Das ist doch nicht meine Argumentation. Herr Kollege, das ist die Argumentation der GRÜNEN. Die zitieren die Reichshaushaltsordnung, vergessen aber, dass im Kommentar – auch nachlesbar – darauf hingewiesen wird, dass nach der Einführung dieser Bewirtschaftungsmaßnahme Haushaltssperre, die man vorher nicht gekannt hat, diese Kommentierung heute nicht mehr gilt.
Sie wollen uns entweder mit einer wissenschaftlichen Verbrämung täuschen oder Sie selbst haben es nicht kapiert.
Das, was an Bewirtschaftungsmaßnahmen von der Landesregierung unternommen wird, ist absolut rechtmäßig. Das ist in Ordnung.
Sie können mit Ihrer Begründung, die ein wesentlicher Bestandteil Ihres Antrags ist, wirklich einpacken.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich möchte mich zunächst bei dem hohen Hause um Verständnis bitten, dass ich gegen 13:00 Uhr wegen einer Veranstaltung gemeinsam mit dem Herrn Bundespräsidenten in Berlin das hohe Haus verlassen muss.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich finde, dass die Debatte insoweit einen interessanten Verlauf genommen hat, als wir fast ausschließlich über Instrumentarien geredet haben und bisher in der Sache nicht
bestritten worden ist, dass die Ziele, die die Landesregierung verfolgt, nämlich die Einbrüche in den Einnahmen, die nach der Steuerschätzung im Mai diesen Jahres deutlich geworden sind, durch entsprechende Maßnahmen bei den Ausgaben auszugleichen, also die Nettokreditaufnahme, die nach unserer gemeinsamen Überzeugung wegen der äußeren Bedingungen zu hoch ist, nicht zu erhöhen.
Es gibt andere Länder, die sich anders entschieden haben, die vor dem Hintergrund der allgemeinen Wirtschaftserwartung gesagt haben, man wolle zusätzlich in die Kreditaufnahme gehen. Allerdings: Die Mehrzahl der anderen Länder ist ebenfalls auf unserem Weg.
Ich glaube, das ist eine ganz wichtige und entscheidende Grundübereinstimmung. Ich möchte, dass sie hier festgehalten wird.
Ich will ein Zweites hinzufügen: Es ist aus meiner Sicht in der Tat eine eher zweitrangige Frage, welchen Weg wir gehen. Es ist schon gar keine Frage, die etwas mit dem Respekt vor dem Parlament zu tun hat.
Ich unterstreiche das, was der Herr Finanzminister gesagt hat. Wenn die Regierung von einer Regelung eines Gesetzes, das Sie gemacht haben, Gebrauch macht, dann darf nicht hinterher gesagt werden, das wäre ein Verstoß gegenüber dem Respekt, den die Regierung dem Parlament schuldet.
Eine andere Frage ist, was man politisch für opportun und was man von der Sachnotwendigkeit her für opportun hält, wenn man den Weg der Einsparung gehen will. Darüber muss man sich auseinander setzen können. Das tun wir auch. Das ist auch so in Ordnung.
Ich will Ihnen noch einmal unsere Motive nennen, warum wir den Weg gehen, den der Herr Finanzminister im Einzelnen begründet hat.
Wir haben erst im Mai nach der Steuerschätzung erfahren – Einschätzungen und eine Grundlage gehabt; niemand hat die Größenordnungen und Dimensionen vorher erkennen können –, was wirklich an Mindereinnahmen auf uns zukommt. Wir haben auf dieser Grundlage unmittelbar handeln müssen; denn es handelt sich bei den 230 Millionen Euro um eine Größenordnung, eine Dimension, die Sie nur, wenn Sie noch ausreichend Zeit im Haushaltsvollzug vor sich haben, realisieren können. Jede Woche, jeder Monat wäre eben, was das Ziel angeht, eine verlorene Woche, ein verlorener Monat gewe
Herr Kollege Bracht, selbst wenn man unterstellt, man habe einen Nachtragshaushalt machen und hätte ihn noch vor der Sommerpause verabschieden können, dann unterstellt das zunächst einmal, dass wir auf all die Instrumente, die man zur Verfügung hat, Anhörungen zu allem möglichen etc., verzichtet hätten. Dies sind Instrumente, die der Minderheit zur Verfügung stehen, die uns keinerlei Möglichkeiten des Einflusses gelassen hätten, wann der Haushalt wirklich verabschiedet wird.
Aber unterstellen wir einmal, diese Gutwilligkeit wäre da gewesen, und unterstellen wir uns gegenseitig, dass keiner von uns an den 22. September gedacht hätte und an die Freude, die man empfindet, wenn man jemand Untätigkeit hätte unterstellen können. Ich will einmal unterstellen, dies wäre alles nicht passiert. Dass wir nicht vor diesen Monaten, vor Ende Juli, wenn wir wirklich intensiv gearbeitet hätten, dies über die Runden bekommen hätten, darüber sind wir uns hoffentlich einig. Ich glaube, dafür sind wir alle zu lange Parlamentarier, um zu wissen, dass es beim allerbesten Willen wirklich nicht schneller gegangen wäre.
