Ein wichtiger Punkt, den wir schon einmal beraten haben, ist die Änderung des § 13 POG, in dem der Platzverweis und das Aufenthaltsverbot geregelt sind. Wir sind der Auffassung, dass das grundsätzlich geregelt werden muss. Dies ergibt sich allein schon aus dem Gewaltschutzgesetz des Bundes. Wir sind aber auf der anderen Seite der Auffassung, dass man das vernünftig regelt und nicht mit vielen Paragraphen versieht. So wie das hier geregelt ist, hat die Polizei das notwendige Instrument, aber gleichzeitig auch eine gewisse Freiheit, um eine Entscheidung treffen zu können. Wir sind dagegen, dass jedes kleine Ding gesetzlich geregelt wird. Wir sind der Auffassung, dass das sehr erfolgreich sein wird und es vernünftig war, diese Aufteilung zwischen der Polizei und den Ordnungsbehörden wegzulassen. Es ist eine richtige Entscheidung, dass die Polizei allein zuständig ist.
Die polizeilich präventive Ingewahrsamnahme mit richterlicher Anordnung bis zu sieben Tagen halten wir für ein wichtiges Instrument auch mit Blick auf zukünftige Entwicklungen, die wir in unserem Bundesland haben werden. Das Durchsuchungsrecht an Kontrollstellen – das wurde bereits angesprochen – ist nur dann zulässig – das ist nicht verdachtsunabhängig –, wenn durch Tatsachen begründete Anhaltspunkte vorliegen, die etwas befürchten lassen. Es kann nicht jeder Mann ohne Grund auf der Straße angehalten werden. Ich denke, auch das ist eine richtige Eingrenzung, weil es schließlich um den Eingriff in die freie Entfaltung der Persönlichkeit geht. Ich muss immer wieder auf diese Grundgesetze verweisen.
Die deutliche Erweiterung der Befugnisse der Polizei zum Zweck der Eigensicherung ist notwendig und begrüßenswert. Wir alle wissen um die Gefährlichkeit der Polizeiarbeit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben. Wir müssen ihr deshalb die Möglichkeiten anhand geben, sich ausreichend zu schützen. Die Auswahl des Betretungsrechts von Wohnungen ist ebenfalls gesetzlich vernünftig geregelt.
Wir sind dafür, dass man die Voraussetzungen auf die vier Fälle, die im Gesetz stehen, begrenzt, und nicht nur beispielhaft, wie von den Gewerkschaften gefordert. Das ist einmal bei der Verabredung von Straftaten, bei dem Verstoß gegen aufenthaltsrechtliche Strafvorschriften, bei dem Verbergen gesuchter Straftäter und bei der Prostitutionsausübung. Ich denke, dass das sehr vernünftig ist, dieses dort zuzulassen, aber gleichzeitig diese Fälle zu begrenzen.
Auf die Datenschutzvorschriften wäre ich gern eingegangen, weil ich auch die Presseerklärung eines Beschäftigten aus dem Datenschutz nicht verstanden habe. Er kann nur den alten Gesetzentwurf gemeint haben. Im Übrigen gibt es inzwischen eine neue Presseerklärung, die grundsätzlich, was die Datenschutzbestimmungen betrifft, positiv ist und sagt, sie hat in bestimmten Berei
Abschließend noch ein Satz, Herr Präsident. Der vorgelegte Gesetzentwurf ist eine gute Grundlage für eine erfolgreiche Arbeit, eine erfolgreiche Polizei in Rheinland-Pfalz.
Meine Damen und Herren, ich möchte weitere Gäste im rheinland-pfälzischen Landtag begrüßen, und zwar Mitglieder des Spargel- und Gartenbauvereins Dudenhofen, der in diesem Jahr sein hundertjähriges Bestehen feiern konnte. Herzlich willkommen im Landtag RheinlandPfalz! (Beifall im Hause)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich würde mich mit der Rede im rheinland-pfälzischen Landtag ziemlich allein fühlen, wenn es nicht zwei Ereignisse gegeben hätte, gerade in der letzten Woche und vor 14 Tagen, eines in Karlsruhe und eines in Bayern, die mir doch zeigen, dass ich überhaupt nicht so allein bin, vielleicht nur in Rheinland-Pfalz. Aber damit muss man manchmal leben.
