Protocol of the Session on April 4, 2003

von staatlicher Reglementierung gehören. Trotz meiner Bescheidenheit sage ich das.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Nein, das ist so nicht richtig.

Den Hochschulen wird mit diesem neuen Gesetzentwurf ein großes Maß an Verantwortung und Entscheidungskompetenz für ihre Angelegenheiten mit allen sich daraus ergebenden Konsequenzen gegeben.

Der seit 1991 konsequent verfolgte Reformprozess findet mit dem Gesetzentwurf seinen krönenden Abschluss. Der Weg zu mehr Eigenverantwortung, finanzieller Flexibilität und damit einer gesteigerten Wettbewerbsfähigkeit national wie international ist mit dem neuen Landeshochschulgesetz geebnet.

Meine Damen und Herren, wichtige Kernpunkte des Entwurfs sind für die FDP-Fraktion die Globalisierung der Haushalte und neue Entscheidungsstrukturen, die es den Hochschulen ermöglichen, sich eigenständig zu entwickeln und ihr Profil auszubilden. Die staatliche Finanzierung der Hochschulen wird an die in Forschung und Lehre sowie an die bei der Förderung des wissenschaftlichen Nachwuchses erbrachten Leistungen gekoppelt.

Bereits seit 1994 werden die Mittel für Forschung und Lehre nach dem so genannten Mittelbemessungskonzept, das die Ressourcenzuweisung nach leistungs- und belastungsorientierten Parametern vorsieht, verteilt. Seit 1998 gibt es ein entsprechendes Personalbemessungskonzept. Mit dem Mittelbemessungsmodell und dem Personalbemessungskonzept wurde bereits ein Großteil der Hochschulressourcen nicht nur flexibel, sondern auch nach leistungs- und belastungsorientierten Kriterien zugewiesen. Diese bereits erfolgreich angewandten Modellen werden nun auch selbst Teile des Gesetzes.

Darüber hinaus können in der Zukunft die Hochschulhaushalte aus dem Landeshaushalt ausgegliedert werden. Dazu sollen die Hochschulen ihre bisherigen Systeme der kameralistischen Buchführung auf die kaufmännische Buchführung umstellen.

Damit das Landesparlament – das ist für uns von großer Bedeutung – die erforderliche Kontrolle der öffentlichen Gelder weiter gewährleisten kann, müssen die Hochschulen dabei transparente Informations- und Steuerungsinstrumente verwenden. Sie ersetzen den bisher dem Landtag zugeleiteten Haushaltsvoranschlag, der aufgrund der heute und künftig praktizierten Budgetfortschreibung nur noch sehr begrenzte Aussagekraft besitzt.

Meine Damen und Herren, mit dem umfassenden Rückzug aus der Detailsteuerung haben wir in RheinlandPfalz – Frau Kohnle-Gros wird das sofort wieder bestreiten – nach meiner Einschätzung eines der modernsten und flexibelsten Finanzwesen für die Hochschulen. Das wird nicht bestritten.

(Beifall bei FDP und SPD – Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Liebe Kolleginnen und Kollegen, eine verstärkte Autonomie erhöht auch massiv die Verantwortung der Hochschulen und verlangt deshalb klare Regulierungs- und Entscheidungswege. Leitungs- und Organisationsstrukturen müssen entsprechend angepasst werden. Die Beratungsorgane müssen weiterentwickelt und Entscheidungs- und Kontrollkompetenzen eindeutig zugeordnet werden.

Zentrales Element künftiger Beratungs- und Organisationsstrukturen sowie der Kooperation zwischen der Gesellschaft und der Hochschule ist der Hochschulrat. Darauf wurde schon mehrfach hingewiesen. Es gab eine Modifizierung, um eine Ebene herauszunehmen. Darüber gibt es zum Teil unterschiedliche Auffassungen in den Hochschulen. Im Rahmen der Anhörung wird man darüber aber noch sprechen. Zehn Personen – fünf aus dem Bereich Wirtschaft, Wissenschaft und öffentliches Leben und fünf seitens der Hochschule aus dem Senat – werden vorgeschlagen. Dies hat den Vorteil, dass die gemeinsame Kommission als zusätzliche Ebene dann entfallen kann.

