Wir haben auch bei der Exportquote einen Spitzenplatz inne, und all dies sind die Ergebnisse der Wirtschaftspolitik von Hans-Artur Bauckhage sowie die Ergebnisse der Prioritätensetzung in diesem Landeshaushalt, die Sie immer gern kritisieren.
Herr Dr. Braun hat soeben gesagt, er wolle die gesamte Mittelstandsförderung streichen. Wir sind als FDPFraktion froh, dass diese Landesregierung erkannt hat, das der Mittelstand Träger unserer Arbeitsplätze in Rheinland-Pfalz ist.
Deshalb muss man für den Mittelstand die richtigen Rahmenbedingungen setzen; sonst würde es in uns erem Land ganz anders aussehen.
(Beifall der FDP und der SPD – Creutzmann, FDP: So ist es! – Zuruf der Abg. Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Von Minister Brüderle wurde 1993 die Investitions- und Strukturbank (ISB) als wichtiges Instrument der Wirtschaftsförderung aus einer Hand geschaffen. Damit konnten in den letzten zehn Jahren rund 26.000 Projektfinanzierungen durchgeführt und fast 94.000 Arbeitsplätze geschaffen werden. Das sind schon Daten, die diese Prioritätensetzung auch rechtfertigen. Hier muss weiterhin das Ziel liegen.
Ich muss jetzt noch einmal etwas an die Adresse von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sagen. Wir können bei den Rahmenbedingungen noch einmal auf die Bedeutung der Verkehrsinfrastruktur verweisen. Es gab eine Umfrage der Industrie- und Handelskammern bei rheinhessischen Unternehmern. Siehe da, was war als wirklich wichtiger Standortfaktor auf Platz 1? Es war die Verkehrsinfrastruktur.
Deshalb ist es so wichtig und richtig, dass wir das Programm „Mobilitätsmilliarde“ aufgelegt haben. Deshalb ist es richtig, dass im Schienenpersonennahverkehr der Rheinland-Pfalz-Takt weiter besteht. Deshalb ist es auch notwendig, dass der Landesbetrieb Straßen und Verkehr im Rahmen der Mobilitätsoffensive im Jahr 2004 mit einem deutlichen Schwerpunkt von 157 Millionen Euro Investitionsmitteln ausgestattet wird. Beschränkt auf acht Jahre werden insgesamt 500 Millionen Euro zusätzlich zur Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur als Standortfaktor zur Verfügung stehen. Das ist auch ausdrücklich im Sinn der positiven Entwicklung unseres Landes gewollt.
In Zeiten schwacher Konjunktur ist es wichtig, an den richtigen Stellen zu investieren. Wenn man sich einmal die Seite der Einsparungen, auf die ich jetzt gern zurückkommen würde, genauer ansieht, dann ist es manchmal schon sehr bedrückend, wenn man sich dort einliest, wie groß die Handlungsspielräume sind, die man kurzfristig hat. Sie sind relativ gering. Wir müssen aber dennoch sehen, dass wir längerfristig eine Perspektive für die kommenden Generationen bekommen.
42 % unseres Haushaltsvolumens sind derzeit durch Personalkosten gebunden. Auf Empfehlung des Finanzplanungsrats soll die Steigerungsrate der Gesamtausgaben im Landeshaushalt bis einschließlich 2004 auf 1 % begrenzt werden. Wir werden mit 0,9 % sogar noch
darunter liegen. Auch das ist ein Datum. In den Folgejahren soll es auf 1,3 % bzw. 1,4 % begrenzt werden.
Wenn wir uns die Steigerungen bei den Personalausgaben ansehen, die dadurch bedingt sind, dann lassen sich diese nur mit einer sehr großen Kraftanstrengung bewältigen. Wir haben eine Personalsteigerungsrate, die schon höher als das liegt, was wir eigentlich als Steigerung haben dürfen, nämlich in 2004 1,5 %, in den Folgejahren dann 3,0 %, 2,5 % und noch einmal 2,5 %. Dazu gehört aber, dass man zugrunde legt, dass es schon ein umfangreiches Maßnahmenpaket gibt, um das überhaupt auf diesem niedrigen Level zu halten.
Ich nenne jetzt Dinge, die alle schon gesagt worden sind. Es sind zum einen Effizienzkriterien, zum anderen aber auch die für uns sehr unangenehmen Maßnahmen, die wir jetzt im Bereich der Sonderzuwendungen treffen müssen. Es zeigt eben, dass es grundsätzlich sehr schwierig ist, diesen Personalapparat auch für die Zukunft abzusichern. Deshalb gibt es jetzt den Pensionsfonds, der auch mit ins Gewicht fällt.
