ohne zu sagen, wie künftig die Verwaltung vor Ort durchgeführt werden soll. Sie haben sich gerade gemeldet. Man weiß, dass mittlerweile noch nicht einmal einer Ihrer kommunalen Vertreter diesem Vorschlag folgen wird und folgen kann. Ich denke, Sie sollten sich mehr damit beschäftigen, dass Standardflexibilisierung und -abbau in jedem Fall in den nächsten Monaten durchgeführt werden. Dann wären wir schon ein Stück weiter. So weit meine Vorbemerkungen.
Alle Kommunalpolitiker sind sicherlich hoch zufrieden damit, dass es das gemeinsame Bestreben aller in diesem Landtag vertretenen Parteien ist, das Konnexitätsprinzip in die Verfassung aufzunehmen. Meine Damen und Herren, auch für mich ist es ein Erfolg der gesamten Kommunalpolitik, wie ich es sehe; denn seit 15 Jahren kämpfe ich in der kommunalpolitischen Vereinigung der CDU für die Einführung des Konnexitätsprinzips. Ich bin froh darüber, dass wir diese Verbesserungen nun gemeinsam geschafft haben.
Meine Damen und Herren, die Absichtserklärung reicht aber nicht aus. Wir müssen in der Landesverfassung das Konnexitätsprinzip umgehend verankern. In der Zwischenzeit, bis wir die Verankerung erreicht haben, darf es nicht mehr weitere Gesetze geben, die die Kommunen belasten. Bevor die Situation nicht geschaffen ist, muss in jedem Fall immer wieder geprüft werden, wenn neue Gesetze geschaffen werden, dass auch die entsprechenden Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Herr Kollege Hörter hat schon darauf hingewiesen, es war wirklich ein Glücksfall, dass wir die derzeitigen Sachverständigen in unsere Enquete-Kommission bekommen haben. Ich möchte insbesondere ein besonderes Dankeschön Herrn Professor Dr. Schoch und Herrn Professor Dr. Wieland sagen, die uns beide über das Normalmaß hinaus beraten und unterstützt und auch Gesetzentwürfe und Entschließungsanträge formuliert haben, die unsere Entscheidungsfindung natürlich auch unter anderem unterstützt haben.
Meine Damen und Herren, es ist bekannt, dass Rheinland-Pfalz das einzige Flächenland war, das das Konnexitätsprinzip noch nicht in der Verfassung hatte. Deshalb ist die Neuregelung mehr als überfällig.
In Artikel 49 Abs. 5 war lediglich geregelt, dass die Finanzgarantie pauschal verankert wird. Der Ordnung halber möchte ich noch einmal sagen, der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz hat das Land am 30. Januar 1998 verpflichtet, die Finanzquellen der Kommunen zu ergänzen.
In den neuen Absätzen 4 und 6 wird ein striktes Konnexitätsprinzip vorgeschlagen, nach dem staatliche Aufgaben und Pflichtaufgaben den Gemeinden und Gemeindeverbänden übertragen werden können.
Wenn die Erfüllung dieser Aufgaben und Pflichten zu einer Mehrbelastung führt, ist ein entsprechender finanzieller Ausgleich zu schaffen. Das Land hat die erforderlichen Mittel im Wege des Lasten- und Finanzausgleichs zu sichern. Ich glaube, dies ist auch von der Formulierung und Konkretisierung her ganz wichtig.
Meine Damen und Herren, bei der gemeinsamen Absicht, das Konnexitätsprinzip einzuführen, mussten wir gemeinsam einen langen Weg gehen. Ich möchte nur einmal daran erinnern, dass sich sowohl der Ministerpräsident als auch der Innenminister noch im vergangenen Jahr – etwas vorsichtig ausgedrückt – halbherzig und zurückhaltend zu diesem Thema geäußert hatten. Es war auch einmal zu hören, dass es sich dabei um etwas „weiße Salbe“ handeln könnte.
Staatssekretär Dr. Deubel hat noch in den letzten Wochen in der Enquete-Kommission erklärt, dass das Konnexitätsprinzip für die Kommunen wenig oder überhaupt nichts bringen und ihnen keine Vorteile bieten würde.
