Protocol of the Session on January 23, 2002

(Beifall im Hause)

Das Wort hat Herr Kollege Ramsauer.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Erkenntnis leitende Interesse des Gesetzentwurfs der CDU-Fraktion wird auf den ersten Blick nicht deutlich, ist aber vorhin in der Rede von Herrn Kollegen Bracht selbstverständlich deutlich geworden; denn normalerweise können mit einem solch technischen Thema keine Massen fasziniert werden. Das Haushaltsrecht ist für die meisten – auch in diesem Hause – eine rein technische Angelegenheit, ein Problem, das man lieber den Haushältern überlässt.

Ich gebe Ihnen völlig Recht, dass Diskussionen über das Haushaltsrecht aber bedeutend mehr sind als Auseinan

dersetzungen um Details der Veranschlagung von Einnahmen und Ausgaben. Im Haushaltsrecht geht es immer um das Abgrenzen der Rechte des Parlaments und der Regierung. Insoweit kann ich Ihnen selbstverständlich zustimmen.

Gleichzeitig werden für die Öffentlichkeit relevante Entscheidungen getroffen, die transparent zu machen sind. Auch in diesem Fall stimmen wir mit Ihnen überein.

Es ist also die Frage, welche Vorkehrungen das Recht trifft, damit der Haushaltsplan transparent ist, wie aussagekräftig und durchschaubar das Zahlenwerk ist und welche Informationen er der Politik und allen Betroffenen liefern muss. An den Antworten auf diese Fragen muss sich ein Haushalt messen.

Aus meiner Sicht ist die Antwort klar: Politische Ziele müssen so dargestellt werden, dass sich die finanzielle Situation des Landes realistisch widerspiegelt. Dazu gehören alle Aussagen über den Schuldenstand, den Finanzierungssaldo und die Kreditaufnahme.

Es ist immer eine Gratwanderung, die Informationen einerseits detailliert genug darzustellen, damit politische Ziele ausreichend deutlich werden, andererseits aber nicht zu sehr auf Einzelheiten einzugehen, damit der Haushalt noch überschaubar und verständlich bleibt.

Aus den Erfahrungen der aktuellen Haushaltsberatungen kann ich Ihnen sagen, dass der in Rheinland-Pfalz historisch gewachsene Haushaltsplan – wie übrigens in allen Bundesländern und vielen Gebietskörperschaften – zu detailverliebt ist. Es gibt kleine Dienststellen, die unbedingt ein eigenes Kapitel im Haushalt benötigen. Es finden sich Maßnahmen – seien es nur einige 100 Euro, die veranschlagt werden müssen –, die einen eigenen Titel benötigen.

In diesem Haushaltsentwurf sind gerade in dieser Hinsicht einige positive Veränderungen zu erkennen, aber, zugegeben, es ist noch vieles zu tun. Vor allem müssen wir Parlamentarier uns fragen, welche Informationen im Plan wünschenswert sind und zur Übersichtlichkeit führen und welche nur zur Verwirrung beitragen.

Die SPD-Fraktion – diesbezüglich benötigen wir von niemandem Nachhilfe – hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Initiativen auf dem Gebiet der Haushaltsmodernisierung ergriffen. Die Ergebnisse können sich sehen lassen. Wir haben den im Bundesvergleich aussagekräftigsten Finanzhilfebericht.

(Beifall bei SPD und FDP)

Darüber hinaus liegt ein ausführlicher Beteiligungsbericht vor. Die Budgetierung und das Bonus-MalusSystem tragen ihre Früchte. Ferner werden wir in kleinen Schritten in diesem Haushalt Leistungsaufträge einführen.

Meine Damen und Herren, von uns kamen Impulse, die sich in der novellierten Landeshaushaltsordnung niedergeschlagen haben. Die Landeshaushaltsordnung ist

mittlerweile bundesweit ein Renner und wird in allen Bundesländern entsprechend diskutiert.

(Itzek, SPD: Die modernste in Deutschland!)

Wir spielen eine Vorreiterrolle.

(Beifall bei SPD und FDP)

Nur Sie fühlen sich bemüßigt, von Verschleierung und Vertuschung zu reden. Ich halte das – mit Verlaub – für eine Unverschämtheit.

(Beifall bei SPD und FDP)

Meine Damen und Herren von der CDU, Ihre Initiative zur Novellierung der Landeshaushaltsordnung führt leider nicht weiter. Ihre Anliegen – so sie denn ernst gemeint sind –, nämlich die Investitionstätigkeit des Staates zu stärken, die Verschuldung zu begrenzen und die Transparenz zu erhöhen, sind lobenswert.

Ihr Gesetzentwurf – das wissen Sie auch – taugt hierfür überhaupt nicht. (Beifall der SPD)

Ihre Vorschläge zur Veränderung der Deckungsfähigkeit bringen nichts Neues. Bereits bei der vorhergehenden Novellierung haben wir eine Passage eingefügt, die festlegt, dass Ausgabendeckungen nicht zulasten von Investitionen erfolgen. Wir haben die private Vorfinanzierung, die wir übrigens reduzieren, nach dem Landeshaushaltsgesetz zur Zustimmung des Landtags gebracht. Auch Ihre Vorschläge über neue Vermögensund Schuldenübersichten sind nicht einsichtig; denn im Haushaltsplan finden Sie solche Tabellen natürlich. Bei der Kreditaufnahme macht eine selektive Betrachtung einzelner Landesbetriebe keinen Sinn.

