundesoder EU-Recht auszudehnen. Tragende Rechtfertigung

für ein Konnexitätsprinzip ist nämlich der Verurs achungsgedanke. Es liegt aber keine Kostenverurs achung durch das Land vor, wenn der Bund Aufgaben unmittelbar den Kommunen überträgt, wenn Inhalt und Umfang der kommunalen Aufgaben durch Bundes- oder Europarecht bestimmt werden oder wenn durch Landesrecht lediglich bundes- oder europarechtliche Vorgaben umgesetzt werden und dabei kein eigener Gestaltungsspielraum des Landes verbleibt.

Anstelle der Heranziehung des Landes muss sichergestellt werden, dass der Bund nicht unmittelbar auf die kommunale Ebene durchgreifen und kostenintensive Aufgaben dorthin verlagern kann, ohne selbst finanzverfassungsrechtlich verpflichtet zu sein, für einen unmittelbaren Kostenausgleich gegenüber den kommunalen Gebietskörperschaften zu sorgen.

Notwendig ist also eine Verankerung des Konnexitätsprinzips auch im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Darauf hat die Enquete-Kommission in ihrer Entschließungsempfehlung zutreffend hingewiesen. Meine Damen und Herren, die Landesregierung wird sich deshalb gegenüber dem Bund an geeigneter Stelle für eine entsprechende Grundgesetzänderung einsetzen.

Meine Damen und Herren, das Problem, das alle kommunalen Gebietskörperschaften gegenwärtig am meisten belastet und das ein wesentliches Motiv für die Einsetzung der Enquete-Kommission „Kommunen“ durch den Landtag war, ist die weiter äußerst angespannte Finanzsituation der Kommunen, und zwar, wie wir alle wissen, bundesweit.

In diesem Zusammenhang berührt die Einführung des Konnexitätsprinzips in der Landesverfassung nur einen, wenn auch wichtigen Ausschnitt aus der Gesamtproblematik der Kommunalfinanzen, nämlich die Kosten aus der Wahrnehmung der vom Land übertragenen Pflichtaufgaben. Die Schutzwirkung, die das Konnexitätsprinzip diesbezüglich entfalten kann, bezieht sich auch auf künftige Aufgabenübertragungen durch das Land.

Eine rechtliche Fixierung des Konnexitätsprinzips, so berechtigt und wichtig sie auch ist, wird daher nach meinem Dafürhalten nicht zu einer kurzfristigen Entlastung der kommunalen Finanzen führen. Das zeigen nicht zuletzt die Erfahrungen in den Ländern, die bereits über verfassungsrechtliche Konnexitätsbestimmungen verfügen.

Dieser Hinweis ist meiner Meinung nach notwendig, weil bei manchen Kommunalpolitikern der Begriff „Konnexität“ mittlerweile zum Zauberwort geworden zu sein scheint. Man hat den Eindruck, dass alle finanziellen Probleme der Kommunen gelöst wären, wenn nur das Konnexitätsprinzip gelten würde. Diese Erwartung trügt jedoch.

Beim finanzverfassungsrechtlichen Konnexitätsprinzip handelt es sich, so wie Herr Professor Schoch das bezeichnet hat, um eine Struktursicherung durch Recht, die rechtlich den Schutz der kommunalen Selbstverwaltung verbessert, im Blick auf die aktuellen Finanznöte der

Kommunen aber eher langfristig Wirkungen entfalten wird.

(Beifall der SPD und der FDP)

Um die aktuellen Haushaltsprobleme der Gemeinden und Gemeindeverbände zu lösen, brauchen wir vor allen Dingen zwei Dinge, nämlich einen nachhaltigen wirtschaftlichen Aufschwung und eine substanzielle Reform der Gemeindefinanzen durch den Bund. Meine Damen und Herren, während sich die konjunkturellen Erwartungen zu verbessern scheinen, ist die im vergangenen Jahr diskutierte Gemeindefinanzreform, mit der so viele Hoffnungen auf der kommunalen Seite verbunden waren, aus verschiedenen Gründen heraus leider ausgeblieben.

Die im Rahmen des Vermittlungsverfahrens erzielten Verbesserungen für die gemeindlichen Steuereinnahmen stammen überwiegend aus einer Absenkung der Gewerbesteuerumlage. Das Thema „Gemeindefinanzreform“ muss daher weiter auf der Tagesordnung bleiben.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, wenn dringend notwendige Verbesserungen auf der Bundesebene ausbleiben, ist es umso wichtiger, dass das Land seine Verantwortung für die finanzielle Ausstattung der Gemeinden und Gemeindeverbände wahrnimmt. Insbesondere durch die bundesweit einmalige Verstetigung der Finanzausgleichsmasse hat sich das Land Rheinland-Pfalz dieser Verantwortung in einer schwierigen Finanzsituation gestellt.

Es ist zudem beabsichtigt, die zeitlich befristete Verstetigungsregel zu einem dauerhaften Stabilisierungsfonds fortzuentwickeln.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der beschriebene Beistandspakt ist auch Beleg dafür, dass es der Landesregierung entscheidend auf einen fairen, partnerschaftlichen und solidarischen Umgang mit den Gemeinden und Gemeindeverbänden in der Praxis ankommt.

(Beifall der SPD und der FDP)

Jenseits aller für das Verhältnis von Land und Kommunen bedeutsamen Rechtsfragen können sich die kommunalen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz deshalb auch weiter auf die tatsächliche Unterstützung der Landesregierung und des Landes verlassen.

(Beifall der SPD und der FDP)

Weitere Wortmeldungen liegen nicht vor. Damit hat der Zwischenbericht der Enquete-Kommission mit seiner Besprechung seine Erledigung gefunden.