Vor einer Woche fand eine der größten Anhörungen der letzten Zeit beim Bundesverfassungsgericht, das mit der Einführung des so genannten Großen Lauschangriffs, der Überwachung der Wohnung, beschäftigt wurde, statt. Die Verfassungsbeschwerde wurde übrigens von Abgeordneten der FDP eingereicht, die diese Regelung für verfassungswidrig halten. Abgeordnete der FDP sind Kläger als Verfechter des liberalen Rechtsstaats in Karlsruhe. Aber was macht die FDP hier?
Meine Damen und Herren, zeitgleich fand in Bayern im Landtag eine Anhörung zum Thema „Präventive Telekommunikationsüberwachung“ – kurz TKÜ genannt – statt. Die TKÜ war ein Teil des Gesetzes zur Änderung des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes, das von 22 CSU-Abgeordneten eingebracht wurde. Das mussten sie aber unter dem massiven Druck der Öffentlichkeit wieder zurückziehen. Die Anhörung im Bayerischen Landtag hatten die Fraktionen der SPD und der GRÜNEN gefordert. Sie geriet zu einem Desaster, weil mit wenigen Ausnahmen alle geladenen Sachverständigen eine Telefonabhörung durch die Polizei ohne Verdacht auf eine Straftat aus unterschiedlichen Gründen strikt ablehnten. In einer Presseerklärung schreibt der Verfassungsexperte der SPD-Landtagsfraktion: „Wir sehen uns heute in unserem rechtsstaatlichen Bedenken gegen die
präventive Telekommunikationsüberwachung voll und ganz bestätigt.“ Meine Damen und Herren, so sprechen die bayerischen SPD-Abgeordneten. Was macht die SPD hier? Hier sollen nun in dem vorliegenden Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und FDP auch diese Elemente der Wohnraumüberwachung und der Telekommunikationsüberwachung ausdrücklich in das Polizeirecht eingeführt werden.
Bevor ich jetzt auf Einzelheiten eingehe, möchte ich noch einmal grundsätzlich unsere Kritik an diesem Gesetzesvorhaben vorstellen.
Meine Damen und Herren von der Landesregierung, Ihre Intention ist es, ein modernes Polizeirecht zu schaffen. Das gelingt auch an einigen wenigen Stellen, zum Beispiel bei der Verankerung der Kriminalpräventiven Räte, bei den Befugnissen zur Eigensicherung der Polizei. Ich denke, das ist auch notwendig und richtig.
Meine Damen und Herren, Ihr Hauptvorhaben ist es jedoch, die Polizei von ihren derzeitigen Befugnissen zur Gefahrenabwehr zu lösen und ihre Aufgaben in strafrechtlichen Ermittlungsverfahren, die komplex genug sind, jedoch – das ist der alles entscheidende Unterschied – erst dann durchzuführen, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Straftat vorliegen. Bisher müssen die Ermittlungen von vornherein auf Klärung eines bestimmten Tatverdachts gerichtet sein.
Die nun beanspruchte Modernität liegt darin, den alten Befugnissen der Polizei zur vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten neue Strukturen und umfassende Befugnisse zu geben und damit die Polizei auch gegenüber dem Landesverfassungsschutz neu zu positionieren; denn Vorfeldbeobachtung war bisher dessen Domäne. Diese Grenze wird jetzt aufgehoben.
Meine Damen und Herren, der Schwerpunkt dieser Verhinderung neuer Straftaten soll auf dem präventiven Sektor liegen. Das ist das Modernisierungsprojekt der Polizei. Aus diesem Anspruch ergeben sich konsequenterweise umfassende Befugnisnormen von der präventiven Telekommunikationsüberwachung über den Großen Lausch- und Spähangriff bis zur Rasterfahndung.