Wir können uns grundsätzlich nur überlegen, wie man mit einer Neustrukturierung des Personalapparats umgehen kann. Da gibt es große Begrenzungen. Einmal ist es wichtig, dass wir einen großen Polizeiapparat haben, der dem Land angemessen ist. Das sind hoheitliche Aufgaben. Wir brauchen eine Justiz, die funktionsfähig ist und zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger arbeiten kann.
Wir brauchen ein Bildungssystem, das stark ist und unseren Kindern eine gute Zukunft bietet, eine vernünftige Unterrichtsversorgung usw. Das ist auch alles Konsens. Die Spielräume liegen bei tief greifenden Strukturreformen nur noch im Verwaltungsapparat. In Zukunft können wir nur dann eine bessere Finanzierbarkeit dieses Haushaltsanteils bekommen, indem die Agrarverwaltungsreform, die Forstverwaltungsreform usw. angegangen werden, womit begonnen wurde. Das sind beispielhafte Maßnahmen. Wir werden dadurch kurzfristig überhaupt keine finanzielle Erleichterung bekommen. Auf lange Sicht wird aber eine Verschlankung des Staates mit effizient gebündelten Ressourcen das Modell der Zukunft sein.
Meine Damen und Herren, wir haben dort unsere Grenzen, wo Aufgaben aufgrund gesetzlicher Festlegungen vorgeschrieben sind. Damit sind wir bei dem Teil, den Herr Böhr eben etwas farbenfroh ansprach, und zwar mit dem Hasenbeispiel und den Feuerwehrwagen.
Wir haben momentan in Rheinland-Pfalz 1.124 Regelungen, und zwar 225 Landesgesetze, 813 Verordnungen und 86 Staatsverträge. Wenn wir die Zahl hören, dann wissen wir alle, dass wir selbst wahrscheinlich gar nicht diese ganzen Gesetze kennen. Man kann sich auch vorstellen, dass das eine oder andere Gesetz umfangreicher ist und sich dahinter ein Paragraphendschungel verbirgt, der vielleicht auch nicht immer notwendig ist. Wenn man sich aber die Entwicklung ansieht, dann erkennt man, dass in diesem Land einiges getan worden ist. Ich glaube, es ist wichtig, dass wir in dieser Debatte redlich damit umgehen. Von 1990 bis 2003 hat sich die Anzahl der Regelungen immerhin von 1.366 auf
1.124 verringert. Das sind über 200 Regelungen. In dieser Zeit sind sogar 237 Landesgesetze, 961 Landesverordnungen und 32 Staatsverträge vollständig aufgehoben worden. Man muss dann natürlich berücksichtigen, dass in manchen Bereichen immer wieder neuer Regelungsbedarf dazukommt.
Sinnvoll wäre es mit Sicherheit, sich im Rahmen einer Effizienzsteigerung das, was noch da ist und immer noch einiges umfasst, vorzunehmen und Gesetze und Verordnungen auf ihre Effizienz hin zu überprüfen, auch dann, wenn sie zurzeit nicht in der aktuellen Diskussion sind und nicht unbedingt einen akuten Handlungsbedarf erfordern.
Wir werden uns als FDP-Landtagsfraktion dieser Aufgabe stellen. Wir haben diese Aufgabe in der Fraktion als Aufgabe erkannt und Handlungsbedarf gesehen. Wir werden uns gemeinsam mit unserem Koalitionspartner, der sicherlich nichts dagegen haben wird, dies einmal systematisch zu machen, dieser Aufgabe intensiv annehmen, weil wir schon einen dringenden Handlungsbedarf sehen.
Es kann auch sein, dass man auf Regelungen stößt, die nicht mit großem finanziellem oder verwaltungstechnischem Aufwand verbunden sind. Ich denke aber, es ist auch eine Sache der Haltung gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, wenn wir sagen, wir müssen die Kosten zurückfahren und verschlanken den Staat. Dann müssen wir uns auch von Regelungen und vom Aufwand befreien. Dies betrifft sowohl die Institutionen als auch die Wirtschaft, aber auch die Bürgerinnen und Bürger. Ich glaube, das ist nicht nur ein positives Signal, sondern damit können wir mit Sicherheit auch noch etwas erreichen.
Bei all diesen Maßnahmen können wir nur vor der eigenen Haustür kehren, von oben nach unten oder wie auch immer. Eine wirkliche Staatsverschlankung kann man natürlich nicht nur auf einer Ebene, auf der Landesebene erreichen. Wir sind vielfach gebunden. Es muss dann auch dazu kommen, dass wir wirklich ernsthaft auf allen Ebene eine grundlegende Reform unserer föderalen Strukturen in Angriff nehmen. Aufgaben müssen nicht nur auf der Ebene erledigt werden, wo sie am bürgernächsten und am sinnvollsten angesiedelt sind, sondern sie müssen auch nach dem Konnexitätsprinzip von dem bezahlt werden, der sie bestellt.