Oder war es der Landesregierung zu viel, dass eine solche Regelung doch eine gewisse Präventionswirkung
Meine Damen und Herren, in den anderen Ländern, in denen das Konnexitätsprinzip eingeführt wurde, hat es sich bewährt. Es war auch eine Diskussion, die wir geführt haben, ob das überhaupt etwas bringt. Zumindest hat es dazu geführt, dass bei dem einen oder anderen Landesgesetz sehr viel gründlicher überlegt wurde; denn die Kosten konnten nicht mehr unmittelbar an die Kommunen weitergegeben werden.
Meine Damen und Herren, es ist bekannt, dass nicht alle Vorstellungen der Union in diesem Entwurf erfüllt werden konnten. Unsere Forderung, die Konnexität auf die Aufgaben aus dem Bund und dem Europabereich auszudehnen, ist nicht erfüllt worden. Das konnte nicht durchgesetzt werden.
Damit das Verfahren nicht gebremst oder auf Eis gelegt wird, haben wir zunächst auf diese Forderung verzichtet, ohne sie jedoch in Zukunft aus dem Auge zu verlieren.
Wir haben zumindest eine gemeinsame Entschließung auf den Weg gebracht, nach der die Landesregierung gebeten werden soll, sich für die Einführung des Konnexitätsprinzips auf Bundesebene einzusetzen. Es ist auch ganz wichtig. Ich erinnere zum Beispiel nur noch einmal an das Grundsicherungsgesetz. Bei der Übertragung dieser Aufgabe ist das beste Beispiel, dass wir gerade, auch wenn es zwischen Bund, Land und Kommune eine Beziehung gibt, so etwas einführen.
Ähnlich wird es bei dem Optionsmodell der Arbeitslosenhilfe und der Sozialhilfe sein. Der Vergleich stimmt in dem Zusammenhang nicht ganz. Wenn das künftig von den Landkreisen und kreisfreien Städten eingeführt wird, müssen wir auch da die Konnexität beachten.
Meine Damen und Herren, der Zwischenbericht bezieht sich leider noch nicht auf die demographische Entwicklung. Das ist kein Vorwurf. Wir haben eine hervorragende Information über das Statistische Landesamt bekommen. Die Auswirkungen auf die Kommunen sind zumindest in Ansätzen bekannt, sodass wir uns in absehbarer Zeit damit zu beschäftigen haben. Ebenso haben wir für die Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen noch keine endgültige Vorlage. Wir konnten deswegen das Thema noch nicht abschließend beraten. Es ist deshalb umso wichtiger, dass wir das im Rahmen der Haushaltsberatungen wiederholt besprochene Gutachten bekommen. Damit haben wir eine Basis, auf der künftig unsere Beratung durchgeführt werden kann.
Ich habe nicht vom POLIS-Gutachten gesprochen. Ich habe auch nicht vom Medienstandort Rheinland-Pfalz
gesprochen, sondern ich habe von dem Gutachten gesprochen, das wir in dieser Kommission wirklich zwingend und dringend brauchen. Daran führt kein Weg vorbei.
Wir können uns über Gutachten unterhalten. Es geht dabei um etwas, das wir als Handwerkszeug brauchen. Wenn Sie einen Brief schreiben, brauchen Sie einen Kugelschreiber und ein Blatt Papier. Wir brauchen als Basis dieses Gutachten.
Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss kommen. Ich möchte mich bei den Kommissionsmitgliedern bedanken. Es war eine sehr kollegiale Zusammenarbeit. Ich will auch sehr herzlich unserem Vorsitzenden und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Unterlagen danken, die wir immer zur Verfügung hatten. Ich will auch all denen danken, die konstruktiv mitgearbeitet haben.
Ich habe einen verhaltenen Optimismus für die nächsten Monate. Ich glaube, der ist angesagt, damit wir im Interesse unserer Gemeinden, Städte und Landkreise zu einer weiteren guten Beratung kommen. Es ist notwendiger denn je, die Voraussetzungen zu schaffen, damit unsere Kommunen wieder in besseres Wasser geraten.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Bei der Einsetzung der Enquete-Kommission „Kommunen“ haben die Fraktionen festgelegt, dass dem Landtag ein Bericht erstattet wird, der Vorschläge zur zukünftigen Ausgestaltung der kommunalen Finanzen und Fortentwicklung der Finanzbeziehungen zwischen dem Land und den Kommunen und ferner gegebenenfalls Vorschläge zur Änderung von Bundes- und Landesrecht enthalten soll. Zu einzelnen Fragen kann ein Zwischenbericht erstattet werden. Von diesem Recht macht die Enquete-Kommission Gebrauch, indem sie einen Zwischenbericht mit der Überschrift „Sicherung der kommunalen Finanzausstattung, Einführung des Konnexitätsprinzips“ vorlegt.