Sie haben auch die Träger der Berufsgeheimnisse angesprochen, die Pfarrerinnen, Journalistinnen und Anwältinnen. Warum wurden diese betroffenen Gruppen gar nicht gehört? Es ist auch weiterhin so, dass der Landesdatenschutzbeauftragte mit guten Gründen Kritik an dem vorliegenden Gesetzentwurf anmeldet. Warum wurden diese Kritikpunkte nicht berücksichtigt?
Meine Damen und Herren, wenn es um die Verhinderung und Prävention als Aufgabenschwerpunkte geht, dann ist es auch folgerichtig, dass jeder Bürger und jede Bürgerin als mögliches Sicherheitsrisiko betrachtet werden muss und zum Objekt einer generellen staatlichen Überwachungstätigkeit zur Verhinderung der Entstehung von Gefahren gemacht wird. Jetzt geht es nicht mehr nur darum – das war damals schon eine große Kritik –, dass die letzte Privatheit, die Wohnung, staatlicher Kontrolle zugänglich gemacht wird, sondern es geht um das präventive Belauschen. Dazu freie Bahn für das Präparie
ren von Wohnungen mit Richtmikrofonen und Wanzen. Meine Damen und Herren, die neue Idee, dass man jetzt vielleicht auch Schornsteinfeger und Gasableser dafür nimmt, zeigt nur, wie unersättlich die Sicherheitsfreaks sind und wie sehr unsere Grundrechte dabei unter die Räder kommen.
Meine Damen und Herren, es soll nicht nur der präventive Lauschangriff möglich sein, es soll auch die optische Wohnraumüberwachung, der so genannte Spähangriff, zur vorbeugenden Bekämpfung von schwer wiegenden Straftaten möglich werden. Würde ich den Katalog von diesen schwer wiegenden Straftaten, so, wie sie im Gesetz stehen, für die der Lausch- und Spähangriff ermöglicht wird, hier vorlesen, wäre meine Redezeit beendet, bevor ich damit zu Ende wäre.
Meine Damen und Herren, die spannende Frage ist nun: Wo ist die Eingriffsschwelle für dieses dargestellte Instrumentarium? – Es geht nicht um die Zulassung von Lausch- und Spähangriffen bei dringendem Tatverdacht und drohender Aussichtslosigkeit anderer Ermittlungsmethoden. Das sind Eingriffsschwellen, die beim Lauschangriff in der Strafverfolgung gesetzt werden können. Hier geht es um vorbeugende Bekämpfung von Straftaten und ihrer Verhinderung, das heißt, um Fälle, in denen eine konkrete kriminelle Handlung noch nicht sichtbar wird. Der Polizei wird die Verantwortung aufgeladen, dass sie den kriminellen Handlungen zuvorkommt, sie sozusagen vorbeugend unschädlich macht.
Meine Damen und Herren, hier wird eine Vision sichtbar, dies von einem Staat, der sich an der Idee einer vollkommenen Sicherheit orientiert und dessen Effizienz sich an einer umfassenden Prävention, also der perfekten Verbrechensbekämpfung, misst. Vielleicht haben einige von Ihnen den Film „Minority Report“ gesehen. Das ist eine überspitzte Darstellung dessen, in welche Richtung auch das hier geht.