EU-Vorschriften und Bundesvorschriften machen es uns in vielen Bereichen unmöglich, eigene Wege zu gehen und eine Effizienzsteigerung zu erreichen.
Herr Dr. Braun, Sie haben vorhin die Kofinanzierung angesprochen. In meiner Vorbereitung hatte ich mich auch mit dem Thema „Föderalismus“ beschäftigt. Dazu gehört auch, dass wir im Moment immer noch vieles ausgeben – nicht nur wir, sondern auch die Kommunen, die Landesgelder, Gelder vom Bund und von der EU bekommen –, weil es eine schöne Kofinanzierung gibt. Das geht nur, wenn wir gegenfinanzieren.
Die Mentalität ist natürlich die, dass wir sagen, in dem Moment, in dem wir nicht gegenfinanzieren und diese Mittel verstreichen lassen, kommen sie jemand anderem zugute, und es entsteht für uns ein Wettbewerbsnachteil. Ich glaube aber, solange wir nicht eine grundlegende Reform der Finanzen haben und diese Mischfinanzierungen aufhören, müssen wir auch in diesem Bereich umdenken. Ich finde, Hans-Artur Bauckhage ist in diesem Bereich durchaus beispielhaft, wenn er sagt: Ich lasse einmal eine kofinanzierte Maßnahme sein, obwohl es dafür Geld gibt.
(Beifall der FDP – Dr. Braun, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Es ist natürlich immer die Frage, welche! – Creutzmann, FDP: So ist es!)
Ich denke, Hans-Artur Bauckhage macht das schon gut. Sonst hätten wir nicht diese Arbeitsmarktzahlen in Rheinland-Pfalz, die ich Ihnen eben vorgetragen habe.
Dasselbe gilt für die gesetzlichen Regelungen. Mit dem Standardabbaugesetz gehen wir zumindest einen ersten Schritt auf dem richtigen Weg.
Allerdings kann so etwas nur mit einer grundlegenden Reform stattfinden, bei der es darum geht, dass die einzelnen Ebenen mehr Verantwortung und mehr Handlungsspielraum haben, weil das System sonst nicht vom Kopf auf die Füße gestellt werden kann.
In der derzeitigen Lage ohne eine Gemeindefinanzreform ist es ein Zeichen größter Verantwortung, für die Kommunen den vorgestellten Stabilitätsfonds zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet für uns im Jahr 2004 eine Mehrbelastung von rund 149 Millionen Euro. 2005 könnten es sogar rund 200 Millionen Euro sein. Wenn die Entwicklung positiv wird, hoffen wir, dass eine bestimmte Summe bei gleich bleibender Garantiesumme an das Land zurückerstattet werden kann.
Meine Damen und Herren, die Landesregierung des Landes Rheinland-Pfalz hat in ihrer Haushaltsklausur 2002 die richtigen kurz- und mittelfristigen Konsequenzen aus der dramatischen Finanzsituation gezogen.
Mit dem jetzt vorliegenden Finanzplan für die Jahre 2003 bis 2007 liegt eine Eckwerteplanung vor, die eine Ausgabenreduzierung von jahresdurchschnittlich 350 Millionen Euro vorsieht. Das ist eindrucksvoll und wegweisend sowie bundesweit beispielhaft, wenn Sie in andere Bundesländer sehen.
Übrigens haben die Bürgerinnen und Bürger über diese Sparmaßnahmen nicht gemeckert, sondern dies in der
Breite honoriert. Es ist klar geworden, dass wir kons equent in allen Bereichen auf eine Verschlankung des Staates hinarbeiten, ohne dabei unsere politischen Kernziele aus den Augen zu verlieren.
Auf das bundesweit gelobte gute Subventionskonzept muss ich jetzt nicht eingehen. Es ist eine Mär zu sagen, wir wären noch auf einem sehr hohen Niveau. Diese Landesregierung von SPD und FDP ist in der Lage, an den richtigen Stellen Ressourcen zu bündeln und die Zukunftsfähigkeit unseres Landes konsequent zu sichern.
Ich habe in der ganzen Debatte von keiner der beiden Oppositionsfraktionen irgendeinen vernünftigen Alternativvorschlag gehört.
Wenn Sie im weiteren Verlauf dieser Haushaltsdebatte, die noch eine Weile geht, in der Lage sind, mir schwarz auf weiß einen Alternativvorschlag vorzulegen, der sich im Rahmen der Kreditobergrenze bewegt, dann sind meine Kollegen und ich bereit, sich mit Ihnen auseinander zu setzen. Das hat die Landesregierung signalisiert.
Sie wissen genau, dass das nicht geht. Sie wissen genau, welche Schmerzen Ihnen das zum Teil in Ihren Wahlkreisen bereiten würde, wenn Sie darangingen, das eine oder andere als eigene Position zu verkaufen.