Ich begrüße sehr herzlich Gäste im rheinlandpfälzischen Landtag, und zwar ehrenamtliche Mitarbeite

rinnen und Mitarbeiter vom Betreuungsverein aus Pirmasens, Zweibrücken und aus der Südwestpfalz

(Beifall im Hause)

sowie Schülerinnen und Schüler der berufsbildenden Schule Bad Neuenahr-Ahrweiler. Herzlich willkommen im rheinland-pfälzischen Landtag!

(Beifall im Hause)

Ich rufe Punkt 17 der Tagesordnung auf:

...tes Landesgesetz zur Änderung des Landespflegegesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung – Drucksache 14/2877 – Erste Beratung

Die Fraktionen haben eine Redezeit von fünf Minuten je Fraktion vereinbart.

Für die Landesregierung, die das Gesetz einbringt, erteile ich Frau Staatsministerin Conrad das Wort.

(Unruhe im Hause)

Ich bitte Sie, Ihre Gespräche einzustellen und der Rednerin zuzuhören.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Ihnen vorliegende Regierungsentwurf zur Änderung des Landespflegegesetzes stellt einen wichtigen Schritt zur Errichtung eines europäischen ökologischen Netzes besonderer Schutzgebiete, genannt „Natura 2000“, dar. Rheinland-Pfalz wird mit knapp 335.000 Hektar – das sind ca. 16,8 % der Landesfläche – zu diesem europäischen Netzwerk beitragen. Der weitaus größte Teil, nämlich rund 80 % hiervon, sind Wälder.

Die FFH-Gebiete und die Vogelschutzgebiete – diese beiden zusammen stellen die „Natura 2000“-Gebiete dar –, die die Landesregierung bereits unter naturschutzfachlichen Gesichtspunkten und nach Beteiligung der Öffentlichkeit ausgewählt hat, sollen durch den Regierungsentwurf formell und unmittelbar durch Gesetz unter Schutz gestellt werden. Damit werden wir in Rheinland-Pfalz Rechtsklarheit, aber auch Planungsund Investitionssicherheit für die Kommunen und die Wirtschaft schaffen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben im Zusammenhang mit der Ermittlung der FFH- und Vogelschutzgebiete mit den Betroffenen zusammengearbeitet und wollen dies auch weiterhin tun. Der Naturschutz braucht das Engagement und die Mitarbeit der Menschen, um erfolgreich zu sein.

Der Gesetzentwurf sieht deshalb vor, dass die zuständigen oberen Landespflegebehörden bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne sowohl die Kommunen als auch die Betroffenen, das heißt, die Landwirtschaft, die Forstwirtschaft, die Abbauindustrie und die Wasserwirt

schaft, beteiligen. Es geht darum, die Erhaltung der Artenvielfalt und die Lebensraumbedürfnisse gefährdeter Arten auf der einen Seite und die Nutzungsansprüche auf der anderen Seite zusammenzubringen und zu verbessern.

Der Großteil der Flächen hat die Wertigkeit für ein europäisches Netz „Natura 2000“ gerade durch eine verantwortungsvolle Nutzung nach der guten fachlichen Praxis erhalten. Ich wünsche mir, dass diese Nutzungen auch fortgesetzt werden. Sollte ausnahmsweise eine weitere land-, forst- oder fischereiwirtschaftliche Nutzbarkeit eingeschränkt werden müssen, sieht der Entwurf hierzu einen Ausgleich vor, der vorrangig im Wege des Vertragsnaturschutzes zu leisten ist.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Landwirtschaft und ihre Verbände haben diese Regelung, wie Sie wissen, bereits vorab positiv gewürdigt. Ich bin zuversichtlich, dass wir gerade vor dem Hintergrund des Leitbildes Naturschutz durch Nutzung in den „Natura 2000“-Flächen in Rheinland-Pfalz für Verständnis eines modernen Naturschutzes werben und auch einen kooperativen Naturschutz vor Ort darstellen.

Meine Damen und Herren, ich möchte mich in diesem Zusammenhang ausdrücklich bei der Landwirtschaftskammer bedanken, die ihre aktive Mitarbeit bei der Erstellung der Bewirtschaftungspläne angeboten hat und ebenso wie die anderen Akteure in diese Arbeiten einbezogen ist. Die Vorarbeiten werden bereits heute geleistet.

Ein weiterer Schwerpunkt des Regierungsentwurfs liegt in der Umsetzung der EU-Zoo-Richtlinie. Mit dem Regierungsentwurf werden die verschiedenen Anforderungen an die Zoos 1 zu 1 übernommen. Die Richtlinie betont, dass die Erhaltung der Arten, die Aufklärung der Öffentlichkeit oder die wissenschaftliche Forschung wichtige Aufgaben von Zoos sind. Es ist des Weiteren vorges ehen, dass die schon nach dem Tierschutzgesetz erforderliche Genehmigung in die Genehmigung nach dem Naturschutzrecht mit einbezogen wird. Die Betreiber haben es demnach nur mit einem Verwaltungsverfahren zu tun. Die bisherigen Vorschriften über Tiergehege sind nicht mehr notwendig und werden deswegen aufgehoben.

Meine Damen und Herren, schließlich dient der Regierungsentwurf der Umsetzung der Umweltverträglichkeitsrichtlinie der Europäischen Union in Landesrecht. Wir haben gerade durch die Einführung von Schwellenwerten zum Beispiel im Falle der Umwandlung von Ödland in intensiv genutzte landwirtschaftliche Flächen oder bei der landwirtschaftlichen Bodenbewässerung eine Prüfung auf wirklich relevante Fälle beschränkt. Wir tun dies im Interesse der Verhältnismäßigkeit, um unnötige Belastungen für Bürger, Landwirte oder auch Verwaltungen zu vermeiden.