Die Frage ist, welchen Preis wir dafür zahlen müssen. Die Kontrollen und Einschränkungen der bürgerlichen Freiheit, die als Ausnahmen ursprünglich gedacht waren, werden nach dem Motto hingenommen: Ich habe nichts zu verbergen. –
Jetzt möchte ich noch einmal Herrn Prantl zitieren, der vor einer Woche hier war. „Wer nichts zu verbergen hat, hat nichts zu befürchten. – Dieser Satz stimmt nicht. Die Gesamtschau der Sicherheitsgesetze ergibt nämlich nicht nur, dass die bisherigen Mauern zwischen Geheimdienst und Polizei eingerissen werden, sondern auch die Mauern zwischen Unschuldigen und Schuldigen, zwischen Verdächtigen und Unverdächtigen. Bisher hat das Recht sehr genau unterschieden. Künftig muss aber ein Bürger beweisen, dass er nicht mehr gefährlich ist. Wer keinen Anlass für staatliches Eingreifen gegeben hat, wurde in Ruhe gelassen. Jeder konnte durch sein eigenes Verhalten die Distanz zum Staat erhalten. Das nannte man einen Rechtsstaat.“
Meine Damen und Herren, hier verändert sich grundsätzlich das Grundverständnis der Gesellschaft. Das wird auch von anderen so gesehen, zum Beispiel von
dem Strafverteidiger Heinrich Comes, der auf einer Tagung des Richterrats in Bad Münstereifel feststellte: Der Bürger ist nicht mehr der Unverdächtigte, sondern der nur noch nicht Verdächtige.
Meine Damen und Herren, ich kann in der ersten Lesung nur das Grundsatzproblem anreißen. Es war mir aber sehr wichtig, dass das hier einmal sehr deutlich so gesagt wurde. Wir werden in den Anhörungen im Ausschuss noch auf die Einzelheiten zurückkommen.
Ich möchte kurz noch einen Bereich erwähnen, der vor allem die Frauen betrifft und uns GRÜNEN besonders am Herzen liegt: Gender Mainstreaming und Gewaltschutz bei Frauen. – In dem vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung gibt es keinerlei Auskunft darüber, wie sich dieser Entwurf, dieses Gesetz auf die spezifische Lebenssituation von Männern bzw. Frauen auswirkt, obwohl in der gemeinsamen Geschäftsordnung klar verankert ist, dass bei allen Gesetz- und Verordnungsentwürfen dem Gender-Mainstreaming-Gedanken Rechnung zu tragen ist.
Gerade in diesem Gesetzentwurf sind die Unterschiede der Auswirkungen auf Männer und Frauen besonders gravierend.
Ich sage nur: Bekämpfung der unterschiedlichsten Erscheinungsformen der Organisierten Kriminalität. – Dabei handelt es sich ganz oft um Menschenhandel. Menschenhandel ist Frauenhandel. Die Täter sind hierbei Männer und Frauen die Opfer. Es gibt also ganz unterschiedliche Auswirkungen.
Ferner geht es auch noch um die Bekämpfung der Gewalt in engen sozialen Beziehungen. In 80 % der Fälle sind Frauen die Opfer, wie die offiziellen Zahlen aus Rheinland-Pfalz zeigen.
Jetzt endlich wird die Möglichkeit des Platzverweises und der Bekämpfung von Gewalt in engen sozialen Beziehungen auch in Rheinland-Pfalz gesetzlich geregelt, aber leider noch unzureichend. Wir haben weitergehende Vorschläge und werden diese im Ausschuss mit in die Diskussion einbringen. Dann sehen wir, wie wir weiterkommen.
Meine Damen und Herren, dieses Gesetz stellt einen Schritt im grundsätzlichen Wandel in der Positionierung der Polizei dar. (Glocke des Präsidenten)
Ich kann Ihnen schon sagen, wenn das Gesetz so, wie es jetzt ist, mehr oder weniger bleiben wird, werden wir es nicht mittragen.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, nachdem Sie diese Rede gehalten haben, werden wir wohl auf Ihre Zustimmung zum Gesetz kaum hoffen können, aber das überrascht uns nicht sehr.
Frau Kollegin, deswegen bin ich nicht noch einmal an das Rednerpult getreten. Eines geht nicht. Sie können nicht die Protokolle des bayerischen Landtags über die Anhörungen lesen, aber das Gesetz nicht. So geht es nicht.
Genau so haben Sie es offensichtlich gemacht. Wenn Sie davon reden, dass bei uns für die Datenerhebung ohne irgendeinen Grund die Wohnung belauscht oder ein großer Lauschangriff – wie Sie es nennen wollen – durchgeführt werden kann,