Die Zusammensetzung trägt der gewünschten Verknüpfung zwischen Hochschule und Gesellschaft Rechnung und gewährleistet – – –

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Der Hinweis ist durchaus berechtigt, Frau Kollegin. Ich will jetzt nicht unbedingt den Schwerpunkt auf das Geschlechtsspezifische legen, aber es wird viel davon abhängen, geeignete kompetente Persönlichkeiten zu finden. Dies gerade deshalb, weil dieses Gremien von entscheidender Bedeutung ist und auch wichtige Entscheidungskompetenzen hat.

Ich weise noch einmal darauf hin, der Hochschulrat erhält grundlegende Beratungs- und Zustimmungsrechte für alle wichtigen Angelegenheiten. Er muss der vom Senat beschlossenen Grundordnung für die Hochschule genauso zustimmen wie dem Gesamtentwicklungsplan. Es bedarf weiter seiner Zustimmung zu den allgemeinen Grundsätzen des Senats zur Verteilung der Finanzen an die Fachbereiche und Institute. Das sind ganz wesentliche Punkte.

Auf der Grundlage der Vorschläge des Hochschulrats wählt der Senat den Präsidenten, den Vizepräsidenten sowie den Kanzler. Der Hochschulrat unterbreitet schließlich dem Präsidenten Vorschläge über Leistungsbezüge für besondere Funktionen an der Hochschule – das wird von unserer Fraktion besonders begrüßt – sowie für besondere Leistungen in Forschung und Lehre, Kunst, Weiterbildung und Nachwuchsförderung. Die Entscheidung trifft dann der Präsident selbst.

Die Stellung des Präsidenten der Hochschule wird wesentlich gestärkt. Er entscheidet – darauf ist noch einmal hinzuweisen – über Leistungsbezüge, soweit das nicht dem Ministerium obliegt. Im Rahmen der allgemeinen Grundsätze entscheidet er eigenständig über die interne Mittelverteilung. Er hat Antragsrecht an den Hochschulrat und bestellt auf dessen Vorschlag den Kanzler. Zusätzlich kann der Präsident jetzt den Fachbereichen die Dekane zur Wahl vorschlagen.

Mit der Übertragung dieser vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben wird der Präsident massiv gestärkt und das Präsidentenamt ein hoch qualifizierter und hoch verantwortlicher Managementjob.

(Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Meine Damen und Herren, neben der Stärkung der Hochschulleitung wird in dem vorliegenden Gesetzentwurf die besondere Verantwortung der Hochschulleitungen und der Lehrenden für die Studierenden hervorgehoben. Das ist wichtig. Mit Hilfe des Gesetzes wird der Druck auf die Hochschulen erhöht, ihre Studienangebote zu modernisieren und auch zu entschlacken. Das Studium muss in der vorgegebenen Studienzeit auch tatsächlich zu absolvieren sein.

Orientierende Gespräche nach Abschluss des ersten Studienjahres über den bisherigen Studienverlauf werden künftig genauso zum Pflichtkanon der Hochschule gehören wie die Verpflichtung der Professorenschaft, regelmäßig persönliche Gesprächsrunden zu halten. Wir halten als Liberale viel von Freiheit. Wir kennen aber auch den Missbrauch. Priorität hat auch für uns die Qualität der Lehre.

Sie wissen genau, dass sich dies nicht an die große Zahl der Lehrenden richtet, die ihre Aufgaben hervorragend erfüllen. Es gibt aber auch Anlass, an dem Verhalten mancher Professoren Kritik zu üben, die diese Aufgabe – ich will es einmal vorsichtig formulieren – nicht ernst nehmen. Aus diesem Grund begrüßen wir diese so genannte Einschränkung der Freiheit. Oberste Priorität hat aber auch für uns die Qualität der Lehre im Interesse der Studierenden. Gegenüber denjenigen, die ihre so genannte Freiheit der Forschung und der Lehre auf Kosten der Studierenden und auch auf Kosten ihrer Kollegen – das muss man auch sagen – missbrauchen, sollte man nicht nachgeben. Insofern begrüßen wir auch dieses Element.

Meine Damen und Herren, ein weiterer wesentlicher Bestandteil zur Weiterentwicklung unserer Hochschulen ist das Studienkontenmodell. Es sichert jedem Studierenden in Rheinland-Pfalz ein gebührenfreies Erststudium. Wer jedoch sein Konto aufgebraucht hat, muss in

Zukunft Studiengebühren bezahlen. Vielen ist noch nicht deutlich geworden, dass wir in Rheinland-Pfalz einen Paradigmenwechsel vollziehen.