(Beifall bei der SPD)

Wenn Sie überlegen, was Sie an Vorwürfen formuliert haben, müssten Sie das auch selbst sehen. Gerade in der Startphase eines Betriebs ist die Kreditaufnahme oft notwendig. Meine Damen und Herren, hier liegt natürlich der Hase im Pfeffer anlässlich der Gründung des Landesbetriebs.

(Jullien, CDU: Welches Landesbetriebs?)

Für den Straßenbau. Entschuldigung, ich habe Ihnen zugetraut, dass Sie das erkennen. Herr Jullien, da habe ich Sie jetzt echt unterschätzt.

(Jullien, CDU: Immer sagen welcher!)

Hier wird klar, was Sie wirklich wollen. Sie wollen die kurze Leine des Haushaltsrechts noch mehr kappen.

(Beifall bei der SPD)

Sie wollen mehr reglementieren; dies ganz im Unterschied zu den Erkenntnissen, die man in der freien Wirtschaft gewonnen hat. Sie wollen mehr Bürokratie verur

sachen. Sie wollen nicht regeln, sondern Sie wollen bremsen und glauben, dass das keiner merkt.

(Beifall bei SPD und FDP)

Sie erwecken den Eindruck, als gebe es keine Gesamtübersicht des Kernhaushalts und der Wirtschaftspläne – sprich Konzernhaushalt – in Bezug auf die Kreditaufnahme. Natürlich wird das in Gänze dem Landtag vorgelegt. Wir halten Sie nicht für so einfältig, dass Sie so etwas nicht erkennen würden, selbst wenn Sie eben nicht ganz folgen konnten.

(Beifall der SPD und der FDP)

Meine Damen und Herren, Sie tun so, als schriebe das geltende Haushaltsrecht dies nicht vor, weil sich damit natürlich so schön polemisieren lässt.

Das ist Ihr Recht als Opposition. Dann muss aber nur deutlich gemacht werden, was Sie wirklich wollen. Wenn Sie das nicht sagen, sagen wir das eben. Aus diesem Grund lehnen wir Ihren Entwurf selbstverständlich ab.

Ich sage Ihnen aber gleichzeitig: Lassen Sie uns unabhängig von diesem untauglichen Entwurf weiter an der Modernisierung der Landesverwaltung arbeiten. Unsere Fraktion wird den Weg der kontinuierlichen Reform gemeinsam mit der Landesregierung weitergehen.

(Jullien, CDU: Sie verhindern das doch!)

Wir laden Sie zu einem intensiven Dialog herzlich ein.

Vielen Dank. (Beifall der SPD und der FDP)

Ich erteile der Abgeordneten Frau Thomas das Wort.

Sehr geehrte Damen und Herren! Herr Ramsauer, wenn Sie sagen, die Haushaltspläne, die Haushaltswirtschaft, die gesamte Gestaltung der Haushaltswirtschaft seitens der Landesregierung liegen wie ein offenes Buch quasi auf jedem Küchentisch in diesem Land,

(Jullien, CDU: Was hat das Verfassungs- gericht 1996 gesagt?)

würde ich Ihnen raten, sich mit erfahrenen Medienvertretern, die Haushaltsberatungen in diesem Haus schon über viele Jahre hinweg begleiten,

(Itzek, SPD: Die werden das nie verstehen!)

nach der Präsentation des letzten Entwurfs des Doppelhaushalts im vergangenen Jahr zu unterhalten

(Zuruf von der SPD)

das sind Experten in dieser Frage, die sich über lange Jahre schon damit beschäftigen –, wie klar und transparent das für jeden war. Es stellt sich doch die Frage, ob das klar und transparent nur für jeden Experten und jede Expertin ist, für jeden, der den Taschenrechner, den Kopierer und weiteres neben der Haushaltsrechnung des vergangenen Jahres und dem Haushaltsplan liegen hat, oder ob die Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen bereit sind, tatsächlich eine – das ist Ihr neuer „Kampfbegriff“ – Konzernbetrachtung zu machen. Dann müsste man das aber entsprechend darlegen und vorstellen. Das zu Ihrem Transparenzverständnis und zu Ihren Transparenzappellen. Die habe ich aus Ihrer Fraktion schon glaubwürdiger gehört als eben.

Meine Damen und Herren, es ist die Frage, ob es nur um Expertenwissen geht oder ob es um die breite Nachvollziehbarkeit geht. Geht es Ihnen nur darum, mehr Flexibilität im Haushaltsrecht zu schaffen – das haben wir im Jahr 2000 mit einer Veränderung der Landeshaushaltsordnung in vielen Bereichen gemacht –, oder geht es Ihnen auch darum, ob es tatsächlich bei dem Entgegenkommen des Parlaments – so habe ich das immer verstanden, wenn es um Flexibilisierung des Haushaltsrechts geht, was ein Stück Entgegenkommen ist und im Wissen darum, dass es auch sinnvoll angewendet werden kann, aber auch nicht immer muss – auch ein Entgegenkommen seitens der Exekutive gibt, indem sie zum Beispiel bereit ist, über bestimmte Schritte im Haushaltsvollzug regelmäßig zu berichten usw.? Diese Debatte haben wir geführt. Sie haben damals weiter gehende Vorschläge von uns abgelehnt.