Die Enquete-Kommission hält es nicht nur für vertretbar, sondern für notwendig, das Thema „Konnexität“ mittels eines Zwischenberichts abschließend zu behandeln, weil man sich einstimmig auf einen Formulierungsvorschlag für die Ergänzung der Landesverfassung geeinigt hat.
Da Kommunalpolitiker sicher wissen, was Konnexitätsprinzip bedeutet, die jungen Damen und Herrn das wahrscheinlich nicht wissen, nenne ich vielleicht eine ganz einfache Formulierung oder Formel: Konnexität bedeutet, wie in der Wirtschaft, „Wer bestellt, bezahlt“.
Es ist schon darauf hingewiesen worden, dass diese Diskussion seit vielen Jahren geführt wird. Sie war Gegenstand einer parlamentarischen Enquete-Kommission in der letzten Legislaturperiode. Auch das ist schon gesagt worden. Diese Kommission ist nicht zu dem Ergebnis gekommen, dieses Prinzip in der Verfassung zu verankern.
Wie in vielen anderen Fällen auch ist die Diskussion inzwischen weitergegangen. Im Herbst letzten Jahres hat als letztes Flächenland außer Rheinland-Pfalz Bayern per Volksentscheid das Konnexitätsprinzip in die Verfassung aufgekommen. Deren Regelung war übrigens Vorbild für den Vorschlag, den die Koalitionsfraktionen gegen Ende letzten Jahres vorgelegt haben. Die Kommission hat sich eingehend in den mehreren genannten Sitzungen mit dem Für und Wider einer verfassungsrechtlichen Verankerung des Prinzips auseinander gesetzt. Sie wurde dabei aus nachvollziehbaren Gründen von der kommunalen Seite gedrängt, möglichst bald zu entscheiden.
In vielen kommunalen Räten wurden entsprechende Resolutionen oftmals einstimmig beschlossen und an die Landtagsfraktionen weitergereicht.
Dabei möchte ich nicht unerwähnt lassen, dass so manche Resolution als parteipolitische Speerspitze gedacht war und den Diskussionsprozess nicht immer befördert hat.
Selbstverständlich ist es für eine Opposition wesentlich einfacher und leichter, zum Beispiel auf Konnexität zu pochen, als das für die Regierungsfraktionen der Fall ist. Das ist für jeden nachzuvollziehen. Oft wurde im Übrigen außer Acht gelassen, dass die Belastung der Kommunen mit Aufgaben durch Entscheidungen des Landes und des Bundes ohne ausreichenden finanziellen Ausgleich nicht parteipolitisch zugeordnet werden kann.
Keine Regierung, gleich welcher parteipolitischen Zusammensetzung, hat sich dem strengen Konnexitätsprinzip unterworfen. Das ist durch Vorlagen aus dem Ministerium hinreichend nachgewiesen worden. Vielleicht war es deshalb möglich, sich nunmehr zu einigen, da zumindest alle ein schlechtes Gewissen haben müssten.
Im März 2003 legte der Sachverständige Professor Dr. Schoch – ein Glücksfall, insbesondere für die CDU – einen Vorschlag vor, der Grundlage der Diskussion in der Enquete-Kommission war. Als besonderes Problem für die Koalitionsfraktionen stellte sich die im Vorschlag vorgesehene Konnexität des Landes auch für Entscheidungen des Bundes und der europäischen Ebene dar. Diese Festlegung, die bisher noch in keinem Bundesland, auch nicht in Bayern, eingeführt worden ist, würde einfach ausgedrückt zu folgendem Ergebnis führen: Egal, was das Land, der Bund oder die EU entscheidet, das Land zahlt immer. Das kann ernsthaft keiner wollen.