Sie wissen auch, dass im Haushaltsrecht steht, dass ein Nachtragshaushalt nur von der Regierung wahrgenommen werden kann. Sie wissen, dass, wenn die Regierung einen Gesetzentwurf vorlegt, sie die vorgeschriebenen Anhörungen vornehmen muss. Das Parlament ist in dieser Hinsicht freier. Beim Haushalt kann aber nur die Regierung gesetzliche Maßnahmen vorschlagen. Das hätte uns jedoch zeitlich in Verdrückung gebracht.
Herr Billen, Sie schütteln den Kopf. Das ist doch schlicht und einfach das kleine Einmaleins der Arbeitsweise in diesem Haus, dem ich jetzt 25 Jahre angehöre.
Das kann man nicht, Herr Kollege. Man kann nicht sparen und Maßnahmen streichen und hinterher einen Nachtragshaushalt mit der Gefahr machen, dass das Parlament sagt: Nein, das machen wir nicht. Wir machen genau das Gegenteil. – Was meinen Sie, welch ein Chaos dabei herumgekommen wäre. Das ist die Theorie, aber nicht die Praxis. Das ist nicht verantwortbar.
Wenn dies so wäre – das wissen wir alle –, dann hätten die Kommunen erst nach den Sommerferien, also im Spätsommer oder im Frühherbst Sicherheit gehabt. Dann hätten Sie Ihrerseits handeln müssen.
Jetzt behauptet die CDU, das sei die Politik „allen wohl und niemand weh“ und stellt einen Antrag, in dem steht, es müsse ein Nachtragshaushalt her. Es müsse aber auch sichergestellt sein, dass die Kommunen nicht negativ tangiert werden, was man unter Aushebelung der üblichen Regelungen gesetzlich machen könnte. Die Kommunen hätten aber nicht gewusst, so wie jetzt durch die Zusicherung der Landesregierung, dass sie sich auf die jetzigen Finanzausgleichsgrößenordnungen verlassen können. Sie hätten es nicht wissen können, wenn sie sich selbst ernst nehmen. Bevor nicht in diesem Haus über einen Nachtragshaushalt abgestimmt worden ist, kann niemand sagen, wie es weitergeht. Sonst hätten wir wirklich ein Theater, das wir dem Parlament nicht zumuten wollen. Das ist absolut logisch und korrekt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren auf der anderen Seite, das wissen Sie doch genauso gut wie ich – die GRÜNEN haben wenigstens auf diesen Schlenker verzichtet –: Die Illusion, man könne den kommunalen Finanzausgleich, der über 20 % des Haushaltsvolumens ausmacht, völlig außer Acht lassen, wenn man die Instrumentarien eines Nachtragsetats anwendet, haben Sie doch nicht wirklich. Das ist undenkbar. Sie kommen in ungeheure Schwierigkeiten, wenn es um unterschiedliche Ansätze für unterschiedliche Ziele geht, die teilweise im originären Landesetat und teilweise im Finanzausgleich etatisiert sind. Auch das wissen Sie, wenn Sie nachdenken. Das sollten Sie dann auch entsprechend einräumen.
Diese beiden Punkte, wirklich zu handeln und zu unserem Ziel zu kommen – ich unterstreiche das, was Herr Kollege Kuhn gesagt hat; wir werden dieses Ziel in diesem Jahr erreichen, auch wenn es nicht einfach ist – und auf der anderen Seite Rücksicht auf die kommunale Ebene zu nehmen, haben uns bewogen, diese Instrumentarien einzusetzen, die das Haushaltsrecht ausdrücklich für diese Fragen vorsieht.
Wir können uns gegenseitig immer vorwerfen, das habe etwas mit Parteitaktik zu tun. Das nutzt aber niemandem. Es schadet allenfalls der Parteiendemokratie. Ich bin nicht der Auffassung, dass wir auf diese Art und Weise weiterkommen.
Nein, er hat gesagt, dass Sie jeweils dort, wo Sie oder wir regieren, die Argumente in umgekehrter Weise anwenden. So ist das hier angesprochen worden.
Ich kann nicht erkennen, dass das Kontrollrecht des Parlaments eingeschränkt worden ist. Auch das ist gesagt worden. Inwiefern soll das Kontrollrecht denn eingeschränkt sein? Sie haben zu jeder Zeit das Recht – Sie haben auch davon Gebrauch gemacht –, in allen Fachausschüssen und im Haushalts- und Finanzausschuss Rechenschaft von uns zu verlangen. Wir legen auch Rechenschaft ab. Daran kann es keinen Zweifel