Das Studienkontenmodell dient nicht nur dazu, Bildungsangebote zu limitieren – diese werden öffentlich finanziert, das heißt, dass man damit auch verantwortungsbewusst umgehen muss –, sondern es eröffnet die Chance, Weiterbildung in Rheinland-Pfalz verstärkt anzubieten.

Die wissenschaftliche Weiterbildung wird im Gesetzentwurf weiter ausgebaut und gestärkt. Abschlüsse werden zertifiziert. Damit wird die Qualität des Weiterbildungsangebots gesichert sowie Transparenz und Beurteilungssicherheit für die Nachfragenden geschaffen.

Die Hochschulen können Einnahmen über Weiterbildungsangebote erzielen, die in diesem Umfang bisher nicht üblich waren. Dies wurde am Rand von Frau Kohnle-Gros kritisiert. Ich denke, das ist genau der richtige Weg. Das Studienkontenmodell trägt mit seinen Weiterbildungsimpulsen maßgeblich zum Aufbau eines qualifizierten und wettbewerbsfähigen Weiterbildungsmarkts in Rheinland-Pfalz bei.

(Beifall der FDP und der SPD – Zuruf der Abg. Frau Kohnle-Gros, CDU)

Ich bedanke mich ganz herzlich für den aufmunternden Beifall.

Meine Damen und Herren, das Interessante an den Schulen für Hochbegabte ist, dass sie am Hochschulstandort eng mit den Hochschulen verzahnt sind. Die Begeisterung der Hochschulen, mit diesen Schulen zusammenzuarbeiten, ist erfreulich. Die FDP-Fraktion und auch die Hochschulen begrüßen ausdrücklich, dass hochbegabten Schülerinnen und Schülern – wir werden sehr bald die drei Schulen für Hochbegabte in Rheinland-Pfalz auf den Weg gebracht haben – Studiermöglichkeiten eingeräumt werden, die ihnen nach dem Schulabschluss bei der Aufnahme eines Studiums komplett angerechnet werden können. Hier gibt es eine Vernetzung zwischen Schulen für Hochbegabte und Hochschulen, die bundesweit vorbildlich ist.

Meine Damen und Herren, für die FDP-Fraktion ist die geplante Schaffung dualer Studiengänge an den Fachhochschulen ein Durchbruch. Die neuen berufsbegleitenden Studiengänge vereinen Vorteile von Berufsakademien – wir haben in Rheinland-Pfalz keine – und Fachhochschulen.

(Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Wir haben doch berufsintegrierende Studiengänge! – Staatsminister Zöllner: Einen!)

Die regionale Streuung der Fachhochschulen wird wegen der unterschiedlichen Standorte dazu führen, dass regional den wirtschaftlichen Bedürfnissen und den unterschiedlichen Nachfragen entsprechend Angebote entwickelt werden können.

In diesen dualen Studiengängen erwerben die Absolventen gleichzeitig eine berufliche und akademische Ausbildung und dazu – im Unterschied zu den Berufsakademien – einen akademischen Fachhochschulabschluss.

(Glocke der Präsidentin)

Meine Damen und Herren, ich darf zum Schluss kommen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir die Chance, eines der modernsten – Herr Dr. Schmidt, das ist unsere Bescheidenheit, die wir leider Gottes wieder hintanstellen müssen – Hochschulgesetze Deutschlands zu installieren.

(Beifall der FDP und der SPD – Frau Thomas, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Weihrauch und Myrrhe!)

Weitgehend befreit von staatlicher Reglementierung, ausgestattet mit einem hohen Maß an Eigenverantwortung und Entscheidungskompetenz werden rheinlandpfälzische Hochschulen national wie international zu

kunfts- und konkurrenzfähig. Der Wissenschaftsstandort Rheinland-Pfalz wird gestärkt. Er ist ein wettbewerbsfähiges Markenzeichen dieses Landes.

Ich bedanke mich.

(Beifall der FDP und der SPD)

Damit sind wir am Ende der ersten Beratung des Gesetzentwurfs. Es wird vorgeschlagen, diesen Gesetzentwurf an den Ausschuss für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur – federführend –, an den Haushalts- und Finanzausschuss sowie an den Rechtsausschuss zu überweisen.

Meine Damen und Herren, damit sind am Ende der heutigen Tagesordnung. Ich wünsche allen einen guten Nachhauseweg und ein angenehmes Wochenende.

Die Sitzung ist geschlossen.